Keinen
Anstieg des Laugenzuflusses riskieren –
Bohrungen
zwischen Asse I und Asse II unterlassen!
Der
Asse II-Koordinationskreis (A2K) protestiert anlässlich des
Eintreffens von Bohranlagen gegen die von der BGE geplanten
Bohrungen R10 und R11 an der Asse. Wie die BGE als Betreiberin der
Schachtanlage Asse II am
7.10. mitteilte, sollen die Bohrungen ab Ende Oktober 2020
beginnen.
Insbesondere
die Bohrung R11 hält der A2K für äußerst
bedenklich. Diese geplante Bohrung liegt im Bereich der sensiblen
Südflanke des Salzbergwerkes Asse II. Hier befinden sich
Störungszonen und mögliche Wasserwegsamkeiten zwischen
dem abgesoffenen Bergwerk Asse I und dem Atommüll-Bergwerk
Asse II. Die Bohrung R11 könnte neue Wege für
einlaufendes Wasser öffnen. Im schlimmsten Fall kann das zum
Absaufen von Asse II mitsamt dem eingelagerten Atommüll
führen.
Wie
die BGE im
Februar 2019 mitteilte, sind die Ergebnisse dieser Bohrung
auch überhaupt erst für die Genehmigung der Stilllegung
von Asse II erforderlich, nicht für die Rückholung als
solche. Eine Maßnahme, die die Rückholung gefährdet,
aber erst zur Schließung der Anlage nötig ist, sollte
keinesfalls vor Abschluss der Rückholungsarbeiten
durchgeführt werden.
Der
A2K erwartet von der BGE als Betreiberin von Asse II, dass sie
sich um die möglichen Zuflussquellen des Lösungszutritts
kümmert. Sie sollte z.B. dringend untersuchen, ob die
chemische Zusammensetzung der Lauge in Asse I einerseits und des
Zulaufes nach Asse II andererseits darauf hindeutet, dass hier ein
Zusammenhang besteht.
Es
ist unbegreiflich, warum diese Frage in den letzten 30 Jahren seit
dem Beginn des Zulaufs nach Asse II von keinem der bisherigen
Betreiber geklärt wurde. Auch das LBEG sollte sich im Rahmen
seiner Zuständigkeit im Rahmen der ‚Gefahrenabwehr
Altbergbau‘ für die Schachtanlage Asse I interessieren
und für die Gefahren, die von hier aus der Schachtanlage Asse
II drohen.
Hintergrund:
Warum ist besonders die Bohrung R11 gefährlich?
Die
Bohrung R11 soll auf etwa halbem Weg zwischen einem umfangreichen
Salzlösungs-Resevoir, nämlich der abgesoffenen
Schachtanlage Asse I, und einer Schachtanlage mit
Salzlösungs-Zutritt, Asse II, niedergebracht werden.
Die
Schachtanlage Asse I wurde seit etwa 1900 betrieben und musste
schon 1906 wegen Wassereinbruchs aufgegeben werden. Nach
Augenzeugenberichten steht dort das Wasser bis 70 Meter unter der
Erdoberfläche. Mit der abgesoffenen Schachtanlage Asse I
liegt also ein sehr großvolumiges Salzwasser-Reservoir nur
wenige Hundert Meter von der Schachtanlage Asse II entfernt.
Von
Asse I aus könnte der Zulauf von täglich 13 Kubikmetern
gesättigter Salzlauge nach Asse II gespeist werden, der tief
unter der Erdoberfläche in Asse II eindringt und zum größten
Teil auf der 637 Meter- und der 658 Meter-Sohle aufgefangen wird.
Da die Salzlauge in der Zusammensetzung über die Zeit
konstant geblieben ist, ist ein großvolumiger
Vorratsbehälter anzunehmen – genau der könnte in
den Hohlräumen von Asse I bestehen. Durch den erheblichen
Druck (10 Meter Wassersäule bewirken etwa 1 bar Druck, 300
Meter Wassersäule einen Druck von ca. 30 bar, plus Aufschlag
für gesättigte Kochsalzlösung) könnte
Salzlauge in Risse und Spalten gedrückt werden und nach Asse
II laufen. Würde nun R 11 niedergebracht werden, bestünde
die Gefahr, dass durch diese Bohrung derartige Fließwege,
die derzeit noch gedrosselt sind, geweitet werden und der Zufluss
nach Asse II sich erhöht – bis hin zum Absaufen der
Schachtanlage.
Dabei
spielt es keine Rolle, dass die Bohrung R11 abgelenkt werden soll,
wie die BGE beruhigen möchte, und die südliche Flanke
des Salzstockes um Asse II nicht anbohren soll. Fließwege
liegen ja auch außerhalb des Salzes und drohen in jedem Fall
von R11 getroffen zu werden.
Schon
Mitte Juli 2020 hatte sich der A2K an das niedersächsische
Landesbergamt gewendet, und es aufgefordert, die bergrechtliche
Genehmigung für diese Bohrung zu widerrufen. Anlass war, dass
am 10. Juli 2020 die BGE der Öffentlichkeit ihre Unfähigkeit
offenbaren musste, zielgenaue Bohrungen ergebnissicher
durchzuführen. Unter der Überschrift „Pilotbohrung
weicht vom geplanten Kurs ab“ schilderte
die BGE, wie eine Bohrung von der 511-Meter-Ebene von Asse II
in Richtung der Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene
erstellt werden sollte, aber das Ziel verfehlt wurde.
Der
A2K hatte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG) überdies auf die Gefährdung durch Aufweitung von
Fließwegen hingewiesen: „Die geplante Bohrung liegt im
Bereich der sensiblen Südflanke mit den Störungszonen
und möglichen Wasserwegsamkeiten zwischen dem vollgelaufenen
Bergwerk Asse I und dem Atommüll-Lager Asse II. Dort könnte
eine solche Bohrung neue Wege für einlaufendes Wasser öffnen
und im schlimmsten Fall zum Absaufen der Anlage führen. “
Das LBEG fühlte sich nicht bemüßigt, in seiner
Antwort vom 19.08.2020 zu diesem Vorhalt Stellung zu nehmen –
im Unterschied zu zwei anderen Punkten, die beantwortet wurden.
|
Lageplan
der Schachtanlage Asse II mit den Schächten Asse 2 und Asse 4
in der Mitte und der Bohrung R11 westlich davon, am Ende des gelb
eingezeichneten Weges. Südlich der Schächte 2 und 4
sieht man in hellblau die Lage der Kammern auf der
490-Meter-Sohle. Die Kammern auf tieferen Ebenen reichen –
wie auf der Teilzeichnung des Grubengebäudes links oben
ersichtlich – weiter nach Westen, bis heran an den
Sicherheitspfeiler von Asse 1. Schacht Asse 1 liegt im Zentrum des
Kreisesausschnittes auf der linken Seite der Karte, der den
„Sicherheitspfeiler gegen die Baue von Schacht 1“
markiert. Die Bohnung R11 liegt demzufolge etwa auf halbem Weg
zwischen den Schachtanlage Asse I und Asse II.
|