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ASSE-watch
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Bundestagsdebatte
zur Lex Asse am 28.2.2013 stenografisches
Protokoll
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LEX
ASSE neueste
Fassung
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Asse
II-Koordinationskreis zur Bundestagsentscheidung über die Lex
Asse am 28.2.2013: Trotz
erzielter Teilerfolge bleibt Kritik an der Lex Asse Das
Engagement des Asse II-Koordinationskreises (A2K) für
Änderungen in der Lex Asse hat sich gelohnt, wenn auch der
Bundestag nicht alle Änderungsvorschläge zur
Beschleunigung der Rückholung in das Gesetz aufgenommen hat.
Es ist gut, dass es eine Gesetzesänderung des Atomgesetzes
mit einer Festlegung auf die Rückholung des Atommülls
aus der Schachtanlage Asse II gibt. Dennoch bleiben verschiedene
Kritikpunkte bezüglich der Formulierung von Gesetz und
Gesetzesbegründung bestehen. Mehrere Forderungen des Asse
II-Koordinationskreises konnten durchgesetzt werden: So wurde der
abschwächende Begriff „vorzugsweise“ gestrichen,
mit dem die Dringlichkeit der Rückholung relativiert worden
war. Außerdem wurden zusätzliche Regelungen bezüglich
der Transparenz von Verwaltungsvorschriften zur Asse getroffen,
die nun auf einer Internetplattform veröffentlicht werden
sollen. Allerdings haben auch zwei wichtige Forderungen keine
Mehrheit gefunden. Das betrifft erstens die
Verfahrensförderungspflicht, mittels der alle Beteiligten auf
eine Förderung der Rückholung des Atommülls aus der
Asse verpflichtet worden wären. Zweitens fehlt die explizite
Bestimmung der Rückholung des Atommülls als Ziel des
Handelns in der Asse, und nicht nur als Weg zur Schließung
der Asse, wie es jetzt formuliert bleibt. Ambivalent ist das
Ergebnis bezüglich der Frage, ob die Rückholung des
Atommülls eine grundsätzlich gerechtfertigte
Tätigkeitsart im Umgang mit radioaktivem Material ist. Zwar
war es für alle Fraktionen klar, dass das Ergebnis des
aufwändigen Optionenvergleichs eine ausreichende
Rechtfertigung für die Rückholung darstellt, und der
Gesetzestext wurde auf Verlangen des A2K entsprechend angepasst.
Unnötigerweise wurde jedoch aus der Gesetzesbegründung
ein Satz wieder entfernt, der in dieser Hinsicht eine
unmissverständliche Klarheit gebracht hätte. Der A2K
wird aufmerksam darüber wachen, dass weder das
Bundesumweltministeriums noch eine andere Behörde künftig
weitere unnötige und zeitraubende Untersuchungen, etwa zur
Langzeitsicherheit, fordert. Auf jeden Fall ist diese Lex Asse
keine Garantie – und kann es letztendlich auch gar nicht
sein – dass die Rückholung auch umgesetzt wird. Der
Asse II-Koordinationskreis wird sehr genau darauf achten, ob und
wie die beteiligten Behörden die neue Möglichkeiten der
Lex Asse nutzen, um die konkrete Planung und Umsetzung der
Rückholung zügig anzugehen. Wir
fordern weiterhin mit Nachdruck: •
Keine Flutung des Asse-Schachtes, auch nicht getarnt als
„Vollverfüllung” oder „Notfallmaßnahme“! •
Endlich mit der Planung der Rückholung beginnen! •
Jetzt Bergetechnik beschaffen, Personal aufbauen und Regelwerk
schaffen! • Jeder Kubikmeter geborgenen Atommülls ist
ein Sicherheitsgewinn! Erklärung
als PDF
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Öffentliche
Anhörung zur Lex Asse im Umweltausschuss des Bundestages am
20.2.2013 Wortprotokoll
der
Anhörung am
20.2.2013 Änderungsanträge
für
die Umweltausschussitzung am 27.2.2013, resultierend aus der
Anhörung Dokumente
der für den 20.2. geladenen Experten: -
Stellungnahme
der
Rechtsanwaltskanzlei Gassner - Stellungnahme
der
BfS-Vizepräsidentin Nöthel - Stellungnahme
von
Herrn Schillmann für die Asse II-Begleitgruppe des
Landkreises mit der Stellungnahme der -Anwaltskanzlei GGSC zu den
Forderungen des Asse II-Koordinationskreises - Stellungnahme
von
Udo Dettmann für den Asse II-Koordinationskreis -
Stellungnahme
von
Stefan Wenzel, Umweltminister Niedersachsen. - Gesetzentwurf
der
Bundestags-Fraktionen
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Diskussion
der „Bürgerentwurfes“ zu einer Lex Asse Am
18.2. um 18 Uhr fand eine Diskussion des Bürgerentwurfes
zur
Lex Asse statt. Die Braunschweiger Zeitung berichtete regional
und auf der Lokalseite
Wolfenbüttel.
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Erklärung
besorgter Bürgerinnen und Bürger zum vorgelegten
Bundestags-Entwurf:
„Rückholung
eindeutig als Ziel der 'Lex Asse' definieren, wirksame
Regelungen für Beschleunigungsmaßnahmen verankern
und ihre Durchsetzung rechtlich absichern!“
(...
) der gegenwärtige Gesetzesentwurf, der vom Bundeskabinett
als „Formulierungshilfe“ beschlossen und von den
Bundestagsfraktionen am 13.12.2012 fast unverändert in den
Deutschen Bundestag eingebracht wurde, hält
unverständlicherweise an der unverzüglichen Stilllegung
der Anlage als Ziel fest. Die Rückholung führt er
lediglich als eine vorzugsweise Option im Rahmen dieser
Stilllegung ein. Zudem werden Kriterien für einen Abbruch der
Rückholung sowie für das Verfahren bei der Abwägung
für einen anderen Weg der Stilllegung der Asse formuliert.
Das ist das Gegenteil des Beabsichtigten, denn so wird
unversehens gesetzlich gerechtfertigt, dass man auf den Nachweis
der Langzeitsicherheit der Schachtanlage bei einer Flutung der
Asse verzichten kann. Damit geht das Gesetz bedauerlicherweise
hinter das Ergebnis des „Optionenvergleiches“ des
Bundesamtes für Strahlenschutz vom Januar 2010
zurück.
Stattdessen
fordern wir:
(weiterlesen)
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Presseerklärung
des Asse II-Koordinationskreis vom 24.1.2013
Der
Asse II-Koordinationskreis will ein Asse-Gesetz mit
einer Anwendung und Umsetzung, das folgenden Kriterien genügt:
1.
bestmögliche Beschleunigungswirkung für die Rückholung
2. bestmöglicher Schutz vor einer unnötigen
Ausrufung eines Notfalls mit der Konsequenz einer Verfüllung
mit Flutung 3. maximale Rechtssicherheit für den
Rückholungsprozess
Konkret
hat der Asse II-Koordinationskreis zum aktuellen Entwurf der
Gesetzesvorlage an den Deutschen Bundestag folgende Fragen,
Anmerkungen, Vorschläge und Forderungen:
(weiterlesen)
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Das
Anliegen der Rückholung des Atommülls aus der Asse droht
durch eine überhastete Novelle des Atomgesetzes ins Gegenteil
verkehrt zu werden: Keine
Mogelpackung „Lex Asse”!
Wenn
in Kürze das Atomgesetz geändert wird, um die Rückholung
des Atommülls aus der Asse zu beschleunigen, muss darin die
Rückholung des Atommülls als Ziel eindeutig
festgeschrieben werden. Dies fordert der Asse
II-Koordinationskreis, der Zusammenschluss von Bürgerinitiativen,
Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen, anlässlich der
anstehenden Gesetzesberatungen. Nur durch eine kontrollierte
Rückholung des Atommülls kann sichergestellt werden,
dass gegenwärtige und künftige Generationen vor
Radionukliden geschützt werden, die ansonsten unweigerlich
aus der Asse austreten und zu unbekannten Zeiten und an
unbekannten Orten in Norddeutschland in die Biosphäre
eintreten würden. Dies hat der Hydrogeologe Dr. habil. Ralf
Krupp in seinem „Strömungs- und Transportmodell,
Langzeitsicherheit Asse II” dargestellt. Dagegen soll die
Rückholung laut gegenwärtigem Gesetzentwurf nur als
„Vorzugsoption” behandelt werden, was eine starke
Abschwächung ist. Weiterhin werden darin Kriterien für
einen Abbruch der Rückholung festgeschrieben. Folgendes
Szenario befürchtet der Asse II-Koordinationskreis, wenn das
Gesetz in der gegenwärtigen Form verabschiedet werden
sollte: • Der Betreiber wird weiterhin ein unzulängliches
Konzept für die Rückholung erstellen. Für dieses
Konzept wird nach der Faktenerhebung errechnet werden, dass die
Belastungen von Beschäftigten und Bevölkerung über
den zulässigen Werten liegen. • Gleichzeitig wird man
eine Prognose erstellen, nach der beim Verbleib des Atommülls
in der Asse die Schutzziele weniger stark verfehlt werden. •
Damit wird eine Situation geschaffen, in der der Betreiber der
Asse nicht mehr nach weiteren Wegen suchen muss, um den Atommüll
aus der Asse strahlenschutzkonform zu bergen, sondern sich darauf
berufen kann, dass der Verbleib weniger schädlich sei als die
Rückholung. • Man wird gemäß dem
vorliegenden Gesetz die Rückholung für beendet erklären
und die Asse fluten. Genau diese Flutung bereitet das Bundesamt
für Strahlenschutz mit seiner Asse GmbH jetzt schon vor!
Derzeit wird die Flutung als Notfallmaßnahme geplant und sie
wird dann bereit stehen, um nach Abbruch der Rückholung
durchgeführt zu werden1. (...) • Vorschläge
des Asse II-Koordinationskreises für Änderungen des
Gesetzentwurfs •
Gesetzentwurf
in der Fassung vom 31.10.2012
•
„Strömungs-
und Transportmodell, Langzeitsicherheit Asse II” von Dr.
habil. Ralf Krupp
Hier
die komplette Erklärung.
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