ASSE-watch



Bundestagsdebatte zur Lex Asse am 28.2.2013
stenografisches Protokoll

LEX ASSE
neueste Fassung


Asse II-Koordinationskreis zur Bundestagsentscheidung über die Lex Asse am 28.2.2013:
Trotz erzielter Teilerfolge bleibt Kritik an der Lex Asse
Das Engagement des Asse II-Koordinationskreises (A2K) für Änderungen in der Lex Asse hat sich gelohnt, wenn auch der Bundestag nicht alle Änderungsvorschläge zur Beschleunigung der Rückholung in das Gesetz aufgenommen hat. Es ist gut, dass es eine Gesetzesänderung des Atomgesetzes mit einer Festlegung auf die Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II gibt. Dennoch bleiben verschiedene Kritikpunkte bezüglich der Formulierung von Gesetz und Gesetzesbegründung bestehen.
Mehrere Forderungen des Asse II-Koordinationskreises konnten durchgesetzt werden: So wurde der abschwächende Begriff „vorzugsweise“ gestrichen, mit dem die Dringlichkeit der Rückholung relativiert worden war. Außerdem wurden zusätzliche Regelungen bezüglich der Transparenz von Verwaltungsvorschriften zur Asse getroffen, die nun auf einer Internetplattform veröffentlicht werden sollen.
Allerdings haben auch zwei wichtige Forderungen keine Mehrheit gefunden. Das betrifft erstens die Verfahrensförderungspflicht, mittels der alle Beteiligten auf eine Förderung der Rückholung des Atommülls aus der Asse verpflichtet worden wären. Zweitens fehlt die explizite Bestimmung der Rückholung des Atommülls als Ziel des Handelns in der Asse, und nicht nur als Weg zur Schließung der Asse, wie es jetzt formuliert bleibt.
Ambivalent ist das Ergebnis bezüglich der Frage, ob die Rückholung des Atommülls eine grundsätzlich gerechtfertigte Tätigkeitsart im Umgang mit radioaktivem Material ist. Zwar war es für alle Fraktionen klar, dass das Ergebnis des aufwändigen Optionenvergleichs eine ausreichende Rechtfertigung für die Rückholung darstellt, und der Gesetzestext wurde auf Verlangen des A2K entsprechend angepasst. Unnötigerweise wurde jedoch aus der Gesetzesbegründung ein Satz wieder entfernt, der in dieser Hinsicht eine unmissverständliche Klarheit gebracht hätte. Der A2K wird aufmerksam darüber wachen, dass weder das Bundesumweltministeriums noch eine andere Behörde künftig weitere unnötige und zeitraubende Untersuchungen, etwa zur Langzeitsicherheit, fordert.
Auf jeden Fall ist diese Lex Asse keine Garantie – und kann es letztendlich auch gar nicht sein – dass die Rückholung auch umgesetzt wird. Der Asse II-Koordinationskreis wird sehr genau darauf achten, ob und wie die beteiligten Behörden die neue Möglichkeiten der Lex Asse nutzen, um die konkrete Planung und Umsetzung der Rückholung zügig anzugehen.
Wir fordern weiterhin mit Nachdruck:
• Keine Flutung des Asse-Schachtes, auch nicht getarnt als „Vollverfüllung” oder „Notfallmaßnahme“!
• Endlich mit der Planung der Rückholung beginnen!
• Jetzt Bergetechnik beschaffen, Personal aufbauen und Regelwerk schaffen!
• Jeder Kubikmeter geborgenen Atommülls ist ein Sicherheitsgewinn!
Erklärung als PDF



Öffentliche Anhörung zur Lex Asse im Umweltausschuss des Bundestages am 20.2.2013
Wortprotokoll der Anhörung am 20.2.2013
Änderungsanträge für die Umweltausschussitzung am 27.2.2013, resultierend aus der Anhörung
Dokumente der für den 20.2. geladenen Experten:
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Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Gassner
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Stellungnahme der BfS-Vizepräsidentin Nöthel
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Stellungnahme von Herrn Schillmann für die Asse II-Begleitgruppe des Landkreises mit der Stellungnahme der -Anwaltskanzlei GGSC zu den Forderungen des Asse II-Koordinationskreises
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Stellungnahme von Udo Dettmann für den Asse II-Koordinationskreis
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Stellungnahme von Stefan Wenzel, Umweltminister Niedersachsen.
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Gesetzentwurf der Bundestags-Fraktionen



Diskussion der „Bürgerentwurfes“ zu einer Lex Asse
Am 18.2. um 18 Uhr fand eine Diskussion des
Bürgerentwurfes zur Lex Asse statt.
Die Braunschweiger Zeitung berichtete regional und auf der
Lokalseite Wolfenbüttel.



Erklärung besorgter Bürgerinnen und Bürger
zum vorgelegten Bundestags-Entwurf:


Rückholung eindeutig als Ziel der 'Lex Asse' definieren,
wirksame Regelungen für Beschleunigungsmaßnahmen
verankern und ihre Durchsetzung rechtlich absichern!“


(... ) der gegenwärtige Gesetzesentwurf, der vom Bundeskabinett als „Formulierungshilfe“ beschlossen und von den Bundestagsfraktionen am 13.12.2012 fast unverändert in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, hält unverständlicherweise an der unverzüglichen Stilllegung der Anlage als Ziel fest. Die Rückholung führt er lediglich als eine vorzugsweise Option im Rahmen dieser Stilllegung ein. Zudem werden Kriterien für einen Abbruch der Rückholung sowie für das Verfahren bei der Abwägung für einen anderen Weg der Stilllegung der Asse formuliert.
Das ist das Gegenteil des Beabsichtigten, denn so wird unversehens gesetzlich gerechtfertigt, dass man auf den Nachweis der Langzeitsicherheit der Schachtanlage bei einer Flutung der Asse verzichten kann. Damit geht das Gesetz bedauerlicherweise hinter das Ergebnis des „Optionenvergleiches“ des Bundesamtes für Strahlenschutz vom Januar 2010 zurück.

Stattdessen fordern wir:

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Presseerklärung des Asse II-Koordinationskreis vom 24.1.2013

Der Asse II-Koordinationskreis will ein Asse-Gesetz
mit einer Anwendung und Umsetzung, das folgenden Kriterien genügt:

1. bestmögliche Beschleunigungswirkung für die Rückholung
2. bestmöglicher Schutz vor einer unnötigen Ausrufung eines Notfalls mit der Konsequenz einer Verfüllung mit Flutung
3. maximale Rechtssicherheit für den Rückholungsprozess


Konkret hat der Asse II-Koordinationskreis zum aktuellen Entwurf der Gesetzesvorlage an den Deutschen Bundestag folgende Fragen, Anmerkungen, Vorschläge und Forderungen:
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Das Anliegen der Rückholung des Atommülls aus der Asse droht durch eine überhastete Novelle des Atomgesetzes ins Gegenteil verkehrt zu werden:
Keine Mogelpackung „Lex Asse”!
Wenn in Kürze das Atomgesetz geändert wird, um die Rückholung des Atommülls aus der Asse zu beschleunigen, muss darin die Rückholung des Atommülls als Ziel eindeutig festgeschrieben werden. Dies fordert der Asse II-Koordinationskreis, der Zusammenschluss von Bürgerinitiativen, Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen, anlässlich der anstehenden Gesetzesberatungen.
Nur durch eine kontrollierte Rückholung des Atommülls kann sichergestellt werden, dass gegenwärtige und künftige Generationen vor Radionukliden geschützt werden, die ansonsten unweigerlich aus der Asse austreten und zu unbekannten Zeiten und an unbekannten Orten in Norddeutschland in die Biosphäre eintreten würden. Dies hat der Hydrogeologe Dr. habil. Ralf Krupp in seinem „Strömungs- und Transportmodell, Langzeitsicherheit Asse II” dargestellt.
Dagegen soll die Rückholung laut gegenwärtigem Gesetzentwurf nur als „Vorzugsoption” behandelt werden, was eine starke Abschwächung ist. Weiterhin werden darin Kriterien für einen Abbruch der Rückholung festgeschrieben.
Folgendes Szenario befürchtet der Asse II-Koordinationskreis, wenn das Gesetz in der gegenwärtigen Form verabschiedet werden sollte:
• Der Betreiber wird weiterhin ein unzulängliches Konzept für die Rückholung erstellen. Für dieses Konzept wird nach der Faktenerhebung errechnet werden, dass die Belastungen von Beschäftigten und Bevölkerung über den zulässigen Werten liegen.
• Gleichzeitig wird man eine Prognose erstellen, nach der beim Verbleib des Atommülls in der Asse die Schutzziele weniger stark verfehlt werden.
• Damit wird eine Situation geschaffen, in der der Betreiber der Asse nicht mehr nach weiteren Wegen suchen muss, um den Atommüll aus der Asse strahlenschutzkonform zu bergen, sondern sich darauf berufen kann, dass der Verbleib weniger schädlich sei als die Rückholung.
• Man wird gemäß dem vorliegenden Gesetz die Rückholung für beendet erklären und die Asse fluten.
Genau diese Flutung bereitet das Bundesamt für Strahlenschutz mit seiner Asse GmbH jetzt schon vor! Derzeit wird die Flutung als Notfallmaßnahme geplant und sie wird dann bereit stehen, um nach Abbruch der Rückholung durchgeführt zu werden1. (...)
Vorschläge des Asse II-Koordinationskreises für Änderungen des Gesetzentwurfs
Gesetzentwurf in der Fassung vom 31.10.2012
Strömungs- und Transportmodell, Langzeitsicherheit Asse II” von Dr. habil. Ralf Krupp
Hier die komplette Erklärung.




















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