|
Laugensumpf
vor Kammer 9 auf der 750 m-Sohle: hier will das BfS verfüllen.
Radioaktive Laugen treten aus, vermutlich stammen sie aus der
Atommüllkammer 10/750 und laufen durch die Kammer 9.
Rostpartikel deuten auf eine Korrosion der Atommüll-Fässer.
Nach der Verfüllung wäre unklar, wo die Laugen bleiben;
sie könnten sich in der Einlagerungskammer aufstauen und den
Atommüll vernässen oder ihn gar auflösen. (Foto:
Ralf Krupp)
|
HOME
|
50
Jahre Atommüll in Asse II
|
Asse
II seit 2009
|
14
Kritikpunkte
|
Petition
gegen Verfüllung
|
Hintergrund
zur Petition
|
Bericht
über die Veranstaltungen am 25.10. in Remlingen und am
01.11.2016 in Wolfenbüttel auf der Hauptseite
http://www.asse-watch.de/
|
Erklärung
des Asse II-Koordinationskreises am 29.06.2016:
Atommüll-Rückholung
aus Asse II: Zielt
der Betreiber BfS absichtlich daneben?
|
Hinweise
mehren sich, dass viele Arbeiten nicht der Rückholung dienen,
sondern eine Vernässung und Flutung des Atommülls in
der Asse vorbereiten
|
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber der
Schachtanlage Asse II erweckt nach wie vor den Eindruck, dass es
nicht zielgerichtet handelt, um den Atommüll aus der Asse
unverzüglich zurückzuholen. Das BfS verfehlt damit
seinen gesetzlichen Auftrag.
Die
Bürgerinitiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die im Asse
II-Koordinationskreis (A2K) zusammenarbeiten, warnen die
Verantwortlichen und die Öffentlichkeit: bei dem
gegenwärtigen Vorgehen des BfS besteht die große
Gefahr, dass der eingelagerte atomare und chemotoxische Müll
in Asse II vor der Rückholung absäuft. Das BfS betoniert
Zugänge zu den Einlagerungskammern, es zerstört damit
die vorhandene Drainage und provoziert, dass die Kammern noch
stärker durchnässen.
Wir
fordern:
das
BfS muss eine vernünftige Drainage der Atommüll-Kammern
planen und umsetzen,
das
BfS muss den erforderlichen Bergungsschacht Asse 5 zügig
bauen,
das
BfS muss die überfällige konkrete Rückholungsplanung
beschleunigen.
Bei
nüchterner Betrachtung der Fakten kommen wir zu der
Einschätzung, dass das BfS die ursprünglichen
Stilllegungspläne des ehemaligen Asse-Betreibers, des
Helmholtz-Institut München für Gesundheit und
Umweltschutz (HMGU) in Form einer „Hidden Agenda“
(verstecktes Vorgehen) weiter umsetzt, während es der
Öffentlichkeit nur vorgaukelt, die radioaktiven Abfälle
rückholen zu wollen.
Das
BfS stellt fortwährend Probleme in den Vordergrund, aber
liefert keine Lösungen. Es soll endlich darstellen, wie
Maßnahmen zur Rückholung schneller gehen können.
Dazu sollte es den Willen zur gesetzlich geforderten Rückholung
nicht nur behaupten, sondern ihn durch wirksame Taten nachweisen.
Die
folgenden vierzehn
besorgniserregenden Beobachtungen führen
uns zu diesen Vorwürfen.
|
A)
Verfüllung der Asse zur Notfallvorsorge hintertreibt
Rückholungsmöglichkeiten:
Das
BfS will sämtliche Strecken
auf der 750 und 725 m Sohle zubetonieren,
wodurch der Zugang zu den Einlagerungskammern vollständig
verloren gehen würde. Diese Arbeiten sind bereits weit
fortgeschritten. Schon für September
2016 ist
die Betonierung der besonders wichtigen „Zweiten Südlichen
Richtstrecke nach Westen“ auf der 750 m-Sohle
vorgesehen, an der mehrere bedeutende Einlagerungskammern mit
Atommüll liegen. (Quellenhinweise)
Durch
die Betonierungen werden die
bestehenden Drainagen der Atommüll-Kammern zerstört.
Dadurch
können sich Salzlösungen aufstauen, die in diese
Kammern eindringen. Nachweislich befinden sich bereits
radioaktive Abfälle in Kontakt mit Salzlösungen. Durch
das Aufstauen kann sich der Zustand der Abfälle drastisch
verschlechtern und die Standsicherheit der Einlagerungskammern
kann infolge Durchfeuchtung gemindert werden. (Quellenhinweise)
Bei
der BfS-eigenen Risikobewertung
zur Verfüllung wurden
die Vorschläge
der unabhängigen wissenschaftlichen Experten der
Asse 2-Begleitgruppe (AGO) weder
berücksichtigt noch abgewogen.
Ebenfalls wurden die technischen Probleme für die Rückholung
nicht betrachtet, die sich aus dem Durchfeuchten der Kammern und
des Atommülls ergeben. Auf Nachfrage in der öffentlichen
Sitzung der Asse 2-Begleitgruppe am 20.05.2016 hat das BfS diese
Unterlassung nicht begründet. (Quellenhinweise)
Alle
bisher durchgeführten und konkret geplanten operativen
Maßnahmen unter Tage entsprechen im Wesentlichen dem
Schließungskonzept
des ehemaligen Betreibers von
Asse II (HMGU) zur
Vollverfüllung und Flutung der Schachtanlage.
Das BfS stellt diese jedoch als Notfallvorsorge-Maßnahmen
dar und als BfS-eigenes Konzept. Daneben wurden bisher keine
Alternativen zur Notfallvorsorge erarbeitet. (Quellenhinweise)
Die
Notfallvorsorge
des BfS verschlechtert den Zustand der atomaren Abfälle in
der Asse:
es entstehen größere Mengen stark radioaktiver
Lösungen, Gebinde zerfallen, die Standsicherheit wird
vermindert. Das Handeln des BfS führt dazu, dass die
BfS-definierten Abbruchkriterien herbeigeführt werden und
das BfS die rechtliche Möglichkeit hat, die Rückholung
abzubrechen. Die „Lex Asse“ (§57b ATG) lässt
ausdrücklich die Möglichkeit zu, die Rückholung
bei zu großen bergbaulichen und radiologischen Gefahren
aufzugeben. (Quellenhinweise)
Bei
der Notfallvorsorge
wird auf die Rückholung keine Rücksicht genommen.
Vielmehr werden durch Baumaßnahmen unter Tage Fakten
geschaffen, die einer späteren Rückholung der Abfälle
im Wege stehen. (Quellenhinweise)
|
B)
Konzeptlosigkeit des Betreibers in Sachen Rückholung:
Bereits
am 1. Januar 2009 hat das BfS die Schachtanlage Asse II
übernommen. Heute, nach
über sieben Jahren, liegt noch kein detailliertes
Gesamtkonzept zur Rückholung der
Abfälle
aus
der Asse vor. (Quellenhinweise)
Das
BfS hat einen Rahmenterminplan erstellt,
der durch
keinerlei Fakten untermauert
ist.
Dieser Rahmenterminplan spielt eine zentrale Rolle für den
schleppenden Fortschritt der Maßnahmen, die mit der
Rückholung in Zusammenhang stehen. Es ist beispielsweise
völlig unverständlich, dass das BfS die Inbetriebnahme
des Schachtes 5 für das Jahr 2028 anvisiert und die
Rückholung des ersten Fasses erst für das Jahr 2033,
wie der Rahmenterminplan von 2013 ausweist. Allein für die
Konzeptplanung der Rückholung der Abfälle hat das BfS
4 Jahre veranschlagt und entsprechend ausgeschrieben.
(Quellenhinweise)
Auf
Grundlage des viel zu großzügig angelegten
Rahmenterminplans rechtfertigt das BfS die Verschiebung
wichtiger Maßnahmen in die Zukunft,
behauptet im Zeitplan zu liegen, und dass genügend Zeit für
großzügig bemessene Maßnahmen vorhanden sei. Das
BfS argumentiert auf dieser Basis nur vermeintlich plausibel und
erzeugt damit eine trügerische Sicherheit. (Quellenhinweise)
Das
BfS hat zentrale Fragestellungen bisher nicht ansatzweise
geklärt, wie
z.B. Zugang und Öffnung der Einlagerungskammern, einsetzbare
Geräte- und Antriebstechnik einschließlich
Fernhantierungsmethoden, Bewetterung und Filterung der Abwetter,
Transport-Logistik und Schleusentechnik, Pufferlagerung,
Konditionierung und Zwischenlagerung. (Quellenhinweise)
|
C)
Große Zeitverluste durch nicht zielführende,
vorgeschaltete Maßnahmen:
Maßnahmen,
die in keinem Zusammenhang stehen mit dem Flutungskonzept des
ehemaligen Betreibers HMGU, werden
aufgeschoben (z.B.
Technische detaillierte Planung der Rückholung, s.o.) oder
sie verlaufen im Schneckentempo (z.B. Bau des Schachtes Asse 5,
Planung von Pufferlager und Konditionierungsanlage), oder sind
von zahlreichen Schwierigkeiten geplagt. Dazu gehören z.B.
die Faktenerhebung bei Einlagerungskammer 7 (ELK 7) mit 18 Meter
Antragsordnern, das wissentliche Anbohren einer Bitumenschicht,
das Vorbeibohren an der ELK 7; die Erkundungsbohrungen für
Schacht 5 unter und über Tage. (Quellenhinweise)
In
ähnlicher Weise wird schon jetzt das Konzept für das
geplante Anbohren der ELK 12 als nächste
Rechtfertigung für Verzögerungen aufgebaut.
(Quellenhinweise)
Das
BfS benutzt zur
zusätzlichen Verzögerung solche
Arbeiten,
die überhaupt keine für die Rückholung wichtigen
Erkenntnisse liefern.
Die 3D-Seismik beispielsweise läuft seit über 5 Jahren.
Sie wird nicht für die Rückholung gebraucht, aber das
BfS versteckt sich hinter den selbstverschuldeten Verzögerungen
bei diesen Arbeiten. Es gibt kaum Gespräche mit den
Landwirten und auch noch keine Vertragsentwürfe. Das BfS
konnte außerdem noch keine einzige Entscheidung in Sachen
Rückholung benennen, die von den Ergebnissen der 3D-Seismik
abhängt. Für den Bau des neuen Schachtes 5 zur Bergung
des Atommülls ist diese 3D-Seismik sogar nach Aussagen des
Betreibers nicht notwendig. Dieses Verzögerungsspiel ist
symptomatisch für das Vorgehen des BfS. (Quellenhinweise)
Das
BfS hat bisher keine Möglichkeiten geschaffen, um mit Mengen
von mehr
als 1 m³ kontaminierter Salzlösung pro
Tag umgehen zu können. Diese Obergrenze hat sich das BfS
selbst gesetzt. Sollten solche Mengen anfallen, kann BfS dies
benutzen, um den Notfall auszurufen und die Rückholung
abzubrechen. (Quellenhinweise)
|
Fazit
und Forderungen:
Es
entsteht bei uns der Eindruck, dass hier auf Zeit gespielt wird.
Eine Erklärung, die sich aufdrängt, wäre eine von
Beginn an systematisch betriebene Täuschungsstrategie, bei
der das HMGU-Konzept unter falschem Namen operativ umgesetzt wird
und die Rückholungsabsicht durch Aktionismus nur vorgetäuscht
wird.
Wir
fordern ein
koordiniertes Vorgehen zur Rückholung des Atommülls aus
der Asse, mit einem bis zu Ende gedachten Planungsgerüst.
Anhand eines solchen Gerüstes würden
Beschleunigungsmöglichkeiten überhaupt erst erkennbar
werden.
Wir
verlangen, dass das BfS unter der gesetzlichen Vorgabe der
Rückholung (nach Lex Asse, §57b AtG) endlich darstellt,
welche Ressourcen
an Personal und Geld, welche Technologien und welche weiteren
rechtlichen Vorgaben benötigt werden, um die Rückholung
zu beschleunigen und
den Abbruch der Rückholung nicht zu riskieren.
Wir
erwarten, dass ein eventueller Betreiberwechsel vom BfS auf ein
Bundesamt für Endlagerung nicht dazu führt, dass die
dringend notwendigen Arbeiten erneut verzögert werden.
Bis
heute wird nicht erkennbar, dass das Bundesamt für
Strahlenschutz seinem gesetzlichen Auftrag nachkommt, den Atommüll
aus der Asse unverzüglich zurückzuholen. Hierfür
sind das Bundesumweltministerium und der Betreiber von Asse II
verantwortlich.
|
Quellenhinweise
zur Presse-Erklärung vom 29.06.2016
zur
Einleitung
zu
1. Zubetonierung sämtlicher Strecken auf der 750 und 725 m
Sohle
zu
2. Zerstörung bestehender Drainagen der Atommüll-Kammern
zu
3. Vorschläge der unabhängigen wissenschaftlichen
Experten (AGO) bleiben unbeachtet (siehe
auch unter 2.)
zu
4. Schließungskonzept des alten Betreibers HMGU als
Notfallkonzept umdeklariert und durchgeführt
zu
5. Verschlechterung des Zustandes der atomaren Abfälle in der
Asse
zum
Laugenzufluss:
sowie
unter den Punkt 2 und 3 zu Drainage
zu
6. Notfallvorsorge nimmt keine Rücksicht auf die Rückholung
Siehe
unter Punkt 8 Rahmenterminplan, kein Gesamtkonzept
zu
7. kein detailliertes Gesamtkonzept zur Rückholung der
Abfälle
Siehe
unter Punkt 8 Rahmenterminplan
zu
8. Rahmenterminplan durch keinerlei Fakten untermauert
Zur
Erstellung kompletter Kalibergwerke incl. Schachtbau in ca. 7
Jahren:
zu
9. Verschiebung wichtiger Maßnahmen in die Zukunft
Siehe
unter Punkt 8 Rahmenterminplan
zu
10. zentrale Fragestellungen der Rückholung ungeklärt
zu
11. Aufschub von Maßnahmen außerhalb des
Flutungskonzeptes („Notfallvorsorge“)
zu
12. Geplantes Anbohren der ELK 12 als nächste Rechtfertigung
für Verzögerungen
zu
13. Zusätzliche Verzögerung durch Arbeiten, ohne
Erkenntniswert für die Rückholung
zu
14. Selbstgesetzte Obergrenze von 1 m³ kontaminierter
Salzlösung pro Tag
|
|
|
|
|
|
Verantwortlich
für diese Seite: Andreas Riekeberg, info
(bei) asse-watch.de Keine
Verantwortung für externe Links!
|