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50 Jahre Atommüll in Asse II

Asse II seit 2009

14 Kritikpunkte

Keinen Anstieg des Laugenzuflusses riskieren –

Bohrungen zwischen Asse I und Asse II unterlassen!

Der Asse II-Koordinationskreis (A2K) protestiert anlässlich des Eintreffens von Bohranlagen gegen die von der BGE geplanten Bohrungen R10 und R11 an der Asse. Wie die BGE als Betreiberin der Schachtanlage Asse II am 7.10. mitteilte, sollen die Bohrungen ab Ende Oktober 2020 beginnen.

Insbesondere die Bohrung R11 hält der A2K für äußerst bedenklich. Diese geplante Bohrung liegt im Bereich der sensiblen Südflanke des Salzbergwerkes Asse II. Hier befinden sich Störungszonen und mögliche Wasserwegsamkeiten zwischen dem abgesoffenen Bergwerk Asse I und dem Atommüll-Bergwerk Asse II. Die Bohrung R11 könnte neue Wege für einlaufendes Wasser öffnen. Im schlimmsten Fall kann das zum Absaufen von Asse II mitsamt dem eingelagerten Atommüll führen.

Wie die BGE im Februar 2019 mitteilte, sind die Ergebnisse dieser Bohrung auch überhaupt erst für die Genehmigung der Stilllegung von Asse II erforderlich, nicht für die Rückholung als solche. Eine Maßnahme, die die Rückholung gefährdet, aber erst zur Schließung der Anlage nötig ist, sollte keinesfalls vor Abschluss der Rückholungsarbeiten durchgeführt werden.

Der A2K erwartet von der BGE als Betreiberin von Asse II, dass sie sich um die möglichen Zuflussquellen des Lösungszutritts kümmert. Sie sollte z.B. dringend untersuchen, ob die chemische Zusammensetzung der Lauge in Asse I einerseits und des Zulaufes nach Asse II andererseits darauf hindeutet, dass hier ein Zusammenhang besteht.

Es ist unbegreiflich, warum diese Frage in den letzten 30 Jahren seit dem Beginn des Zulaufs nach Asse II von keinem der bisherigen Betreiber geklärt wurde. Auch das LBEG sollte sich im Rahmen seiner Zuständigkeit im Rahmen der ‚Gefahrenabwehr Altbergbau‘ für die Schachtanlage Asse I interessieren und für die Gefahren, die von hier aus der Schachtanlage Asse II drohen.

Hintergrund: Warum ist besonders die Bohrung R11 gefährlich?

Die Bohrung R11 soll auf etwa halbem Weg zwischen einem umfangreichen Salzlösungs-Resevoir, nämlich der abgesoffenen Schachtanlage Asse I, und einer Schachtanlage mit Salzlösungs-Zutritt, Asse II, niedergebracht werden.

Die Schachtanlage Asse I wurde seit etwa 1900 betrieben und musste schon 1906 wegen Wassereinbruchs aufgegeben werden. Nach Augenzeugenberichten steht dort das Wasser bis 70 Meter unter der Erdoberfläche. Mit der abgesoffenen Schachtanlage Asse I liegt also ein sehr großvolumiges Salzwasser-Reservoir nur wenige Hundert Meter von der Schachtanlage Asse II entfernt.

Von Asse I aus könnte der Zulauf von täglich 13 Kubikmetern gesättigter Salzlauge nach Asse II gespeist werden, der tief unter der Erdoberfläche in Asse II eindringt und zum größten Teil auf der 637 Meter- und der 658 Meter-Sohle aufgefangen wird. Da die Salzlauge in der Zusammensetzung über die Zeit konstant geblieben ist, ist ein großvolumiger Vorratsbehälter anzunehmen – genau der könnte in den Hohlräumen von Asse I bestehen. Durch den erheblichen Druck (10 Meter Wassersäule bewirken etwa 1 bar Druck, 300 Meter Wassersäule einen Druck von ca. 30 bar, plus Aufschlag für gesättigte Kochsalzlösung) könnte Salzlauge in Risse und Spalten gedrückt werden und nach Asse II laufen. Würde nun R 11 niedergebracht werden, bestünde die Gefahr, dass durch diese Bohrung derartige Fließwege, die derzeit noch gedrosselt sind, geweitet werden und der Zufluss nach Asse II sich erhöht – bis hin zum Absaufen der Schachtanlage.

Dabei spielt es keine Rolle, dass die Bohrung R11 abgelenkt werden soll, wie die BGE beruhigen möchte, und die südliche Flanke des Salzstockes um Asse II nicht anbohren soll. Fließwege liegen ja auch außerhalb des Salzes und drohen in jedem Fall von R11 getroffen zu werden.

Schon Mitte Juli 2020 hatte sich der A2K an das niedersächsische Landesbergamt gewendet, und es aufgefordert, die bergrechtliche Genehmigung für diese Bohrung zu widerrufen. Anlass war, dass am 10. Juli 2020 die BGE der Öffentlichkeit ihre Unfähigkeit offenbaren musste, zielgenaue Bohrungen ergebnissicher durchzuführen. Unter der Überschrift „Pilotbohrung weicht vom geplanten Kurs ab“ schilderte die BGE, wie eine Bohrung von der 511-Meter-Ebene von Asse II in Richtung der Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene erstellt werden sollte, aber das Ziel verfehlt wurde.

Der A2K hatte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) überdies auf die Gefährdung durch Aufweitung von Fließwegen hingewiesen: „Die geplante Bohrung liegt im Bereich der sensiblen Südflanke mit den Störungszonen und möglichen Wasserwegsamkeiten zwischen dem vollgelaufenen Bergwerk Asse I und dem Atommüll-Lager Asse II. Dort könnte eine solche Bohrung neue Wege für einlaufendes Wasser öffnen und im schlimmsten Fall zum Absaufen der Anlage führen. “ Das LBEG fühlte sich nicht bemüßigt, in seiner Antwort vom 19.08.2020 zu diesem Vorhalt Stellung zu nehmen – im Unterschied zu zwei anderen Punkten, die beantwortet wurden.

Lageplan der Schachtanlage Asse II mit den Schächten Asse 2 und Asse 4 in der Mitte und der Bohrung R11 westlich davon, am Ende des gelb eingezeichneten Weges. Südlich der Schächte 2 und 4 sieht man in hellblau die Lage der Kammern auf der 490-Meter-Sohle. Die Kammern auf tieferen Ebenen reichen – wie auf der Teilzeichnung des Grubengebäudes links oben ersichtlich – weiter nach Westen, bis heran an den Sicherheitspfeiler von Asse 1. Schacht Asse 1 liegt im Zentrum des Kreisesausschnittes auf der linken Seite der Karte, der den „Sicherheitspfeiler gegen die Baue von Schacht 1“ markiert. Die Bohnung R11 liegt demzufolge etwa auf halbem Weg zwischen den Schachtanlage Asse I und Asse II.

Fotos (privat) vom Bohrgelände für die Bohrung R11, Mitte Juli bzw. Ende September 2020







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