Oben auf dieser Seite: die aktuellen Presse-Erklärungen, unten: Zeitleiste der Ereignisse seit 2009 |
ASSE-watch 50.000 Kubikmeter Atommüll wurden 15 km südöstlich von Braunschweig in das ehemalige Salzbergwerk Asse II eingelagert. Seit bald 30 Jahren treten täglich 13-14 Kubikmeter Wasser in das Bergwerk ein. Daher droht die Flutung des Atommülls. Das Wasser („Asse-Wasser“) muss abtransportiert werden, damit es nicht den Atommüll auflöst und ausschwemmt. |
Hier eintragen in Email-Liste mit aktuellen Informationen zu Asse 2 Die nächste öffentliche Sitzung des Asse II-Koordinationskreises: Kontakt: a.riekeberg [ät] jpberlin.de Offenen Brief unterstützen! „Gegen neue Atomanlagen in der Nähe von Ortschaften!“ Ökumenische Asse-Andachten: Immer zum Jahreszeitenwechsel am Sonntag um 18 Uhr vor der Schachtanlage Asse II oberhalb von Remlingen. Die nächsten Asse-Andacht findt statt: So., 20. September 2022, 18 Uhr |
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Veröffentlichungen des Asse II-Koordinationskreises: Asse-Durchblicke Nr. 12, Januar 2021: Asse-Durchblicke Nr. 11, Juni 2020: Kritik am Rückholplan der BGE u.a. Asse-Durchblicke Nr. 9, Januar 2019 Asse-Durchblicke Nr. 8, Juni 2018: 28 Grundsatzforderungen des A2K für den Atommüll aus Asse II Asse-Durchblicke Nr. 7, Aug. 2017: Weiterentwicklung des Begleitprozesses Asse-Durchblicke Nr. 6, April 2017: 50 Jahre Atommüll-Einlagerung & Gegen die Verfüllung auf der 750m-Sohle Asse-Durchblicke Nr. 4, Sommer 2016: „Zielt der Betreiber daneben?“ Unterlassungen und nicht zielführende Maßnahmen des BfS Asse-Durchblicke Nr. 3, Mai 2016: Gefahrenort Asse II – Informationen über radioaktive Emissionen Geschäftsordnung der Asse2-Begleitgruppe Zusammenspiel von Asse2-Begleitgruppe und anderen Gremien |
Einhellige
Kritik am Betreiber von Asse II und dessen Plänen
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Offenen Brief „Gegen neue Atomanlagen in der Nähe von Ortschaften! - Keine Atommüll-Fabrik und kein Zwischenlager auf der Asse!“ unterstützen! Hier können die Forderungen des Asse II-Koordinationskreises „Gegen neue Atomanlagen in der Nähe von Ortschaften!“ als offener Brief bei an BGE, BMUV und NMU unterstützt werden! |
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Asse II: Stippvisite von Staatssekretär Kühn unzureichend – Bürgerinitiativen fordern öffentliche Veranstaltung mit Umweltministerin Lemke Wolfenbüttel, den 18.07.2022: Der neue parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium Christian Kühn besuchte am 10. Juli 2022 die Schachtanlage Asse II. Auf der Zufahrt zum Asse-Schacht wurde er empfangen von Vertreterinnen und Vertretern der unabhängigen Bürgerinitiativen, die im Asse II-Koordinationskreis (A2K) zusammenarbeiten. In einem etwa halbstündigen Gespräch äußerten die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiativen ihre Kritik an der Planung der BGE. Staatssekretär Kühn, Vorsitzender des Aufsichtsrates der BGE, gestand zwar ein, dass ein Vertrauensverlust an der Asse eingetreten sei und bot Gespräche über die von den Bürgerinitiativen angesprochenen Themen an. Einen konkreten Termin für eine öffentliche Veranstaltung in der Region – mit ihm selber und ggf. mit der Bundesumweltministerin und den Verantwortlichen der BGE – konnte Kühn allerdings nicht benennen. Aus Sicht der Bürgerinitiativen verlief das erste Treffen alles andere als zufriedenstellend. Heike Wiegel von AufpASSEen e. V. stellte u. a. dar, dass viele Unterlagen, auf denen die Planungen der BGE und des BMUV beruhen würden, eine unzureichende und fehlerhafte fachliche Grundlage darstellen. Dies gelte sowohl für die Parameterstudien, für die Standortauswahl zum Zwischenlager als auch für die Rückholplanung der BGE. Wiegel verwies auf das FFH-Gebiet Asse, diesbezüglich fehle die Alternativenprüfung. „Auch die Genehmigungsplanung der BGE, die in vier Blöcken erfolgen soll, ist fragwürdig, da die Genehmigung der Rückholung erst im letzten Block beantragt werden soll. Dies kann dazu führen, dass irreparable und vermeidbare Eingriffe in Landschafts-, Naturschutz und FFH-Gebiete vorgenommen werden, wenn die Rückholungsplanung dann doch nicht genehmigt werde“, kritisierte Wiegel. Sie verwies ferner auf die seit 2011 vorliegende GNS/WTI-Studie „Standortunabhängiges Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“, der zufolge es möglich ist, den Atommüll aus der Schachtanlage zu bergen, sicher umzuverpacken und auch zu einem entfernt liegenden Zwischenlager zu transportieren. Manfred Kramer von den Vahlberger Asse-Aktivisten wendete sich dagegen, dass auf der Asse großflächige Atomanlagen errichtet werden. „Wenn dann nur eine geringe Anzahl von Fässern rückgeholt wird, könnten die weiteren Kapazitäten der Anlagen für Atommüll aus dem gesamten Bundesgebiet genutzt werden. Dieser Atommüll würden dann über viele Jahrzehnte an der Asse lagern“, befürchtet Kramer. Zwar wies Stefan Studt, Geschäftsführer der BGE, darauf hin, dass die BGE angeboten habe, durch einen zivilrechtlichen Vertrag zu gewährleisten, dass in den Anlagen nur Atommüll aus der Schachtanlage Asse II verarbeitet und gelagert werde. Die Befürchtungen konnte er damit jedoch nicht zerstreuen, da nach dem Expertenbericht im Rahmen des sog. „Beleuchtungsauftrages“ eine solche rechtliche Zusage nicht haltbar ist, wenn das riesige Zwischenlager erst einmal gebaut worden ist. Eleonore Bischoff von der Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe führte aus, dass bei den geplanten Atomanlagen ein Mindestabstand von vier Kilometern zu den nächsten Wohnorten einzuhalten sei, deshalb müssten die Vergleichsstandorte einen solchen Abstand aufweisen. Erst bei dieser Entfernung sei eine ausreichende Sicherheit bei Störfällen gewährleistet. Sie wies auch auf die schon bestehende Belastung der Region hin, die sich in der erhöhten Krebsrate bei Leukämie und Schilddrüsenkrebs zeige und – wie auch an anderen Atomstandorten – durch fehlende Mädchengeburten. Bischoff weiter: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Grundstücke auf der Asse schon gekauft wurden, obwohl weder die Ergebnisse der 3D-Seismik, noch das Baugrundgutachten vorliegt. Auch ortskundige Geologen fragen sich, ob die Geologie – wie schon vor der Einlagerung – wieder nicht berücksichtigt werden soll.“ Die Bürgerinitiativen resümieren: „Wer einsieht, dass es zu einem Vertrauensverlust in der Region gekommen ist, hat nur eine Möglichkeit, das Vertrauen zurückzugewinnen: Durch die ergebnisoffene Prüfung von wohnortfernen Alternativstandorten auf geeignetem Baugrund und nicht im Hochwassergefahrengebiet. Dies muss zentraler Bestandteil des vom Staatssekretär angebotenen Gespräches sein.“ Hier die Forderungen des Asse II-Koordinationskreises „Gegen neue Atomanlagen in der Nähe von Ortschaften!“ als offenen Brief an BGE, BMUV und NMU unterstützen! |
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A2K: Erst die Genehmigung zur Atommüll-Rückholung beantragen, alles andere danach Wolfenbüttel, den 15.05.2022: Der Asse II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Betreiberin von Asse II kürzlich aufgefordert, unverzüglich die Genehmigung der Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II zu beantragen. Er fordert zudem, die Beantragung von Teilgenehmigungen für andere Baumaßnahmen auf oder an der Asse bis zur Genehmigung der Rückholung zurückzustellen. Außerdem muss die Zeit genutzt werden, um einen fairen Standortvergleich mit Standorten mit mindestens vier Kilometern Entfernung zur Wohnbebauung und auf geeignetem Baugrund durchzuführen. (...) Derzeit ist die BGE dabei, Genehmigungsanträge für verschiedene Atomanlagen (Zwischenlager, Konditionierungsanlage) auf der Asse vorzubereiten, ohne dass bislang die Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II auch nur beantragt, geschweige denn genehmigt worden wäre. Dabei bestehen erhebliche Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit der Rückholung des Atommülls, insbesondere aus den Einlagerungskammern der 750-Meter-Sohle, vor allem hinsichtlich der bergrechtlichen und der strahlenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Damit drohen in der Asse erhebliche Zerstörungen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie Eingriffe in den Wasserhaushalt der Asse. Dabei ist z. Zt. noch völlig ungewiss, ob und gegebenenfalls wann das mit diesen Baumaßnahmen angeblich zu unterstützende Ziel, nämlich die – vor allem für zukünftige Generationen – dringend notwendige Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II überhaupt von der BGE durchgeführt werden wird. |
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Asse II: Falsche Reihenfolge der BGE-Arbeitsschritte zur Rückholung Verstoß gegen EU-Recht droht durch Atommüll-Konditionierungsanlage und Zwischenlager mitten in FFH-Gebiet Wolfenbüttel, den 09.02.2022: Der Betreiber der Schachtanlage Asse II, die BGE, hat die Planung für ein Zwischenlager mit Konditionierungsanlage mit dem Hinweis vergeben, dass diese Anlagen auf der Asse errichtet werden sollen. Die unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse II-Koordinationskreis (A2K) kritisieren die falsche Reihenfolge der Herangehensweise der BGE. Eleonore Bischoff (WAAG) erläutert zur Geologie der Asse: „Es wurde bisher noch nicht einmal ein Baugrundgutachten für den ausgewählten Standort für die Atomanlagen auf der Asse eingeholt. Ortskundige Geologen wiesen schon vor einiger Zeit darauf hin, dass der gesamte Bereich im intensiv gestörten Zentralbereich der Asse-Salzstruktur liegt. Neben den Gefahren durch Subrosionsabsenkungen im Rötbereich sind auch die Bewegungen durch Salzaufstieg und durch Senkungen im Bereich des Bergwerkes nicht abgeschlossen.“ Auf Ereignisse in der Vergangenheit weist Peter Wypich hin: „Es ist nicht erkennbar, dass man aus den drei abgesoffenen Bergwerken an der Asse lernt. So sind beim Schacht Hedwigsburg, der etwas über 4 km vom Schacht 1 entfernt ist, Teile der gesamten oberirdischen Gebäude in einem 80 x 80 Meter breiten und 175 Meter tiefen Krater 1936 verschwunden. Will man dieses Risiko auch für das geplante Zwischenlager eingehen?“ Heike Wiegel (AufpASSEn e.V.) moniert fehlende Voraussetzungen für die Vergabe der Planung: „Der längst überfällige faire Vergleich von unterschiedlichen Zwischenlagerstandorten mit Konditionierungsanlage wurde immer noch nicht erstellt. Die Vergabe der BGE beruht auf einer politischen Basta-Entscheidung des Bundes-umweltministeriums (BMU) und wurde mit fehlerhaften Unterlagen der BGE begründet - und eben nicht auf einer sachlichen und fachlichen Ebene.“ Der Beleuchtungsbericht zum Standort des Zwischenlagers mit Konditionierungsanlage hat die bekannten Defizite bestätigt. Trotzdem wurden von keiner Stelle Konsequenzen gezogen – weder von den Entscheidungsträgern BGE und BMU, noch von der Landrätin oder der von ihr geleiteten Asse II-Begleitgruppe. Erforderliche Konsequenzen aus der Kritik der AGO und dem Beleuchtungsbericht benennt Andreas Riekeberg: „Sehr wichtig wäre eine Anlagentrennung: Zur Sicherheit der Bevölkerung und für den sicheren Betrieb während der Rückholung sollten Konditionierungsanlage und ein Zwischenlager nicht an der Asse gebaut werden, sondern andernorts mit einem größeren Abstand zu jeglicher Wohnbebauung – mindestens vier Kilometer.“ Die BGE behauptet nun, dass sie noch keine Fakten schaffen würde. Das ist falsch, da die BGE eben keine standortunabhängige Planung zu Zwischenlager und Konditionierung in Auftrag gegeben hat, was sie durchaus hätte tun können. Auch wurde keine Berücksichtigung einer Anlagentrennung beauftragt, wie es die WTI/GNS-Studie von 2011 bereits darlegt. Nach EU-Recht sind vor der Errichtung von Industrieanlagen mitten in einem FFH-Gebiet alle möglichen anderen Varianten zu prüfen, um eine Schädigung des FFH-Gebietes möglichst zu vermeiden. Auch diese Prüfung der alternativen Standorte fand nicht statt. Durch eine Industrieanlage mitten im FFH-Gebiet würde das FFH-Gebiet erheblich geschädigt. Die Forderungen der unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse II-Koordinationskreis (A2K): • Unverzügliche Änderung des Planungsauftrages der BGE zur Planung für Zwischenlager und Konditionierungsanlage in eine standortunabhängige Planung mit Anlagentrennung. Dies bedeutet eine Planung lediglich des Pufferlagers an der Asse und die Planung einer Konditionierungsanlage und eines Zwischenlagers andernorts mit mindestens 4 km Abstand zu jeglicher Wohnbebauung. • Berücksichtigung der seit 2011 existierenden Studie "Standortunabhängiges Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II" der Planungsgemeinschaft GNS/WTI. Darin wird für die Rückholung und Lagerung ein einfaches, schnelles und funktionssicheres Konzept entwickelt, das für alle Abfallströme durchgehend standardisierte Overpacks (Umverpackungen) vorsieht, die über Tage nicht mehr geöffnet werden. • Unverzügliche faire, fachliche Suche nach einem Standort mit größeren Abständen zur Wohnbebauung - mindestens 4 km - unter Einbeziehung bundeseigener Liegenschaften. • Unverzügliche Prüfung der alternativen Standorte zum Schutz des FFH-Gebietes und zur Einhaltung des EU-Rechts. • Unverzügliche Erstellung von Bodengutachten zu potenziellen Standorten. • Unverzügliche Beantragung der Rückholungsgenehmigung insbesondere von der 750 m Sohle, zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit. • Nach Rückholungsgenehmigung unverzüglicher Bau des Schachtes Asse 5 zur Rückholung des Atommülls aus der Asse. • Unverzügliche Korrektur der beiden fehlerhaften BfS-Parameterstudien (2014 + 2016) und der fehlerhaften BGE-Standortauswahl für ein Zwischenlager vom 31.05.2019. • Ernsthafte Berücksichtigung des Minimierungsgebotes, wonach unnötige Strahlenexpositionen zu vermeiden und unvermeidbare so gering wie möglich zu halten sind. Dies bedeutet: Keine Konditionierungsanlage und auch kein Zwischenlager in unmittelbarer Nähe von Dörfern - wie an der Asse. Die Dauer-Gesamtbelastungen in der Region sind während der Rückholung und danach so gering wie möglich zu halten. Siehe auch A2K Asse-Durchblicke Nr 11. |
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Forderungen und Fragen des Asse II-Koordinationskreises angesichts der Ergebnisse des Expertenberichtes „Beleuchtungsauftrag Asse II“ Forderungen (A) Das Antragsverfahren für eine Atommüll-Behandlungsanlage und ein Zwischenlager an der Asse muss unverzüglich gestoppt werden, denn der Expertenbericht zeigt viele erhebliche Mängel in den BGE-Planungen auf. (B) Die BGE muss sofort eine Standort-Suchanfrage bei Bundeseinrichtungen starten, grundsätzlich vergleichbar der Abfrage der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), allerdings mit modifizierten/konkreten Sicherheitskriterien für den Standort. Und zwar bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Deutschen Bahn AG (DB), der Bundesverwaltungs- und verwertungs GmbH (BVVG) und der Bundeswehr. Die Suche muss sich auch auf vorhandene Tunnel- oder Bunkeranlagen erstrecken. (C) Die BGE soll eine modifizierte Planung vorlegen für getrennte Anlagen mit den Sicherheitskriterien: sicherer Baugrund mit mindestens vier Kilometer Abstand zu jeglicher Wohnbebauung und nicht im Überschwemmungsgefahrengebiet. 10 Fragen: 1. Welche Konsequenzen ziehen die Entscheider aus den Mängeln, die der Expertenbericht bezüglich der Rückholplanung und Standortbestimmung der BGE aufgezeigt hat? 2. Wann wird der Standorte-Vergleich durchgeführt, den die Samtgemeinde Elm-Asse am 6.10.2020 gefordert hat1? 3. Erfolgt nun die Suche nach einem Standort mit sicherem Baugrund, der nicht in einem Überschwemmungsgefahrengebiet liegt und mindestens 4 km Entfernung zu jeglicher Wohnbebauung hat und evtl. auch Schutz nach oben bietet? 4. Was sagt der Expertenbericht zur Frage, ob die BGE bei ihrer Standortbestimmung alle Kriterien des „Kriterienberichtes“ von 2014 bewertet und abgewogen hat? 5. Erfolgte die planerische Eingrenzung, lediglich Asse-nahe Standorte in die Auswahl einzubeziehen, mittels der Anwendung der Kriterien und Bewertungsgrößen des Kriterienberichts von 2014, oder war es eine Vorabentscheidung? 6. Kann das Strahlenvermeidungs‐ und ‐minimierungsgebot als Argument oder gar Versagungsgrund gegen die Zulassung eines Asse‐fernen Zwischenlagers angewendet werden, vor allem hinsichtlich der Frage, ob ein Transport radioaktiver Abfälle zu einer Strahlenexposition führt und durch ein Asse‐nahes Zwischenlager vermieden oder minimiert werden könnte? 7. Welche Konsequenzen zieht der Expertenbericht aus der GNS/WTI-Studie „Standortunabhängiges Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ hinsichtlich der Möglichkeit, den geborgenen Atommüll an der Asse nur zu verpacken und anderswo endlagerfähig zu konditionieren und zwischenzulagern? 8. Berücksichtigt der BGE-Bericht zur Standortauswahl innerbetriebliche Störfallszenarien? 9. Sind die Ausführungen der BGE zur hydrogeologischen Charakterisierung der grundwasserleitenden Schichten und zu den Wasserwegsamkeiten der zahlreich vorhandenen tektonischen Störungen konkret und konsistent? 10. Wie ist die Aussage des Expertenberichtes „Das bedeutet, dass aus «Komplexität» und «Nichtwissen» auf «Eignung» geschlossen wurde“ zu bewerten? Remlingen, den 18.11.2021 |
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Expertenbericht: „Nachvollziehbarkeit der Entscheidung … für einen Asse-nahen Standort ist … nicht gegeben.“ Der am 18. Oktober 2021 veröffentlichte Expertenbericht zum sog. „Asse II Beleuchtungsauftrag“ (2) gibt verschiedene Hinweise darauf, dass die Standortbestimmung an der Asse durch die BGE nicht sachgerecht durchgeführt wurde. Die BGE hatte Transportbelastungen angeführt, um zu begründen, warum sie keine Standorte entfernt von der Asse, die dafür aber einen größeren Abstand zur Wohnbebauung ermöglichen, mit hiesigen Standorten vergleicht. Im Fazit der Expertengruppe heißt es dazu: „Das Strahlenvermeidungs- und Minimierungsgebot schließt nicht grundsätzlich die Transporte radioaktiver Abfälle in ein Asse-fernes Zwischenlager aus. Durch den Verzicht auf eine kriterienbasierte Suche nach einem geeigneten Makrostandort für das Zwischenlager wurden verschiedene Aspekte außer Acht gelassen.“ (Expertenbericht, Seite 82 der Version mit redaktioneller Überarbeitung) Zu dieser Standortvorauswahl der BGE und zu deren politischer Bestätigung durch das BMU schreibt die Expertengruppe: „Die planerische Eingrenzung, lediglich Asse-nahe Standorte in die Auswahl einzubeziehen, erfolgte ohne explizite Anwendung der Kriterien und Bewertungsgrößen des Kriterienberichts von 2014, sondern als Vorabentscheidung, obwohl entsprechende Kriterien für den Vergleich Asse-naher und Asse-ferner Standorte zur Verfügung gestanden hätten.“ (a.a.O., S. 55) Zur Nicht-Anwendung der Ausschlusskriterien führt der Expertenbericht aus: Eine hydrogeologische Charakterisierung der grundwasserleitenden Schichten, Angaben zur Wasserwegsamkeit der zahlreich vorhandenen tektonischen Störungen werden keine gemacht. Hinweise zu möglichen hydraulischen Verbindungen zu Vorflutern fehlen. Die Ausführungen bleiben vage und sind teilweise widersprüchlich.“ (a.a.O., S. 57) Sodann folgen Zitate aus dem Rückholplan, bevor das Resümee gezogen wird: „Das bedeutet, dass aus «Komplexität» und «Nichtwissen» auf «Eignung» geschlossen wurde.“ (a.a.O., S. 58) Damit wird bestätigt: Es wäre besser gewesen, für eine derartige Atomanlage von 360.000 Quadratmetern Grundfläche und 20 Metern Höhe gleich nach Standorten mit mindestens vier Kilometern Entfernung zur Wohnbebauung auf geeignetem Baugrund zu suchen. Die Expert*innen halten die Argumentation der BGE, lediglich Asse-nahe Standorte zu betrachten, für unzureichend, wenn sie schreiben: „zumindest weist das Kapitel zu Asse-fernen Standorten im Rückholplan deutliche Argumentationslücken auf. Die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung des Vorhabenträgers für einen Asse-nahen Standort ist aufgrund dessen nicht gegeben.“ (a.a.O., S. 75) Allerdings können wir auch dem Expertenbericht nicht uneingeschränkt zustimmen. Der Bericht stellt – der Vorgabe seiner Auftraggeber folgend – die angebliche Notwendigkeit, eine Atommüll-Behandlungsanlage an der Asse zu errichten, nicht in Frage. Er lässt mutwillig die GNS/WTI-Studie „Standortunabhängiges Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ von 2011 außer Betracht, obwohl im Anhang des Berichts doch eine Stellungnahme der AGO zu genau dieser Studie als Dokument enthalten ist. Die GNS/WTI-Studie hat schon 2011 aufgezeigt, wie der geborgene Atommüll unter Tage beprobt und dann mit einer Umverpackung gut von der Asse abtransportiert werden könnte. Bei diesem Vorgehen würde ein Transportbereitstellungslager nur einen Bruchteil der Fläche von Zwischenlager und Atommüll-Behandlungsanlage erfordern, für eine Industrieanlage mitten in einem FFH-Naturschutzgebiet ein wichtiger Vorteil. Außerdem stellt der Expertenbericht – auch darin der Vorgabe seiner Auftraggeber folgend – nicht in Frage, dass sowohl der frühere Betreiber, das BfS, als auch der jetzige Betreiber, die BGE, als Belastung aus den Atomanlagen an der Asse nur die radioaktive Direktstrahlung betrachten, aber die Abgabe von radioaktiven Teilchen vernachlässigen. Und das, obwohl Jahr für Jahr erhebliche Mengen besonders von radioaktivem Kohlenstoff, Wasserstoff (Tritium) und Radon aus dem Atommüll aus der Schachtanlage Asse II in die Umgebungsluft freigesetzt wurden und werden. Diese Radionuklide müssen in einen Belastungsvergleich einbezogen werden! Wegen der zu erwartenden radioaktiven Belastungen aus einer Abfallbehandlungsanlage und einem Atommüll-Zwischenlager müssen unbedingt mehrere Standorte verglichen werden, die von Wohnbebauung mindestens vier Kilometer entfernt sind. Das Minimierungsgebot darf nicht nur auf die Transporte angewendet werden, sondern muss alle Aspekte radiologischer Belastung des Gesamtprojektes einbeziehen. Aufgrund der bekannten Faktenlage lehnt der Asse 2-Koordinatioskreis einen Zwischenlagerstandort und eine Atommüll-Verarbeitungsanlage an der Asse ab. Der Asse II-Koordinationskreis (A2K) fordert: 1. eine Bergung des Atommülls entsprechend der WTI/GNS-Studie; 2. eine vergleichende Suche nach Standorten für das Zwischenlager, die mindestens vier Kilometer von jeglicher Wohnbebauung entfernt sind und sich auf sicherem geologischen Grund befinden; 3. die Einbeziehung von Bunker- und Tunnellösungen, die einen zusätzlichen Schutz z. B. gegen Flugzeugabstürze bieten; 4. die sofortige Aufnahme der Suche nach einem Endlager für den Atommüll aus der Schachtanlage Asse II! Nur so kann gewährleistet werden, dass unnötige radioaktive Belastungen vermieden werden und ein weitgehender Schutz der Bevölkerung erfolgt.“ Ganze Presseerklärung des A2K vom 4.11.2021 Expertenbericht Kritik des Asse2-Koordinationskreises zum BGE-“Rückholungsplan“ |
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A2K fordert die neue Bundesregierung auf, einen Asse-fernen Standort für das Atommüll-Zwischenlager suchen zu lassen Stellungnahme des A2K zum sog. „Expertenbericht“ des Beleuchtungsprozesses Die unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse II-Koordinationskreis (A2K) fordern die neue Bundesregierung auf: „Weisen Sie die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Betreiberin von Asse II an, andere Standorte für ein Atommüll-Zwischenlager zu suchen! Untersagen Sie der BGE, an der Asse eine Atommüll-Verarbeitungsanlage zu errichten, denn hier leben Menschen in sehr nahe gelegenen Ortschaften und es gibt Bergsenkungen.“ Aufgrund der inzwischen bekannten Faktenlage lehnt der A2K einen Zwischenlagerstandort und eine Atommüll-Verarbeitungsanlage an der Asse ab. Weiter: Ganze Presseerklärung des A2K vom 29.10.2021 Expertenbericht Kritik des Asse2-Koordinationskreises zum BGE-“Rückholungsplan“ |
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Asse-Standortentscheidung der BGE lückenhaft Zur Frage der Errichtung einer Konditionierungsanlage und eines Zwischenlagers für Atommüll an der Asse hat am 18.10.2021 das Bundesumweltministerium das Ergebnis des sogenannten „Beleuchtungsprozesses“ bekanntgegeben. Nach der Standortentscheidung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hatte es im letzten Jahr heftige Proteste von Bürgerinitiativen, deutliche Kritik von Wissenschaftlern und entsprechende Resolutionen von Kommunalparlamenten gegeben. Daraufhin war eine weitere Gruppe von Wissenschaftlern beauftragt worden, den Entscheidungsprozess zu „beleuchten“. Die BGE hatte ihre Entscheidung gegen den Vergleich Asse-naher Standorte mit Asse-fernen Standorten vor allem damit begründet, dass Transporte unbedingt zu vermeiden seien. Dabei wurden nicht gegeneinander abgewogen die dauerhafte zusätzliche radioaktive Belastung durch Radionuklide, die von neuen Atomanlagen erzeugt werden, für die unmittelbar anwohnende Bevölkerung mit der temporären Strahlenbelastung von Personal und Anwohnern möglicher Transportstrecken. Zur Frage der sachgerechten Standortentscheidung stellen die Gutachter fest: „Das Strahlenvermeidungs- und Minimierungsgebot schließt nicht grundsätzlich die Transporte radioaktiver Abfälle in ein Asse-fernes Zwischenlager aus.“ Außerdem monieren sie: „Durch den Verzicht auf eine kriterienbasierte Suche nach einem geeigneten Makrostandort für das Zwischenlager wurden verschiedene Aspekte außer Acht gelassen. Beispielweise wurde nicht untersucht, ob durch Ereignisse im Rückholbergwerk (Bergsenkungen) oder auslegungsüberschreitende Lösungszutritte (AüL) oder durch Störfälle in der Abfallbehandlungsanlage der Betrieb eines Asse-nahen Zwischenlagers gefährdet sein könnte.“ (Seite 81 des "Expertenberichtes") Damit können sich Kritiker*innen der Standortentscheidung der BGE von 2020 in wesentlichen Punkten bestätigt sehen. Quellen: Pressemitteilung des BMU vom 18.10.2021 Expertenbericht Kritik des Asse2-Koordinationskreises zum BGE-“Rückholungsplan“ |
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Ein Messlabor an der Asse als Beruhigungspille für die Bevölkerung? Am Mittwoch, den 13. Oktober 2021, wurde bekanntgegeben , dass an der Asse ein Messlabor eingerichtet wird. Doch dieses soll nur die Gamma-Strahlung messen, nicht andere Formen von Radioaktivität, die bei Asse II bedeutsamer sind um die Belastung der Umwelt zu ermitteln. Dies müssen wir kritisieren. Andreas Riekeberg stellt das Konzept des Messlabors in Frage: „Warum wird in Remlingen eine Gamma-Spektrometrie-Messstelle eingerichtet, wo doch bei Asse II die radioaktiven Beta-Strahler Kohlenstoff-14 (C-14) und Tritium (radioaktiver Wasserstoff) und der Alpha-Stahler Radon 222 die wesentlichen Radionuklide aus der Fortluft sind?“ Gamma-Strahlung ist ein Energiequantum, das beim unmittelbaren Kontakt mit Körpern ionisierende Wirkung hat. Beta-Strahler hingegen sind radioaktive Partikel, die vom Körper aufgenommen werden und unter Abgabe von Elektronen zerfallen. Dieser radioaktive Beta-Zerfall schädigt die DNA, beeinflusst die Zellteilung und führt zu Mutationen bei Körperzellen und Geschlechtszellen. Manfred Kramer von den „Vahlberger Asse-Aktivisten“ fordert: „Wenn ein Messlabor aufgebaut wird, dann müssen hierbei unbedingt auch Tritium und Kohlenstoff 14, also Beta-Strahler gemessen werden können.“ Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ignoriert schon seit Jahren die Forderung, Baumscheiben aus der Asse und die beiden nahe der Schachtanlage gelegenen Teiche auf eingelagertes Tritium und C-14 zu untersuchen. Nun eine Bürger*innen-Messstelle aufzubauen erscheint angesichts der Komplexität der eigentlich erforderlichen Messungen völlig unangemessen. Heike Wiegel, Vorstandsmitglied von AufpASSEn e.V., sieht das Messlabor ebenfalls kritisch: „Wir halten eine Gamma-Spektrometrie bei Asse II in der geplanten Form für ein Ablenkungsmanöver. Es dient eher der Verharmlosung als der Aufklärung der tatsächlichen radioaktiven Belastung in der Umgebung von Asse II.“ Weiterführende Hinweise: Radioaktive Emissionen in Becquerel (Bq) aus Asse II werden regelmäßig auch in den staatlichen „Jahresberichten Radioaktivität“ und „Parlamentsberichten Radioaktivität“ dargestellt. Diese zeigen hohe radioaktive Belastungen durch C14, Tritium und Radon bei Asse II auf. Siehe https://www.bfs.de/DE/mediathek/berichte/umweltradioaktivitaet/umweltradioaktivitaet_node.html Der Deutscher Wetterdienst (DWD) gibt ausführliche Information zu Messungen für verschiedene Arten von Radioaktivität auf seiner Internet-Seite https://www.dwd.de/DE/derdwd/messnetz/radioaktivitaet/_functions/teasergroup/messnetz_messgerate_teaser4.html |
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AufpASSEn und Vahlberger Asse-Aktivisten kritisieren Prüfauftrag zur Standortauswahl: Für welchen Atommüll sollen Zwischenlager und Konditionierungsanlage sein? Der Verein „AufpASSEn e.V.“ und die Gruppe „Vahlberger Asse-Aktivisten“ schreiben an die Expert*innen-Gruppe, die die Rechtmäßigkeit der Standortbestimmung durch die BGE überprüfen sollen. Darin heißt es: „Ihr sog. 'Beleuchtungsauftrag' ist das Ergebnis eines Gespräches von Bundes- und Landespolitiker*innen mit hiesigen Hauptverwaltungsbeamten von Gebietskörperschaften, die Resolutionen bezüglich der Standortauswahl verabschiedet hatten. In den Resolutionen der betroffenen Kommunen wurde allerdings nicht nur ein Beleuchten der Bewertungsmängel gefordert, sondern u.a. ein fairer Vergleich von Asse-nahen mit Asse-fernen Standorten mit größeren Abständen des geplanten Atommüll-Komplexes zur Wohnbebauung. Die BGE begründet die Entscheidung für ein Zwischenlager mit Konditionierungsanlage an der Asse im Wesentlichen mit den falschen Werten der 'Parameterstudie' aus dem Jahr 2014. Wie bereits aus der Aufgabenbeschreibung der Parameterstudie 2014 zu entnehmen ist, wurde die Fehlerhaftigkeit dieser Parameterstudie von BMU, NMU, BfS (damaliger Betreiber von Asse) und Landrätin Steinbrügge (nicht der Asse 2-Begleitgruppe!) vereinbart. Die Entscheidung der BGE für ein Zwischenlager mit Konditionierungsanlage an der Asse steht unter massiver fachlicher Kritik der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe Option Rückholung (AGO), des KIT (PTKA) und des Asse II-Koordinationskreises (A2K, Zusammenschluss der Bürgerinitiativen vor Ort). Mit Ihnen haben nun wiederum u.a. das BMU, das NMU, die BGE (als jetziger Betreiber) und Landrätin Steinbrügge neue Personen ausgesucht, um sich – wie wir vermuten – die Entscheidung der BGE für ein Zwischenlager mit Konditionierungsanlage an der Asse bestätigen zu lassen. Ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang die Rückholung von Atommüll aus Asse II genehmigt wird, soll sich nach den Planungen der BGE erst nach dem Jahr 2030 entscheiden, nachdem – ebenfalls den Planungen der BGE zufolge – das Zwischenlager mit Konditionierungsanlage an der Asse errichtet sein wird. Wenn eine Rückholung nicht oder nur in geringem Umfang genehmigt und durchgeführt wird, könnte dies zur Folge haben, dass das Zwischenlager nicht für den Atommüll aus Asse II verwendet wird.“ Quellen: - vollständiges Anschreiben - Argumente gegen die Standortentscheidung - Hinweise von Jürgen Wiegel zum „Beleuchtungsauftrag“ - Mappe zur rechtlichen Situation an der Asse |
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28.02.2021: PM „Überprüfung der Standortentscheidung ist kein Standorte-Vergleich: Kein Grund zum Aufatmen an der Asse!“ Die Bürgerinitiativen sind mit dem Ergebnis des Gespräches von Lokalpolitik, Landes- und Bundespolitik mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bezüglich des Standortes einer Atommüll-Konditionierungsanlage und eines Zwischenlagers nicht zufrieden. Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass die BGE die von vielen Seiten geäußerte und gut begründete Kritik ignoriert und nun die Bevölkerung um Vorschläge zur Umsetzung der mangelhaften Planungen bittet. Bisher erfolgte kein fachlicher fairer Vergleich. Eine Konditionierungsanlage an der Asse würde überdies die Rückholung bremsen anstatt sie zu beschleunigen. Festzustellen ist, dass das Ergebnis aus dem Gespräch weit hinter den Forderungen der Resolutionen der Samtgemeinderäte Elm-Asse, Sickte und Oderwald sowie dem Stadtrat und dem Kreistag Wolfenbüttel zurück bleibt. Es sollen nur die bekannten und fehlerhaften Unterlagen nochmals geprüft werden. Die Forderung in den Resolutionen war aber u.a. ein Vergleich von Zwischenlagern auch an Asse-fernen Standorten. Solange die BGE die Planung einer Atommüll-Konditionierungsanlage und eines Zwischenlagers an der Asse weiter treibt, ist nichts gewonnen. Bevor die BGE daran geht, ihre von vielen Seiten kritisierte Planung umzusetzen, sollte sie zunächst zumindest die von den Wissenschaftlern der Arbeitsgruppe Option Rückholung (AGO) geäußerte Kritik aufnehmen und ihre Planung überarbeiten. Die Begrenzung des Auswahlverfahrens durch die BGE auf assenahe Standorte unter Verweis auf Gründe des Strahlenschutzes stellt nach Meinung der AGO einen grundlegenden methodischen Verfahrensmangel dar. Im Rahmen dieser BGE-Argumentation fehlt bei den Betrachtungen auch völlig der Bahntransport. Ein weiterer - bislang nicht bedachter - Aspekt, der zur Bewertung der Standortfrage wichtig ist: Wenn ausgerechnet an der Asse eine Konditionierungsanlage und ein Zwischenlager errichtet werden, verlangsamt das die Rückholung des Atommülls erheblich und unnötig, da alle radioaktiven Belastungen vor Ort zu addieren wären und die Grenzwerte einzuhalten sind. Die Errichtung eines Zwischenlagers mit Atommüll-Konditionierungsanlage an der Asse würden erhebliche zusätzliche radioaktive Belastungen für die Bevölkerung auf sehr lange Zeit mit sich bringen. Hinlänglich bekannt ist, dass die Rückholung möglichst schnell - "unverzüglich" - erfolgen muss, da erstens das Gebirge unter Bergdruck steht und instabil ist, und da zweitens bekanntlich die Anlage durch Laugenzufluss abzusaufen droht. Die Rückholung und Stilllegung sollte nicht erst 2060 abgeschlossen sein! Die BGE stellt in ihrem "Rückholplan" auf den Seiten 134 und 136 selber fest, dass die "Ableitungswerte für radioaktive Stoffe mit der Fortluft" einen "leistungsbegrenzenden Faktor" darstellen. Dazu heißt es: „Um das grundlegende Ziel einer Verkürzung der Dauer der Rückholung zu erreichen, ist ... die parallele Durchführung der Rückholung an vielen Einlagerungskammern anstelle einer sequenziellen Rückholung an jeweils einer oder zwei Einlagerungskammern anzustreben Dies bedeutet allerdings, dass in einem kürzeren Zeitabschnitt mit der gleichen Menge radioaktiven Abfalls umzugehen ist und sich somit potentiell höhere Dosisbelastungen für Personal und Bevölkerung ergeben." Eine räumliche Entkoppelung der Konditionierung und Zwischenlagerung des Atommüll einerseits von der Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II andererseits würde eine schnellere Rückholung möglich machen. Es könnte dann ja eher an mehreren Einlagerungskammern parallel gearbeitet werden, weil die Belastung durch die Atommüll-Konditionierung und Zwischenlagerung entfiele. Diese Beschleunigung würde im Übrigen auch dem gesetzlichen Gebot der unverzüglichen Schließung von Asse II nach Rückholung des Atommülls entsprechen. Laut einer Studie von GNS/WTI ist für die Rückholung direkt an an der Schachtanlage Asse II lediglich ein Transportbereitstellungslager erforderlich, nicht aber eine Atopmmüll-Konditionierungsanlage und ein Zwischenlager. |
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Abstand halten zu Atomanlagen! Anlässlich des Gesprächs von Umwelt-Staatssekretär Flasbarth aus Berlin und Umweltminister Lies aus Hannover mit verschiedenen politischen Repräsentanten der Region um die Asse über die Planung neuer Atomanlagen (Zwischenlager und Konditionierungsanlage) an der Asse am 12. Februar 2021 erheben wir drei Forderungen: 1. Atommüll-Konditionierungsanlage bedenken! Andreas Riekeberg von asse-watch.de erläutert: „Bei der Standortentscheidung der Bundesregierung geht es nicht nur um ein Zwischenlager für schwach und mittel radioaktiven Atommüll, sondern auch um eine Atommüll-Konditionierungsanlage. Eine derartige Atommüll-Fabrik wird erhebliche Mengen radioaktiver Teilchen freisetzen. Beide Anlagen führen zu einer Dauerbelastung der anwohnenden Bevölkerung durch Radionuklide wie radioaktiven Wasserstoff und radioaktiven Kohlenstoff. Diese werden von Menschen und anderen Lebewesen aufgenommen und im Körper eingelagert, bis sie unter Abgabe von ionisierender Strahlung, also Radioaktivität zerfallen. Dabei können sie Zellen und Erbgut (DNA) zerstören.“ 2. Umfassender Standorte-Vergleich für Atomanlagen gefordert! Manfred Kramer von den Vahlberger Asse-Aktivisten erklärt: „Die Bürgerinitiativen fordern einen wissenschaftlich tragfähigen Vergleich verschiedener Standorte für das geplante Zwischenlager mit Atommüll-Konditionierungsanlage. Dabei müssen auch asse-ferne Standorte mit größeren Abständen zur Wohnbebauung von mindestens vier Kilometern mit einbezogen werden, zum Beispiel auf bundeseigenen Liegenschaften. Bislang gibt es einen solchen Vergleich nicht. Der Asse 2-Koordinationskreis hatte schon im Jahr 2011 auf einen Vergleich verschiedener Standorte gedrungen. Im Jahr 2020 hat der A2K deutlich den BGE-Rückholplan zurückgewiesen, weil er fehlerhaft und unzureichend ist. Die Stellungnahme der unabhängigen Wissenschaftler der AGO hat diese Kritik bestätigt und ergänzt.“ 3. Fragen beantworten statt aussitzen! Heike Wiegel, Vorstandsmitglied von AufpASSEn e.V. berichtet: „Immer noch warten die Bürgerinnen und Bürger auf die Beantwortung der Fragen, die auf der großen Veranstaltung am 13. Januar 2020 an Umweltminister Olaf Lies gerichtet wurden. Zu diesen Fragen gehört die Aufforderung, die rechtliche Zulässigkeit der Rückholung unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, bevor weitere Atomanlagen an der Asse errichtet werden. Es wäre doch fatal, wenn hier neue Zwischenlager und Konditionierungsanlage errichtet werden und sich danach herausstellt, dass die Rückholung des Atommülls gar nicht mehr genehmigungsfähig ist. Man muss befürchten, dass die neuen Anlagen an der Asse als Atommüll-Konditionierungfabrik und Bereitstellungslager für Schacht Konrad dienen sollen. Von der BGE als Betreiberin von Asse II kamen hierzu nur ausweichende nicht nachvollziehbare Antworten.“ Kein Atommüll an Wohngebiete! Abstand halten! Die Vertreter*innen der Bürgerinitiativen sind sich einig: „Neue Atomanlagen sollten nicht in der Nähe von Dörfern errichtet werden – und schon gar nicht nur ca. einen Kilometer von Wohnhäusern entfernt!“ |
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Antragskonferenz zum Genehmigungsverfahren „Rückholung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ VertreterInnen der örtlichen Bürgerinitiativen unerwünscht Am Mittwoch, den 16. Dezember fand die Antragskonferenz des Niedersächsischen Landesumweltministeriums (NMU) zum Genehmigungsverfahren "Rückholung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II" statt. Eingeladen wurden Vertreter des NMU, die Kommunen im Landkreis, bundesweite Umweltverbände und auch der Niedersächsische Heimatbund und die Landesjägerschaft. Nicht eingeladen und auch nicht offiziell informiert wurden die örtlichen Bürgerinitiativen im Asse II-Koordinationskreis (A2K), die sich schon lange und sehr intensiv mit dem Thema Asse II beschäftigen. (...) |
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Keinen Anstieg des Laugenzuflusses riskieren - Bohrungen zwischen Asse I und Asse II unterlassen! Der Asse II-Koordinationskreis (A2K) protestiert anlässlich des Eintreffens von Bohranlagen gegen die von der BGE geplanten Bohrungen R10 und R11 an der Asse. Wie die BGE als Betreiberin der Schachtanlage Asse II am 7.10. mitteilte, sollen die Bohrungen ab Ende Oktober 2020 beginnen. Insbesondere die Bohrung R11 hält der A2K für äußerst bedenklich. Diese geplante Bohrung liegt im Bereich der sensiblen Südflanke des Salzbergwerkes Asse II. Hier befinden sich Störungszonen und mögliche Wasserwegsamkeiten zwischen dem abgesoffenen Bergwerk Asse I und dem Atommüll-Bergwerk Asse II. Die Bohrung R11 könnte neue Wege für einlaufendes Wasser öffnen. Im schlimmsten Fall kann das zum Absaufen von Asse II mitsamt dem eingelagerten Atommüll führen. (weiter) |
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Kein Vertrauen in BGE und BASE bei der Endlagersuche Die Bürgerinitiativen des Asse II-Koordinationskreises protestieren anlässlich der heutigen Veröffentlichung des „Zwischenberichtes Teilgebiete“ dagegen, dass ausgerechnet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Auswahl für einen Endlagerstandort für hochradioaktiven Atommüll betreibt. Nach unseren Erfahrungen mit dem Handeln der BGE in Sachen Atommüll-Bergwerk Asse II können wir nicht darauf vertrauen, dass die BGE einen seriösen, wissenschaftlich fundierten Auswahlprozess betreiben wird. Ebenso wenig können wir darauf vertrauen, dass das Atommüll-Bundesamt BASE unter der Leitung von Wolfram König einen transparenten, partizipativen und wirksamen Begleitprozess organisiert, der sachliche Kritik am Prozess und an seinen möglichen Ergebnissen zur Geltung bringt. Wir müssen die anderen Teilgebiete warnen: Uns dürfte eine Beteiligungs-Simulation bevorstehen, ähnlich wie beim Atommüll-Bergwerk Asse II. Wir fordern die Mitglieder und auch die Funktionsträger aller Parteien auf, dem Endlager-Suchverfahren und der angeblichen Öffentlichkeits-Beteiligung kritisch gegenüberzustehen. Sie sollten sich nicht von wortreichen Beteuerungen etwa der Transparenz und einer Wissenschaftsbasiertheit des Auswahlverfahrens blenden lassen. In Sachen Asse II haben wir als unabhängige Bürgerinitiativen mit den hier handelnden Institutionen und Personen keine guten Erfahrungen gemacht. (ganzer Text) Warum vertrauen wir nicht der BGE? Warum vertrauen wir nicht dem BASE unter der Leitung von Wolfram König? |
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Partizipations-Farce beim Atommüll aus Asse II Die unabhängigen Bürgerinitiativen gegen die Flutung von Asse II nehmen nicht mehr am Asse 2-Begleitprozess teil, teilen sie nach der Sitzung des Asse II-Koordinationskreises am 24.9. mit. Der Betreiber des Bergwerkes, jetzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung von Atommüll (BGE), berücksichtigt ohnehin weder die Forderungen der Asse 2-Begleitgruppe noch die Stellungnahmen der unabhängigen wissenschaftlichen Berater (AGO) des Asse II-Begleitprozesses, der einst als vorbildlich für andere Atommüll-Projekte dargestellt wurde. Jüngstes Beispiel für die Ignoranz des Betreibers ist die Festlegung eines Zwischenlager-Standortes für Atommüll in unmittelbarer Nähe zu den Ortschaften an der Asse, die im Sommer verkündet wurde. |
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BGE verspielt Vertrauen – nicht nur in der Region (11.09.2020) Stellungnahme der unabhängigen Wissenschaftler bestätigt die Kritik der Bürgerinitiativen am Atommüll-Rückholplan der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) für das Bergwerk Asse II Am Freitag, 11. September 2020 hat die wissenschaftliche „Arbeitsgruppe Option – Rückholung“ zum Rückholplan der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Cremlingen (Landkreis Wolfenbüttel) sehr kritisch Stellung genommen. Die Antwortversuche der BGE waren hilflos und unzureichend. Die BGE arbeitet offensichtlich gemäß politischer Vorgaben der Bundesregierung und weder hinreichend sachbezogen noch gemäß fachlicher Kriterien. Sie verdient auch keinerlei Vertrauensvorschuss in Sachen „Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll (Castor-Behälter)“. Der „Asse 2-Begleitprozess“ ist wirkungslos und stellt nur noch eine Schein-Beteiligung dar. Bezüglich Asse II sieht sich der Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen (A2K) vollumfänglich darin bestätigt, den sog. Rückholplan der BGE zurückzuweisen. 1. Es besteht eine tiefe Kluft zwischen dem Anspruch, den der Titel „Rückholplan“ vermittelt, und dem Inhalt der BGE-Ausarbeitung. 2. Die BGE verhält sich absolut ignorant gegenüber dem Verlangen aus der Region, zwei konkrete Asse-ferne Standorte für ein Atommüll-Zwischenlager in einen Vergleich einzubeziehen. 3. Die BGE vernachlässigt die Emission radioaktiver Teilchen aus dem Atommüll. 4. Für eine seriöse Zwischenlager-Suche müssen die Belastungsfaktoren in ihrer Gesamtheit betrachtet werden, nicht nur die Direktstrahlung bei LKW-Straßentransporten von Atommüll. 5. Der sog. Rückholplan der BGE ist mehr daran interessiert, eine Atommüll-Konditionierungsanlage und ein langfristiges Zwischenlager an der Asse zu errichten, als daran, Mensch und Umwelt vor der Radioaktivität durch die Rückholung des Atommülls aus dem langfristig absaufenden Atommüll-Bergwerk Asse II zu schützen. Der Asse II-Koordinationskreis bekräftigt sein Resümee vom 3. Juli 2020: Alles läuft darauf hinaus, die Errichtung von Konditionierungsanlagen und die Zwischenlagerung von Atommüll an der Asse mit unzutreffenden Daten erzwingen zu wollen, ohne vorher die rechtliche Zulässigkeit der Planungen und der Rückholung insgesamt zu klären. Quellen: Asse II-Koordinationskreis: Presseerklärung vom 3. Juli 2020, Hannover Arbeitsgruppe Option – Rückholung: „Schachtanlage Asse II. Beurteilung des Rückholplans und des Standortauswahlberichts der BGE für ein Zwischenlager durch die AGO.“, Präsentation Stellungnahmen der AGO werden hier veröffentlicht. BGE: Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Rückholplan, Peine 2020 |
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Widerruf der Bohrgenehmigungen für R10 und R11 gefordert 16. Juli 2020. Der Asse II-Koordinationskreis fordert das niedersächsische Landesbergamt (LBEG) auf, die Genehmigungen für die von der BGE geplanten und vorbereiteten Bohrungen Remlingen 10 und Remlingen 11 zu widerrufen. Am 10. Juli hat die BGE offenbart, dass es ihr nicht gelungen ist, eine Bohrung über 200 Meter korrekt niederzubringen, siehe der Abschnitt „Pilotbohrung weicht vom geplanten Kurs ab“ in dieser Meldung. Bereits am 16. Juli 2019 hatte der A2K das Bohrvorhaben Remlingen 11 kritisiert, weil es die Gefahr mit sich bringt, dass der Laugenzufluss in die Atommüll-Lagerstätte Asse II dadurch erhöht wird. Fotos der Vorbereitung der Bohrplätze für die Bohrungen „Remlingen 10“ und „Remlingen 11“. |
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BGE-Plan für Atommüll aus Asse II mangelhaft Stellungnahme der unabhängigen Wissenschaftler bestätigt Kritik der Bürgerinitiativen am BGE-Rückholplan Fotos von den Folien des AGO-Vortrages Endversion der ausführlichen A2K Presse-Erklärung vom 10. Juli 2020 10. Juli 2020: In Wolfenbüttel nahm heute die wissenschaftliche „Arbeitsgruppe Option – Rückholung“ zum Rückholplan der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Wolfenbüttel Stellung. Der Asse II-Koordinationskreis (A2K) unabhängiger Bürgerinitiativen sieht sich vollumfänglich darin bestätigt, den sog. Rückholplan der BGE zurückzuweisen. 1. Tiefe Kluft zwischen Titel „Rückholplan“ und dem Inhalt der Ausarbeitung Die AGO moniert, dass der Titel des Berichtes „dem Anspruch nur zum Teil gerecht“ wird, weil „kein klar umrissener Weg zu Vorbereitung, Durchführung und Abschluss der Rückholung beschrieben“ wird. Es sei eine „Zusammenfassung lang bekannter Sachverhalte, keine Planung“. 2. Standortbestimmung: Muss ein Atommüll-Zwischenlager an die Asse? Zur Frage, ob an der Asse ein Zwischenlager für Atommüll errichtet wird, stellt die AGO fest, dass die BGE „die Forderung der Begleitgruppe und der AGO nach Berücksichtigung zweier konkreter Asse-ferner Standorte beim Standortvergleich nicht erfüllt.“ Es sei „ein Verfahren gewählt (worden), das faktisch auf den Grundsatz hinausläuft 'ein geeigneter Standort genügt'.“ 3. Welche Art von Emissionen aus dem radioaktiven Müll werden berücksichtigt? Zur Frage, welche radioaktiven Emissionen in die Berechnung der Belastung der anwohnenden Bevölkerung eingehen, kritisiert die AGO: „Die Ableitungswerte der Schachtanlage (sind) kein geeigneter Schätzer für die Ableitung bei/nach Rückholung“, denn “unter den derzeitigen Lagerungsbedingungen in weitgehend vom Wetterstrom abgetrennten Einlagerungskammern ist von einer starken Rückhaltung der Radionuklide auszugehen. Daher (sind die) Absolutwerte der Dosis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu niedrig ausgewiesen. Eine angemessen-konservative Berücksichtigung bei übertägiger Lagerung der Abfälle könnte ggf. auch zu einer Bewertung führen, bei der Asse-ferne Standorte günstiger abschneiden.“ 4. Wie wird die Strahlenbelastung der Bevölkerung ermittelt? Auch zur Frage, wie aus Werten für die radioaktiven Ableitungen aus dem Atommüll von Asse II die Belastung der Bevölkerung berechnet wird, nahm die AGO heute in Wolfenbüttel Stellung: „Bei der Modellierung zur Ermittlung der Strahlenexposition von Personen der Bevölkerung ist nicht ersichtlich, ob mit den Szenarienannahmen der Strahlenschutzverordnung von 2001 oder der Strahlenschutzverordnung von 2018 gerechnet wurde. Zugrunde zu legende Daten zum Verhalten von Personen unterscheiden sich deutlich und damit auch die errechneten Dosiswerte.“ Die AGO hält es für „befremdlich, wenn derartige Veränderungen ohne Begründung in den entscheidungsrelevanten Unterlagen auftauchen. Außerdem (ist) auch Benennung der Dosiswerte für die sensitivste Gruppe der Referenzpersonen (Säuglinge) nötig.“ 5. Durchsetzbarkeit wichtiger als Minimierung der Belastung Die AGO moniert, dass die Ausarbeitung „Rückholplan“ im Wesentlichen daran orientiert ist, möglichst nah an der Asse ein Zwischenlager für Atommüll zu errichten, das zudem für hochradioaktiven Atommüll (Kernbrennstoffe) geeignet ist. Sie urteilt: „der Suchprozess scheint vorrangig am Aspekt der einfachen Durchsetzbarkeit orientiert.“ Ferner hält die AGO fest, dass sie eine „Auslegung des Zwischenlagers auf die Lagerung von Kernbrennstoff (für) nicht nötig“ erachtet, denn „erwartete Mengen könnten in bestehenden, dafür ausgelegten Lägern gelagert werden.“ Die AGO sieht hier sogar die Gefahr, dass beabsichtigt werden könnte, „in Zukunft das Zwischenlager Asse für die Lagerung von Kernbrennstoffen zu nutzen.“ Sie fordert eine „Überarbeitung und Weiterentwicklung“ zu den zahlreichen Mängeln. Zu den sieben nur mangelhaft ausgeführten Themenbereichen gehören u.a. „Suchraum für ein Zwischenlager, Langzeitaspekte der Zwischenlagerung und alternative Optionen, Umwelt- und Stahlenschutzaspekte bei Standortauswahl und Rückholung, Technische Umsetzbarkeit von Rückholvarianten und Festsetzung von Konditionierungszielen für Abfälle.“ Fünf Punkte, in denen der A2K sich besonders bestätigt sieht: 1. Es besteht eine tiefe Kluft zwischen dem Anspruch, den der Titel „Rückholplan“ vermittelt, und dem Inhalt der BGE-Ausarbeitung. 2. Die BGE verhält sich absolut ignorant gegenüber dem Verlangen aus der Region, zwei konkrete Asse-ferne Standorte für ein Atommüll-Zwischenlager in einen Vergleich einzubeziehen. 3. Die BGE vernachlässigt die Emission radioaktiver Teilchen aus dem Atommüll. 4. Die Umstellung der Art und Weise, wie aus gegebenen radioaktiven Emissionen die Belastung der Menschen in der Umgebung berechnet wird, durch die neue Strahlenschutzverordnung ist öffentlich noch nicht wahrgenommen, obwohl sie zu unabsehbaren Konsequenzen führt für die Abschätzung, wie gefährlich Atomanlagen für Anwohner*innen sind. 5. Der sog. Rückholplan ist mehr daran interessiert, ein langfristiges Zwischenlager und eine Atommüll-Konditionierungsanlage an der Asse zu errichten, als am Schutz von Mensch und Umwelt vor Radioaktivität. Der Asse II-Koordinationskreis bekräftigt sein Resümee vom 3. Juli 2020: Alles läuft darauf hinaus, die Errichtung von Konditionierungsanlagen und die Zwischenlagerung von Atommüll an der Asse mit unzutreffenden Daten erzwingen zu wollen, ohne vorher die rechtliche Zulässigkeit der Planungen und der Rückholung insgesamt zu klären. |
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Kritik zum BGE-“Rückholungsplan“ Hier die vollständige Erklärung vom 16. April 2020 mit Hintergrundinformation und Quellenangaben 16. April. Der Asse II-Koordinationskreis weist den sogenannten „Rückholplan“ der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 19.02.2020 für die Rückholung von Atommüll aus der Schachtanlage Asse II als völlig unzureichend und fehlerhaft zurück. Dieses Dokument ist nicht viel mehr als eine Aneinanderreihung von überwiegend alten Berichten und Studien, die längst bekannt sind. Es beschreibt die Grundvoraussetzungen, den Ist-Zustand und die vorhandenen Konzeptplanungen sowie weitere Vorstellungen zur Rückholung und eine Standortbestimmung für ein Zwischenlager. Eine professionelle Projektplanung ist das nicht. Dieser Rückholungsplan ist mit vielen rechtlichen und fachlichen Fragezeichen versehen. Übrig bleiben könnte die Errichtung einer Konditionierungsanlage und eines Langzeit-Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll an der Asse, ohne dass je die Rückholung des Atommülls genehmigt werden kann. Damit allein wäre der Region nicht gedient. Die Versuchung wäre groß, diese Konditionierungsanlage und das Zwischenlager für anderen Atommüll zu nutzen, beispielsweise als Eingangslager für Schacht Konrad. Die sieben wichtigsten Kritikpunkte zum Rückholungsplan: 1. Es fehlt ein professionelles Projektmanagement mit einem ständig zu überarbeitenden Zeit- und Masterplan (z.B. Netzplan). 2. Es fehlt die Klärung der rechtlichen Situation für eine genehmigungsfähige Rückholung (Bergrecht §224 ABVO und Atomrecht / Strahlenschutzverordnung 2019) und es fehlt die aktuelle Konsequenzenanlyse im Rückholungsplan. 3. Es fehlen genaue Beschreibungen, wie der Betreiber dem Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung gerecht werden will. 4. Die GNS/WTI–Studie („Standortunabhängiges Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus Asse II“) zur Minimierung von Freisetzungen radioaktiver Stoffe wurde im Rückholungsplan nicht berücksichtigt. Das heißt: es fehlt eine Planungsvariante, bei der eine Probenahme und Messungen von Radionukliden unter Tage vorgenommen werden – vor der Umverpackung, um unnötiges Öffnen von Atommüll-Umverpackungen zu vermeiden. 5. Es fehlt ein fairer Vergleich zwischen konkreten Zwischenlagerstandorten mit Konditionierungsanlage asse-nah einerseits und andererseits mindestens zwei konkreten asse-fernen Zwischenlagerstandorten mit größeren Abständen zur Wohnbebauung (mindestens 4 Kilometer) als bei den möglichen asse-nahen Standorten, z.B. auf bundeseigenen Liegenschaften. Hierbei ist eine fachliche Störfallbetrachtung mit Einwirkung von außen (Flugzeugabsturz eines großen Verkehrsflugzeuges) zu Zwischenlager und Konditionierungsanlage mit zu beachten. 6. Der Vergleich zwischen Atommüll-Transporten und Atommüll-Zwischenlager nur bezüglich der Direktstrahlung ist völlig unzureichend, da die Anwohner eines Zwischenlagers samt einer Konditionierungsanlage viel stärker über die Ableitungen radioaktiver Teilchen radioaktiv belastet werden als über Direktstrahlung. 7. Es fehlen weiterhin notwendige Analysen, die vor einer Standortentscheidung zu Zwischenlager und Konditionierung zu klären sind: a) Es fehlt die Betrachtung und Bewertung der Prozesse und der radioaktiven Belastungen, die diese für die Anwohner von Pufferlager, Konditionierung, Zwischenlager mit sich bringen. b) Es fehlt die Berücksichtigung der radiologischen Dauerbelastung der oberirdischen Anlagen über den Gesamtzeitraum der Rückholung und Zwischenlagerung, mitsamt der Anreicherung von Radionukliden in der Biosphäre. c) Es fehlt die Festlegung der Endlagerbedingungen für den Atommüll aus Asse II. Insoweit ist derzeit eine Konditionierung nur für einen Transport in ein Zwischenlager sinnvoll (siehe GNS/WTI Studie). Die wichtigsten rechtlichen Fragen zur Rückholung werden im „Rückholplan“ nur nebenbei angesprochen und nicht geklärt. Der Asse II Koordinationskreis fordert die BGE, BASE, BMU, NMU, LBEG auf die rechtliche Situation und deren Auswirkungen jetzt zu klären. Hier die vollständige Erklärung mit Hintergrundinformation und Quellenangaben |
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Freitag, 27. März 2020: Skizze zur Rückholungsplanung veröffentlicht Aus der Presse erfuhr die Bevölkerung am 26.3. abends, dass die BGE ein Atommüll-Zwischenlager an der Asse errichten will, im Zuge der in der Braunschweiger Zeitung vom Folgetag dargestellten Rückholung-Skizze. Der Asse II-Koordinationskreis forderte am 27.3. vormittags die umgehende Veröffentlichung der Pläne. Dieser Forderung entsprach die BGE gegen 12 Uhr mittags, siehe diese Seite der BGE. Das 147seitige Dokument steht hier zum Download. |
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Zur bevorstehenden Diskussion um Konditionierung und Zwischenlagerung: Keine verfrühten Standortfestlegungen! Um die Planungen für Pufferlager und Konditionierungsanlage voranzutreiben, schrieb die „Arbeitsgruppe Option Rückholung“ (AGO) am 8.10.2018 einen Brief an den Betreiber und veröffentlichte zudem am 24.01.2019 ein problematisches „Diskussionspapier“ mit fragwürdigen Empfehlungen. Für das Treffen des Asse II-Begleitprozesses am 01.03.2019 war auf der Tagesordnung unter "TOP 4 Bericht aus der AGO" dementsprechend die Thematik "Umgang, Konditionierung und Lagerung der rückgeholten Asse-Abfälle" angesetzt. Der Asse II-Koordinationskreis hat am 01.03.2019 kurz vor der Sitzung dazu eine Erklärung veröffentlicht „Keine verfrühten Standortfestlegungen!“ mit einer deutlichen Kritik an dem AGO-Diskussionspapier. Dem wurde ein Fragenkatalog beigegeben, der schon am Vortag der AGO sowie dem BMU und dem NMU zugeleitet worden war. Der Punkt „Umgang, Konditionierung und Lagerung der rückgeholten Asse-Abfälle“ wurde dann doch noch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt und ohne Erläuterung nicht behandelt. |
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Rückblick des Asse II-Koordinationskreises auf 2018 und Ausblick 11.01.2019: Wissensbestände zu Asse II ohne Interessenkollisionen sichern, Datenzugang verbessern! 29.01.2019: Wasserzulauf in Asse II vor Atommüll-Einlagerung bekannt 04.02.2019: „Kein Atommüll an Wohngebiete!“ |
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Der neugestaltete „AufpASSEn Bauwagen“ der Vahlberger Asse-Aktivisten wurde von den zahlreich erschienenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Asse II-Neujahrsspazierganges der WAAG bewundert. |
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Zur bevorstehenden Diskussion um Konditionierung und Zwischenlagerung: Kein Atommüll an Wohngebiete! Die Lagerung und Verarbeitung von Atommüll dürfen nicht in der Nähe von Wohngebieten geschehen. Die Belastungen im Normalbetrieb und die zusätzlichen nicht absehbaren Belastungen bei einem Störfall schließen dies aus. Der Schutz gegenwärtiger und kommender Generationen vor Radioaktivität muss Vorrang haben vor einer scheinbaren Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Wir weisen alle Versuche des Betreibers von Asse II und anderer Beteiligter zurück, den scheinbar einfachsten Weg zum Umgang mit dem Atommüll zu wählen. Häufig wird von ‚Asse-Müll‘ gesprochen, um daraus eine Verantwortung der Bevölkerung der Region um die Asse für den Müll abzuleiten. Das ist kein ‚Asse-Müll‘, denn er stammt aus den Atomforschungsanlagen in Karlsruhe und Jülich sowie aus anderen Atomanlagen Westdeutschlands. Die Bundesregierung ist Eigentümerin der Schachtanlage samt eingelagerten Müll und trägt die Verantwortung dafür, denn Eigentum verpflichtet bekanntlich. Schon 1964 war es ein Fehler, die Schachtanlage Asse II für geeignet zu erklären, obwohl man von Wasserzuläufen aus dem Deckgebirge wusste. Damals kamen die beteiligten Wissenschaftler aus Karlsruhe und Bonn nicht ihrer Verantwortung nach, vor den drohenden Gefahren zu warnen. Sie trugen vielmehr zur Legitimierung einer politischen Vorentscheidung bei. Die Ausblendung von Gefahren und Belastungen darf sich bei der Entscheidung über die Standorte von Anlagen, die mit der Rückholung und weiteren Verwahrung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II im Zusammenhang stehen, nicht wiederholen. Vollständiger Text der Pressemitteilung vom 04.02.2019 |
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29.01.2019: Wasserzulauf in Asse II vor Atommüll-Einlagerung bekannt Protokoll von 1964 offenbart: Forschungsministerium und Kernforschungsgesellschaft schoben Wasserproblematik beiseite ... Am 29. Januar 1964, heute vor 55 Jahren, besichtigten Vertreter des Forschungsministeriums, der Gesellschaft für Kernforschung Karlsruhe (GfK) und des damaligen Eigentümers die Schachtanlage Asse II, um die Eignung zur Atommüll-Deponierung festzustellen. Es wurde notiert, dass pro Minute ca. zwei Liter Wasser durch den Schacht hineinlaufen (Seite 3). Das sind etwa drei Kubikmeter pro Tag. Man könne den Wasserzulauf eindämmen, sorgte sich aber nicht um den weiteren Verbleib dieses Wassers. Auch weitere Formulierungen lassen nur den Schluss zu, dass es allein darum ging, die kostengünstige Einlagerung von Atommüll zu rechtfertigen, nicht aber um eine wissenschaftlich fundierte Beurteilung der Eignung des Salzbergwerks Asse II für Atommüll-Endlagerung. So heißt es: „Positiv zu werten ist vor allem der Preis, der … auf 600.000,-- DM beziffert wurde.“ (Seite 4).“ Forschungsministerium lies wider besseres Wissen einlagern Im Forschungsministerium hätten angesichts dieser Beurteilung schon im Frühjahr 1964 (verfasst wurde das Protokoll am 3. März 1964) alle Alarmglocken schrillen müssen. Stattdessen ließ man die Umrüstung der Schachtanlage Asse II geschehen und durch die Münchner GSF in fast 12 Jahren 50.000 Kubikmeter Atommüll einlagern. Vermutlich immer mit der Angst im Nacken, noch während des Einlagerungsbetriebes könnte sich die Wassermenge den Weg in das Bergwerk hinein suchen, denn tausend Kubikmeter pro Jahr mussten ja irgendwo bleiben ... Befahrungsprotokoll der Projektgruppe Endlagerung über den 29.01.1964 Vollständiger Text der Pressemitteilung |
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Asse II-Koordinationskreis: Asse II: Erheblich erhöhte Laugenzuflüsse Asse II-Koordinationskreis (A2K) fordert Beschleunigungen: 1.: Schacht 5 jetzt abteufen! 2.: Atommüll-Rückholung von der 725m- und 511m-Sohle beginnen und vorhandene Unterbringungsmöglichkeiten nutzen! 3.: Bergwerk stabilisieren! Der Asse II-Koordinationskreis (A2K) will erreichen, dass die Daten von tommüll-Ablieferern, Behörden und Wissenschaft der Öffentlichkeit leicht und vollständig zugänglich gemacht werden. Bereits Ende November 2018 hat der A2K daher die Bundesministerinnen für Bildung und Forschung (BMBF) sowie für Umwelt und nukleare Sicherheit (BMU) angeschrieben. Im Schreiben des A2K heißt es u. a.: „Das Desaster um den Schacht Asse II ist während der Verantwortung des Forschungsministeriums des Bundes (BMBF) für die Schachtanlage Asse II angerichtet worden. Der Asse II-Koordinationskreis (A2K) sieht daher eine bleibende Verantwortlichkeit im Bereich des Bundes. Die Verantwortlichkeit für die Aufarbeitung der Datenbestände und für die Analysesoftware sowie für die Pflege, Vervollständigung und Sicherung aller Datenbestände muss weiterhin im politischen Raum auf der Ebene der Bundesministerien bleiben. Sie darf nicht an eine privatwirtschaftliche Gesellschaft ausgelagert werden.“ Der umfassende und einfache Zugang zu Informationen ist die Grundlage für Meinungsbildung und demokratische Teilhabe. Insbesondere verbietet sich die Auslagerung an eine Institution, die Endlager betreibt oder beaufsichtigt oder die eine Endlagersuche durchführt. Hier sind zum Beispiel beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Interessenskonflikte vorprogrammiert. Der A2K fordert beide Bundesministerinnen darüber hinaus auf, der Verantwortung ihres Amtes für die Schachtanlage Asse II gerecht zu werden, der Asse einen Besuch abzustatten und sich dabei auch zumindest neunzig Minuten Zeit für Gespräche mit den Anwohnern der Schachtanlage im Landkreises Wolfenbüttel zu nehmen, und ebenfalls mindestens neunzig Minuten Zeit für Gespräche mit Beschäftigten der Schachtanlage.. Vollständiger Text |
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Asse II-Koordinationskreis mahnt Aktivität der Bundesministerien an: Wissensbestände zu Asse II ohne Interessenkollisionen sichern, Datenzugang verbessern! Der Asse II-Koordinationskreis (A2K) will erreichen, dass die Daten von tommüll-Ablieferern, Behörden und Wissenschaft der Öffentlichkeit leicht und vollständig zugänglich gemacht werden. Bereits Ende November 2018 hat der A2K daher die Bundesministerinnen für Bildung und Forschung (BMBF) sowie für Umwelt und nukleare Sicherheit (BMU) angeschrieben. Im Schreiben des A2K heißt es u. a.: „Das Desaster um den Schacht Asse II ist während der Verantwortung des Forschungsministeriums des Bundes (BMBF) für die Schachtanlage Asse II angerichtet worden. Der Asse II-Koordinationskreis (A2K) sieht daher eine bleibende Verantwortlichkeit im Bereich des Bundes. Die Verantwortlichkeit für die Aufarbeitung der Datenbestände und für die Analysesoftware sowie für die Pflege, Vervollständigung und Sicherung aller Datenbestände muss weiterhin im politischen Raum auf der Ebene der Bundesministerien bleiben. Sie darf nicht an eine privatwirtschaftliche Gesellschaft ausgelagert werden.“ Der umfassende und einfache Zugang zu Informationen ist die Grundlage für Meinungsbildung und demokratische Teilhabe. Insbesondere verbietet sich die Auslagerung an eine Institution, die Endlager betreibt oder beaufsichtigt oder die eine Endlagersuche durchführt. Hier sind zum Beispiel beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Interessenskonflikte vorprogrammiert. Der A2K fordert beide Bundesministerinnen darüber hinaus auf, der Verantwortung ihres Amtes für die Schachtanlage Asse II gerecht zu werden, der Asse einen Besuch abzustatten und sich dabei auch zumindest neunzig Minuten Zeit für Gespräche mit den Anwohnern der Schachtanlage im Landkreises Wolfenbüttel zu nehmen, und ebenfalls mindestens neunzig Minuten Zeit für Gespräche mit Beschäftigten der Schachtanlage. Vollständiger Text |
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Asse II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen – Dezember 2018: Mehr Transparenz bei Asse II ! Als vor 10 Jahren die skandalösen Vorgänge in der Asse nach und nach ans Licht kamen, wurde mehr Transparenz versprochen. Doch immer noch ist mangelnde Transparenz ein Problem in Bezug auf das Atommülllager Asse II und die Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage – trotz aller Öffentlichkeitsarbeit des Betreibers. - Umgebungsüberwachung ist mehr als Datenerhebung! - Wissensbestände zu Asse II offen legen! - Wissenschaftliche Begleitung der Rückholung ausbauen – nicht einschränken! Vollständiger Text |
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Pressemitteilung des Asse II-Koordinationskreis vom 15.10.2018: Erhöhter Laugenzutritt zeigt Dringlichkeit der Rückholung des Atommülls Seit Ende September tritt eine deutlich höhere Menge von Lauge in das ehemalige Salzbergwerk Asse II bei Braunschweig ein, im Schnitt täglich 12,7 Kubikmeter statt vorher 11,6 Kubikmeter – eine Steigerung um 10 Prozent. Diese Steigerung zeigt, wie dringlich die Rückholung des Atommülls und des Giftmülls aus der Schachtanlage ist.' Die eindringende Lauge kann durch eine Verfüllung nicht aufgehalten werden. Sie wird langfristig den Salzstock auflösen. Die Annahme, man könne Asse II verfüllen und hätte dann für alle Zeit Ruhe vor der eingelagerten Radioaktivität, ist irrig. Eine Verfüllung hält den Zerstörungsprozess nicht auf. Da der Salzstock zudem unter Druck steht, droht langfristig die Auspressung der radioaktiven Stoffe. Die Rückholung des Atommülls duldet keine Verzögerung. Jedoch: sie wurde zwar vom Bundestag im Atomgesetz verankert, aber kommt seit Jahren nicht wirklich voran. Vollständiger Text |
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Asse II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen: Grundsatzforderungen zu Asse II neu aufgestellt Die unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse II-Koordinationskreis haben in einem intensiven Diskussionsprozess die „Remlinger Erklärung“ aus dem Jahr 2007 weiterentwickelt und konkrete Forderungen zur Schachtanlage Asse II, zur Rückholung des Atommülls, zur Lagerung rückgeholter Abfälle sowie zur Umgebungsüberwachung an der Asse formuliert. Die jetzt vorgelegten 27 Grundsatzforderungen des Asse II-Koordinationskreises fassen die vielfältigen Sachargumente zusammen. Sie sollen die Diskussion innerhalb der Bevölkerung neu beleben und eine verlässliche Grundlage für die Fortsetzung des sachlich-kritischen Dialogs mit dem Betreiber darstellen. Von den A2K-Grundsatzforderungen werden einige vorgestellt: Nachweltschutz gesetzlich verankern! „Wir fordern, dass der Nachweltschutz gesetzlich ernst genommen wird, d.h. dass Bürgerinnen und Bürger auch klageberechtigt und klagebefugt werden, um für ihre Nachkommen Verantwortung auch gerichtlich wahrnehmen zu können. In Genehmigungsverfahren sind zugehörige Stellungnahmen nachvollziehbar zu bewerten.“ Belastungen minimieren! „Wir fordern, dass die Freisetzungen von Radionukliden und chemo-toxischen Stoffen auf das technisch mögliche Maß minimiert werden.“ Rückholung vorantreiben! „Wir fordern, dass der Betreiber schnellstmöglich alle Maßnahmen umsetzt, die erforderlich sind, um den Anforderungen des Atomgesetzes §57b zur Rückholung nachzukommen. Hierzu ist der Atommüll und Giftmüll trocken zu halten und der Bau des neue Schacht Asse 5 schleunigst umzusetzen.“ Anlagentrennung! „Wir fordern, dass die Planung von Anlagen zur Pufferlagerung, Konditionierung und Zwischenlagerung eine klare Trennung dieser Anlagen aufweist, damit die Möglichkeit einer räumlichen Trennung offen gehalten wird. Der Auswahlprozess dieser Anlagen muss in der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar geführt werden.“ Standortvergleich! „Wir fordern einen fairen und nachvollziehbaren Vergleich von Zwischenlagerstandorten für den Atommüll aus Asse II. Aus Sicherheitsgründen – insbesondere für Störfälle – müssen bei dem Standortvergleich auch Abstände von mindestens 4 km zwischen dem Zwischenlager und der Wohnbebauung berücksichtigt werden. Auch sind bundeseigene Liegenschaften wie Bunker, Tunnel und ehemalige Truppenübungsplätze zu berücksichtigen.“ Komplette Liste der Forderungen siehe in den heute veröffentlichten Asse-Durchblicken Nr. 8 Der Asse II-Koordinationskreis ruft die interessierte Bevölkerung dazu auf, sich bei den unabhängigen Bürgerinitiativen zu informieren und dort zu engagieren. Sachorientierte Lösungen der Probleme um die Schachtanlage Asse II und den darin lagernden Atommüll und Giftmüll werden noch lange Zeit eine intensive Begleitung durch engagierte Bürgerinnen und Bürger erfordern. |
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A2K beim BGE-Fachworkshop Gebirgsbeobachtung am 28. Juni: Asse II: der Berg drückt Am öffentlichen Fachworkshop zur Gebirgsbeobachtung in der Schachtanlage Asse II nahmen Mitglieder des Asse II-Koordinationskreises (A2K) teil. Der Betreiber von Asse II, die BGE, hatte zu einer Reihe von Berichten zur geotechnischen Überwachung des Betriebs und zu einem Bericht über das Monitoring der Salzlösungen eingeladen. Das Institut für Gebirgsmechanik (IfG) Leipzig lieferte eine Bewertung der Überwachung. Hier der Bericht mit Grafik-Beilagen. / Bericht online. |
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Stellungnahme des Asse II-Koordinationskreises zum Treffen des Asse II-Begleitprozesses am 27.04.2018 in Wolfenbüttel: Konzept der Umgebungsüberwachung fragwürdig Mitglieder des Asse II-Koordinationskreises haben das Treffen des Asse II-Begleitprozesses am 27.04.2018 in Wolfenbüttel besucht. „In einigen Punkten ist vordringlicher Handlungs- und Gesprächsbedarf deutlich geworden: die Kommunikation des Betreibers bezüglich Schacht 5 muss verbessert werden, das gegenwärtige Konzept der Umgebungsüberwachung ist fragwürdig und das Bewusstsein über verschiedene Formen von Begleitprozessen muss geschärft werden.“ 1. Die Kommunikation des Betreibers bezüglich der Realisierbarkeit des Schachtes Asse 5 am gegenwärtig geplanten Standort war bei dem Begleitprozess-Treffen am 27.4. von Uneindeutigkeit geprägt. Doch dieser neue Schacht Asse 5 und seine Anbindung an das Bergwerk sind von zentraler Bedeutung. Sie sind nicht nur eminent wichtig für die künftige vollständige Rückholung des Atommülls und des Giftmülls, sondern schon jetzt für die Betriebssicherheit der gesamten Schachtanlage Asse II. Hier sollte der Betreiber seine Kommunikation präzisieren. 2. Das gegenwärtige Konzept der Umgebungsüberwachung von Asse II ist grundsätzlich fragwürdig. Im Rahmen der Umgebungsüberwachung werden nur die radioaktiven Niederschläge in der Umgebung der Schachtanlage gemessen. Prof. Dr. Bertram (AGO) verdeutlichte: um die langfristige Belastung der Bevölkerung an der Asse zu ermessen, seien Erkenntnisse über die Anreicherung radioaktiver Teilchen wichtig, beispielsweise von radioaktivem Wasserstoff (Tritium) und Kohlenstoff (C-14) in den Organismen der Umwelt. Da sich die Umgebungsüberwachung beim Begleitprozess-Treffen am 27.4. diesbezüglich für nicht zuständig erklärte, sollte hier eine Revision des Überwachungsauftrages erfolgen. Insbesondere stellt sich der Asse II-Koordinationskreis hinter die Forderung von Heike Wiegel, Baumscheibenanalysen von Bäumen aus der Umgebung der Schachtanlage durchzuführen. Hier könnten vermutlich Aufschlüsse über den Verlauf der Emissionen in den 50 Jahren seit Beginn der Einlagerung von Atommüll in Asse II gewonnen werden. 3. Der Charakter des Begleitprozesses hat sich geändert. Die jüngst installierte „Zivilgesellschaftliche Vertretung“ (ZGV) soll die Vertretung der Interessen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen im Begleitprozess ermöglichen. Die Asse2-Begleitgruppe – so wie sie 2008 gegründet wurde – war hingegen darauf ausgerichtet, das Handeln des Betreibers kritisch zu begleiten und als Vertretung der gesamten Region Forderungen an den Betreiber oder den Gesetzgeber zu formulieren, die sich auf durchzuführende oder zu unterlassender Maßnahmen in Asse II bezogen. Der Asse II-Koordinationskreis (aus Bürgerinitiativen, Organisationen und Einzelpersonen gegen die Flutung der Asse) wird das Handeln des Betreibers der Schachtanlage Asse II und das Agieren der Politik in Bund, Ländern und Kommunen bezüglich Asse II weiterhin kritisch begleiten. Er setzt seine fachlich orientierte Arbeit fort, unter anderem mit dem nächsten Treffen am Dienstag, dem 8. Mai, um 19 Uhr in Remlingen. |
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51. Jahrestag der ersten Einlagerung von Atommüll Kundgebung des Asse II-Koordinationskreises am 4. April 2018 Die Veranstaltung des Asse II-Koordinationskreises zum 51. Jahrestag der ersten Einlagerung von Atommüll am 4. April 1967 wurde beeinträchtigt vom ersten heftigen Frühlingsgewitter mit Starkregen und Hagel, das in der Stunde vor Beginn über der Asse niederging. Nach dem ersten Redebeitrag begann es erneut kräftig so zu regnen, dass man sein Wort nicht mehr verstehen konnte. Glücklicherweise konnte die Versammlung nach Remlingen in eine private Scheune verlagert werden. Es gab einen Rückblick auf die 51 Jahre seit Einlagerungsbeginn, einen Beitrag zu den Randbedingungen der Rückholung, einen Beitrag zu den Folgen von radioaktiver Niedrigstrahlung und einen Beitrag zur Einlagerung aus Jülich mit jahrelang undeklarierten und 13fach überhöhtem Tritium-Inventar, abschließend einen Rückblick auf die Ereignisse in und um den Asse II-Begleitprozess. In der Pressemitteilung zur Kundgebung sind die Redebeiträge zusammengefasst. |
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Asse-Geologie: Neue Erkenntnisse statt veralteter Mutmaßungen Asse II-Koordinationskreis am 18.04.2018 beim BGE-Fachworkshop „Vorstellung der geologischen Oberflächenkarte Asse“ BGE-Bericht: Revisionskartierung Asse „Interessante neue Erkenntnisse über die Asse und insbesondere ihre geologische Oberflächenstruktur! Sie werfen neue Fragen zur Tiefenstruktur des Salzstocks auf, aber stehen keiner der dringend notwendigen Maßnahmen für die Rückholung des Atommülls entgegen“ - so lautete das einhellige Fazit der zehn Mitglieder der Bürgerinitiativen und Gruppen des Asse II-Koordinationskreises (A2K) nach ihrem Besuch des öffentlichen BGE-Fachworkshops zur Vorstellung der geologischen Oberflächenkarte der Asse am Donnerstag, den 19.4.2018, in der Lindenhalle Wolfenbüttel. Die Auswertung der 2000 GPS-stationierten Beobachtungspunkte an der Oberfläche der Asse durch Dr. Hans Joachim Franzke ergibt nun ein viel detaillierteres Bild der Oberfläche und zeigt, dass auch die bisherigen Modellvorstellungen zur Entstehung des Salzstocks korrekturbedürftig sind. Vermutlich wurden die schon vorher längs und quer gebrochenen Sedimentschichten über den Zechstein-Salzlagen durch tektonische Spannungen aufgefaltet, wobei die Nordflanke über die Südflanke geschoben worden sei und das zeitweise ca. 100°C heiße Salz in die dadurch entstandenen Hohlräume fließen konnte. Eine wichtige Erkenntnis: für das bisher über dem Salzstock vermutete „verstürzte Deckgebirge“ gebe es keine Hinweise. Daher sei hier ein geschichteter Aufbau des Gesteins anzunehmen. Neue Erkenntnisse im Rahmen der geologischen Revisionskartierung konnten auch durch eine Pollenanalyse gewonnen werden: die Sulfate, die sich in Gesteinsschichten befinden, die im Grenzbereich zwischen Nordflanke und Südflanke an die Oberfläche austreten, sind den Zechstein-Salzen zuzuordnen, aus denen auch der eigentliche Asse-Salzstock besteht. Für die Mitglieder des Asse II-Koordinationskreises ergaben aus dem Fachworkshop verschiedene Folgerungen, unter anderem: 1. Sind Zechstein-Salze in oberen Bereichen der Asse wirklich nur mitgeschleppte Scherreste aus der Zeit der Auffaltung, oder bestehen hier möglicherweise bisher unerkannte Wegsamkeiten in die Tiefe? 2. Gegen den Bau des Schachtes „Asse 5“ (zur Rückholung des Atommülls) an der bislang ausgewählten Stelle ergaben sich durch die Revisionskartierung keine neuen Bedenken. Mit dieser für die Rückholung wichtigen Maßnahme könnte der Betreiber der Schachtanlage Asse II also unverzüglich beginnen. Wobei es zielführend wäre, gleichzeitig einen zweiten, alternativen Schachtansatzpunkt zu bestimmen – um den Zeitverlust für den Fall gering zu halten, dass die Abteufung von „Asse 5“ am derzeitigen Punkt scheitern sollte. 3. Wie weit reichen die Störungen in den geologischen Formationen, die an der Oberfläche erkennbar sind, in die Tiefe? Nach der Oberflächenkartierung sind nun auch Tiefbohrungen nötig, um Kenntnisse über die Strukturen in der Tiefe der Asse zu erweitern. Insgesamt waren sich die Workshop-Teilnehmer des Asse II-Koordinationskreises darin einig, dass die Öffnung der Fachworkshops zur Asse für die Öffentlichkeit ein richtiger Schritt des Betreibers ist, um interessierten Kreisen genauere Einblicke zu gewähren. Ein weiterer, nicht selbstverständlicher Schritt sei die deutlich gewordene grundsätzliche Infragestellung alter Gewissheiten, was die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse überhaupt erst zulasse. |
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Vorgezogene Rückholung“ - mehr als ein Ablenkungsmanöver? Der gegenwärtige Betreiber der Schachtanlage Asse II (BGE) hat am 20.3.2018 bekannt gegeben, dass er eine vorgezogene Rückholung des Atommülls von der 725 m-Sohle in Betracht zieht. Was soll das? Die vorgezogene Rückholung von 7% des Radionuklidinventars (soviel lagert angeblich auf der 725m-Sohle) aus Asse II lösen die Probleme des Atommülls in Asse II nicht. 93% wären danach immer noch im Berg, darunter große Mengen Uran und Thorium und das extrem gefährliche Plutonium. Was nötig ist und vom Asse II-Koordinationskreis immer wieder gefordert wurde: - Gesamtkonzept für die Rückholung; - Bau eine neuen Schachtes Asse 5 zur Trennung von Personentransport und Atommüll-Transport; - Entwicklung von Bergetechnik; - Trockenhaltung des ganzen Atommülls in Asse II, besonders auf der 750m Sohle in den zubetonierten Bereichen. Bestenfalls kann eine Teilrückholung einer Erprobung von Bergetechnik und der Feinjustierung der kompletten Rückholung dienen. Dafür scheint es aber zu früh zu sein, solange der neue Schacht Asse 5 noch nicht gebaut ist. Schlimmstenfalls liefert die Planung der Teilrückholung nur einen Vorwand, um an der Asse zügig ein Atommüll-Zwischenlager zu errichten, das dann als Eingangslager für Schacht Konrad genutzt wird, in dem der ganze nukleare LAW und MAW aus Deutschland zusammengeführt wird. |
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Erhöhte Lösungszutritte auf der 750 m-Sohle – erhebliche Tritiumkontamination Der gegenwärtige Betreiber der Schachtanlage Asse II (BGE) hat bekannt gegeben, dass auf der 750 m-Sohle in der Nähe der Einlagerungskammer 9 in den letzten Tagen erhöhte Mengen an Zutritts-Lauge aufgefangen wurden. Diese Lauge ist erheblich mit Tritium (radioaktiver Wasserstoff, ein Betastrahler mit einer Halbwertszeit von 12,3 Jahren) belastet. Die Herkunft des Tritiums erklärt die BGE nicht, schließt aber einen direkten Kontakt der Lauge mit dem auf 750m lagernden Atommüll kategorisch aus. Große Mengen von Tritium und radioaktivem Kohlenstoff C-14 waren in den 1970er Jahren mit Reaktorkerninventar des Hochtemperaturreaktors Jülich in die Asse eingelagert worden. Die meisten der Atommüll-Einlagerungskammern in der Schachtanlage Asse II befinden sich auf der 750m-Sohle. Der Asse II Koordinationskreis hatte wiederholt dringend davor gewarnt, die 750 m Sohle komplett zu verfüllen, weil dann die Gefahr besteht, dass der Atommüll in den Einlagerungskammern auf dieser Sohle unerkannt durchnässt wird und in Lösung geht, siehe. - Veranstaltungen in Remlingen und Wolfenbüttel im Herbst 2016 „Asse II: Flutung durch die Hintertür?!Drohende Verfüllung gefährdet unsere Region“ - Veröffentlichung "Asse Durchblicke" Nr. 6, Ende 2016: - Beilage in der "tageszeitung" Frühjahr 2017 - Protestaktion in Berlin am 2.5.2017 Der vorherige Betreiber von Asse II, das Bundesamt für Strahlenschutz unter dem damaligen Präsidenten Wolfram König, hatte die Verfüllung bis zum 24. April 2017 durchgeführt und angeblich abgeschlossen. Am 25. April waren die Betreiberaufgaben an die BGE übergegangen, erst am 2. Mai 2017 wurde (parallel zum Protest in Berlin) der Abschluss der Arbeiten auf 750m bekannt gegeben. Unsere Positionsbestimmung vom 13.6.2017: 1.) zu den Verfüllmaßnahmen auf der 750m-Sohle; 2.) zum Umgang mit wissenschaftlicher Kritik; 3.) zum Asse II-Begleitprozess. |
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Veröffentlichung des AufpASSEn e.V. zur Zwischenlagersuche: „Nicht nur für den Atommüll aus dem Schacht Asse II?“ |
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Asse 2-Begleitprozess stärken, Regeln zum Umgang mit wissenschaftlicher Kritik festlegen, Fehler des bisherigen Betreibers BfS korrigieren: Für einen zukunftsfähigen Umgang mit Asse II ! In der Schachtanlage Asse II hat die neue „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ (BGE) das Bundesamt für Strahlenschutz abgelöst. Aus diesem Anlass fordert der Asse II Koordinationskreis den neuen Betreiber auf, fragwürdige Verfüllmaßnahmen des alten Betreibers zügig zu korrigieren. Da diese Verfüllmaßnahmen entgegen der wissenschaftlich fundierten Kritik der „Asse 2 Begleitgruppe“ durchgeführt wurden, ohne dass sich der Betreiber mit der wissenschaftlichen Kritik nachvollziehbar auseinandergesetzt hätte, lautet unsere Forderung in dieser Hinsicht: gesetzliche Regelungen müssen ein derartiges ignorantes Vorgehen des Betreibers einer Atomanlage unterbinden. Der Begleitprozess zur Schließung der Schachtanlage Asse II wird mitunter auch als Modell für andere Begleitprozesse im Atombereich verstanden. Das Umweltministerium wünscht Strukturveränderungen. Wir fordern für den Begleitprozess: Die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Berater stärken und die Kommunikation verbessern! Unsere Positionen und Forderungen im Einzelnen: 1.) zu den Verfüllmaßnahmen auf der 750m-Sohle; 2.) zum Umgang mit wissenschaftlicher Kritik; 3.) zum Asse II-Begleitprozess. Hier die Positionsbestimmung vom 13.6.2017 |
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Beteiligt sich der Kreistag an der Demontage der Asse 2-Begleitgruppe? Landrätin Christiana Steinbrügge, Vorsitzende der Asse 2-Begleitgruppe, und verschiedene Bürgermeister/innen haben angekündigt, in den nächsten Tagen und Wochen dem Kreistag Wolfenbüttel und den Samtgemeinderäten sowie deren Umweltausschüssen ihren Vorschlag für eine Änderung des Asse II-Begleitprozesses vorzulegen. In der öffentlichen Sitzung der Begleitgruppe am 11.8.2017 wurde der Beschluss gefasst, eine öffentliche Veranstaltung zur Zukunft des Asse II-Begleitprozesses durchzuführen. Das Organisationskomitee dafür hat diese auf dem 7.9. angesetzt, siehe nebenstehendes Plakat. Der Umweltausschuss des Kreistages hat mittlerweile beschlossen, eine „Anhörung“ durchzuführen. Zu befürchten ist allerdings, dass die Vielzahl von Stellungnahmen zur Frage der Weiterentwicklung des Begleitprozesses außer acht gelassen wird. |
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Zu den erhöhten Radonwerten in Asse II Die BGE meldete am 17. August einen Anstieg der Radonwerte bei einer Bohrung in Kammer 7/750m auf maximal 17.000 Bq/m³, . Eine Einschätzung des unabhängigen Wissenschaftlers Dr. Ralf Krupp dazu: „17.000 Bq/m³ Rn ist nicht sehr viel für die Luft in einer Einlagerungskammer mit Atommüll. Die Radon-Aktivitäten von Bodenluft liegen vergleichsweise im Bereich 5.000 bis 500.000 Bq/m³. Grundwasser enthält in Deutschland im Mittel 6.000 Bq/m³ Radon, welches im Wasserwerk ausgestrippt wird. In einem Fall wurden in einem Wasserwerk 40.000 Bq/m³ Luft festgestellt. - Auch der Wischtest (1 Zerfall in 10 Sekunden pro cm²) ist nicht wirklich besorgniserregend. Grundsätzlich sollten aber auch geringe Strahlendosen vermieden werden, solange der Aufwand verhältnismäßig ist. Die vom BGE getroffenen Vorsichtsmaßnahmen sind insoweit richtig. Die Pressemitteilung des BGE ist wegen der fehlenden Einordnung und Bewertung der berichteten Aktivitäten allerdings geeignet, die Bevölkerung unnötig zu beunruhigen.“ |
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Asse II-Koordinationskreis stellte am Montag, den 19.6., sein Modell zur Diskussion: Gemeinsamen „Runden Tisch“ der Asse 2-Begleitgruppe erhalten! Am Freitag, den 16. Juni, sind die Hauptverwaltungsbeamten der Sitzung der Asse 2-Begleitgruppe kurzfristig fern geblieben. Sie haben sich dem internen Gespräch über die vorliegenden Modelle für eine Weiterentwicklung der Struktur der Begleitgruppe verweigert und die anderen Mitglieder brüskiert. Daher stellen wir heute (Montag, den 19. Juni) unser Modell (DOWNLOAD HIER) der Öffentlichkeit vor und bitten um Rückmeldungen dazu an info [ät] asse-watch.de . Viele Jahre lang hat die Zusammenarbeit der regionalen Vertreter in der Begleitgruppe zu Themen um Asse II recht gut funktioniert. Auch bei kontroversen Meinungen ergab sich durch die Diskussion immer wieder eine gemeinsame Position der regionalen Begleitgruppe. Vieles konnte erreicht werden: der Optionenvergleich, die Behandlung von Asse II nach Atomrecht, die Aufnahme der Atommüll-Rückholung ins Atomgesetz. Genau dieses Element des gemeinsamen Runden Tisches will der Vorschlag der vier Hauptverwaltungsbeamten (Landrätin Steinbrügge, Bürgermeister Pink, Bürgermeisterin Bollmeier und Bürgermeisterin Eickmann-Riedel) abschaffen. Eine Vielzahl von neuen Gremien mit einem Wirrwarr von Verbindungen zwischen ihnen würde die Diskussion und eine Positionsfindung erheblich verkomplizieren, wenn nicht gar lahmlegen. Dieses würde eine kritische Begleitung der Rückholung des Atommülls und der Schließung der Schachtanlage Asse II enorm schwächen. Der Asse II-Koordinationskreis wendet sich gegen die Aufspaltung der regionalen Begleitgruppe in viele Untergruppen. Deswegen stellen wir unser Modell zur Diskussion und fordern eine öffentliche Diskussion über die verschiedenen Vorschläge und Stellungnahmen, nicht allein über den Vorschlag der vier Beamten! Wir wissen uns in diesem Punkt einig mit vielen anderen Akteuren: wir plädieren für einen Erhalt der regelmäßig an einem einheitlichen Tisch tagenden Runde der stimmberechtigten Mitglieder der Begleitgruppe, also der „a2b-klein“. Bei einer Abschaffung dieser „a2b-klein“ könnten Konflikte zwischen regionalen Akteuren nicht mehr dort gelöst werden, sondern würden vermutlich in die große öffentliche Runde mit Behörden und Ministerien getragen werden. Das kann nicht Sinn und Zweck einer Asse 2-Begleitgruppe sein. Eine Änderung der Struktur und der Geschäftsordnung der Asse 2-Begleitgruppe kann nach deren Regularien nur durch die stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Kein anderes Gremium hat das Recht, der Asse 2-Begleitgruppe neue Strukturen vorzuschreiben. (weiter) Modellvorschlag des Asse II-Koordinationskreises |
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Befremdliche Geschehnisse rund um die Sitzung der stimmberechtigten Mitglieder der Asse 2-Begleitgruppe Am Freitag, den 16. Juni, hatten sich um 14 Uhr die Vertreter von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und des Kreistages in Hotel Rilano 24/7 getroffen, weil zur Begleitgruppensitzung eingeladen worden war, um über die Verschläge für eine Strukturreform zu diskutieren. Angereist – aus Hannover und Berlin – waren auch Wissenschaftler der „Arbeitsgruppe Option Rückholung“, die die Begleitgruppe beraten. Um 14 Uhr trat die für die Begleitgruppe tätige Angestellte des Landkreises vor die versammelte Runde, um eine Nachricht aus dem Büro der Landrätin mitzuteilen: die Begleitgruppensitzung würde nicht stattfinden. Eine weitere Begründung wurde nicht gegeben. Gegen 16 Uhr nahm dann ein Vertreter der örtlichen Presse Kontakt mit einem Bürgerinitiativ-Mitglied in der Begleitgruppe auf und teilte mit, dass genau um 14 Uhr eine Pressekonferenz mit der Landrätin stattgefunden habe, in der es um die Umstrukturierung der Begleitgruppe gegangen sei. Der Pressevertreter bat um eine Stellungnahme zu Vorwürfen, die auf dieser Pressekonferenz erhoben worden seien. Die Hauptverwaltungsbeamten werfen laut http://regionalwolfenbuettel.de/asse-begleitgruppe-im-streit-ein-klarer-vertrauensbruch dem Asse II-Koordinationskreis (A2K) einen Vertrauensbruch vor. Der A2K hatte jedoch nicht die Vorstellungen der Hauptverwaltungsbeamten an die Öffentlichkeit getragen, sondern vielmehr seine eigenen Kriterien für eine Strukturentwicklung und ein eigenes Modell für eine Strukturanpassung veröffentlicht. Dies geschah im Paket mit anderen Vorstellungen für einen zukunftsfähigen Umgang mit Asse II, siehe unten. |
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Zusammenstellung der 14 wichtigsten Kritikpunkte am Handeln des BfS bezüglich Asse 2: zu den Verfüllmaßnahmen, zur Konzeptlosigkeit und zu den Zeitverlusten |
Erklärung vom 13.06.2017 Asse 2-Begleitprozess stärken, Regeln zum Umgang mit wissenschaftlicher Kritik festlegen, Fehler des bisherigen Betreibers BfS korrigieren: Für einen zukunftsfähigen Umgang mit Asse II In der Schachtanlage Asse II hat die neue „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ (BGE) das Bundesamt für Strahlenschutz abgelöst. Aus diesem Anlass fordert der Asse II Koordinationskreis den neuen Betreiber auf, fragwürdige Verfüllmaßnahmen des alten Betreibers zügig zu korrigieren. Da diese Verfüllmaßnahmen entgegen der wissenschaftlich fundierten Kritik der „Asse 2 Begleitgruppe“ durchgeführt wurden, ohne dass sich der Betreiber mit der wissenschaftlichen Kritik nachvollziehbar auseinandergesetzt hätte, lautet unsere Forderung in dieser Hinsicht: gesetzliche Regelungen müssen ein derartiges ignorantes Vorgehen des Betreibers einer Atomanlage unterbinden. Der Begleitprozess zur Schließung der Schachtanlage Asse II wird mitunter auch als Modell für andere Begleitprozesse im Atombereich verstanden. Das Umweltministerium wünscht Strukturveränderungen. Wir fordern für den Begleitprozess: Die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Berater stärken und die Kommunikation verbessern! Unsere Positionen und Forderungen im Einzelnen: 1.) zu den Verfüllmaßnahmen auf der 750m-Sohle; 2.) zum Umgang mit wissenschaftlicher Kritik; 3.) zum Asse II-Begleitprozess. Hier die Positionsbestimmung vom 13.6.2017 |
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Verfüllung der Begleitstrecke am 24.4.2017, von BfS / BGE bekanntgegeben am 2.5.2017 |
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4. April 2017: Bitteres Jubiläum – 50. Jahrestag der ersten Einlagerung von Atommüll in Asse II Kurzgefasse Information zu Asse II Bericht von der Kundgebung am Asse-Schacht Redebeiträge der Kundgebung am Asse-Schacht Grußbotschaften anderer Standorte und Initiativen |
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Rednerin Dr. Ursula Kleber und andere |
Blick über die Kundgebung hinweig auf das Schachtgeländer mit Förderturm |
Sarg mit der Aufschrift „Region Asse – ruhe sanft“ wurd zum Eingang der Schachtanlage Asse II gtragen. Förderturm im Hintergrund |
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Durch Verfüllung in der Asse droht Vernässung des Atommülls Entscheidung des Bundesamtes für Strahlenschutz nicht nachvollziehbar (Info vom 18.01.2017) Vertreter/innen der Asse 2-Begleitgruppe machten dem Umweltausschuss des Bundestages in einem Fachgespräch am 18.01.2017 deutlich : die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geplante Verfüllung auf der 750 m-Sohle erschwert die Rückholung des Atommülls. Die wissenschaftliche Kritik an dem Vorhaben wird vom Betreiber und von den niedersächsischen Genehmigungsbehörden ignoriert. Das macht den vor knapp 10 Jahren installierten Begleitprozess nahezu wirkungslos. Um die Befassung des Umweltausschusses mit den BfS-Plänen zur Verfüllung und mit dem unzureichenden Umgang mit der wissenschaftlichen Kritik daran hatte der Asse II-Koordinationskreis am 19.12.2016 gebeten. Mögliche negative Folgen der Verfüllmaßnahmen auf der 750 m-Sohle Moniert wurde die beabsichtigte Sorelbeton-Verfüllung eines Stollens, der vor den verschlossenen Atommüll-Einlagerungskammern entlangführt. Auf diesem Stollen wird gegenwärtig an verschiedenen Stellen radioaktive Lauge aufgefangen, die mutmaßlich aus dem Laugenzufluss stammt und den Atommüll in den Kammern durchflossen hat. Wenn dieser Stollen verfüllt würde, können etwaige neue Laugenstellen nicht mehr gefunden werden. Die Gänge vor den Einlagerungskammern sind gewissermaßen die Augen, mit denen wir die Entwicklung des radioaktiven Laugenflusses im Berg beobachten können. Diese Augen will das Bundesamt für Strahlenschutz mit Sorelbeton verschließen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die gegenwärtigen Fließwege durch das zusätzliche Gewicht der Verfüllmasse zugedrückt und damit verschlossen werden. Dann würde sich Lauge in den Kammern aufstauen, mit dem Atommüll, den metallischen Fässern und dem Salz reagieren. Dadurch könnte der Atommüll in Lösung gehen. Das ist nicht akzeptabel. Atommüll muss nach Möglichkeit trocken gelagert werden, das ist das oberste Gebot für Atommüll-Deponierung! Wissenschaftliche Kritik beiseite geschoben Seit Jahren kritisieren die unabhängigen Wissenschaftler, die dem regionalen Begleitgremium zuarbeiten, das Vorhaben des Betreibers. Doch ihre Gutachten wurden im Antrags- und Genehmigungsverfahren für die fragliche Verfüllmaßnahme weder nachvollziehbar bewertet noch auch nur dokumentiert. Im Umweltausschuss wurde dargelegt: Neue Verbindlichkeiten sind notwendig, um einen wirksamen Asse II-Begleitprozess zu gewährleisten: Die Stellungnahmen der Begleitgruppe und der Wissenschaftlergruppe AGO müssen in Genehmigungsverfahren aufgenommen und schriftlich bewertet werden. Dazu ist ein entsprechender Erlass aus dem Umweltministerium erforderlich. In Genehmigungsverfahren müssen die Auswirkungen des Notfallkonzeptes auf die angestrebte Rückholung und die Gesamtplanung berücksichtigt werden. Weitere Forderungen der Asse II-Begleitgruppe: 1. Alle Arbeiten im Bergwerk müssen in ihren Auswirkungen auf die Rückholung abgewogen und dokumentiert werden. Dazu muss der Betreiber endlich einen Masterplan für die Rückholung vorlegen. 2. Die fragliche „2. südliche Richtstrecke nach Westen auf der 750 m-Sohle“ muss offen gehalten und gepflegt werden, solange ausreichende Bergsicherheit gegeben ist. 3. Das Notfallkonzept muss revidiert werden. Wir brauchen ein Notfallkonzept, bei dem der Atommüll möglichst trocken bleibt und nicht absichtlich geflutet wird. Topfkonzept zur Notfallvorsorge untauglich Das „Topfkonzept“, das das BfS verfolgt, entspringt einem Wunschdenken. Man weiß nicht, wo die Lauge herkommt, und man weiß nicht, wo sie hinfließt, sondern hofft im Grunde darauf, dass ein deckelloser „Topf“ mit einer unbekannten Zahl von Löchern im Boden und in den Seitenwänden die Lauge und den Atommüll halten wird. Ziel muss es sein, die Kontrolle über den Atommüll in der Asse wieder herzustellen. Das „Topfkonzept“ des Bundesamtes für Strahlenschutz kann dies nicht gewährleisten. |
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Arbeitet das BfS in Asse II nach Stand von Wissenschaft und Technik? Dr. Ralf Krupp hat die Antragsunterlagen zu dem Genehmigungsverfahren „Sonderbetriebsplan 1/2016“, also die höchst umstrittene Verfüllung der zweiten südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-m-Sohle, durchgesehen und bewertet. Es sollte ermittelt werden, „ob bei der Antragstellung und Genehmigung des Sonderbetriebsplans 1/2016 alle wesentlichen Dokumente Bestandteil der Antragsunterlagen waren“ und „ob die Genehmigungsbehörden“ Landebergamt (LBEG) und die Endlagerüberwachung (EÜ) des BfS „wesentliche Argumente und Kritikpunkte nicht berücksichtigt haben“. Hier die Stellungnahme von Dr. Krupp. |
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Forderungen zu Verfüllung, Notfallvorsorge und Rückholung vom 4.11.2016 |
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Veranstaltung am Di., 01.11.2016, 19.30 Uhr, Wolfenbüttel Rathaus-Saal: „Asse 2: Flutung durch die Hintertür?! Drohende Verfüllung gefährdet unsere Region“ Bei der Veranstaltung „Asse 2 - Flutung durch die Hintertür?!“ im vollbesetzten Rathaussaal von Wolfenbüttel diskutierten am Dienstagabend die Referenten Dr. Ralf Krupp, Dr.-Ing. Frank Hoffmann und Heike Wiegel mit dem Publikum kritische Anfragen an die Verfüll-Maßnahmen, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf der 750m-Sohle ab Januar 2017 vornehmen will. Das BfS plant, dort ab Januar 2017 weitere Bereiche vor den Atommüll-Einlagerungskammern mit Sorelbeton zu verfüllen. Es begründet das damit, dadurch das Bergwerk zu stabilisieren und Notfallvorsorge zu betreiben. Jedoch treten dort unten, auf der sogenannten „2. südlichen Richtstrecke nach Westen“ der 750m-Sohle, schon jetzt radioaktive Laugen auf. Gegenwärtig können diese Laugen gefunden, aufgenommen und abtransportiert werden. Das würde bei einer Verfüllung erschwert werden. Die Anfragen bezüglich der BfS-Pläne waren deutlich: Wie nachhaltig ist das BfS-Konzept, Lauge an einigen Stellen auf der 750m-Sohle fassen und über Rohre auf die 700m-Sohle hochpumpen zu wollen? Was passiert, wenn die Rohre durch den Bergdruck zerquetscht werden? Wie soll man die radioaktive Lauge abpumpen, wenn sich Fließwege verändern? Derzeit können etwa 10 Kubikmeter nichtkontaminierte Lauge hundert Meter oberhalb der Einlagerungskammern aufgefangen werden – was passiert, wenn sich diese Lauge neue Wege sucht und auf die 750m-Sohle fließt? Er wurde dargestellt, dass das BfS die beabsichtigten Verfüllungen damit rechtfertigt, dass dadurch die Standsicherheit des Grubengebäudes erhöht würde. Aber warum werden nicht zuerst größere Hohlräume verfüllt, die es auch noch in anderen Bereichen gibt? Und warum werden nicht zuerst Hohlräume in den Bereichen des Bergwerks verfüllt, in denen die Verformungsraten am größten sind? Die Wissenschaftlergruppe AGO („Arbeitsgruppe Option Rückholung“) hatte dem BfS Alternativ-Vorschläge zur Offenhaltung der „2. südlichen Richtstrecke nach Westen“ und auch zur Drainage dieser Strecke bei einer Verfüllung vorgelegt. Keiner dieser Vorschläge wurde vom Betreiber geprüft und mit den eigenen Maßnahmen verglichen, stattdessen wurden die Vorschläge der AGO mit teilweise absurden Veränderungen abgewandelt. Das Bundesamt für Strahlenschutz meint, mit den Maßnahmen ein taugliches Notfallkonzept umzusetzen und favorisiert dabei die Abschottung der Atommüllkammern. Gegenüber dem Flutungskonzept des alten Betreibers (Helmholtzzentrum München) hat es aber, so wurde an dem Abend deutlich, gravierende Nachteile: es gibt keine „Strömungsbarrieren“ und außerdem sind große Resthohlräume der Atommüllkammern noch nicht verfüllt. Deswegen werden im Notfall, wenn große Mengen Lauge in das Bergwerk einbrechen sollten, diese nicht um die Einlagerungskammern herumgeleitet, sondern eher in sie hineingeleitet. Bei der Rückholung müssen die Atommüllkammern geöffnet werden und damit würde ein Notfallkonzept, das auf Abschottung setzt, nicht mehr funktionieren. Daraus ergeben sich Anfragen: Wieso setzt das BfS ein Notfallkonzept um, das bei einer Rückholung untauglich wäre? Warum wird nicht gleich ein Notfallkonzept erarbeitet und umgesetzt, das auch bei einer Rückholung des Atommülls die Notfallsicherheit gewährleisten würde? Das geplante Zubetonieren hat sich das BfS im Wesentlichen nach Bergrecht durch das Landesbergamt genehmigen lassen. Auch hieran stellen sich Anfragen: Warum ist das zulässig, wenn doch ein Rückgängigmachen der Maßnahme, also ein Wiederaufbohren nach Atomrecht genehmigt werden müsste und komplizierte Sicherungsmaßnahmen erfordern würde, weil sich unten radioaktive Lauge ausgebreitet haben könnte? Zur Veranstaltung hatte der der Asse II-Koordinationskreis (A2K) eingeladen, die Koordinierungsrunde von Bürgerinitiativen, Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen, die sich der Frage der langfristigen radiologischen Sicherheit der Region um die Asse widmen. Heike Wiegel vom Asse II-Koordinationskreis präsentierte abschließend dessen Forderungen: Der A2K fordere ein sofortiges Aussetzen der Verfüllung der 2. Südlichen Richtstrecke, auf der 750m Sohle und eine kritische Aufarbeitung der Probleme, also ein Moratorium; außerdem die Einbindung der Rückholung in die Notfallvorsorge und die Revidierung des „Topfkonzeptes“. Weiterhin fordere der A2K die Einbindung und Berücksichtigung der AGO Stellungnahmen bei den Zulassungen und Genehmigungen. BfS, BMUB, LBEG und NMU sollten die AGO-Vorschläge und AGO-Stellungnahmen unverfälscht ernsthaft prüfen und wissenschaftlich nachvollziehbar dazu Stellung nehmen. Ferner fordere der Asse II-Koordinationskreis das BfS auf, alle Handlungen zu unterlassen, die zu einer weiteren Vernässung des chemo-toxischen und radioaktiven Mülls führen könnten. Außerdem solle das BfS nachweisen, wie radioaktiv kontaminierte Lauge von mehr als 1m³ / Tag entsorgt werden kann, denn die Überschreitung dieser Menge gilt gegenwärtig als eine ausreichende Voraussetzung dafür, die Rückholung des Atommülls aus der Asse abzubrechen. Laugensumpf vor Kammer 9 auf der 750 m-Sohle: hier will das BfS verfüllen. Radioaktive Laugen treten aus, vermutlich stammen sie aus der Atommüllkammer 10/750 und laufen durch die Kammer 9. Rostfarbene Partikel deuten auf eine Korrosion der Atommüll-Fässer. Nach der Verfüllung wäre unklar, wo die Laugen bleiben; sie könnten sich in der Einlagerungskammer aufstauen und den Atommüll vernässen oder ihn gar auflösen. (Foto: Ralf Krupp) Ausführliche Informationen zur Kritik an den Planungen des BfS, mit Dokumenten Grundriss der 750 m-Sohle mit Einzeichnung der Bereiche, die das BfS verfüllen will: Zusammenstellung der 14 wichtigsten Kritikpunkte am Handeln des BfS bezüglich Asse 2: zu den Verfüllmaßnahmen, zur Konzeptlosigkeit und zu den Zeitverlusten: |
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Bürgerinitiativen warnen vor Verfüllung der Atomüllkammer-Zuwege in der Asse Vernässung des Atommülls droht – BfS-„Topfkonzept“ riskant und nutzlos Das Bundesamt für Strahlenschutz will in der Asse auf der 750 m-Sohle Zuwege zu Atomüll-Kammern verfüllen. Um auf die weitreichenden Folgen dieser Maßnahmen aufmerksam zu machen und davor zu warnen, lud der Asse 2-Koordinationskreis nach Remlingen ein, unter dem Titel: „Asse 2: Flutung durch die Hintertür?! Drohende Verfüllung gefährdet unsere Region“. Zwei Wissenschaftler, die zur wissenschaftlichen Expertengruppe der Asse 2-Begleitgruppe (AGO, „Arbeitsgruppe Option Rückholung“) gehören, trugen am 25.10. ihre jeweiligen Einschätzungen bezüglich der vom BfS geplanten Maßnahmen vor. Der Hydrogeologe Dr. habil. Ralf Krupp monierte, dass die vom BfS erstellte „Machbarkeitsstudie zur Offenhaltung“ wichtige Optionen und Varianten, einschließlich der Vorschläge der AGO, nicht betrachtet habe. Die darauf aufbauende „Risikoabwägung“ habe entscheidende Risiken der Verfüllung nicht erkannt und sie nicht in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung sei aus Sicht der AGO methodisch fehlerhaft und nicht nachvollziehbar. Dr. Krupp wörtlich: „Die Notfallvorsorge des BfS, insbesondere das Topfkonzept, wird während der Rückholung der Abfälle unwirksam und damit nutzlos. Im Fall eines unbeherrschbaren Lösungszutritts wird durch das Topfkonzept das radiologische Risiko drastisch erhöht, indem die Lösungen in die unverfüllten Einlagerungskammern kanalisiert werden.“ Der Anlagenbauer Dr.-Ing. Frank Hoffmann verglich die sogenannte „Notfallplanung“ des jetzigen Betreibers der Asse mit dem Schließungskonzept des vorherigen Betreibers. „Die Notfallplanung des BfS setzt das alte Konzept seiner Vorgängerin, des Helmholtzinstitutes, zur Verfüllung um. Dabei werden nach meiner Auffassung die Abläufe aus den Einlagerungskammern in die Begleitstrecken verschlossen und eine zusätzliche Vernässung der eingelagerten Abfälle riskiert, wodurch Gefahren für die Rückholung entstehen können“, so Dr.-Ing. Hoffmann. Heike Wiegel, Vorstandsmitglied von AufpASSEn e.V. stellte die Forderungen des Asse 2-Koordinationskreises (A2K) vor, an erster Stelle die nach einem Moratorium bezüglich der geplanten Verfüllmaßnahmen: „Der A2K fordert ein sofortiges Aussetzen der Verfüllung der 2. Südlichen Richtstrecke auf der 750m Sohle und eine kritische Aufarbeitung der Probleme.“ Außerdem müssten die radiologischen Risiken des Topfkonzeptes beachtet und ernst genommen werden, dieses Konzept müsse revidiert und die Rückholung in die Notfallvorsorge einbezogen werden. Insbesondere das Bundesamt für Strahlenschutz wurde aufgefordert, „alle Handlungen zu unterlassen, die zu einer weiteren Vernässung des chemo-toxischen und radioaktiven Mülls führen können“, so Wiegel weiter. Alle beteiligten Behörden (das BfS selber, das Landesbergamt, die Umweltministerien in Hannover und Berlin) müssten die Vorschläge und Stellungnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe Option Rückholung unverfälscht ernsthaft prüfen und wissenschaftlich nachvollziehbar dazu Stellung nehmen. |
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Atommüll-Rückholung aus Asse II: Zielt der Betreiber BfS absichtlich daneben? Hinweise mehren sich, dass viele Arbeiten nicht der Rückholung dienen, sondern eine Vernässung und Flutung des Atommülls in der Asse vorbereiten Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber der Schachtanlage Asse II erweckt nach wie vor den Eindruck, dass es nicht zielgerichtet handelt, um den Atommüll aus der Asse unverzüglich zurückzuholen. Das BfS verfehlt damit seinen gesetzlichen Auftrag. Die Bürgerinitiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die im Asse II-Koordinationskreis (A2K) zusammenarbeiten, warnen die Verantwortlichen und die Öffentlichkeit: bei dem gegenwärtigen Vorgehen des BfS besteht die große Gefahr, dass der eingelagerte atomare und chemotoxische Müll in Asse II vor der Rückholung absäuft. Das BfS betoniert Zugänge zu den Einlagerungskammern, es zerstört damit die vorhandene Drainage und provoziert, dass die Kammern noch stärker durchnässen. Wir fordern: - das BfS muss eine vernünftige Drainage der Atommüll-Kammern planen und umsetzen, - das BfS muss den erforderlichen Bergungsschacht Asse 5 zügig bauen, - das BfS muss die überfällige konkrete Rückholungsplanung beschleunigen. Bei nüchterner Betrachtung der Fakten kommen wir zu der Einschätzung, dass das BfS die ursprünglichen Stilllegungspläne des ehemaligen Asse-Betreibers, des Helmholtz-Institut München für Gesundheit und Umweltschutz (HMGU) in Form einer „Hidden Agenda“ (verstecktes Vorgehen) weiter umsetzt, während es der Öffentlichkeit nur vorgaukelt, die radioaktiven Abfälle rückholen zu wollen. Das BfS stellt fortwährend Probleme in den Vordergrund, aber liefert keine Lösungen. Es soll endlich darstellen, wie Maßnahmen zur Rückholung schneller gehen können. Dazu sollte es den Willen zur gesetzlich geforderten Rückholung nicht nur behaupten, sondern ihn durch wirksame Taten nachweisen. Die folgenden vierzehn besorgniserregenden Beobachtungen führen uns zu diesen Vorwürfen: In der kompletten Erklärung mit Quellenverweisen weiterlesen: Presse-Erklärung des A2K „Zielt der Betreiber BfS absichtlich daneben?“ vom 29.06.2016 mit Quellenverweisen - als PDF |
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Ohne Sanierung des Atommüll-Bergwerkes Asse II keine Glaubwürdigkeit in der Atommüll-Endlagerfrage Erklärung zur Präsentation des Abschlussberichtes der Atommüll-Kommission in Berlin am 5.7.2016 |
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Turbulenzen um die Asse 2-Begleitgruppe Der Asse 2-Begleitprozess ist in der Krise. (…) Zur Erinnerung: Im Jahr 2008 kamen Skandale und Vertuschungen um den Atommüll in der Asse erstmals an die breite Öffentlichkeit und wurden bundesweit bekannt: Radioaktive Laugen im Berg verklappt, Kindergeburtstagsfeiern im Atommüll-Bergwerk, Abfälle aus Atomkraftwerken eingelagert – deklariert als Forschungsabfälle. Um verlorenes Vertrauen wiederzugewinnen und für Transparenz um die Vorgänge in der Asse zu sorgen, wurde damals der Begleitprozess eingerichtet. Der Kern des Begleitprozesses war eine Runde aus Bürgermeister/innen, Vertreter/innen von Bürgerinitiativen, von Umweltverbanden, des Kreistages und der Landkreisverwaltung, die sich seitdem alle 6 – 8 Wochen traf: (...). Diese Runde mit ihrer heterogenen Zusammensetzung ist keiner anderen Stelle untergeordnet und arbeitet auf der Grundlage einer selbstgegebenen Geschäftsordnung. (…) Aus bislang unbekannten Gründen weigerte sich Landrätin Steinbrügge, der gemäß Geschäftsordnung die Aufgabe zukommt, die Sitzungen zu eröffnen, zu leiten und zu schließen, genau dies zu tun. Damit verließ sie die Grundordnung der Begleitgruppe, die in eben dieser Geschäftsordnung besteht. Zudem sagte die Landrätin die für den 28.08. angesetzten Sitzungen der Begleitgruppe ab und deklarierte diese Unterbrechung der Arbeit als „Denkpause“. (…) Daraufhin formulierte eine Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder (u. a. die Bürgermeister/innen von Wolfenbüttel, Elm-Asse und Sickte und Vertreter/innen von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen) einen Brief an die Landrätin und die Kreistagsfraktionen und forderten sie auf, im Sinne der Zukunft des Begleitprozesses zu sieben Fragen schriftlich Stellung zu nehmen, siehe unten. Konkrete Antworten der Landkreisverwaltung und der Kreistagsfraktionen stehen aus, die weitere Entwicklung ist offen. Komplette Presse-Erklärung des A2K vom 26.11.2015 Offener Brief des Koordinationskreises vom 26.11. Presse-Erklärung des A2K vom 02.11.2015 - vollständig und als PDF Offener Brief von 11 Begleitgruppenmitgliedern vom 02.11.2015 |
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Sachlich, fair und unabhängig für die Rückholung des Atommülls und die sichere Schließung in der Begleitgruppe zusammenarbeiten! Bürgermeisterinnen, Umweltverbände und Bürgerinitiativen fordern Vorsitz der Asse 2 – Begleitgruppe zu neutraler Amtsführung und sachorientierter Diskussion auf (…) Heute richten 11 von 17 stimmberechtigten Mitglieder der Asse 2 – Begleitgruppe einen Katalog von sieben Fragen und Anforderungen in einem „offenen Brief“ an Landratsamt und Kreistag Wolfenbüttel. Zu diesen stimmberechtigten Mitgliedern gehören die drei Bürgermeister/innen der Stadt Wolfenbüttel sowie der Samtgemeinden Elm-Asse und Sickte, die Vertreter/innen der Umweltverbände BUND und NABU sowie die Vertreter/innen der Bürgerinitiativen, die im Asse 2-Koordinationskreis zusammenarbeiten, In ihrem offenen Brief fordern sie unter anderem: 1. eine unabhängige und sachorientierte Arbeit der Begleitgruppe mit einer neutralen Amtsführung des Vorsitzes und gemeinsam abgestimmter Öffentlichkeitsarbeit, 2. die Rücknahme falscher Anschuldigungen des Landkreises gegenüber der Bürgerinitiative „aufpASSEn“, (...) 5. Einsatz für die Weiterarbeit der unabhängigen wissenschaftlichen Experten der Arbeitsgruppe Option Rückholung (AGO), und zwar der Begleitgruppenarbeit verpflichtet. (…) Presse-Erklärung des A2K vom 02.11.2015 - vollständig und als PDF Offener Brief vom 02.11.2015 |
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Asse II ist ein Gefahrenort, wie alle Atomanlagen 1. Atomanlagen, zu denen sowohl Atomkraftwerke als auch Atommüll-Depots gehören, setzen „Radioaktivität“ frei. Dies geschieht in Form von Direktstrahlung und von radioaktiven Teilchen. Beide Formen von Radioaktivität, ionisierende Strahlung und ionisierende Teilchen, haben die Eigenschaft, lebendes Gewebe schädigen zu können. Daher ist Radioaktivität grundsätzlich für Lebewesen schädlich. 2. Aus der Atomanlage Asse II wird seit der ersten Einlagerung 1967 Radioaktivität frei, vor allem in Form von ionisierenden Teilchen. Zu diesen Teilchen gehören radioaktiver Wasserstoff, genannt „Tritium“ (H-3), und radioaktiver Kohlenstoff, bezeichnet mit „C-14“. 3. Lebewesen können diese Teilchen mit dem Einatmen in sich aufnehmen, denn Atemluft enthält sowohl Kohlendioxid (CO2) als auch Wasserdampf (H2O). Im Wasserdampf kann radioaktiver Wasserstoff sein, im CO2-Anteil der Luft radioaktiver Kohlenstoff. 4. Diese radioaktiven Teilchen haben die Eigenschaft, sich in Körper von Lebewesen einlagern zu können, da alle Lebewesen zu großen Teilen aus Wasserstoff und Kohlenstoff bestehen. Einmal in Körper eingelagert, zerfallen diese radioaktive Teilchen zu einen nicht vorhersagbaren Zeitpunkt und lösen dann einen Ionisierungsprozess im Zellgewebe aus, verbunden mit Schädigungen. Dies kann sein im Gewebe von Organen wie Lunge oder Nieren geschehen, aber auch in Stammzellen, in Samen- und Eizelle sowie im Foetus. 5. Schädigungen können sich zeigen u.a. in Krebserkrankungen, in anderen Erkrankungen, in Aborten. 6. Keine Direktstrahlung und keine Aufnahme von ionisierenden Teilchen ist ungefährlich. Auch wenn Grenzwerte für ionisierende Teilchen oder ionisierende Strahlung eingehalten werden, bedeutet das keine Ungefährlichkeit dieser Ionisierungsursachen. 7. Grenzwerte stellen politische Kompromisse dar: zwischen dem Interesse von denen, die Atomanlagen betreiben und damit unweigerlich Radioaktivität freisetzen, und dem Interesse an der Gesundheit der Menschen, die von der Freisetzung von Radioaktivität betroffen sind. 8. Grenzwerte zeigen nicht, ob Radioaktivität ungefährlich ist, sondern welche gesundheitliche Belastung der betroffenen Menschen gesetzlich zugelassen ist. 9. Um die Gefahren und Belastungen einzuschätzen, die von Atomanlagen ausgehen, ist es immer wichtig, sowohl die Freisetzung von ionisierender Strahlung und als auch die Freisetzung von ionisierenden Teilchen zu betrachten – im Normalbetrieb und bei möglichen Störfällen. 10. Zur Verringerung der Belastung von Menschen durch die Radioaktivität aus Atomanlagen kann man z.B. den Abschirmung der Radioaktivitäts-Quelle verbessern oder den Abstand zu ihr erhöhen. Daher: ASSE-watch. |
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05.01.2015: Asse II-Koordinationskreis der Bürgerinitiativen Rückholung des Atommülls aus der Asse: Beschleunigen statt bremsen! Bald zwei Jahre nach Verabschiedung des Sondergesetzes zur Schließung der Asse, der „Lex Asse“, müssen wir als Bürgerinitiativen feststellen, dass die verantwortlichen Behörden die im Gesetz verankerte Beschleunigung der Rückholung nicht umsetzen, sondern bremsen. Wir fordern demgegenüber das Bundesumweltministerium auf, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als verantwortlichen Betreiber anzuweisen und in die Lage zu versetzen, die Bergung des Atommülls so zügig wie möglich in Angriff zu nehmen. Jedes verstreichende Jahr erhöht die Gefahr eines unkontrollierbaren Wassereinbruchs in die Schachtanlage Asse II. Das BfS setzt durch sein zögerliches Vorgehen die Rückholung aufs Spiel. Dies kann man am Umgang des BfS mit der Zwischenlagerfrage sehen, an der unzureichenden Behandlung des Drainageproblems, an der extrem langen Planungszeit für den neuen Schacht 5, an den nicht zielführenden Maßnahmen der sog. Faktenerhebung und an dem Ungenutztlassen vorhandener Beschleunigungspotentiale. Die mitunter geäußerte Auffassung, der Atommüll könne in der Asse sicher aufbewahrt werden, ist illusionär. Durch den Bergdruck und die zutretenden Laugen würde das radioaktive und chemotoxische Inventar der Asse irgendwann ausgepresst, ohne dass dann noch Gegenmaßnahmen möglich sind. Atommüll und Giftmüll müssen daher kontrolliert geborgen werden. Der Asse II-Koordinationskreis wendet sich dagegen, dass einige Berater der Bundesregierung immer wieder die Gefahren verharmlosen, die vom Verbleib des Atommülls in der Asse ausgehen. Presse-Erklärung vom 05.01.2015 Hintergrund-Informationen |
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Asse II-Koordinationskreis der Bürgerinitiativen Position zur Zwischenlagerung des Atommülls aus der Asse: „Zwischenlagerung muss so erfolgen, dass sie den höchstmöglichen Sicherheitsstandards folgt und von ihr die geringstmögliche Belastung der Bevölkerung ausgeht.“ "Der Asse II-Koordinationskreis fordert für den Standort eines solchen Zwischenlagers ein zügiges, kriterienbasiertes und ergebnisoffenes Auswahlverfahren. Zu berücksichtigende Kriterien sind dabei insbesondere: • Gefahren durch Bergschäden, • Gefahren durch Brand oder Überflutungen, • Abstand zur Wohnbebauung, • Gefahren durch Transporte, • Gefahren für eventuelle Trinkwasser-Gewinnung, • Rückwirkung auf den Prozeßablauf der Rückholung, • Gefahren durch Tieffluggebiete oder Truppenübungsplätze. Für Bau und Betrieb müssen weiterhin folgende Kriterien gelten: • Auslegung und Betrieb dieses Zwischenlagers müssen ausschließlich auf den Asse-Müll beschränkt bleiben. • Ein privater Betreiber ist ausgeschlossen. • Der Schutz vor Entwendung radioaktiven Materials muss gewährleistet sein." Quelle: die letzte Presse-Erklärung des A2K in Sachen Zwischenlager. |
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Asse II-Koordinationskreis der Bürgerinitiativen Position zur Verfüllung von Kammer-Zugängen: „Verfüllung ohne Drainage bereitet die Flutung der Asse vor“ Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) setzt konsequent das Flutungskonzept des abgesetzten Betreibers HMGU um – Rückholungsansätze erweisen sich als schlechte Kosmetik In den letzten Wochen hat das Bundesamt für Strahlenschutz in der Asse die Zugänge zu den Atommüll-Kammern 10 und 12 auf der 750 m-Sohle verfüllen lassen. In beiden Bereichen gibt es Zulaufstellen von kontaminierter Lauge. Bei der Verfüllung wurde jedoch nicht ausreichend auf die Drainage dieser Zuläufe geachtet. Während vor Kammer 12 das Drainagesystem fragwürdig ist, gibt es vor Kammer 10 überhaupt keine Drainage. Kammer 10 liegt ganz im Westen fast direkt unterhalb der Stelle, an der Lauge aus dem umgebenden Gebirge in das Bergwerk eintritt. Sollten sich die Fließwege auch nur leicht verändern, würde sie sich in der unmittelbaren Gefahrenzone befinden. Die Annahme des BfS, dass die Laugenzutritte im Bereich der Kammer 10 vernachlässigbar bleiben, ist fahrlässig. Veränderungen der Laugenzuflüsse oder neue Zuläufe können in Zukunft weder beobachtet noch drainiert werden. Das kann zu einer massiven Behinderung der Rückholung des Atommülls führen. Die Durchführung dieser Maßnahmen begründet das BfS mit betrieblicher Dringlichkeit. Diese wurde nicht nachgewiesen. Das BfS argumentiert, dass verfüllte Bereiche wieder aufgebohrt werden können, zeigt aber keine Problemlösung für den Umgang mit kontaminierten Strecken auf. Wir erinnern uns an den Genehmigungsaufwand, den das bloße Anbohren der Atommüll-Kammern im letzten Jahr erforderte. Infolge der mangelhaften Umsetzung der Verfüllmaßnahme vor Kammer 10 ist am 15.8.2013 ein Salzblock von ca. 20 m³ und 40 t von der Decke gestürzt. Dieser Löserfall wurde vom BfS den Medien gegenüber als Begründung für die Dringlichkeit der Maßnahme angeführt, obwohl er ihre Folge war! Der Asse II Koordinationskreis fordert das Bundesamt für Strahlenschutz auf 1. Verfüllmaßnahmen in der Umgebung der Einlagerungskammern zu unterlassen, solange sie nicht mit einem Rückholungskonzept abgeglichen sind oder ein Alternativzugang geschaffen wurde, 2. für alle Verfüllmaßnahmen auf der 750m Sohle ein durchgängiges Drainagesystem zu installieren und 3. eine vollständige detaillierte Rückholungsplanung vorzulegen. Rückholungsansätze erweisen sich als schlechte Kosmetik In den letzten Wochen gab es Streit zwischen der Asse II Begleitgruppe und dem BfS, ob die Rückholungs¬planung schon beauftragt wurde. Dazu ist festzustellen: es wurde lediglich eine Konzeptstudie zur Identifikation von Zugängen zu den Kammern beauftragt, nicht aber eine konkrete Rückholungsplanung. Diese Zugangsstudie ist nicht sinnvoll ohne eine enge Verzahnung mit der gesamten Rückholungsplanung. Das Leistungsverzeichnis für die Zugangsstudie ist zwar öffentlich, aber es ist unklar, was davon in den beauftragten Bearbeitungsumfang einfließt. Dieses unterliegt nachträglicher Absprache zwischen dem BfS und dem Auftragnehmer. Au0erdem ist nicht festgelegt, wie die Ergebnisse der Studie dargestellt werden sollen. Es wird offensichtlich: als einzig konkretes liegt die Notfallplanung mit der Flutung der Asse vor, Maßnahmen im Rahmen dieser Planung setzt das BfS konsequent um. Die Rückholung ist im Stadium eines Lippenbekenntnisses steckengeblieben. Anlagen: Zeichnungen der 750 m – Sohle mit den Verfüllmaßnahmen: - Übersicht über die 750 m – Sohle: Asse2_750-m-Sohle_Uebersicht.jpg - Detailzeichnung von Kammer 10: Asse2_750-m-Sohle_Detail_Kammer_10.jpg - Detailzeichnung von Kammer 12: Asse2_750-m-Sohle_Detail_Kammer_12.jpg Diese Erklärung als PDF Der behördliche Schriftwechsel bezüglich dieser Verfüllmaßnahmen ist öffentlich, das erste der folgenden Dokumente beschreibt die Maßnahmen und teilweise auch die Kritik daran - auch, dass das BfS diese Maßnahmen entgegen der Kritik durchzuführen beabsichtigte. Hintergrunddokumente zu den Verfüllungsmaßnahmen: • Schreiben des BfS an das BMU: Schachtanlage Asse II, Umsetzung der Notfall- und Vorsorgemaßnahmen, Verfüllmaßnahmen auf der 750-m-Sohle • Schreiben des BfS an die Asse II Begleitgruppe: Betonierabeiten auf der 750-m-Sohle der Schachtanlage Asse II • Schreiben des BfS an das BMU: Schachtanlage Asse II - Notfall- und Vorsorgemaßnahmen • Antwort des BMU auf den Bericht des BfS vom 13.06.2013 • Schreiben des BfS an das BMU: Schachtanlage Asse II, Umsetzung von Notfallmaßnahmen, insbesondere auf der 750-m-Sohle • Antwortschreiben des BfS an die Asse II Begleitgruppe |
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Asse II-Koordinationskreis zur Bundestagsentscheidung über die Lex Asse am 28.2.2013: Trotz erzielter Teilerfolge bleibt Kritik an der Lex Asse Erklärung als PDF |
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Wie wirken die radioaktiven Emissionen des Atommülls im Schacht Asse II? Aus der Asse treten ständig seit Jahrzehnten kontinuierlich radioaktive Stoffe aus: radioaktiver Wasserstoff (Tritium, H-3), radioaktiver Kohlenstoff (C-14) und weitere. Anders als radioaktive Edelgase (zB Radon) verbleiben diese Radionuklide (H-3 und C-14) nicht nur eine kurze Zeit im Körper, wenn sie eingeatmet werden. Vielmehr können sie z.B. als Wassermoleküle oder Kohlenstoffatome in das Gewebe eingebaut werden, Ihre längere Verweildauer macht sie gefährlich; zerfallen sie während ihrer Einbindung in Körperzellen, können sie z.B. Zellkerne und Zellteilungsmechanismen schädigen. Die Strahlenbelastung für Personen an der der Asse durch die abgegebenen Radionuklide liegt ungefähr bei dem 10fachen Wert dessen, was Personen an Atomkraftwerken erdulden müssen. Zwar liegen die Emissionen von radioaktivem Kohlenstoff (C-14) und Wasserstoff (H-3 / Tritium) in der Größenordnung der Abgaben von Atomkraftwerken, doch da kein hoher Schornstein sie weit verteilt, ist die nähere Umgebung stärker betroffen als bei AKWs. Sie werden über einen lediglich 11 m hohen Diffusor abgegeben. Die aus dem Diffusor austretende warme Luft (Bergwerksluft!) steigt hoch und wird vom Wind weggetragen und verteilt. Ausführlicher dargestellt wird dies in einer Zusammenstellung aus dem Parlamentsbericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung” der Bundesregierung über das Jahr 2013 und dem ausführlicheren „Gesamtbericht zu Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung, mit den genauen Zahlenwerten. Hier auf einen Blick die Gegenüberstellung für das Jahr 2009: Das sollte bei der Suche nach den Ursachen für die erhöhten Leukämie- und Schilddrüsenkrebs-Raten in der Samtgemeinde Asse sowie für den erheblichen Überschuss von Jungen in den Geburtsjahrgängen 1971-1979 nicht unberücksichtigt bleiben. |
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Keine weiteren Hürden für die Rückholung! - Presse-Erklärung des Asse II-Koordinationskreises vom 5.10.2012 zur gegenwärtigen Diskussion um die Asse - Die Organisierung der Rückholung des Atommülls aus der Asse duldet keine Verzögerungen. Auch die zuletzt vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ins Spiel gebrachten theoretischen Betrachtungen zu einer nicht vorhandenen Langzeitsicherheit dürfen keine weiteren Hürden aufbauen. Eile ist und bleibt geboten: Alle Beschleunigungsmöglichkeiten für die Rückholung müssen ausgeschöpft werden. Das betrifft den Bau eines neuen Schachts „Asse V”, die Planung und Errichtung eines Puffer- und eines Zwischenlagers für den zu bergenden Atommüll, die Beschaffung und ggf. Entwicklung geeigneter ferngesteuerter Bergetechnik, die Einstellung von Fachpersonal und die Erstellung des notwendigen Regelwerkes. Spätestens seit der Veröffentlichung des „hydrogeologischen Strömungs- und Transportmodells” von Dr. Ralf Krupp im Juni 2010 ist klar: Die Radioaktivität wird nicht im Berg bleiben. (...) Die Bundesrepublik Deutschland hat schuldhaft ungesetzlich den Atommülll in die Asse eingelagert, sie hat ihn auch wieder aus dem Bergwerk zu entfernen. Der Bundestag muss der Notwendigkeit, die Asse zu räumen, durch eine klare Festlegung auf die Rückholung in einer neuen Lex Asse gerecht werden, diese Entscheidung darf nicht auf nachgeordnete Behörden von Ministerien abgeschoben werden. Das Parlament ist hier gefordert, eine eindeutige Positionierung vorzunehmen, ohne jegliche Hintertüren für eventuell anders gelagerte Bestrebungen von Behörden. Hier die komplette Erklärung. |
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Über 25.000 Unterschriften für „Pumpen statt Fluten” ans Umweltministerium übergeben Ein überwältigendes Ergebnis: weit mehr als die erhofften 20.000 Menschen unterstützten innerhalb von 20 Tagen die Kampagne, die sich gegen die Flutung der Asse im Rahmen von Notfallplanungen wendet. Am 28. Juni konnten diese Unterschriften Umweltminister Altmaier in Berlin übergeben werden. Es gelang, ihn vor dem Gebäude in eine fünfzehnminütige Diskussion zu verwickeln. Mehr zur Kampagne siehe www.asse2alarm.de.
Eine Kampagne unter dem Motto "Pumpen statt Fluten" hatte am 6. Juni 2012 der Asse II-Koordinationskreis gestartet. Er mobilisiert gegen die "Notfallplanung" des gegenwärtigen Asse-Betreibers, die vorsieht, bei einem auslegungsüberschreitendem Lösungszutritt die Asse mit dem Atommüll darin mit MgCl2-Lauge zu fluten. Bis zum 26.6.2012 sollen 20.000 Unterschriften gegen diese Flutungs-Pläne gesammelt werden. Ein ambitioniertes Ziel, aber erreichbar. Das Problem: Das BfS will sich derzeit nur auf maximal 500 m³ pro Tag Lösungszutritt vorbereiten, obwohl aus anderen Bergwerken dieses Volumen und mehr pro Stunde abgepumpt wird. Dabei geht um nicht kontaminierte Lauge, sondern um einfache Salzlauge! Wir fordern, sich darauf einzustellen, möglichst große Mengen dieser Lauge abzupumpen, um lange in der Lage sein zu können, Atommüll aus der Asse zu räumen. Zum Kampagnenstart wurde am 6. Juni eine Pressekonferenz in Hannover abgehalten, hier die dazugehörige Presse-Erklärung. Dazu gehört eine ausführlichere Konzept-Skizze. Am 8. Juni hat eine Kampagnenzeitung "Asse-Alarm" der taz beigelegen, weitere 70.000 Exemplare haben wir zur regionalen und bundesweiten Verteilung mehr drucken lassen und freuen uns natürlich über Leute, die sich an der Verteilung beteiligen möchten. In diese Zeitung ist ein Abschnitt für Unterschriften eingedruckt, der ausgeschnitten und eingeschickt werden kann. Außerdem sind darin weitere interessante Artikel zur Asse zu lesen. Dazu wurden 5.000 Postkarten mit Kurzinfo und Unterschriften-Feldern gedruckt. Eine neue Homepage http://www.asse2alarm.de online, um jeweils aktuell über den Stand der Kampagne zu informieren. hier die Presse-Erklärung: Asse-Betreiber muss Wasserzutritte bewältigen können statt vor ihnen zu kapitulieren: „Pumpen statt Fluten!“ Vorstellung eines Konzeptentwurfes zur Trockenhaltung der Asse. Start einer Unterschriften-Kampagne. Es ist nicht hinnehmbar, das das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sich bei der Bewältigung von Lösungszutritten in Asse II selber Fesseln anlegt und behauptet, oberhalb einiger Hundert Kubikmeter Zutritt pro Tag nur noch mittels „Gegenflutung“ der Asse reagieren zu können. Für den Asse II-Koordinationskreis heißt es dagegen „Pumpen statt Fluten!“ Wir verlangen vom Betreiber von Asse II, alles für eine Trockenhaltung des Bergwerkes zu tun, damit die Rückholung möglichst vollständig gelingen kann. Die Aufsichtsbehörden und das BMU fordern wir auf, sich nicht mit den vom BfS vorgelegten Notfallplanungen zufrieden zu geben, sondern auf die Vorlage alternativer Notfallkonzepte zu dringen. „Man kann uns nicht mehr mit derart lächerlichen Pumpkapazitäten abspeisen, wie es das BfS versucht“, so Peter Dickel vom A2K. „In anderen Bergwerken sind Fördermengen von mehr als 1.000 m³ in der Stunde üblich, und das BfS will sich auf höchstens 500 m³ pro Tag, also etwa 20 m³ die Stunde, beschränken? Das ist weniger als ein Fünfzigstel! Deswegen starten wir heute die Kampagne ‚Pumpen statt Fluten!’“ Eine seriöse Notfallplanung muss auf die lange Aufrechterhaltung der Trockenheit des Bergwerkes und auf einen baldestmöglich zu beginnenden Rückholungsbetrieb ausgerichtet sein. Für eine zuverlässige Abförderung der Zutrittslaufe ist notwendig: - Vorrichtungen zum Auffangen und Fassen erheblicher Lösungszutritte bauen; - Errichtung angemessener Pumpkapazitäten von mehr als 10.000 m³ pro Tag (d.h. mehr als 400 m³/h); - Verlegung handelsüblicher Druckrohre, mit denen pro Rohr mit einem Innendurchmesser von 10 cm weit mehr als 1.000 m³ pro Tag, also über 40 m³ pro Stunde abgepumpt werden können; - Ertüchtigung der dafür notwendigen Stromversorgung: bei der ohnehin notwendigen Neuverlegung einer Mittelspannungsleitung von Wolfenbüttel zur Asse ist die notwendige Stromversorgung für leistungsfähige Pumpen gleich mit zu berücksichtigen; etwa 200kW Leistung werden pro 1000 m³ Tagesförderung benötigt; - Abgabekapazitäten über Tage vorhalten: Gleisanschluss für Kesselwagen, um Lauge abzutransportieren: alternativ eine Pipeline in einen Binnenhafen legen; weitere Verbringungsmöglichkeiten sind zu klären. Parallel wäre die Hydrogeologie des Wasserzutritts zu untersuchen, um ihn eventuell eindämmen zu können. Der Asse II-Koordinationskreis von Bürgerinitiativen und Verbänden lehnt eine Flutung der Asse strikt ab. Die unabsehbaren Schädigungen von Mensch und Umwelt sind nicht zu verantworten. |
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Brauchte es dazu einen Betreiberwechsel? Bundesamt für Strahlenschutz bereitet die Flutung der Asse vor Wachsendes Mißtrauen in Versprechungen von Bund und Land: Während die Rückholung in weite Ferne rückt, wird die Flutung unmittelbar vorbereitet! Einen Tag vor dem Besuch des Bundesumweltministers Altmaier in der Asse haben Bürgerinitiativen und Verbände heute in Hannover Zweifel und Mißtrauen geäußert, dass Bund und Land es mit der Räumung des Atommülls aus der Asse wirklich ernst meinen. Seit 2009 verspricht der Bund mit wachsender Intensität und ständig wechselndem Personal, Konsequenzen aus dem Debakel Asse II zu ziehen und den Müll, der dort nie hätte gelagert werden dürfen, wieder heraus zu holen. Die Realität sieht anders aus: Während die Maßnahmen zur Rückholung nicht vorankommen, wird die Flutung der Asse – so, wie sie der alte Betreiber geplant hat – unmittelbar vorbereitet. „Wir haben kein Vertrauen“, erklärt Andreas Riekeberg vom Asse II-Koordinationskreis, „dass nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt jemand den Notfall ausruft und mit der Flutung beginnt. Wenn es tatsächlich noch bis 2036 dauern sollte, bis die Rückholung beginnt, dann wäre ja immerhin 24 Jahre Zeit, in der jederzeit geflutet werden kann. Sind jedoch erst einmal die Schleusen geöffnet, lässt sich der Atommüll micht mehr zurückholen“. Das Bundesamt für Strahlenschutz bereitet derzeit durch verschiedene Maßnahmen die Flutung der Asse vor, nicht aber die Beherrschung größerer Wasserzutritte. Das ergibt der detaillierte Vergleich des sogenannten „Notfallkonzeptes“ des BfS für die Asse mit dem Konzept „Vollverfüllung“ des alten Betreibers GSF durch Dr. Frank Hoffmann vom Asse II-Koordinationskreis. (Zusammenfassende Beschreibung siehe Folgeseite.) Bei einer Flutung der Asse würde es in unbekannten Zeiträumen an unbekannten Orten in Norddeutschland zu einer Freisetzung von Radioaktivität in unbekanntem Ausmaß kommen! Nach einem „Strömungs- und Transportmodell“ von Dr. Ralf Krupp aus dem Jahr 2010 wird dies innerhalb weniger Jahre geschehen. Summa: Der Asse II-Koordinationskreis der Bürgerinitiativen lehnt eine Flutung der Asse strikt ab. Die unabsehbaren Schädigungen von Mensch und Umwelt sind nicht zu veranworten. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat umgehend andere Konzepte für den „Notfall“ des auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts zu entwickeln und mit Hochdruck an der Umsetzung der Rückholung zu arbeiten. Hintergrund: Vergleich des Flutungskonzeptes der GSF mit dem Notfallkonzept des BfS durch Dr. Frank Hoffmann, Asse II-Koordinationskreis die Grafik rechts als Handout diese Presseerklärung als PDF |
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Asse II-Koordinationskreis reagiert auf Durchsickern des Zeitplans für die Räumung der Asse: Bergdruck duldet keine Verzögerung der Rückholung um ein Vierteljahrhundert „Wir nehmen zur Kenntnis, das endlich der Zeitplanes für die Räumung der Asse vorliegt“, so Andreas Riekeberg vom Asse II-Koordinationskreis, „schließlich haben wir am vergangenen Dienstag Umweltminister Altmeier zu seiner Ernennung gratuliert und gleichzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieser Plan mittlerweile überfälig ist. Doch als wir am Donnerstag die Öffentlichkeit darüber informierten, gingen wir nicht davon aus, dass das Bundesamt für Strahlenschutz dem so zügig nachkommen würde.“ Nun kommt es darauf an, dass der Projektsteuerplan mit den Bürgerinitiativen beraten wird. Es darf nicht noch ein Vierteljahrhundert dauern, bis der Atommüll aus der Asse geräumt und vor dem Wasser in Sicherheit gebracht wird. Beschleunigungen der Abläufe dürfen aber nicht die Bürgerbeteiligung aushebeln. Bei Verfahrensvereinfachungen besteht immer die Gefahr, dass Bürgerrechte gegenüber der Handlungsfreiheit staatlicher Stellen eingeschränkt werden. Auch andere Beschleunigungsmaßnahmen als ein Lex Asse sind zu prüfen, etwa die rechtliche Aufteilung der einzelnen Atommüll-Kammern im Asse-Bergwerk in einzelne Atomanlagen und die dadurch erreichbaren Zeitvorteile bei den Genehmigungsverfahren für die Räumung. Die Räumung von gut erhaltenen Fässern muss sich nicht am schlechtestmöglichen Zustand des Atommülls orientieren. Bislang verweigerte allerdings BfS-Präsident König eine Stellungnahme zu dieser Verfahrensidee. „Einiges an Schlussfolgerungen des BfS kommt uns sattsam bekannt vor, etwa die Forderung nach mehr Personal und Mitteln für das BfS. Schon im Frühjahr 2009, kurz nach der Übernahme von Asse II durch das BfS, haben wir Präsident König öffentlich auf dieses mögliche Problem angesprochen und nur ausweichende Antworten erhalten. Dabei gibt es schon seit vielen Jahren aus allen Richtungen Beteuerungen, dass Geld keine Rolle spielen dürfe und werde.“ |
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Lichterkette2012 ein großer Erfolg: Weit mehr als 24.000 Menschen bilden Lichterkette von Braunschweig-Thune über Asse nach Konrad An viele Streckenabschnitten, auch außerhalb von Ortschaften standen die Menschen dicht an dicht, im Abstand von einem oder zwei Metern um die Lichterkette zu bilden und ein klares Zeichen zu setzen: „Ein Jahr nach Fukushima laufen immer noch Atomanlagen und mit der Rückholung aus der ASSE II ist nicht begonnen worden. Wir akzeptieren kein ‚Restrisiko‘, keine ‚Niedrigstrahlung‘ und keine Flutung des Atommülls!” Hunderte Menschen trafen sich schon am Sonntagnachmittag auf dem Wolfenbütteler Stadtmarkt zur AufTAKTkundgebung. Streckenkoordinatorin Erica Neumann eröffnete die Kundgebung und leitete eine Schweigeminute ein, im Gedenken an die Opfer von Erdbeben und Tsunami in Japan am 11. März letzten Jahres sowie im Gedenken an die Opfer der vom Erdbeben ausgelösten Reaktorkatastrophen von Fukushima. Bodo Walther, Vorsitzender des Japan-Arbeitskreises der evangelischen Landeskirche, konnte aus den Eindrücken seiner letzten Japan-Aufenthalte berichten: „Durch diesen Super-Gau wurde das ganze Land in seinen Grundfesten erschüttert. Nahezu reflexartig setzte die Maschinerie des Abwiegelns, der Beschwichtigung und der Verschleierung ein. Betreiber, Regierung und Aufsichtsbehörden versuchten das wahre Ausmaß der Katastrophe herunterzuspielen.” Andreas Riekeberg vom Asse II-Koordinationskreis beschrieb die Folgen eines Verbleibs des Atommülls in der Asse: „Wer den Atommüll in der Asse lässt, der nimmt in Kauf, dass der Atommüll aufgelöst und ausgepresst wird. Das droht, das Wasser der ganzen Region zu kontaminieren. Das darf nicht sein, soweit darf es nicht kommen. Wir wollen kein Opfergebiet der Atomindustrie werden. Genausowenig wie Gorleben, wie Morsleben oder wie Salzgitter mit dem Schacht Konrad.” Streckenkoordinatorin Eleonore Bischoff (WAAG) sagte, es gelte auch nach Fukushima und in Bezug auf die Asse, was Inge Aicher-Scholl vier Wochen nach Tschernobyl am 23.5.1986 formulierte: „Jetzt werden wir nicht mehr sagen können, / wir hätten von nichts gewusst [...] Wenn wir heute nichts dagegen unternehmen, / werden sie sich morgen bedanken / für unser Stillhalten und unsere ,Vernunft' / Jeder muss überlegen, was er tun kann. / jeder an seiner Stelle." Zum Abschluss wurden Origami-Kraniche an die Teilnehmer verteilt. Die in Wolfenbüttel schon vor zwei Jahren von der WAAG begonnene Aktion „1.000 Kraniche für eine atommüllfreie Asse” hatte durch die Katastrophe in Fukushima eine neue Aktualität bekommen. Musikalisch wurde die AufTAKTkundgebung von den beiden Duos Sandalwood und Johanna Kreiß & Maximilian Reinhard gestaltet, letztere sangen zum Abschluss „Wir lassen die Kraniche fliegen” von Klaus W. Hoffmann. Hier die komplette Presseerklärung, der Redebeitrag von Bodo Walther und der Redebeitrag von Andreas Riekeberg |
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Erklärung des Asse 2-Koordinationskreises vom Mittwoch, 18. Januar 2012 Eine Frage an Bundesumweltminister Röttgen: Michael Sailer noch als Vorsitzender der Entsorgungskommission haltbar?- Der Asse II-Koordinationskreis, der Zusammenschluss der Bürgerinitiativen und Gruppen zur Asse, fordert von Bundesumweltminister Röttgen, aus den jüngsten Äußerungen von Dipl.-Ing. Michael Sailer die Konsequenzen zu ziehen und ihn von seinen Ämtern zu entbinden. Michael Sailer hat am 17.1.2012 gegenüber der Braunschweiger Zeitung erklärt, der Fachworkshop des Bundesamtes für Strahlenschutz könne „keine konkreten Resultate“(1) hervorbringen. Sollte Herr Sailer der Meinung sein, dass dies gilt, gleich ob mit oder ohne seine Anwesenheit bei diesem Workshop? (...) Dipl.-Ing. Sailer ist gegenüber einer Räumung des Atommülls aus der Asse seit vielen Jahren vorfestgelegt, auch schon vor dem Optionenvergleich. Er stellt die Probleme der Rückholung breit dar und verharmlost die Auswirkungen der Flutung des Atommülls in Asse II. Auch die der Räumung der Asse vorgeschaltete Faktenerhebung geht auf eine Intervention der Entsorgungskommission (ESK) vom 5.1.2010 zurück (2) und hat sich mittlerweile als Blockade der Rückholung und als Hintertür zum Ausstieg aus der Rückholung erwiesen. So müssen wir ihm und dem Bundesumweltminister die Frage stellen: Wie kann jemand wie Herr Sailer noch länger ESK-Vorsitzender sein? Fußnoten: (1) Artikel „Disput vor Asse-Konferenz“, im Asse II - Koordinationskreis arbeiten unter anderem mit: Aktion Atommüllfreie Asse Wolfenbüttel • Anti-Atom-Plenum Braunschweig • Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e.V. • Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) • BUND Kreisgruppe Wolfenbüttel • Ev.-luth Kirchengemeinde St. Thomas Wolfenbüttel • AufpASSEn e.V. • BASA Bürger Aktion sichere Asse • Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Wolfenbüttel • Jugendumweltnetzwerk Niedersachen, AK Asse • Robin Wood e.V. • SPD Ortsverein Denkte/Kissenbrück und Remlingen• Umweltschutzforum Schacht-Konrad Salzgitter e.V. • WAAG (Wolfenbüttler AtomAusstiegsGruppe) • sowie zahlreiche Einzelpersonen |
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Presseerklärung des Asse 2-Koordinationskreises vom Dienstag, 3. Januar 2012 Asse II: Rückholung organisieren statt aussitzen! - Der Asse 2-Koordinationskreis stellte auf der Pressekonferenz in Hannover am 3.1.2012 fest: „Die Verantwortung für die Rückholung des Atommülls aus der Asse liegt bei Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Herr Dr. Röttgen, bekennen Sie sich zur Rückholung! Nehmen Sie Ihre Führungsverantwortung für die Sanierung der Asse endlich wahr!“ Zur Rückholung gehören die Beschaffung von Bergetechnik, der Aufbau von geeignetem Personal und die Erstellung eines Regelwerks passender Vorschriften – im Sinne einer lernenden Organisation. „Auf allen drei Feldern verhalten sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesumweltministerium (BMU) und das niedersächsische Umweltministerium (NMU) bislang abwartend. Abwarten ist aber angesichts des Zustandes des Bergwerkes nicht zu verantworten“, so Andreas Riekeberg vom Asse 2-Koordinationskreis. Vor zwei Jahren hat das Bundesamt für Strahlenschutz verkündet, dass der Atommüll aus der Asse zurückgeholt werden soll, weil ein sicherer Einschluss nicht gewährleistet werden kann. Ein Salzbergwerk mit Laugenzutritt kann nicht „langzeitsicher” geschlossen und sich selbst überlassen werden! Das BMU hat jedoch die Faktenerhebung als Vorbedingung für die Rückholung gestellt. Drei Jahre sollte diese dauern – zwei davon sind mittlerweile verstrichen. Es mehren sich die Zeichen, dass weder das BfS noch das BMU oder das NMU die Rückholung bislang ernsthaft wollen. Rückholung: 1. als Chefsache behandeln, 2. sie organisieren und 3. nicht verzögern 1) Wir erwarten vom Bundesumweltminister, dass er dieses größte radioaktive Problem Deutschlands als solches anerkennt und die unvermeidliche Rückholung des Atommülls endlich zur Chefsache macht. Hier ist höchste Priorität notwendig – politisch, personell und finanziell. Vor zwei Wochen wurde ein Vermerk des BfS an das BMU veröffentlicht und damit gezielt Zweifel an der Rückholung geschürt. Wir befürchten weitere politische Manöver gegen die Rückholung, insbesondere von Michael Sailer, Vorsitzender der Entsorgungskomission des Bundes, der für das BMU arbeitet und sich schon vor dem Optionenvergleich gegen die Rückholung des Atommülls ausgesprochen hat – ohne die Gefahren einer Flutung der Asse darzustellen. 2) Wir fordern das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf, endlich mit Hochdruck an der Organisation der Rückholung des Atommülls aus der Asse zu arbeiten. Die Rückholung ist als ein Projekt zu organisieren – doch bislang gibt es im BfS kein Projekt namens „Rückholung”, es gibt weder eine Projektorganisation noch gar einen Verantwortlichen dafür. 3) Wir verlangen vom niedersächsischen Umweltministerium, dass es der zeitlichen Enge Rechnung trägt. Das gesamte Genehmigungsverfahren muss zügig betrieben werden, Auflagen müssen technisch machbar und zeitnah realisierbar sein. Das Land Niedersachsen darf das Projekt „Rückholung“ nicht verzögern – z.B. indem es die Annahme von Betriebsabfällen wie im Fall der Asse-Lauge verweigert. (...) 5 Jahre nach der „Remlinger Erklärung“ fordern wir mit Nachdruck : - Keine Flutung des Asse-Schachtes, auch nicht getarnt als „Vollverfüllung” oder „Notfallmaßnahme“! - Beginnt endlich mit der Rückholung! - Jetzt Bergetechnik beschaffen, Personal aufbauen und Regelwerk schaffen! - Jeder Kubikmeter geborgenen Atommülls ist ein Sicheheitsgewinn! |
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Januar 2012: Die Pressekonferenz des Asse 2-Koordinationskreises am 3.1. erfährt große Aufmerksamkeit, um 5.1. muss in einer weiteren Presse-Erklärung auf die Verantwortlichkeit von Umweltminister Röttgen hingewiesen werden. Im Umfeld des BfS-Fachworkshops zur Asse entwickelt sich eine längst fällig Diskussion um den Vorsitzenden der ESK, Michael Sailer, der seit vielen Jahren gegen die Rückholung arbeitet. Dezember 2011: Die ersten Schritte zur sog. „Faktenerhebung”, die vom Bundesumweltministerium vor die Rückholung geschaltet worden war, lassen immer noch auf sich warten. Auflagen und ihre umständliche Erfüllung verzögern das Anbohren der ersten Kammern. Ein Memorandum aus dem BfS sorgt für Aufregung und führt zu zwei Entgegnungen des A2K am 23.12 und am 27.12.2011. Juli 2011 Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beabsichtigt, den Atommüll aus der Asse zurückzuholen. Für den zurückgeholten Müll soll ein Zwischenlager erstellt werden, denn er muss vor einer auf Dauer angelegten Lagerung möglicherweise für Jahre und Jahrzehnte zwischengelagert werden. Diese Zwischenlagerung muss so erfolgen, dass sie den höchstmöglichen Sicherheitsstandards folgt und von ihr die geringstmögliche Belastung der Bevölkerung ausgeht. Der Asse II-Koordinationskreis fordert für den Standort eines solchen Zwischenlagers ein nachvollziehbares, zügiges, kriterienbasiertes und ergebnisoffenes Auswahlverfahren. Hier die Presseerklärung dazu. Ereignisse um die Asse seit 2009 sowie Quellen dazu: siehe unten Die Situation: In das Atommüll-Lager Asse II bei Wolfenbüttel dringen täglich 12 m³ Lauge ein und es ist auf längere Sicht einsturzgefährdet. Vom 4.4.1967 bis 31.12.1978 wurden hier rund 49.000 m³ Atommüll eingelagert. Schon zu Beginn gab es Warnungen vor dieser Einlagerung, doch wurden Zug um Zug rund 125.000 Fässer mit sogenanntem „leicht“ radioaktivem Abfall (LAW) und 1.300 Fässer mit „mittel“ radioaktivem Abfall (MAW) unter Tage deponiert. Dabei liegt die Unterscheidung LAW-MAW nur in der Radioaktivität an der Oberfläche der Fässer, die lediglich als Transportbehälter konzipiert waren, nicht als Lagerbehälter. 14.779 Fässer mit Betonabschirmungen, die LAW deklariert waren und in die LAW-Kammern eingelagert wurden, enthielten in Wirklichkeit MAW. 40 Jahre lang wurden die Menschen an der Asse, im Landkreis Wolfenbüttel und in der ganzen Republik über den Atommüll getäuscht. Gegen eine Fortführung der Täuschungen hilft nur Wachsamkeit der Bevölkerung und Öffentlichmachung der Kritik. Viele Gruppen sind daran beteiligt, sie koordinieren sich im ASSE-II-Koordinationskreis auf der Basis der Remlinger Erklärung vom 4.4.2007. Die Belastung für Personen an der der Asse durch die abgegebenen Radionuklide liegt ungefähr bei dem 10fachen Wert dessen, was Personen an Atomkraftwerken erdulden müssen. Die Emissionen von radioaktivem Kohlenstoff (C-14) und Wasserstoff (H-3 / Tritium) liegen in der Größenordnung der Abgaben von Atomkraftwerken. Ausführlicher dargestellt wird dies in einer Zusammenstellung aus dem Parlamentsbericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung” der Bundesregierung über das Jahr 2009 und dem entsprechenden Gesamtbericht. Allerdings werden die Emissionen im Fall der Asse nicht durch einen Dutzende von Metern hohen Schornstein weit verteilt, sondern über einen lediglich 11 m hohen Diffusor abgegeben. Das sollte bei der Suche nach den Ursachen für die erhöhten Leukämie- und Schilddrüsenkrebs-Raten in der Samtgemeinde Asse sowie für den erheblichen Überschuss von Jungen in den Geburtsjahrgängen 1971-1979 nicht unberücksichtigt bleiben. |
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Kritische Internet-Seiten mit Informationen zur Asse: |
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Wie weiter mit der Asse? Rückholung - nicht Umlagerung oder Flutung ! Anfang 2009 übernahm das Bundesamt für Strahlenschutz die Betreiberfunktion, gründete die Asse GmbH als Betreibergesellschaft der Schachtanlage. Das BfS kündigte die Ausarbeitung der Kriterien für eine Beurteilung verschiedener Optionen für die Schließung der Schachtanlage und des Atommüll-Endlagers Asse an, zu denen Machbarkeitsstudien erstellt werden sollten. Die Versprechen von Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden aber nur zögerlich und schleppend erfüllt, so kam es im Laufe des Jahres 2009 zu einer Reihe von Stellungnahmen aus Bürgerinitiativen und auch des gesamten ASSE-II-Koordinationskreises zum Vorgehen des BfS. Diese und einige darauf reagierende Erklärungen des BfS sowie wichtige Dokumente im Diskussionsprozess sind hier dokumentiert oder verlinkt. Wer sich über aktuelle und vergangene Vorkommnisse im Betrieb der Asse informieren möchte, findet viele Details und sachkundige Hintergrundinformationen auf asse2.de. |
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Ereignisse |
Quellen |
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02.11.2015 11 von 17 stimmberechtigten Mitgliedern der Begleitgruppe richten offenen Brief an Kreistagsfraktionen und Landrätin |
Offener Brief Presse-Erklärung des Asse 2-Koordinationskreises |
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05.10.2015 Kreistag Wolfenbüttel verabschiedet umfangreiches Positions- und Forderungspapier zur Asse und zur Begleitgruppenarbeit |
Vorlage für Kreistagsbeschluss Vorschlag des Kreistages für die Bestimmung eines Zwischenlagerstandortes |
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28.08.2015 Die beiden Sitzungen der Begleitgruppe (Runde der stimmberechtigten Mitglieder und Runde mit Vertretern der Behörden und Ministerien) wird kurzfristig abgesagt, wg. „Denkpause“ |
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21.08.2015 Landrätin Steinbrügge weigert sich, als Vorsitzende der Begleitgruppe die Sitzung der stimmberechtigten Mitglieder zu eröffnen, und verfügt eigenmächtig eine sog. „Denkpause“. Viele wichtige Themen können nicht verhandelt werden. |
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30.04.2015 Landkreis Wolfenbüttel versucht aufpASSEn zu diskreditieren |
Presse-Erklärung von Landkreis-Umweltdezenent Schillmann Analyse der Presse-Erklärung des Landkreises |
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30.04.2015 aufpASSEn fordert Standortvergleich für ein Zwischenlager – ein Vergleichsstandort soll mind. 4 km Abstand zur Wohnbebauung haben |
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März 2015 „Schnittstellen-Workshop“ mit einzelnen Mitgliedern verschiedener Ministerien, Behörden und der Begleitgruppe in Königslutter |
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05.01.2015 Pressekonferenz des Asse 2-Koordinationskreises: „Beschleunigen statt bremsen“ |
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19.1.2012 Die Beteiligten des BfS-Fachworkshops bekräftigen den Willen zur und die Möglichkeit der Rückholung des Atommülls aus der Asse. |
Bericht in der Braunschweiger Zeitung Bericht im Tagesspiegel DLF-Sendung |
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17.-19.1.2012 Zum BfS-Fachworkshop über die Asse am 18./19.1. formuliert der Asse 2-Koordinationskreis seine Anforderungen und informiert über das Fernbleiben des ESK-Vorsitzenden und Rückholungs-Gegners Michael Sailer vom „Öko”-Institut. Sailer erklärt sich gegenüber der Braunschweiger Zeitung zur übergeordneten Instanz – daraufhin fordert der A2K am 19.1. Umweltminister Röttgen auf, ihn von seinen Ämtern in der ESK zu entbinden. |
Presseerklärung des A2K vom 17.1.2012 Bericht in der Braunschweiger Zeitung Presseerklärung des A2K vom 19.1.2012 |
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16.1.2012 Asse-Durchblicke Nr. 2 erscheinen, mit den Presse-Erklärungen vom 23.12. bis 5.1. und weiteren Hinweisen |
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4./5.1.2012 Umweltminister Röttgen äußert sich zur Asse, der A2K erklärt daraufhin: „Herr Röttgen, Sie sind verantwortlich: Atommüll-Bergung aus der Asse duldet kein Abwarten!” |
Bericht über Gespräch mit Röttgen in der BZ Presseerklärung des A2K vom 5.1.2012 dpa-Meldung in der BZ: „Asse-Anwohner ermahnen Röttgen zum Handeln” |
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3.1.2012 Pressekonferenz des Asse2-Koordinationskreis in Hannover: „Rückholung organisieren statt Aussitzen!” |
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27.12.2011 Der A2K weist erneut das Strömungs- und Transportmodell von Dr. Krupp zu den Folgen einer Asse-Flutung hin: die Auspressung von kontaminierten Gasen und Flüssigkeiten. |
Presseerklärung des A2K vom 27.12.2011 Online-Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 27.12. Strömungs- und Transportmodell von Dr. Krupp |
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22./23.12.2011 Flutungsbefürworter aus BfS/BMU spielen einen Vermerk aus dem BfS der Presse zu. Der A2K protestiert gegen diese politischen Manöver und fordert Minister Röttgen auf, Verantwortung für die Sanierung der Asse zu übernehmen. |
Presseerklärung des A2K vom 23.12.2011 Online-Meldung der Braunschweiger Zeitung vom 22.12. ca. 50 online-Veröffentlichungen aufgrund einer dpa-Meldung von 14.00 Uhr am 27.12., z.B.auf stern.de 29.12.: BfS-Präsident König äußert sich in der BZ zu den Vorgängen |
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15.-20.12.2011 Das BfS richtet drei ODL-Messstellen für Gamma-Strahlung ein, allerdings nur östlich des „Diffusors”, durch den radioaktiv kontaminierte Luft aus der Asse austritt. |
Blogbeitrag der WAAG dazu Meldung von t-online Zeitungsartikel vom 19.12.2011 |
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10.7.2011 Der Asse II-Koordinationskreis fordert für den Standort eines Zwischenlagers für aus der Asse rückgeholten Atommüll ein zügiges, kriterienbasiertes und ergebnisoffenes Auswahlverfahren. |
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5.7.2011 Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellt in der Sitzung des Asse 2-Begleitgremiums (A2B) die Pläne zur Abteufung eines neuen Schachts Asse V vor. Damit soll die Rückholung des Atommülls beschleunigt werden. Damit verbunden ist die angezielte Einrichtung eines Zwischenlagers in Schachtnähe. |
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11.12.2010 Auskünfte der Bundesregierung über das Jahr 2008 lassen vermuten, dass die radioaktive Belastung für Personen um die Asse ca. 10 mal so hoch ist wie für Personen um Atomkraftwerke. |
Zusammenstellung „Radioaktive Belastung durch die Asse” Parlamentsbericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2008”, S. 16 Gesamtbericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2008”, S. 132 |
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7.12.2010 Die Öffentlichkeit wird darauf aufmerksam gemacht, dass in Remlingen, nahe der Asse, von 1971-2008 ein erheblicher Überschuss an Geburten von Jungen (401) gegenüber den Geburten von Mädchen (315) besteht. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses auf Zufall zurückzuführen ist, beträgt 1,2 %. Am extremsten war die Ungleichverteilung im Zeitraum 1987-1994 (104J:65M), die Wahrscheinlichkeit, dass dies auf Zufall zurückzuführen ist, beträgt nur 0,8%. Ein etwaiger Zusammenhang mit der Einlagerung von Atommüll oder auch mit der Abluft des Atommüll-Lagers ist nicht geklärt. |
Erster Zeitungsbericht vom 8.12.2010 Aufstellung der Geburten im Landkreis Wolfenbüttel 1971-1978 / 1979-1986 / 1987-2002 / 2003-2008 |
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27.11. - 9.12.2010 Verschiedene Ministerien und Ärzte (v.a. Radiologen) versuchen darzulegen, dass die Häufungen nichts mit dem Atommüll in der Asse zu tun haben und die Belastung durch die Asse unerheblich sei. |
Bericht „"Kein Hinweis auf eine radiologische Belastung durch die Asse"” in der Braunschweiger Zeitung vom 10.12.2010, S. 3 "Neue Diagnostik erklärt Krebs-Rate" Braunschweiger Zeitung vom 8.12.2010 „Wolfenbüttel: "Kein Zusammenhang zwischen Asse und Krebs"”, Braunschweiger Zeitung vom 27.11.2010 |
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28./30.11.2010 Das BfS behauptet zeigen zu können, dass von der Asse gegenwärtig keine Gefahren ausgehen. Aus dem A2K kommen Nachfragen bezüglich der Messung von Tritium und bezüglich dessen radiologischen Potentials. |
„Asse-Kritiker zweifeln Strahlungsmessungen am Atommülllager an”, Wolfenbütteler Zeitung vom 30.11.2010 |
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25.11.2010 Es wird bekannt, dass in der Samtgemeinde Asse eine auffällig erhöhte Anzahl von Männern an Leukämie erkrankt ist und eine auffällig erhöhte Anzahl von Frauen an Schilddrüsenkrebs |
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27.10.2010 Der A2K bekräftigt die Forderung nach einer detaillierten Planung der komplexen Aufgabe: Rückholung des Atommülls aus der Asse, anlässlich einer SPD-Veranstaltung zur Asse in Schöppenstedt. |
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10.9.2010 Der A2K veröffentlicht einen Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel. Darin werden ihre frühe Mitwisserschaft bezüglich der Sicherheitsprobleme in der Asse und ihr Eintreten für eine Laufzeitverlängerung der atommüllproduzierenden AKW in Verbindung gebracht. |
Offener Brief an BK Dr. Merkel vom 6.9.2010 Presseerklärung zum Offenen Brief |
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10.9.2010 Der „Inventarbericht” zur Asse wird mit zwei Monaten Verzögerung veröffentlicht und enthüllt, dass 14.779 Fässer mit Betonabschirmung bei der Einlagerung mittelradioaktiven Müll enthielten. |
Inventarbericht Artikel in der Wolfenbüttler Zeitung vom 10.9.2010 |
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9.9.2010 Das BfS lädt die Presse zur Berichterstattung über die sog. „Kalterprobung” des Anbohrens von Atommüllkammern ein. |
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6.9.2010, früher Morgen Die Bundesregierung schließt mit vier Konzernen der Atomwirtschaft einen zunächst geheimgehaltenen Vertrag über die weitere Produktion von Atommüll. |
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September 2010 Die erste Ausgabe der „Asse-Durchblicke” als Informationsblatt des A2K erscheint. |
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3.6.10, abends Das BfS informiert in Remlingen über seismische Messungen, die für den Winter 2011/2012 geplant sind. |
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3.6.10, morgens Auf einer Pressekonferenz des A2K in Hannover stellt Dr. Ralf Krupp sein hydrogeologisches Strömungs- und Transportmodell dar, das zeigt: innerhalb weniger Monate bis Jahre nach einer Vollverfüllung der Asse werden durch Gas- und Gebirgsdruck unweigerlich radioaktive Teilchen an die Oberfläche kommen. Dr. Frank Hoffmann (A2K) fordert vom BfS die Vorlage einer differenzierten Planung für die Rückholung und geeignete Maßnahmen, um die Bergung des Atommülls als ingenieurtechnische Aufgabe anzugehen. |
Quellen: 1. Presseerklärung des Asse II-Koordinationskreises 2. Pressemappe mit Hintergrund-Informationen zu den Vorträgen Berichte: Braunschweiger Zeitung: „Für Extremfall in der Asse von vornherein planen“ NDR: Bürgerinitiativen erheben Vorwürfe gegen Bundesamt |
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6.5.2010 Michael Sailer (Öko-Institut, Vorsitzender der ESK/SSK Ad-hoc-AG Asse) propagiert weiterhin die Verfüllung der Asse, zuletzt vor dem Deutschen Atomforum. Die Asse II-Begleitgruppe hat freundlich und entschieden gekontert. |
Braunschweiger Zeitung: 1. „Massive Zweifel an Asse-Räumung“ 2. „Die Zeitpläne für die Asse sind total überoptimistisch“ Stellungnahme der ESK zur Rückholung Offener Brief der Asse II-Begleitgruppe dazu |
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27.4.2010 Das BfS informiert in Remlingen über die Notfallplanung, die eine Flutung des Bergwerkes vorsieht. Dabei wird vernachlässigt, dass die Asse mehrere Zutrittsstellen habe könnte und somit in geflutetem Zustand ein „Fließgewässer“ darstellen würde. Außerdem wurde erst auf Nachfrage bestätigt, dass die Betriebsplanungen vorsehen, Zutritte bis 500 m³/Tag beherrschen zu können. |
Berichte der Braunschweiger Zeitung: 1. „Ab 500 Kubikmeter Lauge wird es ernst“ 2. „Wenn zu viel Wasser in das Atommüll-Lager läuft“ |
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28.3.2010 Prof. Rolf Bertram beschreibt die chemischen Folgen einer Flutung der Asse |
„Sicherheitsgefährdende chemische Prozesse“ - Artikel in der Zeitschrift „anti-atom-aktuell“ |
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9.2.2010 Rückblick auf die Ereignisse im Januar 2010 |
Asse II – nach dem Optionenvergleich – Artikel für die Zeitschrift „anti-atom-aktuell“ |
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8.2.2010 Dr. Ralf Krupp (Arbeitsgruppe Optionenvergleich) macht seine Berechnungen über den Austritt von Radionnukliden im Fall der Flutung („Verfüllung“) der Asse zugänglich. Sein Fazit: bei dieser Option müsste „bereits nach wenigen Jahrzehnten mit Kontaminationen im Bereich der Biosphäre gerechnet werden. Sobald infolge Gasbildung und Konvergenz radioaktive Lösungen ins Nebengebirge ausgepresst würden, würden diese innerhalb eines oder weniger Jahre auch in hoher Konzentration die Oberfläche erreichen. – Von einer Vollverfüllung der Schachtanlage Asse II muss daher dringend abgeraten werden.“ |
Dr. habil. Ralf Krupp: „Strömungs- und Transportmodell, Langzeitsicherheit Asse II“ |
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15.-21.1.2010 In etlichen Mediendarstellungen werden zwar die Probleme der Rückholung thematisiert, aber es wird nicht dargestellt, dass die Alternative „Verfüllung“ eine Flutung des Atommülls mit Magnesiumchlorid-Lauge bedeutet. |
Bericht in der „ZEIT“ BfS-Animation des Ergebnisses des Optionenvergleiches NDR-Bericht vom 20.1.2010 Kölner Stadtanzeiger vom 19.1.2010 |
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18.1.2010 – abends In Wolfenbüttel wird das Ergebnis des Optionenvergleiches vor 500 Zuschauern vorgestellt und findet breiteste Zustimmung |
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18.1.2010 - morgens Der Asse II-Koordinationskreis fordert die unverzügliche Umsetzung der Rückholung des Atommülls aus der Asse |
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15.1.2010 Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt sein Ergebnis des Optionenvergleiches vor und setzt aus Gründen der Langzeitsicherheit die Rückholung an oberste Stelle. |
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4.1.2010 Der A2K macht öffentlich klar, dass das vom BfS als „Vollverfüllung“ titulierte Konzept nur eine Variante des alten verworfenen Flutungskonzeptes darstellt. |
Presseerklärung „'Vollverfüllung' ist Flutung“ mit Hintergrundinformationen "Ohne Langzeitsicherheit keine Genehmigung", BZ 5.1.2010 "Atommüll in Magnesiumchlorid", FR 5.1.2010 Fernsehbericht auf NDR (ab Zeitmarke 15:09 min) |
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29.11.2009 Rückblick auf die Entwicklung im Herbst 2009 |
Asse II – der Druck wächst: Artikel für die Zeitschrift „anti-atom-aktuell“ |
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27.11.2009 Die Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) veröffentlicht ihre Stellungnahmen zu den Machbarkeitsstudien. |
AGO-Stellungnahme zu den Machbarkeitsstudien, mit interessanten Sondervoten von Dr. Ralf Krupp und Prof. Rolf Bertram |
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5.11.2009, 19 Uhr: BfS-Veranstaltung: „Grundlagen der Bewertung der Stilllegungsoptionen für das Endlager Asse II“ Lindenhalle Wolfenbüttel |
Hier der Link zur Veranstaltungsseite der neuen BfS-Internetpräsenz zur Asse, „Endlager-Asse.de“. |
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2.10.2009: Die Machbarkeitsstudien zu den drei Optionen werden in Schöppenstedt veröffentlicht. |
Studie zur Rückholung (Kurzfassung, Videoclip) Studie zur Umlagerung (Kurzfassung, Videoclip) Studie zur Verfüllung (Kurzfassung, Videoclip) Veranstaltungsbericht der Braunschweiger Zeitung |
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21.9.2009: Reaktionen aus dem Asse-II-Koordinationskreis auf den Kriterienbericht – Pressekonferenz in Hannover |
Presseerklärung „Revidierbarkeit und Überwachbarkeit zentral!“ Presseerklärung „Langzeitsicherheit zentral!“ |
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3.9.2009: Der Kriterien-Bericht des BfS zur Prüfung der Optionen erscheint. |
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28.8.2009: Reaktion aus dem Asse-II-Koordinationskreis auf die Leistungsbeschreibungen – Pressekonferenz einzelner Gruppen in Wolfenbüttel |
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16.7.2009: Das BfS gibt bekannt, dass die Sprengstoffe aus der Asse geborgen wurden |
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9.7.2009 abends: Das BfS veröffentlicht die Leistungsbeschreibungen für die Machbarkeitsstudien zu den drei Optionen |
Leistungsbeschreibung „Möglichkeit der Rückholung“ Leistungsbeschreibung „Machbarkeit der Umlagerung“ Leistungsbeschreibung „Strahlenschutz bei Umlagerung“ |
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9.7.2009 nachmittags: Pressekonferenz mit Kritik des Asse-II-Koordinationskreises an mangelnder Transparenz des BfS - MAW-Rückholung nicht Teil der Notfallplanungen - Nichtveröffentlichung der Leistungsbeschreibungen - Belassen der Sprengstoffe unter Tage |
Presseerklärung „Versprechen von Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung einlösen!“ |
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2.7.2009: Pressekonferenz des BfS mit Bekanntgabe der Notfallplanungen und des Antrags auf Genehmigung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen gemäß Strahlenschutzverordnung |
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8.3.2009: Kritik des Asse-II-Koordinationskreises am Vorgehen des BfS:„Betreiber verzweifelt gesucht“ |
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26.2.2009: Mehr als 15.000 Menschen bilden unter dem Motto „Wir bringen Licht ins Dunkel“ die 52 km lange Lichterkette Braunschweig - ASSE II – KONRAD |
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30.1.2009: Der Bundestag verabschiedet die 10. Novelle des Atomgesetzes und definiert damit die Asse als Endlager für atomare Abfälle – ohne dass je ein Planfeststellungsverfahren dafür durchgeführt wurde. |
Hintergrundbericht mit Gesetzesentwürfen und Bundestagsmitschnitten |
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