Oben
auf dieser Seite: die aktuellen Presse-Erklärungen,
unten:
Zeitleiste der Ereignisse seit 2009
Basisinformation
50
Jahre Atommüll in Asse I
Asse
II seit 2009
|
ASSE-watch
50.000
Kubikmeter Atommüll wurden 15 km südöstlich von
Braunschweig in das ehemalige Salzbergwerk Asse II
eingelagert. Seit bald 30 Jahren treten täglich 13-14
Kubikmeter Wasser in das Bergwerk ein. Daher droht die Flutung des
Atommülls. Das Wasser („Asse-Wasser“) muss
abtransportiert werden, damit es nicht den Atommüll auflöst
und ausschwemmt.
|
Hier
eintragen in Email-Liste
mit
aktuellen Informationen zu Asse 2
Die
nächste öffentliche
Sitzung
des
Asse II-Koordinationskreises:
Kontakt:
a.riekeberg [ät] jpberlin.de
Offenen
Brief unterstützen!
„Gegen neue Atomanlagen in der Nähe von Ortschaften!“
Ökumenische
Asse-Andachten:
Immer
zum Jahreszeitenwechsel am Sonntag um 18 Uhr vor der Schachtanlage
Asse II oberhalb von Remlingen. Die nächsten Asse-Andacht
findt statt:
So.,
20.
September
2022,
18 Uhr
|
Veröffentlichungen
des Asse II-Koordinationskreises:
Asse-Durchblicke
Nr. 12, Januar 2021:
Asse-Durchblicke
Nr. 11, Juni 2020: Kritik am Rückholplan der BGE u.a.
Asse-Durchblicke
Nr. 9, Januar 2019
Asse-Durchblicke
Nr. 8, Juni 2018: 28 Grundsatzforderungen des A2K für den
Atommüll aus Asse II
Asse-Durchblicke
Nr. 7, Aug. 2017: Weiterentwicklung des Begleitprozesses
Asse-Durchblicke
Nr. 6, April 2017:
50 Jahre Atommüll-Einlagerung &
Gegen die Verfüllung auf der 750m-Sohle
Asse-Durchblicke
Nr. 4, Sommer 2016: „Zielt der Betreiber daneben?“
Unterlassungen und nicht zielführende Maßnahmen des
BfS
Asse-Durchblicke
Nr. 3, Mai 2016: Gefahrenort Asse II – Informationen über
radioaktive Emissionen
Geschäftsordnung
der Asse2-Begleitgruppe
Zusammenspiel
von Asse2-Begleitgruppe
und
anderen Gremien
|
Offenen
Brief „Gegen neue Atomanlagen in der Nähe von
Ortschaften! -
Keine
Atommüll-Fabrik und kein Zwischenlager auf der Asse!“
unterstützen!
Hier
können die
Forderungen des Asse II-Koordinationskreises „Gegen
neue Atomanlagen in der Nähe von Ortschaften!“
als
offener
Brief bei
an
BGE, BMUV und NMU unterstützt
werden!
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Asse
II: Stippvisite von Staatssekretär Kühn unzureichend
–
Bürgerinitiativen
fordern öffentliche Veranstaltung mit Umweltministerin Lemke
Wolfenbüttel,
den 18.07.2022:
Der
neue parlamentarische Staatssekretär im
Bundesumweltministerium Christian Kühn besuchte am 10.
Juli 2022
die Schachtanlage Asse II. Auf der Zufahrt zum Asse-Schacht wurde
er empfangen von Vertreterinnen und Vertretern der unabhängigen
Bürgerinitiativen, die im Asse II-Koordinationskreis (A2K)
zusammenarbeiten.
In
einem etwa halbstündigen Gespräch äußerten
die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiativen ihre
Kritik an der Planung der BGE. Staatssekretär Kühn,
Vorsitzender des Aufsichtsrates der BGE, gestand zwar ein, dass
ein Vertrauensverlust an der Asse eingetreten sei und bot
Gespräche über die von den Bürgerinitiativen
angesprochenen Themen an. Einen konkreten Termin für eine
öffentliche Veranstaltung in der Region – mit ihm
selber und ggf. mit der Bundesumweltministerin und den
Verantwortlichen der BGE – konnte Kühn allerdings nicht
benennen.
Aus
Sicht der Bürgerinitiativen verlief das erste Treffen alles
andere als zufriedenstellend.
Heike
Wiegel
von AufpASSEen e. V. stellte u. a. dar, dass viele Unterlagen, auf
denen die Planungen der BGE und des BMUV beruhen würden, eine
unzureichende und fehlerhafte fachliche Grundlage darstellen. Dies
gelte sowohl für die Parameterstudien, für die
Standortauswahl zum Zwischenlager als auch für die
Rückholplanung der BGE. Wiegel verwies auf das FFH-Gebiet
Asse, diesbezüglich fehle die Alternativenprüfung.
„Auch
die Genehmigungsplanung der BGE, die in vier Blöcken erfolgen
soll, ist fragwürdig, da die Genehmigung der Rückholung
erst im letzten Block beantragt werden soll. Dies kann dazu
führen, dass irreparable und vermeidbare Eingriffe in
Landschafts-, Naturschutz und FFH-Gebiete vorgenommen werden, wenn
die Rückholungsplanung dann doch nicht genehmigt werde“,
kritisierte Wiegel. Sie verwies ferner auf die seit 2011
vorliegende GNS/WTI-Studie „Standortunabhängiges
Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung
radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“,
der zufolge es möglich ist, den Atommüll aus der
Schachtanlage zu bergen, sicher umzuverpacken und auch zu einem
entfernt liegenden Zwischenlager zu transportieren.
Manfred
Kramer
von den Vahlberger Asse-Aktivisten wendete sich dagegen, dass auf
der Asse großflächige Atomanlagen errichtet werden.
„Wenn
dann nur eine geringe Anzahl von Fässern rückgeholt
wird, könnten die weiteren Kapazitäten der Anlagen für
Atommüll aus dem gesamten Bundesgebiet genutzt werden. Dieser
Atommüll würden dann über viele Jahrzehnte an der
Asse lagern“,
befürchtet Kramer.
Zwar
wies Stefan Studt, Geschäftsführer der BGE, darauf hin,
dass die BGE angeboten habe, durch einen zivilrechtlichen Vertrag
zu gewährleisten, dass in den Anlagen nur Atommüll aus
der Schachtanlage Asse II verarbeitet und gelagert werde. Die
Befürchtungen konnte er damit jedoch nicht zerstreuen, da
nach dem Expertenbericht im Rahmen des sog.
„Beleuchtungsauftrages“ eine solche rechtliche Zusage
nicht haltbar ist, wenn das riesige Zwischenlager erst einmal
gebaut worden ist.
Eleonore
Bischoff
von der Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe führte aus,
dass bei den geplanten Atomanlagen ein Mindestabstand von vier
Kilometern zu den nächsten Wohnorten einzuhalten sei, deshalb
müssten die Vergleichsstandorte einen solchen Abstand
aufweisen. Erst bei dieser Entfernung sei eine ausreichende
Sicherheit bei Störfällen gewährleistet. Sie wies
auch auf die schon bestehende Belastung der Region hin, die sich
in der erhöhten Krebsrate bei Leukämie und
Schilddrüsenkrebs zeige und – wie auch an anderen
Atomstandorten – durch fehlende Mädchengeburten.
Bischoff
weiter: „Wir
haben kein Verständnis dafür, dass die Grundstücke
auf der Asse schon gekauft wurden, obwohl weder die Ergebnisse der
3D-Seismik, noch das Baugrundgutachten vorliegt. Auch ortskundige
Geologen fragen sich, ob die Geologie – wie schon vor der
Einlagerung – wieder nicht berücksichtigt werden
soll.“
Die
Bürgerinitiativen
resümieren: „Wer
einsieht, dass es zu einem Vertrauensverlust in der Region
gekommen ist, hat nur eine Möglichkeit, das Vertrauen
zurückzugewinnen: Durch die ergebnisoffene Prüfung von
wohnortfernen Alternativstandorten auf geeignetem Baugrund und
nicht im Hochwassergefahrengebiet. Dies muss zentraler Bestandteil
des vom Staatssekretär angebotenen Gespräches
sein.“
Hier
die
Forderungen des Asse II-Koordinationskreises „Gegen
neue Atomanlagen in der Nähe von Ortschaften!“
als
offenen Brief an BGE, BMUV und NMU unterstützen!
|
A2K:
Erst die Genehmigung zur Atommüll-Rückholung beantragen,
alles andere danach
Wolfenbüttel,
den 15.05.2022: Der
Asse II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen
hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als
Betreiberin von Asse II kürzlich aufgefordert, unverzüglich
die Genehmigung der Rückholung des Atommülls aus der
Schachtanlage Asse II zu beantragen.
Er
fordert zudem, die Beantragung von Teilgenehmigungen für
andere Baumaßnahmen auf oder an der Asse bis zur Genehmigung
der Rückholung zurückzustellen. Außerdem muss die
Zeit genutzt werden, um einen fairen Standortvergleich mit
Standorten mit mindestens vier Kilometern Entfernung zur
Wohnbebauung und auf geeignetem Baugrund
durchzuführen.
(...)
Derzeit
ist die BGE dabei, Genehmigungsanträge für verschiedene
Atomanlagen (Zwischenlager, Konditionierungsanlage) auf der Asse
vorzubereiten, ohne dass bislang die Rückholung des Atommülls
aus der Schachtanlage Asse II auch nur beantragt, geschweige denn
genehmigt worden wäre. Dabei bestehen erhebliche Zweifel an
der Genehmigungsfähigkeit der Rückholung des Atommülls,
insbesondere aus den Einlagerungskammern der 750-Meter-Sohle, vor
allem hinsichtlich der bergrechtlichen und der
strahlenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
Damit
drohen in der Asse erhebliche Zerstörungen in Natur- und
Landschaftsschutzgebieten sowie Eingriffe in den Wasserhaushalt
der Asse. Dabei ist z. Zt. noch völlig ungewiss, ob und
gegebenenfalls wann das mit diesen Baumaßnahmen angeblich zu
unterstützende Ziel, nämlich die – vor allem für
zukünftige Generationen – dringend notwendige
Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II
überhaupt von der BGE durchgeführt werden wird.
|
Asse
II: Falsche Reihenfolge der BGE-Arbeitsschritte zur
Rückholung
Verstoß
gegen EU-Recht droht durch Atommüll-Konditionierungsanlage
und Zwischenlager mitten in FFH-Gebiet
Wolfenbüttel,
den 09.02.2022: Der
Betreiber der Schachtanlage Asse II, die BGE, hat die Planung für
ein Zwischenlager mit Konditionierungsanlage mit dem Hinweis
vergeben, dass diese Anlagen auf der Asse errichtet werden sollen.
Die unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse
II-Koordinationskreis (A2K) kritisieren die falsche Reihenfolge
der Herangehensweise der BGE.
Eleonore
Bischoff (WAAG) erläutert zur Geologie der Asse: „Es
wurde bisher noch nicht einmal ein Baugrundgutachten für den
ausgewählten Standort für die Atomanlagen auf der Asse
eingeholt. Ortskundige Geologen wiesen schon vor einiger Zeit
darauf hin, dass der gesamte Bereich im intensiv gestörten
Zentralbereich der Asse-Salzstruktur liegt. Neben den Gefahren
durch Subrosionsabsenkungen im Rötbereich sind auch die
Bewegungen durch Salzaufstieg und durch Senkungen im Bereich des
Bergwerkes nicht abgeschlossen.“
Auf
Ereignisse in der Vergangenheit weist Peter Wypich hin: „Es
ist nicht erkennbar, dass man aus den drei abgesoffenen Bergwerken
an der Asse lernt. So sind beim Schacht Hedwigsburg, der etwas
über 4 km vom Schacht 1 entfernt ist, Teile der gesamten
oberirdischen Gebäude in einem 80 x 80 Meter breiten und 175
Meter tiefen Krater 1936 verschwunden. Will man dieses Risiko auch
für das geplante Zwischenlager eingehen?“
Heike
Wiegel (AufpASSEn e.V.) moniert fehlende Voraussetzungen für
die Vergabe der Planung: „Der
längst überfällige faire Vergleich von
unterschiedlichen Zwischenlagerstandorten mit
Konditionierungsanlage wurde immer noch nicht erstellt. Die
Vergabe der BGE beruht auf einer politischen Basta-Entscheidung
des Bundes-umweltministeriums (BMU) und wurde mit fehlerhaften
Unterlagen der BGE begründet - und eben nicht auf einer
sachlichen und fachlichen Ebene.“
Der
Beleuchtungsbericht zum Standort des Zwischenlagers mit
Konditionierungsanlage hat die bekannten Defizite bestätigt.
Trotzdem wurden von keiner Stelle Konsequenzen gezogen –
weder von den Entscheidungsträgern BGE und BMU, noch von der
Landrätin oder der von ihr geleiteten Asse
II-Begleitgruppe.
Erforderliche
Konsequenzen aus der Kritik der AGO und dem Beleuchtungsbericht
benennt Andreas Riekeberg: „Sehr
wichtig wäre eine Anlagentrennung: Zur Sicherheit der
Bevölkerung und für den sicheren Betrieb während
der Rückholung sollten Konditionierungsanlage und ein
Zwischenlager nicht an der Asse gebaut werden, sondern andernorts
mit einem größeren Abstand zu jeglicher Wohnbebauung –
mindestens vier Kilometer.“
Die
BGE behauptet nun, dass sie noch keine Fakten schaffen würde.
Das ist falsch, da die BGE eben keine standortunabhängige
Planung zu Zwischenlager und Konditionierung in Auftrag gegeben
hat, was sie durchaus hätte tun können. Auch wurde keine
Berücksichtigung einer Anlagentrennung beauftragt, wie es die
WTI/GNS-Studie von 2011 bereits darlegt.
Nach
EU-Recht sind vor der Errichtung von Industrieanlagen mitten in
einem FFH-Gebiet alle möglichen anderen Varianten zu prüfen,
um eine Schädigung des FFH-Gebietes möglichst zu
vermeiden. Auch diese Prüfung der alternativen Standorte fand
nicht statt. Durch eine Industrieanlage mitten im FFH-Gebiet würde
das FFH-Gebiet erheblich geschädigt.
Die
Forderungen der unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse
II-Koordinationskreis (A2K):
•
Unverzügliche
Änderung des Planungsauftrages der BGE zur Planung für
Zwischenlager und Konditionierungsanlage in eine
standortunabhängige Planung mit Anlagentrennung. Dies
bedeutet eine Planung lediglich des Pufferlagers an der Asse und
die Planung einer Konditionierungsanlage und eines Zwischenlagers
andernorts mit mindestens 4 km Abstand zu jeglicher
Wohnbebauung.
•
Berücksichtigung
der seit 2011 existierenden Studie "Standortunabhängiges
Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung
radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II" der
Planungsgemeinschaft GNS/WTI. Darin wird für die Rückholung
und Lagerung ein einfaches, schnelles und funktionssicheres
Konzept entwickelt, das für alle Abfallströme
durchgehend standardisierte Overpacks (Umverpackungen) vorsieht,
die über Tage nicht mehr geöffnet werden.
•
Unverzügliche
faire, fachliche Suche nach einem Standort mit größeren
Abständen zur Wohnbebauung - mindestens 4 km - unter
Einbeziehung bundeseigener Liegenschaften.
•
Unverzügliche
Prüfung der alternativen Standorte zum Schutz des
FFH-Gebietes und zur Einhaltung des EU-Rechts.
•
Unverzügliche
Erstellung von Bodengutachten zu potenziellen Standorten.
•
Unverzügliche
Beantragung der Rückholungsgenehmigung insbesondere von der
750 m Sohle, zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit.
•
Nach
Rückholungsgenehmigung unverzüglicher Bau des Schachtes
Asse 5 zur Rückholung des Atommülls aus der Asse.
•
Unverzügliche
Korrektur der beiden fehlerhaften BfS-Parameterstudien (2014 +
2016) und der fehlerhaften BGE-Standortauswahl für ein
Zwischenlager vom 31.05.2019.
•
Ernsthafte
Berücksichtigung des Minimierungsgebotes, wonach unnötige
Strahlenexpositionen zu vermeiden und unvermeidbare so gering wie
möglich zu halten sind. Dies bedeutet: Keine
Konditionierungsanlage und auch kein Zwischenlager in
unmittelbarer Nähe von Dörfern - wie an der Asse. Die
Dauer-Gesamtbelastungen in der Region sind während der
Rückholung und danach so gering wie möglich zu
halten.
Siehe auch A2K Asse-Durchblicke
Nr 11.
|
Forderungen
und Fragen des Asse II-Koordinationskreises angesichts der
Ergebnisse des Expertenberichtes „Beleuchtungsauftrag Asse
II“
Forderungen
(A)
Das
Antragsverfahren für eine Atommüll-Behandlungsanlage und
ein Zwischenlager an der Asse muss unverzüglich gestoppt
werden,
denn der Expertenbericht zeigt viele erhebliche Mängel in den
BGE-Planungen auf.
(B)
Die
BGE muss sofort eine Standort-Suchanfrage bei Bundeseinrichtungen
starten,
grundsätzlich vergleichbar der Abfrage der Bundesgesellschaft
für Zwischenlagerung (BGZ), allerdings mit
modifizierten/konkreten Sicherheitskriterien für den
Standort. Und zwar bei der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA), der Deutschen Bahn AG (DB), der
Bundesverwaltungs- und verwertungs GmbH (BVVG) und der Bundeswehr.
Die
Suche muss sich auch auf vorhandene Tunnel- oder Bunkeranlagen
erstrecken.
(C)
Die
BGE soll eine modifizierte Planung vorlegen für
getrennte Anlagen mit den Sicherheitskriterien:
sicherer Baugrund mit
mindestens
vier Kilometer Abstand zu
jeglicher Wohnbebauung und nicht
im Überschwemmungsgefahrengebiet.
10
Fragen:
1.
Welche Konsequenzen
ziehen
die Entscheider aus
den Mängeln,
die der Expertenbericht bezüglich der Rückholplanung und
Standortbestimmung der BGE aufgezeigt hat?
2.
Wann wird der Standorte-Vergleich
durchgeführt,
den die Samtgemeinde Elm-Asse am 6.10.2020 gefordert hat1?
3.
Erfolgt nun die Suche
nach einem Standort mit sicherem Baugrund,
der nicht in einem Überschwemmungsgefahrengebiet liegt und
mindestens 4 km Entfernung zu jeglicher Wohnbebauung hat und evtl.
auch Schutz nach oben bietet?
4.
Was sagt der Expertenbericht zur Frage, ob die BGE bei ihrer
Standortbestimmung alle
Kriterien des „Kriterienberichtes“ von 2014 bewertet
und abgewogen hat?
5.
Erfolgte die planerische
Eingrenzung, lediglich Asse-nahe Standorte in die Auswahl
einzubeziehen,
mittels der Anwendung der Kriterien und Bewertungsgrößen
des Kriterienberichts von 2014, oder war es eine
Vorabentscheidung?
6.
Kann das Strahlenvermeidungs‐
und ‐minimierungsgebot als Argument oder gar Versagungsgrund
gegen die Zulassung eines Asse‐fernen Zwischenlagers
angewendet werden,
vor allem hinsichtlich der Frage, ob ein Transport radioaktiver
Abfälle zu einer Strahlenexposition führt und durch ein
Asse‐nahes Zwischenlager vermieden oder minimiert werden
könnte?
7.
Welche Konsequenzen
zieht
der Expertenbericht aus
der GNS/WTI-Studie „Standortunabhängiges Konzept für
die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
aus
der Schachtanlage Asse II“ hinsichtlich der Möglichkeit,
den geborgenen Atommüll an der Asse nur zu verpacken und
anderswo endlagerfähig zu konditionieren und
zwischenzulagern?
8.
Berücksichtigt
der BGE-Bericht zur Standortauswahl innerbetriebliche
Störfallszenarien?
9.
Sind die Ausführungen
der BGE zur hydrogeologischen Charakterisierung der
grundwasserleitenden Schichten und zu den Wasserwegsamkeiten der
zahlreich vorhandenen tektonischen Störungen konkret
und konsistent?
10.
Wie ist die Aussage
des Expertenberichtes „Das bedeutet, dass aus «Komplexität»
und «Nichtwissen» auf «Eignung»
geschlossen wurde“ zu bewerten?
Remlingen,
den 18.11.2021
|
Expertenbericht:
„Nachvollziehbarkeit der Entscheidung … für
einen Asse-nahen Standort ist … nicht gegeben.“
Der
am 18. Oktober 2021 veröffentlichte Expertenbericht zum sog.
„Asse II Beleuchtungsauftrag“ (2) gibt verschiedene
Hinweise darauf, dass die Standortbestimmung an der Asse durch die
BGE nicht sachgerecht durchgeführt wurde.
Die
BGE hatte Transportbelastungen angeführt, um zu begründen,
warum sie keine Standorte entfernt von der Asse, die dafür
aber einen größeren Abstand zur Wohnbebauung
ermöglichen, mit hiesigen Standorten vergleicht.
Im
Fazit der Expertengruppe heißt es dazu: „Das
Strahlenvermeidungs- und Minimierungsgebot schließt nicht
grundsätzlich die Transporte radioaktiver Abfälle in ein
Asse-fernes Zwischenlager aus. Durch
den Verzicht auf eine kriterienbasierte Suche nach einem
geeigneten Makrostandort für das Zwischenlager wurden
verschiedene Aspekte außer Acht gelassen.“
(Expertenbericht,
Seite 82 der Version mit redaktioneller Überarbeitung)
Zu
dieser Standortvorauswahl der BGE und zu deren politischer
Bestätigung durch das BMU schreibt die Expertengruppe: „Die
planerische Eingrenzung, lediglich Asse-nahe Standorte in die
Auswahl einzubeziehen,
erfolgte ohne explizite Anwendung der Kriterien und
Bewertungsgrößen des Kriterienberichts von 2014,
sondern als
Vorabentscheidung,
obwohl entsprechende Kriterien für den Vergleich Asse-naher
und Asse-ferner Standorte zur Verfügung gestanden hätten.“
(a.a.O., S. 55)
Zur
Nicht-Anwendung der Ausschlusskriterien führt der
Expertenbericht aus:
Eine hydrogeologische Charakterisierung
der grundwasserleitenden Schichten, Angaben zur Wasserwegsamkeit
der zahlreich vorhandenen tektonischen Störungen werden keine
gemacht. Hinweise zu möglichen hydraulischen Verbindungen zu
Vorflutern fehlen. Die Ausführungen bleiben vage und sind
teilweise widersprüchlich.“ (a.a.O., S. 57) Sodann
folgen Zitate aus dem Rückholplan, bevor das Resümee
gezogen wird: „Das
bedeutet, dass aus «Komplexität» und
«Nichtwissen» auf «Eignung» geschlossen
wurde.“
(a.a.O.,
S. 58)
Damit
wird bestätigt: Es
wäre besser gewesen, für eine derartige Atomanlage von
360.000 Quadratmetern Grundfläche und 20 Metern Höhe
gleich nach Standorten mit mindestens vier Kilometern Entfernung
zur Wohnbebauung auf geeignetem Baugrund zu suchen.
Die
Expert*innen halten die Argumentation der BGE, lediglich Asse-nahe
Standorte zu betrachten, für unzureichend, wenn sie
schreiben: „zumindest weist das Kapitel zu Asse-fernen
Standorten im Rückholplan deutliche Argumentationslücken
auf. Die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung des Vorhabenträgers
für einen Asse-nahen Standort ist aufgrund dessen nicht
gegeben.“ (a.a.O., S. 75)
Allerdings
können wir auch dem Expertenbericht nicht uneingeschränkt
zustimmen. Der Bericht stellt – der Vorgabe seiner
Auftraggeber folgend – die angebliche Notwendigkeit, eine
Atommüll-Behandlungsanlage an der Asse zu errichten, nicht in
Frage. Er lässt mutwillig die GNS/WTI-Studie
„Standortunabhängiges
Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung
radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“
von
2011 außer Betracht, obwohl im Anhang des Berichts doch eine
Stellungnahme der AGO zu genau dieser Studie als Dokument
enthalten ist.
Die
GNS/WTI-Studie
hat
schon 2011 aufgezeigt, wie der geborgene Atommüll unter Tage
beprobt und dann mit einer Umverpackung gut von der Asse
abtransportiert werden könnte. Bei
diesem Vorgehen würde ein Transportbereitstellungslager nur
einen Bruchteil der Fläche von Zwischenlager und
Atommüll-Behandlungsanlage erfordern, für eine
Industrieanlage mitten in einem FFH-Naturschutzgebiet ein
wichtiger Vorteil.
Außerdem
stellt der Expertenbericht – auch darin der Vorgabe seiner
Auftraggeber folgend – nicht in Frage, dass sowohl der
frühere Betreiber, das BfS, als auch der jetzige Betreiber,
die BGE, als Belastung aus den Atomanlagen an der Asse nur die
radioaktive Direktstrahlung betrachten, aber die Abgabe von
radioaktiven Teilchen vernachlässigen. Und das, obwohl Jahr
für Jahr erhebliche Mengen besonders von radioaktivem
Kohlenstoff, Wasserstoff (Tritium) und Radon aus dem Atommüll
aus der Schachtanlage Asse II in die Umgebungsluft freigesetzt
wurden und werden. Diese Radionuklide müssen in einen
Belastungsvergleich einbezogen werden!
Wegen
der zu erwartenden radioaktiven Belastungen aus einer
Abfallbehandlungsanlage und einem Atommüll-Zwischenlager
müssen unbedingt mehrere Standorte verglichen werden, die von
Wohnbebauung mindestens vier Kilometer entfernt sind. Das
Minimierungsgebot darf nicht nur auf die Transporte angewendet
werden, sondern muss alle Aspekte radiologischer Belastung des
Gesamtprojektes einbeziehen.
Aufgrund
der bekannten Faktenlage lehnt der Asse 2-Koordinatioskreis einen
Zwischenlagerstandort und eine Atommüll-Verarbeitungsanlage
an der Asse ab.
Der
Asse II-Koordinationskreis (A2K) fordert:
1.
eine Bergung des Atommülls entsprechend der
WTI/GNS-Studie;
2.
eine vergleichende Suche nach Standorten für das
Zwischenlager, die mindestens vier Kilometer von jeglicher
Wohnbebauung entfernt sind und sich auf sicherem geologischen
Grund befinden;
3. die Einbeziehung von Bunker- und
Tunnellösungen, die einen zusätzlichen Schutz z. B.
gegen Flugzeugabstürze bieten;
4. die sofortige Aufnahme
der Suche nach einem Endlager für den Atommüll aus der
Schachtanlage Asse II!
Nur so kann gewährleistet
werden, dass unnötige radioaktive Belastungen vermieden
werden und ein weitgehender Schutz der Bevölkerung
erfolgt.“
Ganze
Presseerklärung des A2K vom
4.11.2021
Expertenbericht
Kritik
des Asse2-Koordinationskreises zum BGE-“Rückholungsplan“
|
A2K
fordert die neue Bundesregierung auf, einen Asse-fernen
Standort
für das Atommüll-Zwischenlager suchen zu
lassen
Stellungnahme
des A2K zum sog. „Expertenbericht“ des
Beleuchtungsprozesses
Die
unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse
II-Koordinationskreis (A2K) fordern die neue Bundesregierung auf:
„Weisen Sie die Bundesgesellschaft für Endlagerung
(BGE) als Betreiberin von Asse II an, andere Standorte für
ein Atommüll-Zwischenlager zu suchen! Untersagen Sie der BGE,
an der Asse eine Atommüll-Verarbeitungsanlage zu errichten,
denn hier leben Menschen in sehr nahe gelegenen Ortschaften und es
gibt Bergsenkungen.“
Aufgrund
der inzwischen bekannten Faktenlage lehnt der A2K einen
Zwischenlagerstandort und eine Atommüll-Verarbeitungsanlage
an der Asse ab.
Weiter:
Ganze
Presseerklärung des A2K vom
29.10.2021
Expertenbericht
Kritik
des Asse2-Koordinationskreises zum BGE-“Rückholungsplan“
|
Asse-Standortentscheidung
der BGE lückenhaft
Zur
Frage der Errichtung einer Konditionierungsanlage und eines
Zwischenlagers für Atommüll an der Asse hat am
18.10.2021 das Bundesumweltministerium das Ergebnis des
sogenannten „Beleuchtungsprozesses“ bekanntgegeben.
Nach der Standortentscheidung der Bundesgesellschaft für
Endlagerung (BGE) hatte es im letzten Jahr heftige Proteste von
Bürgerinitiativen, deutliche Kritik von Wissenschaftlern und
entsprechende Resolutionen von Kommunalparlamenten gegeben.
Daraufhin war eine weitere Gruppe von Wissenschaftlern beauftragt
worden, den Entscheidungsprozess zu „beleuchten“.
Die
BGE hatte ihre Entscheidung gegen den Vergleich Asse-naher
Standorte mit Asse-fernen Standorten vor allem damit begründet,
dass Transporte unbedingt zu vermeiden seien. Dabei wurden nicht
gegeneinander abgewogen die dauerhafte zusätzliche
radioaktive Belastung durch Radionuklide, die von neuen
Atomanlagen erzeugt werden, für die unmittelbar anwohnende
Bevölkerung mit der temporären Strahlenbelastung von
Personal und Anwohnern möglicher Transportstrecken.
Zur
Frage der sachgerechten Standortentscheidung stellen die Gutachter
fest: „Das
Strahlenvermeidungs- und Minimierungsgebot schließt nicht
grundsätzlich die Transporte radioaktiver Abfälle in ein
Asse-fernes Zwischenlager aus.“
Außerdem
monieren sie: „Durch
den Verzicht auf eine kriterienbasierte Suche nach einem
geeigneten Makrostandort für das Zwischenlager wurden
verschiedene Aspekte außer Acht gelassen. Beispielweise
wurde nicht untersucht, ob durch Ereignisse im Rückholbergwerk
(Bergsenkungen) oder auslegungsüberschreitende
Lösungszutritte (AüL) oder durch Störfälle in
der Abfallbehandlungsanlage der Betrieb eines Asse-nahen
Zwischenlagers gefährdet sein könnte.“
(Seite
81 des "Expertenberichtes")
Damit
können sich Kritiker*innen der Standortentscheidung der BGE
von 2020 in wesentlichen Punkten bestätigt
sehen.
Quellen:
Pressemitteilung
des BMU vom 18.10.2021
Expertenbericht
Kritik
des Asse2-Koordinationskreises zum BGE-“Rückholungsplan“
|
Ein
Messlabor an der Asse als Beruhigungspille für die
Bevölkerung?
Am
Mittwoch, den 13. Oktober 2021, wurde bekanntgegeben , dass an der
Asse ein Messlabor eingerichtet wird. Doch dieses soll nur die
Gamma-Strahlung messen, nicht andere Formen von Radioaktivität,
die bei Asse II bedeutsamer sind um die Belastung der Umwelt zu
ermitteln. Dies müssen wir kritisieren.
Andreas
Riekeberg stellt das Konzept des Messlabors in Frage: „Warum
wird in Remlingen eine Gamma-Spektrometrie-Messstelle
eingerichtet, wo doch bei Asse II die radioaktiven Beta-Strahler
Kohlenstoff-14 (C-14) und Tritium (radioaktiver Wasserstoff) und
der Alpha-Stahler Radon 222 die wesentlichen Radionuklide aus der
Fortluft sind?“
Gamma-Strahlung
ist ein Energiequantum, das beim unmittelbaren Kontakt mit Körpern
ionisierende Wirkung hat. Beta-Strahler hingegen sind radioaktive
Partikel, die vom Körper aufgenommen werden und unter Abgabe
von Elektronen zerfallen. Dieser radioaktive Beta-Zerfall schädigt
die DNA, beeinflusst die Zellteilung und führt zu Mutationen
bei Körperzellen und Geschlechtszellen.
Manfred
Kramer von den „Vahlberger Asse-Aktivisten“ fordert:
„Wenn
ein Messlabor aufgebaut wird, dann müssen hierbei unbedingt
auch Tritium und Kohlenstoff 14, also Beta-Strahler gemessen
werden können.“
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ignoriert schon seit
Jahren die Forderung, Baumscheiben aus der Asse und die beiden
nahe der Schachtanlage gelegenen Teiche auf eingelagertes Tritium
und C-14 zu untersuchen. Nun eine Bürger*innen-Messstelle
aufzubauen erscheint angesichts der Komplexität der
eigentlich erforderlichen Messungen völlig unangemessen.
Heike
Wiegel, Vorstandsmitglied von AufpASSEn e.V., sieht das Messlabor
ebenfalls kritisch: „Wir
halten eine Gamma-Spektrometrie bei Asse II in der geplanten Form
für ein Ablenkungsmanöver. Es dient eher der
Verharmlosung als der Aufklärung der tatsächlichen
radioaktiven Belastung in der Umgebung von Asse
II.“
Weiterführende
Hinweise:
Radioaktive
Emissionen in Becquerel (Bq) aus Asse II werden regelmäßig
auch in den staatlichen „Jahresberichten Radioaktivität“
und „Parlamentsberichten Radioaktivität“
dargestellt. Diese zeigen hohe radioaktive Belastungen durch C14,
Tritium und Radon bei Asse II auf. Siehe
https://www.bfs.de/DE/mediathek/berichte/umweltradioaktivitaet/umweltradioaktivitaet_node.html
Der
Deutscher Wetterdienst (DWD) gibt ausführliche Information zu
Messungen für verschiedene Arten von Radioaktivität auf
seiner Internet-Seite
https://www.dwd.de/DE/derdwd/messnetz/radioaktivitaet/_functions/teasergroup/messnetz_messgerate_teaser4.html
|
AufpASSEn
und Vahlberger Asse-Aktivisten kritisieren Prüfauftrag zur
Standortauswahl:
Für
welchen Atommüll sollen Zwischenlager und
Konditionierungsanlage sein?
Der
Verein „AufpASSEn e.V.“ und die Gruppe „Vahlberger
Asse-Aktivisten“ schreiben an die Expert*innen-Gruppe, die
die Rechtmäßigkeit der Standortbestimmung durch die BGE
überprüfen sollen. Darin heißt es:
„Ihr
sog. 'Beleuchtungsauftrag' ist das Ergebnis eines Gespräches
von Bundes- und Landespolitiker*innen mit hiesigen
Hauptverwaltungsbeamten von Gebietskörperschaften, die
Resolutionen bezüglich der Standortauswahl verabschiedet
hatten.
In den Resolutionen der betroffenen Kommunen wurde
allerdings nicht nur ein Beleuchten der Bewertungsmängel
gefordert, sondern u.a. ein fairer Vergleich von Asse-nahen mit
Asse-fernen Standorten mit größeren Abständen des
geplanten Atommüll-Komplexes zur Wohnbebauung.
Die
BGE begründet die Entscheidung für ein Zwischenlager mit
Konditionierungsanlage an der Asse im Wesentlichen mit den
falschen Werten der 'Parameterstudie' aus dem Jahr 2014. Wie
bereits aus der Aufgabenbeschreibung der Parameterstudie 2014 zu
entnehmen ist, wurde die Fehlerhaftigkeit dieser Parameterstudie
von BMU, NMU, BfS (damaliger Betreiber von Asse) und Landrätin
Steinbrügge (nicht der Asse 2-Begleitgruppe!)
vereinbart.
Die
Entscheidung der BGE für ein Zwischenlager mit
Konditionierungsanlage an der Asse steht unter massiver fachlicher
Kritik der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe Option Rückholung
(AGO), des KIT (PTKA) und des Asse II-Koordinationskreises (A2K,
Zusammenschluss der Bürgerinitiativen vor Ort).
Mit
Ihnen haben nun wiederum u.a. das BMU, das NMU, die BGE (als
jetziger Betreiber) und Landrätin Steinbrügge neue
Personen ausgesucht, um sich – wie wir vermuten – die
Entscheidung der BGE für ein Zwischenlager mit
Konditionierungsanlage an der Asse bestätigen zu lassen.
Ob
überhaupt und wenn ja in welchem Umfang die Rückholung
von Atommüll aus Asse II genehmigt wird, soll sich nach den
Planungen der BGE erst nach dem Jahr 2030 entscheiden, nachdem –
ebenfalls den Planungen der BGE zufolge – das Zwischenlager
mit Konditionierungsanlage an der Asse errichtet sein wird. Wenn
eine Rückholung nicht oder nur in geringem Umfang genehmigt
und durchgeführt wird, könnte dies zur Folge haben, dass
das Zwischenlager nicht für den Atommüll aus Asse II
verwendet wird.“
Quellen:
-
vollständiges
Anschreiben
-
Argumente
gegen die Standortentscheidung
-
Hinweise
von Jürgen Wiegel zum „Beleuchtungsauftrag“
-
Mappe
zur rechtlichen Situation an der Asse
|
28.02.2021:
PM „Überprüfung der Standortentscheidung ist kein
Standorte-Vergleich:
Kein
Grund zum Aufatmen an der Asse!“
Die
Bürgerinitiativen sind mit dem Ergebnis des Gespräches
von Lokalpolitik, Landes- und Bundespolitik mit der
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bezüglich des
Standortes einer Atommüll-Konditionierungsanlage und eines
Zwischenlagers nicht zufrieden. Es ist an Dreistigkeit kaum zu
überbieten, dass die BGE die von vielen Seiten geäußerte
und gut begründete Kritik ignoriert und nun die Bevölkerung
um Vorschläge zur Umsetzung der mangelhaften Planungen
bittet. Bisher erfolgte kein fachlicher fairer Vergleich. Eine
Konditionierungsanlage an der Asse würde überdies die
Rückholung bremsen anstatt sie zu
beschleunigen.
Festzustellen
ist, dass das Ergebnis aus dem Gespräch weit hinter den
Forderungen der Resolutionen der Samtgemeinderäte Elm-Asse,
Sickte und Oderwald sowie dem Stadtrat und dem Kreistag
Wolfenbüttel zurück bleibt. Es sollen nur die bekannten
und fehlerhaften Unterlagen nochmals geprüft werden. Die
Forderung in den Resolutionen war aber u.a. ein Vergleich von
Zwischenlagern auch an Asse-fernen Standorten. Solange die BGE die
Planung einer Atommüll-Konditionierungsanlage und eines
Zwischenlagers an der Asse weiter treibt, ist nichts
gewonnen.
Bevor
die BGE daran geht, ihre von vielen Seiten kritisierte Planung
umzusetzen, sollte sie zunächst zumindest die von den
Wissenschaftlern der Arbeitsgruppe Option Rückholung (AGO)
geäußerte Kritik aufnehmen und ihre Planung
überarbeiten. Die
Begrenzung des Auswahlverfahrens durch die BGE auf assenahe
Standorte unter Verweis auf Gründe des Strahlenschutzes
stellt nach Meinung der AGO einen grundlegenden methodischen
Verfahrensmangel dar. Im Rahmen dieser BGE-Argumentation fehlt bei
den Betrachtungen auch völlig der Bahntransport.
Ein
weiterer - bislang nicht bedachter - Aspekt, der zur Bewertung der
Standortfrage wichtig ist: Wenn ausgerechnet an
der Asse eine Konditionierungsanlage und ein Zwischenlager
errichtet
werden, verlangsamt
das
die
Rückholung des Atommülls erheblich und unnötig,
da alle radioaktiven Belastungen vor Ort zu addieren wären
und die Grenzwerte einzuhalten sind. Die Errichtung eines
Zwischenlagers mit Atommüll-Konditionierungsanlage an der
Asse würden erhebliche zusätzliche radioaktive
Belastungen für die Bevölkerung auf sehr lange Zeit mit
sich bringen.
Hinlänglich
bekannt ist, dass die Rückholung möglichst schnell -
"unverzüglich" - erfolgen muss, da erstens das
Gebirge unter Bergdruck steht und instabil ist, und da zweitens
bekanntlich die Anlage durch Laugenzufluss abzusaufen droht. Die
Rückholung und Stilllegung sollte nicht erst 2060
abgeschlossen sein!
Die
BGE stellt in ihrem "Rückholplan"
auf den Seiten 134 und 136 selber fest, dass die "Ableitungswerte
für radioaktive Stoffe mit der Fortluft" einen
"leistungsbegrenzenden
Faktor"
darstellen. Dazu heißt es: „Um
das grundlegende Ziel einer Verkürzung der Dauer der
Rückholung zu erreichen, ist ... die parallele Durchführung
der Rückholung an vielen Einlagerungskammern anstelle einer
sequenziellen Rückholung an jeweils einer oder zwei
Einlagerungskammern anzustreben Dies bedeutet allerdings, dass in
einem kürzeren Zeitabschnitt mit der gleichen Menge
radioaktiven Abfalls umzugehen ist und sich somit potentiell
höhere Dosisbelastungen für Personal und Bevölkerung
ergeben."
Eine
räumliche Entkoppelung der Konditionierung und
Zwischenlagerung des Atommüll einerseits von der Rückholung
des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II andererseits
würde eine schnellere Rückholung möglich machen. Es
könnte dann ja eher an mehreren Einlagerungskammern parallel
gearbeitet werden, weil die Belastung durch die
Atommüll-Konditionierung und Zwischenlagerung entfiele. Diese
Beschleunigung würde im Übrigen auch dem gesetzlichen
Gebot der unverzüglichen Schließung von Asse II nach
Rückholung des Atommülls entsprechen.
Laut
einer Studie von GNS/WTI ist für die Rückholung direkt
an an der Schachtanlage Asse II lediglich ein
Transportbereitstellungslager erforderlich, nicht aber eine
Atopmmüll-Konditionierungsanlage und ein Zwischenlager.
|
Abstand
halten zu Atomanlagen!
Anlässlich
des Gesprächs von Umwelt-Staatssekretär Flasbarth aus
Berlin und Umweltminister Lies aus Hannover mit verschiedenen
politischen Repräsentanten der Region um die Asse über
die Planung neuer Atomanlagen (Zwischenlager und
Konditionierungsanlage) an der Asse am 12. Februar 2021 erheben
wir drei Forderungen:
1.
Atommüll-Konditionierungsanlage bedenken!
Andreas
Riekeberg von asse-watch.de erläutert: „Bei der
Standortentscheidung der Bundesregierung geht es nicht nur um ein
Zwischenlager für schwach und mittel radioaktiven Atommüll,
sondern auch um eine Atommüll-Konditionierungsanlage. Eine
derartige Atommüll-Fabrik wird erhebliche Mengen radioaktiver
Teilchen freisetzen. Beide Anlagen führen zu einer
Dauerbelastung der anwohnenden Bevölkerung durch Radionuklide
wie radioaktiven Wasserstoff und radioaktiven Kohlenstoff. Diese
werden von Menschen und anderen Lebewesen aufgenommen und im
Körper eingelagert, bis sie unter Abgabe von ionisierender
Strahlung, also Radioaktivität zerfallen. Dabei können
sie Zellen und Erbgut (DNA) zerstören.“
2.
Umfassender Standorte-Vergleich für Atomanlagen
gefordert!
Manfred
Kramer von den Vahlberger Asse-Aktivisten erklärt: „Die
Bürgerinitiativen fordern einen wissenschaftlich tragfähigen
Vergleich verschiedener Standorte für das geplante
Zwischenlager mit Atommüll-Konditionierungsanlage. Dabei
müssen auch asse-ferne Standorte mit größeren
Abständen zur Wohnbebauung von mindestens vier Kilometern mit
einbezogen werden, zum Beispiel auf bundeseigenen Liegenschaften.
Bislang gibt es einen solchen Vergleich nicht.
Der
Asse 2-Koordinationskreis hatte schon im Jahr 2011 auf einen
Vergleich verschiedener Standorte gedrungen. Im Jahr 2020 hat der
A2K deutlich den BGE-Rückholplan zurückgewiesen, weil er
fehlerhaft und unzureichend ist. Die Stellungnahme der
unabhängigen Wissenschaftler der AGO hat diese Kritik
bestätigt und ergänzt.“
3.
Fragen beantworten statt aussitzen!
Heike
Wiegel, Vorstandsmitglied von AufpASSEn e.V. berichtet: „Immer
noch warten die Bürgerinnen und Bürger auf die
Beantwortung der Fragen, die auf der großen Veranstaltung am
13. Januar 2020 an Umweltminister Olaf Lies gerichtet wurden.
Zu
diesen Fragen gehört die Aufforderung, die rechtliche
Zulässigkeit der Rückholung unter den aktuellen
rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, bevor weitere
Atomanlagen an der Asse errichtet werden. Es wäre doch fatal,
wenn hier neue Zwischenlager und Konditionierungsanlage errichtet
werden und sich danach herausstellt, dass die Rückholung des
Atommülls gar nicht mehr genehmigungsfähig ist. Man muss
befürchten, dass die neuen Anlagen an der Asse als
Atommüll-Konditionierungfabrik und Bereitstellungslager für
Schacht Konrad dienen sollen.
Von der BGE als Betreiberin von
Asse II kamen hierzu nur ausweichende nicht nachvollziehbare
Antworten.“
Kein
Atommüll an Wohngebiete! Abstand halten!
Die
Vertreter*innen der Bürgerinitiativen sind sich einig: „Neue
Atomanlagen sollten nicht in der Nähe von Dörfern
errichtet werden – und schon gar nicht nur ca. einen
Kilometer von Wohnhäusern entfernt!“
|
Antragskonferenz
zum Genehmigungsverfahren
„Rückholung
radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse
II“
VertreterInnen
der örtlichen Bürgerinitiativen unerwünscht
Am
Mittwoch, den 16. Dezember fand die Antragskonferenz des
Niedersächsischen Landesumweltministeriums (NMU) zum
Genehmigungsverfahren "Rückholung radioaktiver Abfälle
aus der Schachtanlage Asse II" statt. Eingeladen wurden
Vertreter des NMU, die Kommunen im Landkreis, bundesweite
Umweltverbände und auch der Niedersächsische Heimatbund
und die Landesjägerschaft.
Nicht
eingeladen und auch nicht offiziell informiert wurden die
örtlichen Bürgerinitiativen im Asse
II-Koordinationskreis (A2K), die sich schon lange und sehr
intensiv mit dem Thema Asse II beschäftigen. (...)
|
Keinen
Anstieg des Laugenzuflusses riskieren -
Bohrungen
zwischen Asse I und Asse II unterlassen!
Der
Asse II-Koordinationskreis (A2K) protestiert anlässlich des
Eintreffens von Bohranlagen gegen die von der BGE geplanten
Bohrungen R10 und R11 an der Asse. Wie die BGE als Betreiberin der
Schachtanlage Asse II am
7.10. mitteilte,
sollen die Bohrungen ab Ende Oktober 2020 beginnen.
Insbesondere
die Bohrung R11 hält der A2K für äußerst
bedenklich. Diese geplante Bohrung liegt im Bereich der sensiblen
Südflanke des Salzbergwerkes Asse II. Hier befinden sich
Störungszonen und mögliche Wasserwegsamkeiten zwischen
dem abgesoffenen Bergwerk Asse I und dem Atommüll-Bergwerk
Asse II. Die Bohrung R11 könnte neue Wege für
einlaufendes Wasser öffnen. Im schlimmsten Fall kann das zum
Absaufen von Asse II mitsamt dem eingelagerten Atommüll
führen. (weiter)
|
Kein
Vertrauen in BGE und BASE bei der Endlagersuche
Die
Bürgerinitiativen des Asse II-Koordinationskreises
protestieren anlässlich der heutigen Veröffentlichung
des „Zwischenberichtes Teilgebiete“ dagegen, dass
ausgerechnet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die
Auswahl für einen Endlagerstandort für hochradioaktiven
Atommüll betreibt. Nach unseren Erfahrungen mit dem Handeln
der BGE in Sachen Atommüll-Bergwerk Asse II können wir
nicht darauf vertrauen, dass die BGE einen seriösen,
wissenschaftlich fundierten Auswahlprozess betreiben wird.
Ebenso
wenig können wir darauf vertrauen, dass das
Atommüll-Bundesamt BASE unter der Leitung von Wolfram König
einen transparenten, partizipativen und wirksamen Begleitprozess
organisiert, der sachliche Kritik am Prozess und an seinen
möglichen Ergebnissen zur Geltung bringt. Wir müssen die
anderen Teilgebiete warnen: Uns dürfte eine
Beteiligungs-Simulation bevorstehen, ähnlich wie beim
Atommüll-Bergwerk Asse II.
Wir
fordern die Mitglieder und auch die Funktionsträger aller
Parteien auf, dem Endlager-Suchverfahren und der angeblichen
Öffentlichkeits-Beteiligung kritisch gegenüberzustehen.
Sie sollten sich nicht von wortreichen Beteuerungen etwa der
Transparenz und einer Wissenschaftsbasiertheit des
Auswahlverfahrens blenden lassen.
In
Sachen Asse II haben wir als unabhängige Bürgerinitiativen
mit den hier handelnden Institutionen und Personen keine guten
Erfahrungen gemacht. (ganzer
Text)
Warum
vertrauen wir nicht der BGE?
Warum
vertrauen wir nicht dem BASE unter der Leitung von Wolfram König?
|
Partizipations-Farce
beim Atommüll aus Asse II
Die
unabhängigen Bürgerinitiativen gegen die Flutung von
Asse II nehmen nicht mehr am Asse 2-Begleitprozess teil, teilen
sie nach der Sitzung des Asse II-Koordinationskreises am 24.9.
mit.
Der
Betreiber des Bergwerkes, jetzt die Bundesgesellschaft für
Endlagerung von Atommüll (BGE), berücksichtigt ohnehin
weder die Forderungen der Asse 2-Begleitgruppe noch die
Stellungnahmen der unabhängigen wissenschaftlichen Berater
(AGO) des Asse II-Begleitprozesses, der einst als vorbildlich für
andere Atommüll-Projekte dargestellt wurde.
Jüngstes
Beispiel für die Ignoranz des Betreibers ist die Festlegung
eines Zwischenlager-Standortes für Atommüll in
unmittelbarer Nähe zu den Ortschaften an der Asse, die im
Sommer verkündet wurde.
|
BGE
verspielt Vertrauen – nicht nur in der Region
(11.09.2020)
Stellungnahme
der unabhängigen Wissenschaftler bestätigt die Kritik
der Bürgerinitiativen am Atommüll-Rückholplan der
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) für das
Bergwerk Asse II
Am
Freitag, 11. September 2020 hat die wissenschaftliche
„Arbeitsgruppe Option – Rückholung“ zum
Rückholplan der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
in Cremlingen (Landkreis Wolfenbüttel) sehr kritisch Stellung
genommen. Die Antwortversuche der BGE waren hilflos und
unzureichend.
Die
BGE arbeitet offensichtlich gemäß politischer Vorgaben
der Bundesregierung und weder hinreichend sachbezogen noch gemäß
fachlicher Kriterien. Sie verdient auch keinerlei
Vertrauensvorschuss in Sachen „Suche nach einem Endlager für
hochradioaktiven Atommüll (Castor-Behälter)“. Der
„Asse 2-Begleitprozess“ ist wirkungslos und stellt nur
noch eine Schein-Beteiligung dar.
Bezüglich
Asse II sieht sich der Koordinationskreis unabhängiger
Bürgerinitiativen (A2K) vollumfänglich darin bestätigt,
den sog. Rückholplan der BGE zurückzuweisen.
1.
Es besteht eine tiefe Kluft zwischen dem Anspruch, den der Titel
„Rückholplan“ vermittelt, und dem Inhalt der
BGE-Ausarbeitung.
2.
Die BGE verhält sich absolut ignorant gegenüber dem
Verlangen aus der Region, zwei konkrete Asse-ferne Standorte für
ein Atommüll-Zwischenlager in einen Vergleich
einzubeziehen.
3.
Die BGE vernachlässigt die Emission radioaktiver Teilchen aus
dem Atommüll.
4.
Für eine seriöse Zwischenlager-Suche müssen die
Belastungsfaktoren in ihrer Gesamtheit betrachtet werden, nicht
nur die Direktstrahlung bei LKW-Straßentransporten von
Atommüll.
5.
Der sog. Rückholplan der BGE ist mehr daran interessiert,
eine Atommüll-Konditionierungsanlage und ein langfristiges
Zwischenlager an der Asse zu errichten, als daran, Mensch und
Umwelt vor der Radioaktivität durch die Rückholung des
Atommülls aus dem langfristig absaufenden Atommüll-Bergwerk
Asse II zu schützen.
Der
Asse II-Koordinationskreis bekräftigt sein Resümee vom
3. Juli 2020:
Alles läuft darauf hinaus, die Errichtung von
Konditionierungsanlagen und die Zwischenlagerung von Atommüll
an der Asse mit unzutreffenden Daten erzwingen zu wollen, ohne
vorher die rechtliche Zulässigkeit der Planungen und der
Rückholung insgesamt zu klären.
Quellen:
Asse
II-Koordinationskreis: Presseerklärung
vom 3. Juli 2020,
Hannover
Arbeitsgruppe
Option – Rückholung: „Schachtanlage Asse II.
Beurteilung des Rückholplans und des Standortauswahlberichts
der BGE für ein Zwischenlager durch die AGO.“,
Präsentation
Stellungnahmen
der AGO werden hier
veröffentlicht.
BGE:
Plan
zur Rückholung
der
radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II –
Rückholplan, Peine 2020
|
Widerruf
der Bohrgenehmigungen für R10 und R11 gefordert
16.
Juli 2020. Der Asse
II-Koordinationskreis fordert das niedersächsische
Landesbergamt (LBEG) auf, die Genehmigungen für die von der
BGE geplanten und vorbereiteten Bohrungen Remlingen 10 und
Remlingen 11 zu widerrufen.
Am
10. Juli hat die BGE offenbart, dass es ihr nicht gelungen ist,
eine Bohrung über 200 Meter korrekt niederzubringen, siehe
der Abschnitt
„Pilotbohrung weicht vom geplanten Kurs ab“ in dieser
Meldung.
Bereits
am 16. Juli 2019 hatte der A2K
das Bohrvorhaben Remlingen 11 kritisiert,
weil es die Gefahr mit sich bringt, dass der Laugenzufluss in die
Atommüll-Lagerstätte Asse II dadurch erhöht wird.
Fotos
der Vorbereitung der Bohrplätze
für
die Bohrungen „Remlingen 10“ und „Remlingen 11“.
|
BGE-Plan
für Atommüll aus Asse II mangelhaft
Stellungnahme
der unabhängigen Wissenschaftler bestätigt Kritik der
Bürgerinitiativen am BGE-Rückholplan
Fotos
von den Folien
des AGO-Vortrages
Endversion
der ausführlichen A2K
Presse-Erklärung vom
10. Juli 2020
10.
Juli 2020: In Wolfenbüttel nahm heute die
wissenschaftliche „Arbeitsgruppe Option – Rückholung“
zum Rückholplan der Bundesgesellschaft für Endlagerung
(BGE) in Wolfenbüttel Stellung. Der Asse
II-Koordinationskreis (A2K) unabhängiger Bürgerinitiativen
sieht sich vollumfänglich darin bestätigt, den sog.
Rückholplan der BGE zurückzuweisen.
1.
Tiefe Kluft zwischen Titel „Rückholplan“ und dem
Inhalt der Ausarbeitung
Die
AGO moniert, dass der Titel des Berichtes „dem
Anspruch nur zum Teil gerecht“
wird,
weil „kein
klar umrissener Weg zu Vorbereitung, Durchführung und
Abschluss der Rückholung beschrieben“ wird. Es sei eine
„Zusammenfassung lang bekannter Sachverhalte, keine
Planung“.
2.
Standortbestimmung: Muss ein Atommüll-Zwischenlager an die
Asse?
Zur
Frage, ob an der Asse ein Zwischenlager für Atommüll
errichtet wird, stellt die AGO fest, dass die BGE „die
Forderung der Begleitgruppe und der AGO nach Berücksichtigung
zweier konkreter Asse-ferner Standorte beim Standortvergleich
nicht erfüllt.“
Es
sei „ein
Verfahren gewählt (worden), das faktisch auf den Grundsatz
hinausläuft 'ein geeigneter Standort genügt'.“
3.
Welche Art von Emissionen aus dem radioaktiven Müll werden
berücksichtigt?
Zur
Frage, welche radioaktiven Emissionen in die Berechnung der
Belastung der anwohnenden Bevölkerung eingehen, kritisiert
die AGO: „Die
Ableitungswerte der Schachtanlage (sind)
kein
geeigneter Schätzer für die Ableitung bei/nach
Rückholung“,
denn “unter
den derzeitigen Lagerungsbedingungen in weitgehend vom Wetterstrom
abgetrennten Einlagerungskammern ist von einer starken Rückhaltung
der Radionuklide auszugehen. Daher (sind
die) Absolutwerte
der Dosis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu niedrig ausgewiesen.
Eine angemessen-konservative Berücksichtigung bei übertägiger
Lagerung der Abfälle könnte ggf. auch zu einer Bewertung
führen, bei der Asse-ferne Standorte günstiger
abschneiden.“
4.
Wie wird die Strahlenbelastung der Bevölkerung
ermittelt?
Auch
zur Frage, wie aus Werten für die radioaktiven Ableitungen
aus dem Atommüll von Asse II die Belastung der Bevölkerung
berechnet wird, nahm die AGO heute in Wolfenbüttel Stellung:
„Bei
der Modellierung zur Ermittlung der Strahlenexposition von
Personen der Bevölkerung ist nicht ersichtlich, ob mit den
Szenarienannahmen der Strahlenschutzverordnung von 2001 oder der
Strahlenschutzverordnung von 2018 gerechnet wurde. Zugrunde zu
legende Daten zum Verhalten von Personen unterscheiden sich
deutlich und damit auch die errechneten Dosiswerte.“
Die
AGO hält es für „befremdlich,
wenn derartige Veränderungen ohne Begründung in den
entscheidungsrelevanten Unterlagen auftauchen. Außerdem
(ist)
auch
Benennung der Dosiswerte für die sensitivste Gruppe der
Referenzpersonen (Säuglinge) nötig.“
5.
Durchsetzbarkeit wichtiger als Minimierung der Belastung
Die
AGO moniert, dass die Ausarbeitung „Rückholplan“
im Wesentlichen daran orientiert ist, möglichst nah an der
Asse ein Zwischenlager für Atommüll zu errichten, das
zudem für hochradioaktiven Atommüll (Kernbrennstoffe)
geeignet ist. Sie urteilt: „der
Suchprozess scheint vorrangig am Aspekt der einfachen
Durchsetzbarkeit orientiert.“
Ferner
hält die AGO fest, dass sie eine „Auslegung
des Zwischenlagers auf die Lagerung von Kernbrennstoff (für)
nicht nötig“
erachtet,
denn „erwartete
Mengen könnten in bestehenden, dafür ausgelegten Lägern
gelagert werden.“
Die
AGO sieht hier sogar die Gefahr, dass beabsichtigt werden könnte,
„in
Zukunft das Zwischenlager Asse für die Lagerung von
Kernbrennstoffen zu nutzen.“
Sie
fordert eine „Überarbeitung
und Weiterentwicklung“
zu
den zahlreichen Mängeln. Zu den sieben nur mangelhaft
ausgeführten Themenbereichen gehören u.a. „Suchraum
für ein Zwischenlager, Langzeitaspekte der Zwischenlagerung
und alternative Optionen, Umwelt- und Stahlenschutzaspekte bei
Standortauswahl und Rückholung, Technische Umsetzbarkeit von
Rückholvarianten und Festsetzung von Konditionierungszielen
für Abfälle.“
Fünf
Punkte, in denen der A2K sich besonders bestätigt sieht:
1.
Es besteht eine tiefe Kluft zwischen dem Anspruch, den der Titel
„Rückholplan“ vermittelt, und dem Inhalt der
BGE-Ausarbeitung.
2.
Die BGE verhält sich absolut ignorant gegenüber dem
Verlangen aus der Region, zwei konkrete Asse-ferne Standorte für
ein Atommüll-Zwischenlager in einen Vergleich
einzubeziehen.
3.
Die BGE vernachlässigt die Emission radioaktiver Teilchen aus
dem Atommüll.
4.
Die Umstellung der Art und Weise, wie aus gegebenen radioaktiven
Emissionen die Belastung der Menschen in der Umgebung berechnet
wird, durch die neue Strahlenschutzverordnung ist öffentlich
noch nicht wahrgenommen, obwohl sie zu unabsehbaren Konsequenzen
führt für die Abschätzung, wie gefährlich
Atomanlagen für Anwohner*innen sind.
5.
Der sog. Rückholplan ist mehr daran interessiert, ein
langfristiges Zwischenlager und eine
Atommüll-Konditionierungsanlage an der Asse zu errichten, als
am Schutz von Mensch und Umwelt vor Radioaktivität.
Der
Asse II-Koordinationskreis bekräftigt sein Resümee vom
3. Juli 2020: Alles läuft darauf hinaus, die Errichtung von
Konditionierungsanlagen und die Zwischenlagerung von Atommüll
an der Asse mit unzutreffenden Daten erzwingen zu wollen, ohne
vorher die rechtliche Zulässigkeit der Planungen und der
Rückholung insgesamt zu klären.
|
Kritik
zum BGE-“Rückholungsplan“
Hier
die vollständige Erklärung vom 16. April 2020 mit
Hintergrundinformation und Quellenangaben
16.
April. Der Asse II-Koordinationskreis weist den sogenannten
„Rückholplan“
der
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 19.02.2020 für
die Rückholung von Atommüll aus der Schachtanlage Asse
II als völlig
unzureichend und fehlerhaft zurück.
Dieses
Dokument ist nicht viel mehr als eine Aneinanderreihung von
überwiegend alten Berichten und Studien, die längst
bekannt sind. Es beschreibt die Grundvoraussetzungen, den
Ist-Zustand und die vorhandenen Konzeptplanungen sowie weitere
Vorstellungen zur Rückholung und eine Standortbestimmung für
ein Zwischenlager. Eine professionelle Projektplanung ist das
nicht.
Dieser
Rückholungsplan ist mit vielen
rechtlichen und fachlichen Fragezeichen versehen.
Übrig bleiben könnte die Errichtung einer
Konditionierungsanlage und eines Langzeit-Zwischenlagers für
schwach- und mittelradioaktiven Atommüll an der Asse, ohne
dass je die Rückholung des Atommülls genehmigt werden
kann. Damit allein wäre der Region nicht gedient. Die
Versuchung wäre groß, diese Konditionierungsanlage und
das Zwischenlager für anderen Atommüll zu nutzen,
beispielsweise als Eingangslager für Schacht Konrad.
Die
sieben wichtigsten Kritikpunkte zum Rückholungsplan:
1.
Es fehlt ein professionelles
Projektmanagement mit
einem ständig zu überarbeitenden Zeit- und Masterplan
(z.B. Netzplan).
2.
Es fehlt die Klärung
der rechtlichen Situation für
eine genehmigungsfähige Rückholung (Bergrecht §224
ABVO und Atomrecht / Strahlenschutzverordnung 2019) und es fehlt
die aktuelle Konsequenzenanlyse im Rückholungsplan.
3.
Es fehlen genaue Beschreibungen, wie der Betreiber dem
Minimierungsgebot
der Strahlenschutzverordnung gerecht
werden will.
4.
Die GNS/WTI–Studie
(„Standortunabhängiges
Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung
radioaktiver Abfälle aus Asse II“) zur Minimierung
von Freisetzungen radioaktiver Stoffe wurde im Rückholungsplan
nicht berücksichtigt.
Das heißt: es fehlt eine Planungsvariante, bei der eine
Probenahme und Messungen von Radionukliden unter Tage vorgenommen
werden – vor der Umverpackung, um unnötiges Öffnen
von Atommüll-Umverpackungen zu vermeiden.
5.
Es fehlt
ein fairer Vergleich zwischen konkreten Zwischenlagerstandorten
mit
Konditionierungsanlage asse-nah einerseits und andererseits
mindestens zwei konkreten asse-fernen Zwischenlagerstandorten mit
größeren Abständen zur Wohnbebauung (mindestens 4
Kilometer) als bei den möglichen asse-nahen Standorten, z.B.
auf bundeseigenen Liegenschaften. Hierbei ist eine fachliche
Störfallbetrachtung mit Einwirkung von außen
(Flugzeugabsturz eines großen Verkehrsflugzeuges) zu
Zwischenlager und Konditionierungsanlage mit zu beachten.
6.
Der Vergleich
zwischen
Atommüll-Transporten und Atommüll-Zwischenlager nur
bezüglich der Direktstrahlung ist völlig unzureichend,
da die Anwohner eines Zwischenlagers samt einer
Konditionierungsanlage viel stärker über die Ableitungen
radioaktiver Teilchen radioaktiv belastet werden als über
Direktstrahlung.
7.
Es fehlen weiterhin
notwendige Analysen,
die vor einer Standortentscheidung zu Zwischenlager und
Konditionierung zu klären sind:
a) Es fehlt die
Betrachtung und Bewertung der Prozesse und der radioaktiven
Belastungen,
die diese für die Anwohner von Pufferlager, Konditionierung,
Zwischenlager mit sich bringen.
b) Es fehlt die
Berücksichtigung
der radiologischen Dauerbelastung der oberirdischen Anlagen über
den Gesamtzeitraum der Rückholung und Zwischenlagerung,
mitsamt der Anreicherung von Radionukliden in der Biosphäre.
c)
Es fehlt die Festlegung
der Endlagerbedingungen für
den Atommüll aus Asse II. Insoweit ist derzeit eine
Konditionierung nur für einen Transport in ein Zwischenlager
sinnvoll (siehe GNS/WTI Studie).
Die
wichtigsten rechtlichen Fragen zur Rückholung werden im
„Rückholplan“ nur nebenbei angesprochen und nicht
geklärt.
Der
Asse II Koordinationskreis fordert die BGE, BASE, BMU, NMU, LBEG
auf die rechtliche Situation und deren Auswirkungen jetzt zu
klären.
Hier
die vollständige Erklärung mit Hintergrundinformation
und Quellenangaben
|
Freitag,
27. März 2020:
Skizze
zur Rückholungsplanung veröffentlicht
Aus
der Presse erfuhr die Bevölkerung am 26.3. abends, dass die
BGE ein Atommüll-Zwischenlager an der Asse errichten will, im
Zuge der in der Braunschweiger Zeitung vom Folgetag dargestellten
Rückholung-Skizze. Der Asse II-Koordinationskreis forderte am
27.3. vormittags die umgehende Veröffentlichung der Pläne.
Dieser Forderung entsprach die BGE gegen 12 Uhr mittags, siehe
diese
Seite der BGE.
Das 147seitige Dokument steht hier
zum Download.
|
10
Jahre nach dem Optionenvergleich:
Rückholungsplanung
noch immer offen
13.
Januar 2020. Zur Veranstaltung „10 Jahre Optionenvergleich:
Rückblick und Ausblick“ hatte der Asse
II-Koordinationskreis nach Remlingen eingeladen, auf dem Podium
Landesumweltminister Olaf Lies, BGE-Geschäftsführer
Stefan Studt, MdB Victor Perli und Dr. Michael Ahlers,
Hannover-Korrespondent der Braunschweiger Zeitung. Derart viele
Besucherinnen und Besucher waren am Montagabend in das
Dorfgemeinschaftshaus Remlingen gekommen, dass viele mit
Stehplätzen vorlieb nehmen mussten.
Sehr
einig war sich das Podium, dass der gesetzliche Auftrag zur
Rückholung des Atommülls aus Asse II umgesetzt werden
muss.
Umweltminister Lies bezeichnete die
Atommüll-Einlagerung in Asse II als den größten
Umweltskandal Deutschlands der letzten Jahrzehnte, der voll und
ganz beseitigt werden müsse. Er kündigte für März
diesen Jahres die Vorlage einer Rückholungsplanung an, die
jede ab jetzt notwendige Maßnahme darstellen solle.
Auch
BGE-Geschäftsführer Studt versicherte, den gesetzlichen
Auftrag zur Rückholung ernst zu nehmen, im März zur
Rückholungsplanung mehr sagen zu können und außerdem
immer wieder in Sachen Asse II die Gespräche in der Region zu
suchen.
Bundestagsmitglied
Perli aus Wolfenbüttel verwies für die zurückliegenden
Jahre auf den jüngst veröffentlichten Bericht des
Bundesrechnungshofes zu Asse II. Er stellte fest, dass von
2010-2016 weniger als 10% des Etats für die Rückholung
ausgegeben wurden. Dem BfS als Betreiber stellte der Rechnungshof
ein sehr schlechtes Zeugnis aus: „Das Controlling durch das
BfS war nicht geeignet, das Projekt Asse II effizient zu steuern.“
Perli plädierte dafür einen Asse-Sonderbeauftragten des
Landes zu benennen.
Dr.
Ahlers, seit vielen Jahren journalistisch mit Asse II befasst,
musste aus Hannover berichten, dass der Landtag bedauerlicherweise
nur geringes Interesse an dem Atommüll in Asse II zeige. Das
Engagement von Minister Lies in Sachen Asse sei ein starkes
politisches Signal, brauche aber die politische Unterstützung
des Bundes, damit es sich nicht in Erschöpfungsschleifen
wundlaufe.
Für
den Asse II-Koordinationskreis blickte Andreas Riekeberg zurück:
Dass ein Optionenvergleich geführt wurde, war keineswegs
selbstverständlich. Bürgerinitiativen forderten in der
Remlinger Erklärung von 2007, „Asse II nicht per
Flutung stillzulegen. Der Atommüll muss rückholbar
bleiben. Alle notwendigen Maßnahmen für eine mögliche
Rückholung sind umgehend im Detail zu planen und
genehmigungsrechtlich abzusichern. In einem öffentlich
nachvollziehbaren Prozess müssen schnellstens alle
Alternativen zur Flutung und zur Rückholung entwickelt und
bewertet werden.“ Als erster Handlungsschritt des
BfS-Optionenvergleichs sei schon 2010 benannt worden: „Die
Planungen zur Rückholung sind bis zur Ausführungsreife
zu vollenden“.
Heike
Wiegel von Aufpassen e.V. wies auf möglicherweise
problematische Genehmigungsfähigkeit einer Rückholungsplanung
hin. Zum einen sehe das Bergrecht wohl Sicherheitsabstände
von 150 Meter beim Auffahren neuer Räume im Salzbergwerk als
für die Stabilität erforderlich an, was in der Asse kaum
zu leisten sei. Zum anderen hätten sich die
Ausbreitungsmodelle und Berechnungsformeln im Strahlenschutzrecht
verändert, wonach es atomrechliche
Rechtfertigungsschwierigkeiten geben könnte. Minister Lies
und BGE-Vertreter Studt sagten zu, diese Probleme zu
bearbeiten.
Nach
Eingangsstatements der Podiumsteilnehmer und zwei Fragerunden auf
dem Podium war noch eine gute Stunde Zeit für zahlreiche
Fragen aus dem Publikum. Minister Lies sagte zu, viele Fragen mit
nach Hannover zu nehmen und mit dem Asse II-Koordinationskreis im
Gespräch bleiben zu wollen.
|
Zur
bevorstehenden Diskussion um Konditionierung und
Zwischenlagerung:
Keine
verfrühten Standortfestlegungen!
Um
die Planungen für Pufferlager und Konditionierungsanlage
voranzutreiben, schrieb die „Arbeitsgruppe Option
Rückholung“ (AGO) am 8.10.2018 einen Brief
an den Betreiber
und
veröffentlichte zudem am 24.01.2019 ein problematisches
„Diskussionspapier“
mit
fragwürdigen Empfehlungen. Für das Treffen des Asse
II-Begleitprozesses am 01.03.2019 war auf der Tagesordnung unter
"TOP 4 Bericht aus der AGO" dementsprechend die Thematik
"Umgang, Konditionierung und Lagerung der rückgeholten
Asse-Abfälle" angesetzt.
Der
Asse II-Koordinationskreis hat am 01.03.2019 kurz vor der Sitzung
dazu eine Erklärung veröffentlicht „Keine
verfrühten Standortfestlegungen!“
mit
einer deutlichen Kritik an dem AGO-Diskussionspapier. Dem wurde
ein Fragenkatalog
beigegeben,
der schon am Vortag der AGO sowie dem BMU und dem NMU zugeleitet
worden war.
Der
Punkt „Umgang, Konditionierung und Lagerung der rückgeholten
Asse-Abfälle“ wurde dann doch noch kurzfristig von der
Tagesordnung abgesetzt und ohne Erläuterung nicht behandelt.
|
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Rückblick
des Asse II-Koordinationskreises auf 2018 und Ausblick
11.01.2019:
Wissensbestände zu Asse II ohne Interessenkollisionen
sichern, Datenzugang verbessern!
29.01.2019:
Wasserzulauf in Asse II vor Atommüll-Einlagerung bekannt
04.02.2019:
„Kein Atommüll an Wohngebiete!“
|
Der
neugestaltete „AufpASSEn Bauwagen“ der Vahlberger
Asse-Aktivisten wurde von den zahlreich erschienenen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Asse II-Neujahrsspazierganges
der WAAG bewundert.
|
Zur
bevorstehenden Diskussion um Konditionierung und
Zwischenlagerung:
Kein
Atommüll an Wohngebiete!
Die
Lagerung und Verarbeitung von Atommüll dürfen nicht in
der Nähe von Wohngebieten geschehen. Die Belastungen im
Normalbetrieb und die zusätzlichen nicht absehbaren
Belastungen bei einem Störfall schließen dies aus. Der
Schutz gegenwärtiger und kommender Generationen vor
Radioaktivität muss Vorrang haben vor einer scheinbaren
Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Wir weisen alle Versuche
des Betreibers von Asse II und anderer Beteiligter zurück,
den scheinbar einfachsten Weg zum Umgang mit dem Atommüll zu
wählen.
Häufig
wird von ‚Asse-Müll‘ gesprochen, um daraus eine
Verantwortung der Bevölkerung der Region um die Asse für
den Müll abzuleiten. Das ist kein ‚Asse-Müll‘,
denn er stammt aus den Atomforschungsanlagen in Karlsruhe und
Jülich sowie aus anderen Atomanlagen Westdeutschlands. Die
Bundesregierung ist Eigentümerin der Schachtanlage samt
eingelagerten Müll und trägt die Verantwortung dafür,
denn Eigentum verpflichtet bekanntlich.
Schon
1964 war es ein Fehler, die Schachtanlage Asse II für
geeignet zu erklären, obwohl man von Wasserzuläufen aus
dem Deckgebirge wusste. Damals kamen die beteiligten
Wissenschaftler aus Karlsruhe und Bonn nicht ihrer Verantwortung
nach, vor den drohenden Gefahren zu warnen. Sie trugen vielmehr
zur Legitimierung einer politischen Vorentscheidung bei.
Die
Ausblendung von Gefahren und Belastungen darf sich bei der
Entscheidung über die Standorte von Anlagen, die mit der
Rückholung und weiteren Verwahrung des Atommülls aus der
Schachtanlage Asse II im Zusammenhang stehen, nicht
wiederholen.
Vollständiger
Text der Pressemitteilung vom 04.02.2019
|
29.01.2019:
Wasserzulauf
in Asse II vor Atommüll-Einlagerung bekannt
Protokoll
von 1964 offenbart: Forschungsministerium und
Kernforschungsgesellschaft schoben Wasserproblematik beiseite
...
Am 29. Januar 1964, heute vor 55 Jahren, besichtigten Vertreter
des Forschungsministeriums, der Gesellschaft für
Kernforschung Karlsruhe (GfK) und des damaligen Eigentümers
die Schachtanlage Asse II, um die Eignung zur Atommüll-Deponierung
festzustellen. Es wurde notiert, dass pro Minute ca. zwei Liter
Wasser durch den Schacht hineinlaufen (Seite 3). Das sind etwa
drei Kubikmeter pro Tag. Man könne den Wasserzulauf
eindämmen, sorgte sich aber nicht um den weiteren Verbleib
dieses Wassers.
Auch
weitere Formulierungen lassen nur den Schluss zu, dass es allein
darum ging, die kostengünstige Einlagerung von Atommüll
zu rechtfertigen, nicht aber um eine wissenschaftlich fundierte
Beurteilung der Eignung des Salzbergwerks Asse II für
Atommüll-Endlagerung. So heißt es: „Positiv zu
werten ist vor allem der Preis, der … auf 600.000,-- DM
beziffert wurde.“ (Seite 4).“
Forschungsministerium
lies wider besseres Wissen einlagern
Im
Forschungsministerium hätten angesichts dieser Beurteilung
schon im Frühjahr 1964 (verfasst wurde das Protokoll am 3.
März 1964) alle Alarmglocken schrillen müssen.
Stattdessen ließ man die Umrüstung der Schachtanlage
Asse II geschehen und durch die Münchner GSF in fast 12
Jahren 50.000 Kubikmeter Atommüll einlagern. Vermutlich immer
mit der Angst im Nacken, noch während des
Einlagerungsbetriebes könnte sich die Wassermenge den Weg in
das Bergwerk hinein suchen, denn tausend Kubikmeter pro Jahr
mussten ja irgendwo bleiben ...
Befahrungsprotokoll
der Projektgruppe Endlagerung über den
29.01.1964
Vollständiger
Text der Pressemitteilung
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Asse
II-Koordinationskreis:
Asse
II: Erheblich erhöhte Laugenzuflüsse
Asse
II-Koordinationskreis (A2K) fordert Beschleunigungen:
1.:
Schacht 5 jetzt abteufen!
2.: Atommüll-Rückholung
von der 725m- und 511m-Sohle beginnen
und vorhandene
Unterbringungsmöglichkeiten nutzen!
3.: Bergwerk
stabilisieren!
Der
Asse II-Koordinationskreis (A2K) will erreichen, dass die Daten
von tommüll-Ablieferern, Behörden und Wissenschaft der
Öffentlichkeit leicht und vollständig zugänglich
gemacht werden.
Bereits
Ende November 2018 hat der A2K daher die Bundesministerinnen für
Bildung und Forschung (BMBF) sowie für Umwelt und nukleare
Sicherheit (BMU) angeschrieben. Im Schreiben des A2K heißt
es u. a.: „Das Desaster um den Schacht Asse II ist während
der Verantwortung des Forschungsministeriums des Bundes (BMBF) für
die Schachtanlage Asse II angerichtet worden. Der Asse
II-Koordinationskreis (A2K) sieht daher eine bleibende
Verantwortlichkeit im Bereich des Bundes.
Die
Verantwortlichkeit für die Aufarbeitung der Datenbestände
und für die Analysesoftware sowie für die Pflege,
Vervollständigung und Sicherung aller Datenbestände muss
weiterhin im politischen Raum auf der Ebene der Bundesministerien
bleiben. Sie darf nicht an eine privatwirtschaftliche Gesellschaft
ausgelagert werden.“
Der
umfassende und einfache Zugang zu Informationen ist die Grundlage
für Meinungsbildung und demokratische Teilhabe. Insbesondere
verbietet sich die Auslagerung an eine Institution, die Endlager
betreibt oder beaufsichtigt oder die eine Endlagersuche
durchführt. Hier sind zum Beispiel beim Bundesamt für
kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und bei der
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Interessenskonflikte
vorprogrammiert.
Der
A2K fordert beide Bundesministerinnen darüber hinaus auf, der
Verantwortung ihres Amtes für die Schachtanlage Asse II
gerecht zu werden, der Asse einen Besuch abzustatten und sich
dabei auch zumindest neunzig Minuten Zeit für Gespräche
mit den Anwohnern der Schachtanlage im Landkreises Wolfenbüttel
zu nehmen, und ebenfalls mindestens neunzig Minuten Zeit für
Gespräche mit Beschäftigten der
Schachtanlage..
Vollständiger
Text
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Asse
II-Koordinationskreis mahnt Aktivität der Bundesministerien
an:
Wissensbestände
zu Asse II ohne Interessenkollisionen sichern, Datenzugang
verbessern!
Der
Asse II-Koordinationskreis (A2K) will erreichen, dass die Daten
von tommüll-Ablieferern, Behörden und Wissenschaft der
Öffentlichkeit leicht und vollständig zugänglich
gemacht werden.
Bereits
Ende November 2018 hat der A2K daher die Bundesministerinnen für
Bildung und Forschung (BMBF) sowie für Umwelt und nukleare
Sicherheit (BMU) angeschrieben. Im Schreiben des A2K heißt
es u. a.: „Das Desaster um den Schacht Asse II ist während
der Verantwortung des Forschungsministeriums des Bundes (BMBF) für
die Schachtanlage Asse II angerichtet worden. Der Asse
II-Koordinationskreis (A2K) sieht daher eine bleibende
Verantwortlichkeit im Bereich des Bundes.
Die
Verantwortlichkeit für die Aufarbeitung der Datenbestände
und für die Analysesoftware sowie für die Pflege,
Vervollständigung und Sicherung aller Datenbestände muss
weiterhin im politischen Raum auf der Ebene der Bundesministerien
bleiben. Sie darf nicht an eine privatwirtschaftliche Gesellschaft
ausgelagert werden.“
Der
umfassende und einfache Zugang zu Informationen ist die Grundlage
für Meinungsbildung und demokratische Teilhabe. Insbesondere
verbietet sich die Auslagerung an eine Institution, die Endlager
betreibt oder beaufsichtigt oder die eine Endlagersuche
durchführt. Hier sind zum Beispiel beim Bundesamt für
kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und bei der
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Interessenskonflikte
vorprogrammiert.
Der
A2K fordert beide Bundesministerinnen darüber hinaus auf, der
Verantwortung ihres Amtes für die Schachtanlage Asse II
gerecht zu werden, der Asse einen Besuch abzustatten und sich
dabei auch zumindest neunzig Minuten Zeit für Gespräche
mit den Anwohnern der Schachtanlage im Landkreises Wolfenbüttel
zu nehmen, und ebenfalls mindestens neunzig Minuten Zeit für
Gespräche mit Beschäftigten der
Schachtanlage.
Vollständiger
Text
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Asse
II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen –
Dezember 2018:
Mehr
Transparenz bei Asse II !
Als
vor 10 Jahren die skandalösen Vorgänge in der Asse nach
und nach ans Licht kamen, wurde mehr Transparenz versprochen. Doch
immer noch ist mangelnde Transparenz ein Problem in Bezug auf das
Atommülllager Asse II und die Rückholung des Atommülls
aus der Schachtanlage – trotz aller Öffentlichkeitsarbeit
des Betreibers.
-
Umgebungsüberwachung ist mehr als Datenerhebung!
-
Wissensbestände zu Asse II offen legen!
-
Wissenschaftliche Begleitung der Rückholung ausbauen –
nicht einschränken!
Vollständiger
Text
|
Pressemitteilung
des Asse II-Koordinationskreis vom 15.10.2018:
Erhöhter
Laugenzutritt zeigt Dringlichkeit der Rückholung des
Atommülls
Seit
Ende September tritt eine deutlich
höhere Menge von Lauge
in
das ehemalige Salzbergwerk Asse II bei Braunschweig ein, im
Schnitt täglich 12,7 Kubikmeter statt vorher 11,6 Kubikmeter
– eine Steigerung um 10 Prozent. Diese Steigerung zeigt, wie
dringlich die Rückholung des Atommülls und des Giftmülls
aus der Schachtanlage ist.'
Die eindringende Lauge kann durch
eine Verfüllung nicht aufgehalten werden. Sie wird
langfristig den Salzstock auflösen. Die Annahme, man könne
Asse II verfüllen und hätte dann für alle Zeit Ruhe
vor der eingelagerten Radioaktivität, ist irrig. Eine
Verfüllung hält den Zerstörungsprozess nicht auf.
Da der Salzstock zudem unter Druck steht, droht langfristig die
Auspressung der radioaktiven Stoffe.
Die Rückholung des
Atommülls duldet keine Verzögerung. Jedoch: sie wurde
zwar vom Bundestag im Atomgesetz verankert, aber kommt seit Jahren
nicht wirklich voran.
Vollständiger
Text
|
Asse
II-Koordinationskreis unabhängiger
Bürgerinitiativen:
Grundsatzforderungen
zu Asse II neu aufgestellt
Die
unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse
II-Koordinationskreis haben in einem intensiven Diskussionsprozess
die „Remlinger Erklärung“ aus dem Jahr 2007
weiterentwickelt und konkrete Forderungen zur Schachtanlage Asse
II, zur Rückholung des Atommülls, zur Lagerung
rückgeholter Abfälle sowie zur Umgebungsüberwachung
an der Asse formuliert.
Die
jetzt vorgelegten 27 Grundsatzforderungen des Asse
II-Koordinationskreises fassen die vielfältigen Sachargumente
zusammen. Sie sollen die Diskussion innerhalb der Bevölkerung
neu beleben und eine verlässliche Grundlage für die
Fortsetzung des sachlich-kritischen Dialogs mit dem Betreiber
darstellen.
Von
den A2K-Grundsatzforderungen werden einige vorgestellt:
Nachweltschutz
gesetzlich verankern!
„Wir
fordern, dass der Nachweltschutz gesetzlich ernst genommen wird,
d.h. dass Bürgerinnen und Bürger auch klageberechtigt
und klagebefugt werden, um für ihre Nachkommen Verantwortung
auch gerichtlich wahrnehmen zu können. In
Genehmigungsverfahren sind zugehörige Stellungnahmen
nachvollziehbar zu bewerten.“
Belastungen
minimieren!
„Wir
fordern, dass die Freisetzungen von Radionukliden und
chemo-toxischen Stoffen auf das technisch mögliche Maß
minimiert werden.“
Rückholung
vorantreiben!
„Wir
fordern, dass der Betreiber schnellstmöglich alle Maßnahmen
umsetzt, die erforderlich sind, um den Anforderungen des
Atomgesetzes §57b zur Rückholung nachzukommen. Hierzu
ist der Atommüll und Giftmüll trocken zu halten und der
Bau des neue Schacht Asse 5 schleunigst
umzusetzen.“
Anlagentrennung!
„Wir
fordern, dass die Planung von Anlagen zur Pufferlagerung,
Konditionierung und Zwischenlagerung eine klare Trennung dieser
Anlagen aufweist, damit die Möglichkeit einer räumlichen
Trennung offen gehalten wird. Der Auswahlprozess dieser Anlagen
muss in der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar
geführt werden.“
Standortvergleich!
„Wir
fordern einen fairen und nachvollziehbaren Vergleich von
Zwischenlagerstandorten für den Atommüll aus Asse II.
Aus Sicherheitsgründen – insbesondere für
Störfälle – müssen bei dem Standortvergleich
auch Abstände von mindestens 4 km zwischen dem Zwischenlager
und der Wohnbebauung berücksichtigt werden. Auch sind
bundeseigene Liegenschaften wie Bunker, Tunnel und ehemalige
Truppenübungsplätze zu berücksichtigen.“
Komplette
Liste der Forderungen
siehe
in den heute veröffentlichten Asse-Durchblicken
Nr. 8
Der
Asse II-Koordinationskreis ruft die interessierte Bevölkerung
dazu auf, sich bei den unabhängigen Bürgerinitiativen zu
informieren und dort zu engagieren. Sachorientierte Lösungen
der Probleme um die Schachtanlage Asse II und den darin lagernden
Atommüll und Giftmüll werden noch lange Zeit eine
intensive Begleitung durch engagierte Bürgerinnen und Bürger
erfordern.
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A2K
beim BGE-Fachworkshop Gebirgsbeobachtung am 28. Juni:
Asse
II: der Berg drückt
Am
öffentlichen Fachworkshop zur Gebirgsbeobachtung in der
Schachtanlage Asse II nahmen Mitglieder des Asse
II-Koordinationskreises (A2K) teil. Der Betreiber von Asse II, die
BGE, hatte zu einer Reihe von Berichten zur geotechnischen
Überwachung des Betriebs und zu einem Bericht über das
Monitoring der Salzlösungen eingeladen. Das Institut für
Gebirgsmechanik (IfG) Leipzig lieferte eine Bewertung der
Überwachung.
Hier
der Bericht mit Grafik-Beilagen.
/ Bericht
online.
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Stellungnahme
des Asse II-Koordinationskreises zum Treffen des Asse
II-Begleitprozesses am 27.04.2018 in Wolfenbüttel:
Konzept
der Umgebungsüberwachung fragwürdig
Mitglieder
des Asse II-Koordinationskreises haben das Treffen des Asse
II-Begleitprozesses am 27.04.2018 in Wolfenbüttel besucht.
„In einigen Punkten ist vordringlicher Handlungs- und
Gesprächsbedarf deutlich geworden: die Kommunikation des
Betreibers bezüglich Schacht 5 muss verbessert werden, das
gegenwärtige Konzept der Umgebungsüberwachung ist
fragwürdig und das Bewusstsein über verschiedene Formen
von Begleitprozessen muss geschärft werden.“
1.
Die
Kommunikation des Betreibers bezüglich der Realisierbarkeit
des Schachtes Asse 5 am gegenwärtig geplanten Standort war
bei dem Begleitprozess-Treffen am 27.4. von Uneindeutigkeit
geprägt.
Doch
dieser neue Schacht Asse 5 und seine Anbindung an das Bergwerk
sind von zentraler Bedeutung. Sie sind nicht nur eminent wichtig
für die künftige vollständige Rückholung des
Atommülls und des Giftmülls, sondern schon jetzt für
die Betriebssicherheit der gesamten Schachtanlage Asse II. Hier
sollte der Betreiber seine Kommunikation präzisieren.
2.
Das
gegenwärtige Konzept der Umgebungsüberwachung von Asse
II ist grundsätzlich fragwürdig.
Im
Rahmen der Umgebungsüberwachung werden nur die radioaktiven
Niederschläge in der Umgebung der Schachtanlage gemessen.
Prof. Dr. Bertram (AGO) verdeutlichte: um die langfristige
Belastung der Bevölkerung an der Asse zu ermessen, seien
Erkenntnisse über die Anreicherung radioaktiver Teilchen
wichtig, beispielsweise von radioaktivem Wasserstoff (Tritium) und
Kohlenstoff (C-14) in den Organismen der Umwelt.
Da
sich die Umgebungsüberwachung beim Begleitprozess-Treffen am
27.4. diesbezüglich für nicht zuständig erklärte,
sollte hier eine Revision des Überwachungsauftrages
erfolgen.
Insbesondere
stellt sich der Asse II-Koordinationskreis hinter die Forderung
von Heike Wiegel, Baumscheibenanalysen von Bäumen aus der
Umgebung der Schachtanlage durchzuführen. Hier könnten
vermutlich Aufschlüsse über den Verlauf der Emissionen
in den 50 Jahren seit Beginn der Einlagerung von Atommüll in
Asse II gewonnen werden.
3.
Der
Charakter des Begleitprozesses hat sich geändert.
Die
jüngst installierte „Zivilgesellschaftliche Vertretung“
(ZGV) soll die Vertretung der Interessen bestimmter
gesellschaftlicher Gruppen im Begleitprozess ermöglichen. Die
Asse2-Begleitgruppe – so wie sie 2008 gegründet wurde –
war hingegen darauf ausgerichtet, das Handeln des Betreibers
kritisch zu begleiten und als Vertretung der gesamten Region
Forderungen an den Betreiber oder den Gesetzgeber zu formulieren,
die sich auf durchzuführende oder zu unterlassender Maßnahmen
in Asse II bezogen.
Der
Asse II-Koordinationskreis (aus Bürgerinitiativen,
Organisationen und Einzelpersonen gegen die Flutung der Asse) wird
das Handeln des Betreibers der Schachtanlage Asse II und das
Agieren der Politik in Bund, Ländern und Kommunen bezüglich
Asse II weiterhin kritisch begleiten. Er setzt seine fachlich
orientierte Arbeit fort, unter anderem mit dem nächsten
Treffen am Dienstag, dem 8. Mai, um 19 Uhr in Remlingen.
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51.
Jahrestag der ersten Einlagerung von Atommüll
Kundgebung
des Asse II-Koordinationskreises am 4. April 2018
Die
Veranstaltung des Asse II-Koordinationskreises zum 51. Jahrestag
der ersten Einlagerung von Atommüll am 4. April 1967 wurde
beeinträchtigt vom ersten heftigen Frühlingsgewitter mit
Starkregen und Hagel, das in der Stunde vor Beginn über der
Asse niederging. Nach dem ersten Redebeitrag begann es erneut
kräftig so zu regnen, dass man sein Wort nicht mehr verstehen
konnte. Glücklicherweise konnte die Versammlung nach
Remlingen in eine private Scheune verlagert werden.
Es gab
einen Rückblick
auf die 51 Jahre seit Einlagerungsbeginn,
einen
Beitrag zu den Randbedingungen
der Rückholung,
einen
Beitrag zu den Folgen
von radioaktiver Niedrigstrahlung
und
einen Beitrag
zur Einlagerung aus Jülich
mit
jahrelang
undeklarierten
und 13fach überhöhtem Tritium-Inventar,
abschließend
einen Rückblick auf die Ereignisse in und um den Asse
II-Begleitprozess.
In der Pressemitteilung
zur Kundgebung sind
die Redebeiträge zusammengefasst.
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Asse-Geologie:
Neue Erkenntnisse statt veralteter Mutmaßungen
Asse
II-Koordinationskreis am 18.04.2018 beim
BGE-Fachworkshop
„Vorstellung
der geologischen Oberflächenkarte Asse“
BGE-Bericht:
Revisionskartierung Asse
„Interessante
neue Erkenntnisse über die Asse und insbesondere ihre
geologische Oberflächenstruktur! Sie werfen neue Fragen zur
Tiefenstruktur des Salzstocks auf, aber stehen keiner der dringend
notwendigen Maßnahmen für die Rückholung des
Atommülls entgegen“
-
so lautete das einhellige Fazit der zehn Mitglieder der
Bürgerinitiativen und Gruppen des Asse
II-Koordinationskreises (A2K) nach ihrem Besuch des öffentlichen
BGE-Fachworkshops zur Vorstellung der geologischen
Oberflächenkarte der Asse am Donnerstag, den 19.4.2018, in
der Lindenhalle Wolfenbüttel.
Die Auswertung der 2000
GPS-stationierten Beobachtungspunkte an der Oberfläche der
Asse durch Dr. Hans Joachim Franzke ergibt nun ein viel
detaillierteres Bild der Oberfläche und zeigt, dass auch die
bisherigen Modellvorstellungen zur Entstehung des Salzstocks
korrekturbedürftig sind. Vermutlich wurden die schon vorher
längs und quer gebrochenen Sedimentschichten über den
Zechstein-Salzlagen durch tektonische Spannungen aufgefaltet,
wobei die Nordflanke über die Südflanke geschoben worden
sei und das zeitweise ca. 100°C heiße Salz in die
dadurch entstandenen Hohlräume fließen konnte.
Eine
wichtige Erkenntnis: für das bisher über dem Salzstock
vermutete „verstürzte Deckgebirge“ gebe es keine
Hinweise. Daher sei hier ein geschichteter Aufbau des Gesteins
anzunehmen.
Neue
Erkenntnisse im Rahmen der geologischen Revisionskartierung
konnten auch durch eine Pollenanalyse gewonnen werden: die
Sulfate, die sich in Gesteinsschichten befinden, die im
Grenzbereich zwischen Nordflanke und Südflanke an die
Oberfläche austreten, sind den Zechstein-Salzen zuzuordnen,
aus denen auch der eigentliche Asse-Salzstock besteht.
Für
die Mitglieder des Asse II-Koordinationskreises ergaben aus dem
Fachworkshop verschiedene Folgerungen, unter anderem:
1.
Sind Zechstein-Salze in oberen Bereichen der Asse wirklich nur
mitgeschleppte Scherreste aus der Zeit der Auffaltung, oder
bestehen hier möglicherweise bisher unerkannte Wegsamkeiten
in die Tiefe?
2.
Gegen den Bau des Schachtes „Asse 5“ (zur Rückholung
des Atommülls) an der bislang ausgewählten Stelle
ergaben sich durch die Revisionskartierung keine neuen Bedenken.
Mit dieser für die Rückholung wichtigen Maßnahme
könnte der Betreiber der Schachtanlage Asse II also
unverzüglich beginnen. Wobei es zielführend wäre,
gleichzeitig einen zweiten, alternativen Schachtansatzpunkt zu
bestimmen – um den Zeitverlust für den Fall gering zu
halten, dass die Abteufung von „Asse 5“ am derzeitigen
Punkt scheitern sollte.
3.
Wie weit reichen die Störungen in den geologischen
Formationen, die an der Oberfläche erkennbar sind, in die
Tiefe? Nach der Oberflächenkartierung sind nun auch
Tiefbohrungen nötig, um Kenntnisse über die Strukturen
in der Tiefe der Asse zu erweitern.
Insgesamt
waren sich die Workshop-Teilnehmer des Asse
II-Koordinationskreises darin einig, dass die Öffnung der
Fachworkshops zur Asse für die Öffentlichkeit ein
richtiger Schritt des Betreibers ist, um interessierten Kreisen
genauere Einblicke zu gewähren. Ein weiterer, nicht
selbstverständlicher Schritt sei die deutlich gewordene
grundsätzliche Infragestellung alter Gewissheiten, was die
Berücksichtigung neuer Erkenntnisse überhaupt erst
zulasse.
|
|
Vorgezogene
Rückholung“
-
mehr als ein Ablenkungsmanöver?
Der
gegenwärtige Betreiber der Schachtanlage Asse II (BGE) hat am
20.3.2018 bekannt
gegeben,
dass er eine vorgezogene Rückholung des Atommülls von
der 725 m-Sohle in Betracht zieht. Was soll das?
Die
vorgezogene Rückholung von 7% des Radionuklidinventars
(soviel lagert angeblich auf der 725m-Sohle) aus Asse II lösen
die Probleme des Atommülls in Asse II nicht. 93% wären
danach immer noch im Berg, darunter große Mengen Uran und
Thorium und das extrem gefährliche Plutonium.
Was
nötig ist und vom Asse II-Koordinationskreis immer wieder
gefordert wurde:
-
Gesamtkonzept für die Rückholung;
- Bau
eine neuen Schachtes
Asse 5 zur
Trennung von Personentransport und Atommüll-Transport;
-
Entwicklung von
Bergetechnik;
-
Trockenhaltung des ganzen Atommülls in Asse II,
besonders auf der 750m Sohle in den zubetonierten
Bereichen.
Bestenfalls kann eine Teilrückholung
einer Erprobung von Bergetechnik und der Feinjustierung der
kompletten Rückholung dienen. Dafür scheint es aber zu
früh zu sein, solange der neue Schacht Asse 5 noch nicht
gebaut ist.
Schlimmstenfalls liefert die Planung der
Teilrückholung nur einen Vorwand, um an der Asse zügig
ein Atommüll-Zwischenlager zu errichten, das dann als
Eingangslager für Schacht Konrad genutzt wird, in dem der
ganze nukleare LAW und MAW aus Deutschland zusammengeführt
wird.
|
Erhöhte
Lösungszutritte auf der 750 m-Sohle – erhebliche
Tritiumkontamination
Der
gegenwärtige Betreiber der Schachtanlage Asse II (BGE) hat
bekannt
gegeben,
dass auf der 750 m-Sohle in der Nähe der Einlagerungskammer 9
in den letzten Tagen erhöhte Mengen an Zutritts-Lauge
aufgefangen wurden.
Diese Lauge ist erheblich mit
Tritium (radioaktiver Wasserstoff, ein Betastrahler mit einer
Halbwertszeit von 12,3 Jahren) belastet. Die Herkunft des Tritiums
erklärt die BGE nicht, schließt aber einen direkten
Kontakt der Lauge mit dem auf 750m lagernden Atommüll
kategorisch aus.
Große Mengen von Tritium und
radioaktivem Kohlenstoff C-14 waren in den 1970er Jahren mit
Reaktorkerninventar
des Hochtemperaturreaktors Jülich in die Asse eingelagert
worden.
Die
meisten der Atommüll-Einlagerungskammern in der Schachtanlage
Asse II befinden sich auf der 750m-Sohle.
Der Asse II
Koordinationskreis hatte wiederholt dringend
davor gewarnt, die 750 m Sohle komplett zu verfüllen,
weil dann die Gefahr besteht, dass der Atommüll in den
Einlagerungskammern auf dieser Sohle unerkannt durchnässt
wird und in Lösung geht, siehe.
- Veranstaltungen
in Remlingen und Wolfenbüttel im Herbst 2016
„Asse
II: Flutung durch die Hintertür?!Drohende Verfüllung
gefährdet unsere Region“
-
Veröffentlichung "Asse
Durchblicke" Nr. 6,
Ende 2016:
- Beilage
in der "tageszeitung"
Frühjahr
2017
- Protestaktion
in Berlin am 2.5.2017
Der
vorherige Betreiber von Asse II, das Bundesamt für
Strahlenschutz unter dem damaligen Präsidenten Wolfram König,
hatte die Verfüllung bis zum 24. April 2017 durchgeführt
und angeblich abgeschlossen. Am 25. April waren die
Betreiberaufgaben an die BGE übergegangen, erst am 2. Mai
2017 wurde (parallel zum Protest in Berlin) der Abschluss
der Arbeiten auf 750m bekannt gegeben.
Unsere
Positionsbestimmung
vom 13.6.2017:
1.)
zu den Verfüllmaßnahmen auf der 750m-Sohle;
2.)
zum Umgang mit wissenschaftlicher Kritik;
3.) zum Asse
II-Begleitprozess.
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Veröffentlichung
des AufpASSEn e.V. zur Zwischenlagersuche:
„Nicht nur
für den Atommüll aus dem Schacht Asse II?“
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Asse
2-Begleitprozess stärken,
Regeln zum Umgang mit
wissenschaftlicher Kritik festlegen,
Fehler des bisherigen
Betreibers BfS korrigieren:
Für
einen zukunftsfähigen Umgang mit Asse II !
In
der Schachtanlage Asse II hat die neue „Bundesgesellschaft
für Endlagerung“ (BGE) das Bundesamt für
Strahlenschutz abgelöst. Aus diesem Anlass fordert der Asse
II Koordinationskreis den neuen Betreiber auf, fragwürdige
Verfüllmaßnahmen des alten Betreibers zügig zu
korrigieren.
Da diese Verfüllmaßnahmen
entgegen der wissenschaftlich fundierten Kritik der „Asse 2
Begleitgruppe“ durchgeführt wurden, ohne dass sich der
Betreiber mit der wissenschaftlichen Kritik nachvollziehbar
auseinandergesetzt hätte, lautet unsere Forderung in dieser
Hinsicht: gesetzliche Regelungen müssen ein derartiges
ignorantes Vorgehen des Betreibers einer Atomanlage
unterbinden.
Der Begleitprozess zur Schließung
der Schachtanlage Asse II wird mitunter auch als Modell für
andere Begleitprozesse im Atombereich verstanden. Das
Umweltministerium wünscht Strukturveränderungen. Wir
fordern für den Begleitprozess: Die Unabhängigkeit der
wissenschaftlichen Berater stärken und die Kommunikation
verbessern!
Unsere
Positionen und Forderungen im Einzelnen:
1.) zu den
Verfüllmaßnahmen auf der 750m-Sohle;
2.) zum
Umgang mit wissenschaftlicher Kritik;
3.) zum Asse
II-Begleitprozess.
Hier
die Positionsbestimmung vom 13.6.2017
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Beteiligt
sich der Kreistag an der Demontage der Asse
2-Begleitgruppe?
Landrätin
Christiana Steinbrügge, Vorsitzende der Asse 2-Begleitgruppe,
und verschiedene Bürgermeister/innen haben angekündigt,
in den nächsten Tagen und Wochen dem Kreistag Wolfenbüttel
und den Samtgemeinderäten sowie deren Umweltausschüssen
ihren Vorschlag für eine Änderung des Asse
II-Begleitprozesses vorzulegen.
In der öffentlichen
Sitzung der Begleitgruppe am 11.8.2017 wurde der Beschluss
gefasst, eine öffentliche Veranstaltung zur Zukunft des Asse
II-Begleitprozesses durchzuführen. Das Organisationskomitee
dafür hat diese auf dem 7.9. angesetzt, siehe nebenstehendes
Plakat.
Der Umweltausschuss des Kreistages hat
mittlerweile beschlossen, eine „Anhörung“
durchzuführen. Zu befürchten ist allerdings, dass die
Vielzahl von Stellungnahmen zur Frage der Weiterentwicklung des
Begleitprozesses außer acht gelassen wird.
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Zu
den erhöhten Radonwerten in Asse II
Die
BGE
meldete am 17. August
einen
Anstieg der Radonwerte bei einer Bohrung in Kammer 7/750m auf
maximal 17.000 Bq/m³, .
Eine
Einschätzung des unabhängigen Wissenschaftlers Dr. Ralf
Krupp dazu:
„17.000 Bq/m³ Rn ist nicht sehr viel für die Luft
in einer Einlagerungskammer mit Atommüll.
Die
Radon-Aktivitäten von Bodenluft liegen vergleichsweise im
Bereich 5.000 bis 500.000 Bq/m³. Grundwasser enthält in
Deutschland im Mittel 6.000 Bq/m³ Radon, welches im
Wasserwerk ausgestrippt wird. In einem Fall wurden in einem
Wasserwerk 40.000 Bq/m³ Luft festgestellt. - Auch der
Wischtest (1 Zerfall in 10 Sekunden pro cm²) ist nicht
wirklich besorgniserregend.
Grundsätzlich sollten aber
auch geringe Strahlendosen vermieden werden, solange der Aufwand
verhältnismäßig ist. Die vom BGE getroffenen
Vorsichtsmaßnahmen sind insoweit richtig.
Die
Pressemitteilung des BGE ist wegen der fehlenden Einordnung und
Bewertung der berichteten Aktivitäten allerdings geeignet,
die Bevölkerung unnötig zu beunruhigen.“
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Informationen
zur Asse II-Begleitgruppe
Der
Asse II-Koordinationskreis hat am 4.8.2017 eine Broschüre zu
den Konflikten im Asse II-Belgeitprozess und zu Modellen zu seiner
Fortführung veröffentlicht:
INHALT:
Die
Asse 2-Begleitgruppe im Spannungsfeld, S. 2–4
Der
Struktur-Vorschlag des A2K, S. 5–9
- Ziele und
Kriterien
- Vorschlag für eine Geschäftsordnung
-
Schaubilder
Kritik des Vorschlags der Landrätin und der
Bürgermeister/innen, S. 10–11
Aktuelle Satzung der
Asse 2-Begleitgruppe, S. 12
Asse II-Proteste in Berlin, S.
13–14
Drei Hauptforderungen zu Asse II, S. 15
Fazit:
„Begleitgruppe stärken!“, S. 16
PDF
hier zum Download
–
die
Mittelseiten im Zusammenhang hier
als PDF
Druckexemplare
auf Anfage an info@asse-watch.de
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Asse
II-Koordinationskreis stellte am Montag, den 19.6., sein
Modell
zur
Diskussion:
Gemeinsamen
„Runden Tisch“ der Asse 2-Begleitgruppe erhalten!
Am
Freitag, den 16. Juni, sind die Hauptverwaltungsbeamten der
Sitzung der Asse 2-Begleitgruppe kurzfristig fern geblieben. Sie
haben sich dem internen Gespräch über die vorliegenden
Modelle für eine Weiterentwicklung der Struktur der
Begleitgruppe verweigert und die anderen Mitglieder brüskiert.
Daher stellen wir heute (Montag, den 19. Juni) unser Modell
(DOWNLOAD
HIER)
der Öffentlichkeit vor und bitten um Rückmeldungen dazu
an info
[ät] asse-watch.de
.
Viele
Jahre lang hat die Zusammenarbeit der regionalen Vertreter in der
Begleitgruppe zu Themen um Asse II recht gut
funktioniert.
Auch bei kontroversen Meinungen ergab sich durch die Diskussion
immer wieder eine gemeinsame Position der regionalen
Begleitgruppe. Vieles konnte erreicht werden: der
Optionenvergleich, die Behandlung von Asse II nach Atomrecht, die
Aufnahme der Atommüll-Rückholung ins Atomgesetz.
Genau
dieses Element des gemeinsamen Runden Tisches will der Vorschlag
der vier Hauptverwaltungsbeamten (Landrätin Steinbrügge,
Bürgermeister Pink, Bürgermeisterin Bollmeier und
Bürgermeisterin Eickmann-Riedel) abschaffen. Eine Vielzahl
von neuen Gremien mit einem Wirrwarr von Verbindungen zwischen
ihnen würde die Diskussion und eine Positionsfindung
erheblich verkomplizieren, wenn nicht gar lahmlegen. Dieses würde
eine kritische Begleitung der Rückholung des Atommülls
und der Schließung der Schachtanlage Asse II enorm
schwächen. Der Asse II-Koordinationskreis wendet sich gegen
die Aufspaltung der regionalen Begleitgruppe in viele
Untergruppen.
Deswegen
stellen wir unser Modell zur Diskussion und fordern eine
öffentliche Diskussion über die verschiedenen Vorschläge
und Stellungnahmen, nicht allein über den Vorschlag der vier
Beamten!
Wir
wissen uns in diesem Punkt einig mit vielen anderen Akteuren: wir
plädieren für einen Erhalt der regelmäßig an
einem einheitlichen Tisch tagenden Runde der stimmberechtigten
Mitglieder der Begleitgruppe, also der „a2b-klein“.
Bei einer Abschaffung dieser „a2b-klein“ könnten
Konflikte zwischen regionalen Akteuren nicht mehr dort gelöst
werden, sondern würden vermutlich in die große
öffentliche Runde mit Behörden und Ministerien getragen
werden. Das kann nicht Sinn und Zweck einer Asse 2-Begleitgruppe
sein.
Eine
Änderung der Struktur und der Geschäftsordnung der Asse
2-Begleitgruppe kann nach deren Regularien nur durch die
stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Kein anderes
Gremium hat das Recht, der Asse 2-Begleitgruppe neue Strukturen
vorzuschreiben. (weiter)
Modellvorschlag
des
Asse II-Koordinationskreises
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Befremdliche
Geschehnisse rund um die Sitzung der stimmberechtigten Mitglieder
der Asse 2-Begleitgruppe
Am
Freitag, den 16. Juni, hatten sich um 14 Uhr die Vertreter von
Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und des Kreistages in
Hotel Rilano 24/7 getroffen, weil zur Begleitgruppensitzung
eingeladen worden war, um über die Verschläge für
eine Strukturreform zu diskutieren. Angereist – aus Hannover
und Berlin – waren auch Wissenschaftler der „Arbeitsgruppe
Option Rückholung“, die die Begleitgruppe beraten.
Um
14 Uhr trat die für die Begleitgruppe tätige Angestellte
des Landkreises vor die versammelte Runde, um eine Nachricht aus
dem Büro der Landrätin mitzuteilen: die
Begleitgruppensitzung würde nicht stattfinden. Eine weitere
Begründung wurde nicht gegeben.
Gegen 16 Uhr nahm
dann ein Vertreter der örtlichen Presse Kontakt mit einem
Bürgerinitiativ-Mitglied in der Begleitgruppe auf und teilte
mit, dass genau um 14 Uhr eine Pressekonferenz mit der Landrätin
stattgefunden habe, in der es um die Umstrukturierung der
Begleitgruppe gegangen sei. Der Pressevertreter bat um eine
Stellungnahme zu Vorwürfen, die auf dieser Pressekonferenz
erhoben worden seien.
Die Hauptverwaltungsbeamten
werfen laut
http://regionalwolfenbuettel.de/asse-begleitgruppe-im-streit-ein-klarer-vertrauensbruch
dem
Asse II-Koordinationskreis (A2K) einen Vertrauensbruch vor. Der
A2K hatte jedoch nicht die Vorstellungen der
Hauptverwaltungsbeamten an die Öffentlichkeit getragen,
sondern vielmehr seine eigenen Kriterien für eine
Strukturentwicklung und ein eigenes Modell für eine
Strukturanpassung veröffentlicht. Dies geschah im Paket mit
anderen Vorstellungen für einen zukunftsfähigen Umgang
mit Asse II, siehe unten.
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Petition
unterstützen
Zusammenstellung
der 14 wichtigsten Kritikpunkte
am
Handeln des BfS bezüglich Asse 2:
zu den
Verfüllmaßnahmen,
zur Konzeptlosigkeit und zu den
Zeitverlusten
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Erklärung
vom 13.06.2017
Asse
2-Begleitprozess stärken,
Regeln zum Umgang mit
wissenschaftlicher Kritik festlegen,
Fehler des bisherigen
Betreibers BfS korrigieren:
Für
einen zukunftsfähigen Umgang mit Asse II
In
der Schachtanlage Asse II hat die neue „Bundesgesellschaft
für Endlagerung“ (BGE) das Bundesamt für
Strahlenschutz abgelöst. Aus diesem Anlass fordert der Asse
II Koordinationskreis den neuen Betreiber auf, fragwürdige
Verfüllmaßnahmen des alten Betreibers zügig zu
korrigieren.
Da diese Verfüllmaßnahmen
entgegen der wissenschaftlich fundierten Kritik der „Asse 2
Begleitgruppe“ durchgeführt wurden, ohne dass sich der
Betreiber mit der wissenschaftlichen Kritik nachvollziehbar
auseinandergesetzt hätte, lautet unsere Forderung in dieser
Hinsicht: gesetzliche Regelungen müssen ein derartiges
ignorantes Vorgehen des Betreibers einer Atomanlage
unterbinden.
Der Begleitprozess zur Schließung
der Schachtanlage Asse II wird mitunter auch als Modell für
andere Begleitprozesse im Atombereich verstanden. Das
Umweltministerium wünscht Strukturveränderungen. Wir
fordern für den Begleitprozess: Die Unabhängigkeit der
wissenschaftlichen Berater stärken und die Kommunikation
verbessern!
Unsere
Positionen und Forderungen im Einzelnen:
1.) zu den
Verfüllmaßnahmen auf der 750m-Sohle;
2.) zum
Umgang mit wissenschaftlicher Kritik;
3.) zum Asse
II-Begleitprozess.
Hier
die Positionsbestimmung vom 13.6.2017
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Protestmarsch
in Berlin am 2. Mai 2017
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Statement
zum Betreiberwechsel von Asse II
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Verfüllung
der Begleitstrecke am
24.4.2017,
von BfS / BGE bekanntgegeben am 2.5.2017
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28.4.:
taz-Beilage „Asse-Alarm“
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4.
April 2017: Bitteres Jubiläum –
50.
Jahrestag der ersten Einlagerung von Atommüll in Asse II
Kurzgefasse
Information zu Asse II
Bericht
von der Kundgebung am Asse-Schacht
Redebeiträge
der Kundgebung am Asse-Schacht
Grußbotschaften
anderer Standorte und Initiativen
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Rednerin
Dr. Ursula Kleber und andere
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Blick
über die Kundgebung hinweig auf das Schachtgeländer mit
Förderturm
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Sarg
mit der Aufschrift „Region Asse – ruhe sanft“
wurd zum Eingang der Schachtanlage Asse II gtragen. Förderturm
im Hintergrund
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Durch
Verfüllung in der Asse droht Vernässung des Atommülls
Entscheidung
des Bundesamtes für Strahlenschutz nicht nachvollziehbar
(Info vom 18.01.2017)
Vertreter/innen
der Asse 2-Begleitgruppe machten dem Umweltausschuss des
Bundestages in einem Fachgespräch
am 18.01.2017
deutlich
: die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geplante
Verfüllung auf der 750 m-Sohle erschwert die Rückholung
des Atommülls. Die wissenschaftliche Kritik an dem Vorhaben
wird vom Betreiber und von den niedersächsischen
Genehmigungsbehörden ignoriert. Das macht den vor knapp 10
Jahren installierten Begleitprozess nahezu wirkungslos. Um die
Befassung des Umweltausschusses mit den BfS-Plänen zur
Verfüllung und mit dem unzureichenden Umgang mit der
wissenschaftlichen Kritik daran hatte
der Asse II-Koordinationskreis am 19.12.2016 gebeten.
Mögliche
negative Folgen der Verfüllmaßnahmen auf der 750
m-Sohle
Moniert
wurde die beabsichtigte Sorelbeton-Verfüllung eines Stollens,
der vor den verschlossenen Atommüll-Einlagerungskammern
entlangführt. Auf diesem Stollen wird gegenwärtig an
verschiedenen Stellen radioaktive Lauge aufgefangen, die
mutmaßlich aus dem Laugenzufluss stammt und den Atommüll
in den Kammern durchflossen hat.
Wenn
dieser Stollen verfüllt würde, können etwaige neue
Laugenstellen nicht mehr gefunden werden. Die Gänge vor den
Einlagerungskammern sind gewissermaßen die Augen, mit denen
wir die Entwicklung des radioaktiven Laugenflusses im Berg
beobachten können. Diese Augen will das Bundesamt für
Strahlenschutz mit Sorelbeton verschließen. Außerdem
besteht die Gefahr, dass die gegenwärtigen Fließwege
durch das zusätzliche Gewicht der Verfüllmasse
zugedrückt und damit verschlossen werden. Dann würde
sich Lauge in den Kammern aufstauen, mit dem Atommüll, den
metallischen Fässern und dem Salz reagieren. Dadurch könnte
der Atommüll in Lösung gehen. Das ist nicht akzeptabel.
Atommüll muss nach Möglichkeit trocken gelagert werden,
das ist das oberste Gebot für
Atommüll-Deponierung!
Wissenschaftliche
Kritik beiseite geschoben
Seit
Jahren kritisieren die unabhängigen Wissenschaftler, die dem
regionalen Begleitgremium zuarbeiten, das Vorhaben des Betreibers.
Doch ihre Gutachten wurden im Antrags- und Genehmigungsverfahren
für die fragliche Verfüllmaßnahme weder
nachvollziehbar bewertet noch auch nur dokumentiert.
Im
Umweltausschuss wurde dargelegt: Neue Verbindlichkeiten sind
notwendig, um einen wirksamen Asse II-Begleitprozess zu
gewährleisten: Die Stellungnahmen der Begleitgruppe und der
Wissenschaftlergruppe AGO müssen in Genehmigungsverfahren
aufgenommen und schriftlich bewertet werden. Dazu ist ein
entsprechender Erlass aus dem Umweltministerium erforderlich.
In
Genehmigungsverfahren müssen die Auswirkungen des
Notfallkonzeptes auf die angestrebte Rückholung und die
Gesamtplanung berücksichtigt werden.
Weitere
Forderungen der Asse II-Begleitgruppe:
1.
Alle Arbeiten im Bergwerk müssen in ihren Auswirkungen auf
die Rückholung abgewogen und dokumentiert werden. Dazu muss
der Betreiber endlich einen Masterplan für die Rückholung
vorlegen.
2. Die fragliche „2. südliche
Richtstrecke nach Westen auf der 750 m-Sohle“ muss offen
gehalten und gepflegt werden, solange ausreichende Bergsicherheit
gegeben ist.
3. Das Notfallkonzept muss revidiert werden. Wir
brauchen ein Notfallkonzept, bei dem der Atommüll möglichst
trocken bleibt und nicht absichtlich geflutet wird.
Topfkonzept
zur Notfallvorsorge untauglich
Das
„Topfkonzept“, das das BfS verfolgt, entspringt einem
Wunschdenken. Man weiß nicht, wo die Lauge herkommt, und man
weiß nicht, wo sie hinfließt, sondern hofft im Grunde
darauf, dass ein deckelloser „Topf“ mit einer
unbekannten Zahl von Löchern im Boden und in den Seitenwänden
die Lauge und den Atommüll halten wird. Ziel muss es sein,
die Kontrolle über den Atommüll in der Asse wieder
herzustellen. Das „Topfkonzept“ des Bundesamtes für
Strahlenschutz kann dies nicht gewährleisten.
|
Laugensumpf
vor Kammer 9 auf der 750 m-Sohle:
hier will das BfS verfüllen. Radioaktive Laugen treten aus,
vermutlich stammen sie aus der Atommüllkammer 10 auf der 750
m-Sohle und laufen durch die Kammer 9. Rostfarbene Partikel deuten
auf eine Korrosion der Atommüll-Fässer. Nach der
Verfüllung wäre unklar, wo die Laugen bleiben; sie
könnten sich in der Einlagerungskammer aufstauen und den
Atommüll vernässen oder ihn gar auflösen. (Foto:
Ralf Krupp)
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Schnittzeichnung
des Asse-Salzstocks
(für
Vergrößerung anklicken!)
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Risszeichnung
der 750 m-Sohle
(für
Vergrößerung anklicken!)
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Arbeitet
das BfS in Asse II nach Stand von Wissenschaft und Technik?
Dr.
Ralf Krupp hat die Antragsunterlagen zu dem Genehmigungsverfahren
„Sonderbetriebsplan 1/2016“, also die höchst
umstrittene Verfüllung der zweiten südlichen
Richtstrecke nach Westen auf der 750-m-Sohle, durchgesehen und
bewertet. Es sollte ermittelt werden, „ob bei der
Antragstellung und Genehmigung des Sonderbetriebsplans 1/2016 alle
wesentlichen Dokumente Bestandteil der Antragsunterlagen waren“
und „ob die Genehmigungsbehörden“ Landebergamt
(LBEG) und die Endlagerüberwachung (EÜ) des BfS
„wesentliche Argumente und Kritikpunkte nicht berücksichtigt
haben“. Hier
die Stellungnahme von Dr. Krupp.
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Gerade
erschienen:
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Forderungen
zu Verfüllung, Notfallvorsorge und Rückholung
vom
4.11.2016
Geschäftsordnung
der Asse II-Begleitgruppe
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Veranstaltung
am
Di., 01.11.2016,
19.30
Uhr, Wolfenbüttel Rathaus-Saal:
„Asse
2: Flutung durch die Hintertür?!
Drohende
Verfüllung gefährdet unsere Region“
Bei
der Veranstaltung „Asse 2 - Flutung durch die Hintertür?!“
im vollbesetzten Rathaussaal von Wolfenbüttel diskutierten am
Dienstagabend die Referenten Dr. Ralf Krupp, Dr.-Ing. Frank
Hoffmann und Heike Wiegel mit dem Publikum kritische Anfragen an
die Verfüll-Maßnahmen, die das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) auf der 750m-Sohle ab Januar 2017 vornehmen
will.
Das
BfS plant, dort ab Januar 2017 weitere Bereiche vor den
Atommüll-Einlagerungskammern mit Sorelbeton zu verfüllen.
Es begründet das damit, dadurch das Bergwerk zu stabilisieren
und Notfallvorsorge zu betreiben. Jedoch treten dort unten, auf
der sogenannten „2. südlichen Richtstrecke nach Westen“
der 750m-Sohle, schon jetzt radioaktive Laugen auf. Gegenwärtig
können diese Laugen gefunden, aufgenommen und abtransportiert
werden. Das würde bei einer Verfüllung erschwert
werden.
Die
Anfragen bezüglich der BfS-Pläne waren deutlich: Wie
nachhaltig ist das BfS-Konzept, Lauge an einigen Stellen auf der
750m-Sohle fassen und über Rohre auf die 700m-Sohle
hochpumpen zu wollen? Was passiert, wenn die Rohre durch den
Bergdruck zerquetscht werden? Wie soll man die radioaktive Lauge
abpumpen, wenn sich Fließwege verändern? Derzeit können
etwa 10 Kubikmeter nichtkontaminierte Lauge hundert Meter oberhalb
der Einlagerungskammern aufgefangen werden – was passiert,
wenn sich diese Lauge neue Wege sucht und auf die 750m-Sohle
fließt?
Er
wurde dargestellt, dass das BfS die beabsichtigten Verfüllungen
damit rechtfertigt, dass dadurch die Standsicherheit des
Grubengebäudes erhöht würde. Aber warum werden
nicht zuerst größere Hohlräume verfüllt, die
es auch noch in anderen Bereichen gibt? Und warum werden nicht
zuerst Hohlräume in den Bereichen des Bergwerks verfüllt,
in denen die Verformungsraten am größten sind?
Die
Wissenschaftlergruppe AGO („Arbeitsgruppe Option
Rückholung“) hatte dem BfS Alternativ-Vorschläge
zur Offenhaltung der „2. südlichen Richtstrecke nach
Westen“ und auch zur Drainage dieser Strecke bei einer
Verfüllung vorgelegt. Keiner dieser Vorschläge wurde vom
Betreiber geprüft und mit den eigenen Maßnahmen
verglichen, stattdessen wurden die Vorschläge der AGO mit
teilweise absurden Veränderungen abgewandelt.
Das
Bundesamt für Strahlenschutz meint, mit den Maßnahmen
ein taugliches Notfallkonzept umzusetzen und favorisiert dabei die
Abschottung der Atommüllkammern. Gegenüber dem
Flutungskonzept des alten Betreibers (Helmholtzzentrum München)
hat es aber, so wurde an dem Abend deutlich, gravierende
Nachteile: es gibt keine „Strömungsbarrieren“ und
außerdem sind große Resthohlräume der
Atommüllkammern noch nicht verfüllt. Deswegen werden im
Notfall, wenn große Mengen Lauge in das Bergwerk einbrechen
sollten, diese nicht um die Einlagerungskammern herumgeleitet,
sondern eher in sie hineingeleitet.
Bei
der Rückholung müssen die Atommüllkammern geöffnet
werden und damit würde ein Notfallkonzept, das auf
Abschottung setzt, nicht mehr funktionieren. Daraus ergeben sich
Anfragen: Wieso setzt das BfS ein Notfallkonzept um, das bei einer
Rückholung untauglich wäre? Warum wird nicht gleich ein
Notfallkonzept erarbeitet und umgesetzt, das auch bei einer
Rückholung des Atommülls die Notfallsicherheit
gewährleisten würde?
Das
geplante Zubetonieren hat sich das BfS im Wesentlichen nach
Bergrecht durch das Landesbergamt genehmigen lassen. Auch hieran
stellen sich Anfragen: Warum ist das zulässig, wenn doch ein
Rückgängigmachen der Maßnahme, also ein
Wiederaufbohren nach Atomrecht genehmigt werden müsste und
komplizierte Sicherungsmaßnahmen erfordern würde, weil
sich unten radioaktive Lauge ausgebreitet haben könnte?
Zur
Veranstaltung hatte der der Asse II-Koordinationskreis (A2K)
eingeladen, die Koordinierungsrunde von Bürgerinitiativen,
Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen, die sich der Frage der
langfristigen radiologischen Sicherheit der Region um die Asse
widmen.
Heike
Wiegel vom Asse II-Koordinationskreis präsentierte
abschließend dessen Forderungen: Der A2K fordere ein
sofortiges Aussetzen der Verfüllung der 2. Südlichen
Richtstrecke, auf der 750m Sohle und eine kritische Aufarbeitung
der Probleme, also ein Moratorium; außerdem die Einbindung
der Rückholung in die Notfallvorsorge und die Revidierung des
„Topfkonzeptes“.
Weiterhin
fordere der A2K die Einbindung und Berücksichtigung der AGO
Stellungnahmen bei den Zulassungen und Genehmigungen. BfS, BMUB,
LBEG und NMU sollten die AGO-Vorschläge und
AGO-Stellungnahmen unverfälscht ernsthaft prüfen und
wissenschaftlich nachvollziehbar dazu Stellung nehmen.
Ferner
fordere der Asse II-Koordinationskreis das BfS auf, alle
Handlungen zu unterlassen, die zu einer weiteren Vernässung
des chemo-toxischen und radioaktiven Mülls führen
könnten. Außerdem solle das BfS nachweisen, wie
radioaktiv kontaminierte Lauge von mehr als 1m³ / Tag
entsorgt werden kann, denn die Überschreitung dieser Menge
gilt gegenwärtig als eine ausreichende Voraussetzung dafür,
die Rückholung des Atommülls aus der Asse
abzubrechen.
Laugensumpf
vor Kammer 9 auf der 750 m-Sohle: hier will das BfS verfüllen.
Radioaktive Laugen treten aus, vermutlich stammen sie aus der
Atommüllkammer 10/750 und laufen durch die Kammer 9.
Rostfarbene Partikel deuten auf eine Korrosion der
Atommüll-Fässer. Nach der Verfüllung wäre
unklar, wo die Laugen bleiben; sie könnten sich in der
Einlagerungskammer aufstauen und den Atommüll vernässen
oder ihn gar auflösen. (Foto: Ralf Krupp)
Ausführliche
Informationen zur Kritik an den Planungen des BfS, mit
Dokumenten
Grundriss
der
750 m-Sohle mit Einzeichnung der Bereiche, die das BfS verfüllen
will:
Zusammenstellung
der 14 wichtigsten Kritikpunkte
am
Handeln des BfS bezüglich Asse 2: zu den Verfüllmaßnahmen,
zur Konzeptlosigkeit und zu den Zeitverlusten:
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Bürgerinitiativen
warnen vor Verfüllung
der Atomüllkammer-Zuwege in
der Asse
Vernässung
des Atommülls droht – BfS-„Topfkonzept“
riskant und nutzlos
Das
Bundesamt für Strahlenschutz will in der Asse auf der 750
m-Sohle Zuwege zu Atomüll-Kammern verfüllen. Um auf die
weitreichenden Folgen dieser Maßnahmen aufmerksam zu machen
und davor zu warnen, lud der Asse 2-Koordinationskreis nach
Remlingen ein, unter dem Titel: „Asse 2: Flutung durch die
Hintertür?! Drohende Verfüllung gefährdet unsere
Region“.
Zwei
Wissenschaftler, die zur wissenschaftlichen Expertengruppe der
Asse 2-Begleitgruppe (AGO, „Arbeitsgruppe Option
Rückholung“) gehören, trugen am 25.10. ihre
jeweiligen Einschätzungen bezüglich der vom BfS
geplanten Maßnahmen vor.
Der
Hydrogeologe Dr. habil. Ralf Krupp monierte, dass die vom BfS
erstellte „Machbarkeitsstudie zur Offenhaltung“
wichtige Optionen und Varianten, einschließlich der
Vorschläge der AGO, nicht betrachtet habe. Die darauf
aufbauende „Risikoabwägung“ habe entscheidende
Risiken der Verfüllung nicht erkannt und sie nicht in die
Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung sei aus
Sicht der AGO methodisch fehlerhaft und nicht nachvollziehbar.
Dr.
Krupp wörtlich: „Die Notfallvorsorge des BfS,
insbesondere das Topfkonzept, wird während der Rückholung
der Abfälle unwirksam und damit nutzlos. Im Fall eines
unbeherrschbaren Lösungszutritts wird durch das Topfkonzept
das radiologische Risiko drastisch erhöht, indem die Lösungen
in die unverfüllten Einlagerungskammern kanalisiert
werden.“
Der
Anlagenbauer Dr.-Ing. Frank Hoffmann verglich die sogenannte
„Notfallplanung“ des jetzigen Betreibers der Asse mit
dem Schließungskonzept des vorherigen Betreibers. „Die
Notfallplanung des BfS setzt das alte Konzept seiner Vorgängerin,
des Helmholtzinstitutes, zur Verfüllung um. Dabei werden nach
meiner Auffassung die Abläufe aus den Einlagerungskammern in
die Begleitstrecken verschlossen und eine zusätzliche
Vernässung der eingelagerten Abfälle riskiert, wodurch
Gefahren für die Rückholung entstehen können“,
so Dr.-Ing. Hoffmann.
Heike
Wiegel, Vorstandsmitglied von AufpASSEn e.V. stellte die
Forderungen des Asse 2-Koordinationskreises (A2K) vor, an erster
Stelle die nach einem Moratorium bezüglich der geplanten
Verfüllmaßnahmen: „Der A2K fordert ein sofortiges
Aussetzen der Verfüllung der 2. Südlichen Richtstrecke
auf der 750m Sohle und eine kritische Aufarbeitung der Probleme.“
Außerdem
müssten die radiologischen Risiken des Topfkonzeptes beachtet
und ernst genommen werden, dieses Konzept müsse revidiert und
die Rückholung in die Notfallvorsorge einbezogen werden.
Insbesondere das Bundesamt für Strahlenschutz wurde
aufgefordert, „alle Handlungen zu unterlassen, die zu einer
weiteren Vernässung des chemo-toxischen und radioaktiven
Mülls führen können“, so Wiegel weiter. Alle
beteiligten Behörden (das BfS selber, das Landesbergamt, die
Umweltministerien in Hannover und Berlin) müssten die
Vorschläge und Stellungnahmen der wissenschaftlichen
Arbeitsgruppe Option Rückholung unverfälscht ernsthaft
prüfen und wissenschaftlich nachvollziehbar dazu Stellung
nehmen.
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Atommüll-Rückholung
aus Asse II:
Zielt der Betreiber BfS absichtlich
daneben?
Hinweise
mehren sich, dass viele Arbeiten nicht der Rückholung dienen,
sondern eine Vernässung und Flutung des Atommülls
in der Asse vorbereiten
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber der
Schachtanlage Asse II erweckt nach wie vor den Eindruck, dass es
nicht zielgerichtet handelt, um den Atommüll aus der Asse
unverzüglich zurückzuholen. Das BfS verfehlt damit
seinen gesetzlichen Auftrag.
Die
Bürgerinitiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die im Asse
II-Koordinationskreis (A2K) zusammenarbeiten, warnen die
Verantwortlichen und die Öffentlichkeit: bei dem
gegenwärtigen Vorgehen des BfS besteht die große
Gefahr, dass der eingelagerte atomare und chemotoxische Müll
in Asse II vor der Rückholung absäuft. Das BfS betoniert
Zugänge zu den Einlagerungskammern, es zerstört damit
die vorhandene Drainage und provoziert, dass die Kammern noch
stärker durchnässen.
Wir
fordern:
-
das BfS muss eine vernünftige Drainage der Atommüll-Kammern
planen und umsetzen,
- das BfS muss den erforderlichen
Bergungsschacht Asse 5 zügig bauen,
- das BfS muss die
überfällige konkrete Rückholungsplanung
beschleunigen.
Bei
nüchterner Betrachtung der Fakten kommen wir zu der
Einschätzung, dass das BfS die ursprünglichen
Stilllegungspläne des ehemaligen Asse-Betreibers, des
Helmholtz-Institut München für Gesundheit und
Umweltschutz (HMGU) in Form einer „Hidden Agenda“
(verstecktes Vorgehen) weiter umsetzt, während es der
Öffentlichkeit nur vorgaukelt, die radioaktiven Abfälle
rückholen zu wollen.
Das
BfS stellt fortwährend Probleme in den Vordergrund, aber
liefert keine Lösungen. Es soll endlich darstellen, wie
Maßnahmen zur Rückholung schneller gehen können.
Dazu sollte es den Willen zur gesetzlich geforderten Rückholung
nicht nur behaupten, sondern ihn durch wirksame Taten
nachweisen.
Die
folgenden vierzehn besorgniserregenden Beobachtungen führen
uns zu diesen Vorwürfen:
In
der kompletten Erklärung mit Quellenverweisen weiterlesen:
Presse-Erklärung
des A2K „Zielt der Betreiber BfS absichtlich daneben?“
vom 29.06.2016 mit Quellenverweisen - als PDF
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Ohne
Sanierung des Atommüll-Bergwerkes Asse II
keine
Glaubwürdigkeit in der Atommüll-Endlagerfrage
Erklärung
zur Präsentation des Abschlussberichtes der
Atommüll-Kommission in Berlin am 5.7.2016
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Turbulenzen
um die Asse 2-Begleitgruppe
Der
Asse 2-Begleitprozess ist in der Krise. (…) Zur
Erinnerung: Im Jahr 2008 kamen Skandale und Vertuschungen um den
Atommüll in der Asse erstmals an die breite Öffentlichkeit
und wurden bundesweit bekannt: Radioaktive Laugen im Berg
verklappt, Kindergeburtstagsfeiern im Atommüll-Bergwerk,
Abfälle aus Atomkraftwerken eingelagert – deklariert
als Forschungsabfälle. Um verlorenes Vertrauen
wiederzugewinnen und für Transparenz um die Vorgänge in
der Asse zu sorgen, wurde damals der Begleitprozess
eingerichtet.
Der Kern des Begleitprozesses war eine Runde
aus Bürgermeister/innen, Vertreter/innen von
Bürgerinitiativen, von Umweltverbanden, des Kreistages und
der Landkreisverwaltung, die sich seitdem alle 6 – 8 Wochen
traf: (...). Diese Runde mit ihrer heterogenen Zusammensetzung ist
keiner anderen Stelle untergeordnet und arbeitet auf der Grundlage
einer selbstgegebenen Geschäftsordnung. (…)
Aus
bislang unbekannten Gründen weigerte sich Landrätin
Steinbrügge, der gemäß Geschäftsordnung
die
Aufgabe zukommt, die Sitzungen zu eröffnen, zu leiten und zu
schließen, genau dies zu tun. Damit verließ sie die
Grundordnung der Begleitgruppe, die in eben dieser
Geschäftsordnung besteht.
Zudem sagte die Landrätin
die für den 28.08. angesetzten Sitzungen der Begleitgruppe ab
und deklarierte diese Unterbrechung der Arbeit als „Denkpause“.
(…)
Daraufhin formulierte eine Mehrheit der
stimmberechtigten Mitglieder (u. a. die Bürgermeister/innen
von Wolfenbüttel, Elm-Asse und Sickte und Vertreter/innen von
Umweltverbänden und Bürgerinitiativen) einen Brief an
die Landrätin und die Kreistagsfraktionen und forderten sie
auf, im Sinne der Zukunft des Begleitprozesses zu sieben Fragen
schriftlich Stellung zu nehmen, siehe unten. Konkrete Antworten
der Landkreisverwaltung und der Kreistagsfraktionen stehen aus,
die weitere Entwicklung ist offen.
Komplette
Presse-Erklärung des A2K vom 26.11.2015
Offener
Brief des Koordinationskreises vom 26.11.
Presse-Erklärung
des A2K vom 02.11.2015 - vollständig und als PDF
Offener
Brief von 11 Begleitgruppenmitgliedern vom 02.11.2015
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Sachlich,
fair und unabhängig für die Rückholung des
Atommülls und die sichere Schließung in der
Begleitgruppe zusammenarbeiten!
Bürgermeisterinnen,
Umweltverbände und Bürgerinitiativen fordern Vorsitz der
Asse 2 – Begleitgruppe zu neutraler Amtsführung und
sachorientierter Diskussion auf
(…)
Heute richten 11 von 17 stimmberechtigten Mitglieder der
Asse 2 – Begleitgruppe einen Katalog von sieben Fragen und
Anforderungen in einem „offenen Brief“ an Landratsamt
und Kreistag Wolfenbüttel. Zu diesen stimmberechtigten
Mitgliedern gehören die drei Bürgermeister/innen der
Stadt Wolfenbüttel sowie der Samtgemeinden Elm-Asse und
Sickte, die Vertreter/innen der Umweltverbände BUND und NABU
sowie die Vertreter/innen der Bürgerinitiativen, die im Asse
2-Koordinationskreis zusammenarbeiten,
In ihrem offenen
Brief fordern sie unter anderem:
1. eine unabhängige und
sachorientierte Arbeit der Begleitgruppe mit einer neutralen
Amtsführung des Vorsitzes und gemeinsam abgestimmter
Öffentlichkeitsarbeit,
2. die Rücknahme falscher
Anschuldigungen des Landkreises gegenüber der
Bürgerinitiative „aufpASSEn“,
(...)
5.
Einsatz für die Weiterarbeit der unabhängigen
wissenschaftlichen Experten der Arbeitsgruppe Option Rückholung
(AGO), und zwar der Begleitgruppenarbeit verpflichtet.
(…)
Presse-Erklärung
des A2K vom 02.11.2015 - vollständig und als PDF
Offener
Brief vom 02.11.2015
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Asse
II ist ein Gefahrenort, wie alle Atomanlagen
1.
Atomanlagen, zu denen sowohl Atomkraftwerke als auch
Atommüll-Depots gehören, setzen „Radioaktivität“
frei. Dies geschieht in Form von Direktstrahlung
und
von radioaktiven
Teilchen.
Beide
Formen von Radioaktivität, ionisierende Strahlung und
ionisierende Teilchen, haben die Eigenschaft, lebendes
Gewebe schädigen zu
können. Daher ist Radioaktivität grundsätzlich für
Lebewesen schädlich.
2. Aus der Atomanlage Asse II
wird seit der ersten Einlagerung 1967 Radioaktivität frei,
vor allem in Form von ionisierenden Teilchen. Zu diesen Teilchen
gehören radioaktiver
Wasserstoff, genannt „Tritium“ (H-3), und radioaktiver
Kohlenstoff, bezeichnet mit „C-14“.
3.
Lebewesen
können diese Teilchen mit dem Einatmen in sich
aufnehmen,
denn
Atemluft enthält sowohl Kohlendioxid (CO2)
als auch Wasserdampf (H2O).
Im Wasserdampf kann radioaktiver Wasserstoff sein, im CO2-Anteil
der Luft radioaktiver Kohlenstoff.
4. Diese
radioaktiven Teilchen haben die Eigenschaft, sich in
Körper von Lebewesen einlagern zu
können, da alle Lebewesen zu großen Teilen aus
Wasserstoff und Kohlenstoff bestehen.
Einmal in Körper
eingelagert, zerfallen diese radioaktive Teilchen zu einen nicht
vorhersagbaren Zeitpunkt und lösen
dann einen Ionisierungsprozess im Zellgewebe aus, verbunden mit
Schädigungen.
Dies kann sein im Gewebe von Organen wie Lunge oder Nieren
geschehen, aber auch in Stammzellen, in Samen- und Eizelle sowie
im Foetus.
5. Schädigungen können sich zeigen
u.a. in Krebserkrankungen,
in anderen Erkrankungen, in Aborten.
6.
Keine
Direktstrahlung und keine Aufnahme von ionisierenden Teilchen ist
ungefährlich.
Auch wenn Grenzwerte für ionisierende Teilchen oder
ionisierende Strahlung eingehalten werden, bedeutet das keine
Ungefährlichkeit dieser Ionisierungsursachen.
7.
Grenzwerte stellen politische Kompromisse dar:
zwischen dem Interesse von denen, die Atomanlagen betreiben
und damit unweigerlich Radioaktivität freisetzen, und dem
Interesse an der Gesundheit der Menschen, die von der Freisetzung
von Radioaktivität betroffen sind.
8.
Grenzwerte zeigen nicht, ob Radioaktivität ungefährlich
ist,
sondern welche gesundheitliche Belastung der betroffenen
Menschen gesetzlich zugelassen ist.
9. Um die Gefahren
und Belastungen einzuschätzen, die von Atomanlagen ausgehen,
ist es immer wichtig, sowohl die Freisetzung
von ionisierender Strahlung und als auch die Freisetzung von
ionisierenden Teilchen zu betrachten –
im
Normalbetrieb und bei möglichen Störfällen.
10.
Zur Verringerung der Belastung von Menschen durch die
Radioaktivität aus Atomanlagen
kann man z.B. den
Abschirmung der Radioaktivitäts-Quelle verbessern oder den
Abstand zu ihr erhöhen.
Daher:
ASSE-watch.
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Sonderseite
LEX
ASSE
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05.01.2015:
Asse II-Koordinationskreis der Bürgerinitiativen
Rückholung
des Atommülls aus der Asse:
Beschleunigen
statt bremsen!
Bald
zwei Jahre nach Verabschiedung des Sondergesetzes zur Schließung
der Asse, der „Lex Asse“, müssen wir als
Bürgerinitiativen feststellen, dass die verantwortlichen
Behörden die im Gesetz verankerte Beschleunigung der
Rückholung nicht umsetzen, sondern bremsen. Wir fordern
demgegenüber das Bundesumweltministerium auf, das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) als verantwortlichen Betreiber
anzuweisen und in die Lage zu versetzen, die Bergung des Atommülls
so zügig wie möglich in Angriff zu nehmen. Jedes
verstreichende Jahr erhöht die Gefahr eines
unkontrollierbaren Wassereinbruchs in die Schachtanlage Asse
II.
Das BfS setzt durch sein zögerliches Vorgehen
die Rückholung aufs Spiel. Dies kann man am Umgang des BfS
mit der Zwischenlagerfrage sehen, an der unzureichenden Behandlung
des Drainageproblems, an der extrem langen Planungszeit für
den neuen Schacht 5, an den nicht zielführenden Maßnahmen
der sog. Faktenerhebung und an dem Ungenutztlassen vorhandener
Beschleunigungspotentiale.
Die mitunter geäußerte
Auffassung, der Atommüll könne in der Asse sicher
aufbewahrt werden, ist illusionär. Durch den Bergdruck und
die zutretenden Laugen würde das radioaktive und
chemotoxische Inventar der Asse irgendwann ausgepresst, ohne dass
dann noch Gegenmaßnahmen möglich sind. Atommüll
und Giftmüll müssen daher kontrolliert geborgen werden.
Der Asse II-Koordinationskreis wendet sich dagegen, dass einige
Berater der Bundesregierung immer wieder die Gefahren
verharmlosen, die vom Verbleib des Atommülls in der Asse
ausgehen.
Presse-Erklärung
vom 05.01.2015
Hintergrund-Informationen
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Asse
II-Koordinationskreis der Bürgerinitiativen
Position
zur
Zwischenlagerung des Atommülls aus der
Asse:
„Zwischenlagerung
muss so erfolgen, dass sie den höchstmöglichen
Sicherheitsstandards folgt und von ihr die geringstmögliche
Belastung der Bevölkerung ausgeht.“
"Der
Asse II-Koordinationskreis fordert für den Standort eines
solchen Zwischenlagers ein zügiges,
kriterienbasiertes und ergebnisoffenes Auswahlverfahren.
Zu
berücksichtigende Kriterien sind dabei insbesondere:
•
Gefahren durch Bergschäden,
•
Gefahren durch Brand
oder
Überflutungen,
•
Abstand zur Wohnbebauung,
•
Gefahren durch Transporte,
•
Gefahren für eventuelle Trinkwasser-Gewinnung,
•
Rückwirkung auf den Prozeßablauf
der
Rückholung,
• Gefahren durch Tieffluggebiete
oder
Truppenübungsplätze.
Für
Bau und Betrieb müssen weiterhin folgende Kriterien gelten:
•
Auslegung und Betrieb dieses Zwischenlagers müssen
ausschließlich auf den Asse-Müll beschränkt
bleiben.
• Ein privater Betreiber ist ausgeschlossen.
•
Der Schutz vor Entwendung radioaktiven Materials muss
gewährleistet sein."
Quelle:
die letzte Presse-Erklärung des A2K in Sachen Zwischenlager.
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Asse
II-Koordinationskreis der Bürgerinitiativen
Position
zur Verfüllung von Kammer-Zugängen:
„Verfüllung
ohne Drainage bereitet die Flutung der Asse vor“
Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) setzt konsequent das Flutungskonzept
des abgesetzten Betreibers HMGU um – Rückholungsansätze
erweisen sich als schlechte Kosmetik
In
den letzten Wochen hat das Bundesamt für Strahlenschutz in
der Asse die Zugänge zu den Atommüll-Kammern 10 und 12
auf der 750 m-Sohle verfüllen lassen. In beiden Bereichen
gibt es Zulaufstellen von kontaminierter Lauge. Bei der Verfüllung
wurde jedoch nicht ausreichend auf die Drainage dieser Zuläufe
geachtet.
Während vor Kammer 12 das Drainagesystem
fragwürdig ist, gibt es vor Kammer 10 überhaupt keine
Drainage. Kammer 10 liegt ganz im Westen fast direkt unterhalb der
Stelle, an der Lauge aus dem umgebenden Gebirge in das Bergwerk
eintritt. Sollten sich die Fließwege auch nur leicht
verändern, würde sie sich in der unmittelbaren
Gefahrenzone befinden. Die Annahme des BfS, dass die
Laugenzutritte im Bereich der Kammer 10 vernachlässigbar
bleiben, ist fahrlässig. Veränderungen der
Laugenzuflüsse oder neue Zuläufe können in Zukunft
weder beobachtet noch drainiert werden. Das kann zu einer massiven
Behinderung der Rückholung des Atommülls führen.
Die
Durchführung dieser Maßnahmen begründet das BfS
mit betrieblicher Dringlichkeit. Diese wurde nicht nachgewiesen.
Das BfS argumentiert, dass verfüllte Bereiche wieder
aufgebohrt werden können, zeigt aber keine Problemlösung
für den Umgang mit kontaminierten Strecken auf. Wir erinnern
uns an den Genehmigungsaufwand, den das bloße Anbohren der
Atommüll-Kammern im letzten Jahr erforderte.
Infolge der
mangelhaften Umsetzung der Verfüllmaßnahme vor Kammer
10 ist am 15.8.2013 ein Salzblock von ca. 20 m³ und 40 t von
der Decke gestürzt. Dieser Löserfall wurde vom BfS den
Medien gegenüber als Begründung für die
Dringlichkeit der Maßnahme angeführt, obwohl er ihre
Folge war!
Der
Asse II Koordinationskreis fordert das Bundesamt für
Strahlenschutz auf
1.
Verfüllmaßnahmen in der Umgebung der
Einlagerungskammern zu unterlassen, solange sie nicht mit einem
Rückholungskonzept abgeglichen sind oder ein Alternativzugang
geschaffen wurde,
2. für alle Verfüllmaßnahmen
auf der 750m Sohle ein durchgängiges Drainagesystem zu
installieren und
3. eine vollständige detaillierte
Rückholungsplanung vorzulegen.
Rückholungsansätze
erweisen sich als schlechte Kosmetik
In
den letzten Wochen gab es Streit zwischen der Asse II
Begleitgruppe und dem BfS, ob die Rückholungs¬planung
schon beauftragt wurde. Dazu ist festzustellen: es wurde lediglich
eine Konzeptstudie zur Identifikation von Zugängen zu den
Kammern beauftragt, nicht aber eine konkrete Rückholungsplanung.
Diese Zugangsstudie ist nicht sinnvoll ohne eine enge
Verzahnung mit der gesamten Rückholungsplanung. Das
Leistungsverzeichnis für die Zugangsstudie ist zwar
öffentlich, aber es ist unklar, was davon in den beauftragten
Bearbeitungsumfang einfließt. Dieses unterliegt
nachträglicher Absprache zwischen dem BfS und dem
Auftragnehmer. Au0erdem ist nicht festgelegt, wie die Ergebnisse
der Studie dargestellt werden sollen.
Es wird offensichtlich:
als einzig konkretes liegt die Notfallplanung mit der Flutung der
Asse vor, Maßnahmen im Rahmen dieser Planung setzt das BfS
konsequent um. Die Rückholung ist im Stadium eines
Lippenbekenntnisses steckengeblieben.
Anlagen:
Zeichnungen
der 750 m – Sohle mit den Verfüllmaßnahmen:
-
Übersicht
über die 750 m – Sohle:
Asse2_750-m-Sohle_Uebersicht.jpg
- Detailzeichnung
von Kammer 10:
Asse2_750-m-Sohle_Detail_Kammer_10.jpg
- Detailzeichnung
von Kammer 12:
Asse2_750-m-Sohle_Detail_Kammer_12.jpg
Diese
Erklärung als PDF
Der
behördliche Schriftwechsel bezüglich dieser
Verfüllmaßnahmen ist öffentlich, das erste der
folgenden Dokumente beschreibt die Maßnahmen und teilweise
auch die Kritik daran - auch, dass das BfS diese Maßnahmen
entgegen der Kritik durchzuführen
beabsichtigte.
Hintergrunddokumente
zu den Verfüllungsmaßnahmen:
•
Schreiben
des BfS an das BMU: Schachtanlage Asse II, Umsetzung der Notfall-
und Vorsorgemaßnahmen, Verfüllmaßnahmen auf der
750-m-Sohle
•
Schreiben
des BfS an die Asse II Begleitgruppe: Betonierabeiten auf der
750-m-Sohle der Schachtanlage Asse II
•
Schreiben
des BfS an das BMU: Schachtanlage Asse II - Notfall- und
Vorsorgemaßnahmen
•
Antwort
des BMU auf den Bericht des BfS vom 13.06.2013
•
Schreiben
des BfS an das BMU: Schachtanlage Asse II, Umsetzung von
Notfallmaßnahmen, insbesondere auf der 750-m-Sohle
•
Antwortschreiben
des BfS an die Asse II Begleitgruppe
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Asse
II-Koordinationskreis zur Bundestagsentscheidung über die Lex
Asse am 28.2.2013:
Trotz
erzielter Teilerfolge bleibt Kritik an der Lex Asse
Erklärung
als PDF
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Wie
wirken die radioaktiven Emissionen des Atommülls im Schacht
Asse II?
Aus
der Asse treten ständig seit Jahrzehnten kontinuierlich
radioaktive Stoffe aus: radioaktiver Wasserstoff (Tritium, H-3),
radioaktiver Kohlenstoff (C-14) und weitere. Anders als
radioaktive Edelgase (zB Radon) verbleiben diese Radionuklide (H-3
und C-14) nicht nur eine kurze Zeit im Körper, wenn sie
eingeatmet werden. Vielmehr können sie z.B. als
Wassermoleküle oder Kohlenstoffatome in das Gewebe eingebaut
werden, Ihre längere Verweildauer macht sie gefährlich;
zerfallen sie während ihrer Einbindung in Körperzellen,
können sie z.B. Zellkerne und Zellteilungsmechanismen
schädigen.
Die Strahlenbelastung für Personen an
der der Asse durch die abgegebenen Radionuklide liegt ungefähr
bei dem 10fachen Wert dessen, was Personen an Atomkraftwerken
erdulden müssen. Zwar liegen die Emissionen von radioaktivem
Kohlenstoff (C-14) und Wasserstoff (H-3 / Tritium) in der
Größenordnung der Abgaben von Atomkraftwerken, doch da
kein hoher Schornstein sie weit verteilt, ist die nähere
Umgebung stärker betroffen als bei AKWs. Sie werden über
einen lediglich 11 m hohen Diffusor
abgegeben.
Die aus dem Diffusor austretende warme Luft (Bergwerksluft!)
steigt hoch und wird vom Wind weggetragen und verteilt.
Ausführlicher dargestellt wird dies in einer
Zusammenstellung
aus
dem Parlamentsbericht
„Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung”
der
Bundesregierung über das Jahr 2013 und dem ausführlicheren
„Gesamtbericht
zu
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung, mit den genauen
Zahlenwerten.
Hier auf einen Blick die
Gegenüberstellung für das Jahr 2009:
Das sollte bei der Suche nach den Ursachen für die
erhöhten Leukämie- und Schilddrüsenkrebs-Raten in
der Samtgemeinde Asse sowie für den erheblichen Überschuss
von Jungen in den Geburtsjahrgängen 1971-1979 nicht
unberücksichtigt bleiben.
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Keine
weiteren Hürden für die Rückholung!
-
Presse-Erklärung des Asse II-Koordinationskreises vom
5.10.2012 zur gegenwärtigen Diskussion um die Asse -
Die
Organisierung der Rückholung des Atommülls aus der Asse
duldet keine Verzögerungen. Auch die zuletzt vom Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) ins Spiel gebrachten theoretischen
Betrachtungen zu einer nicht vorhandenen Langzeitsicherheit dürfen
keine weiteren Hürden aufbauen.
Eile ist und bleibt
geboten: Alle Beschleunigungsmöglichkeiten für die
Rückholung müssen ausgeschöpft werden. Das betrifft
den Bau eines neuen Schachts „Asse V”, die Planung und
Errichtung eines Puffer- und eines Zwischenlagers für den zu
bergenden Atommüll, die Beschaffung und ggf. Entwicklung
geeigneter ferngesteuerter Bergetechnik, die Einstellung von
Fachpersonal und die Erstellung des notwendigen
Regelwerkes.
Spätestens seit der Veröffentlichung
des „hydrogeologischen
Strömungs- und Transportmodells”
von
Dr. Ralf Krupp im Juni 2010 ist klar: Die Radioaktivität wird
nicht im Berg bleiben. (...)
Die Bundesrepublik Deutschland
hat schuldhaft ungesetzlich den Atommülll in die Asse
eingelagert, sie hat ihn auch wieder aus dem Bergwerk zu
entfernen.
Der Bundestag muss der Notwendigkeit, die Asse zu
räumen, durch eine klare Festlegung auf die Rückholung
in einer neuen Lex Asse gerecht werden, diese Entscheidung darf
nicht auf nachgeordnete Behörden von Ministerien abgeschoben
werden. Das Parlament ist hier gefordert, eine eindeutige
Positionierung vorzunehmen, ohne jegliche Hintertüren für
eventuell anders gelagerte Bestrebungen von Behörden.
Hier
die komplette Erklärung.
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Über
25.000 Unterschriften für „Pumpen statt Fluten”
ans Umweltministerium übergeben
Ein
überwältigendes Ergebnis: weit mehr als die erhofften
20.000 Menschen unterstützten innerhalb von 20 Tagen die
Kampagne, die sich gegen die Flutung der Asse im Rahmen von
Notfallplanungen wendet. Am 28. Juni konnten diese Unterschriften
Umweltminister Altmaier in Berlin übergeben werden. Es
gelang, ihn vor dem Gebäude in eine fünfzehnminütige
Diskussion
zu
verwickeln. Mehr zur Kampagne siehe www.asse2alarm.de.
Eine
Kampagne unter dem Motto "Pumpen statt Fluten" hatte am
6. Juni 2012 der Asse II-Koordinationskreis gestartet. Er
mobilisiert gegen die "Notfallplanung" des gegenwärtigen
Asse-Betreibers, die vorsieht, bei einem
auslegungsüberschreitendem Lösungszutritt die Asse mit
dem Atommüll darin mit MgCl2-Lauge zu fluten.
Bis zum
26.6.2012 sollen 20.000 Unterschriften gegen diese Flutungs-Pläne
gesammelt werden. Ein ambitioniertes Ziel, aber erreichbar.
Das
Problem: Das BfS will sich derzeit nur auf maximal 500 m³ pro
Tag Lösungszutritt
vorbereiten, obwohl aus anderen Bergwerken dieses Volumen und mehr
pro
Stunde abgepumpt
wird. Dabei geht um nicht kontaminierte Lauge, sondern um einfache
Salzlauge! Wir fordern, sich darauf einzustellen, möglichst
große Mengen dieser Lauge abzupumpen, um lange in der Lage
sein zu können, Atommüll aus der Asse zu räumen.
Zum
Kampagnenstart wurde am 6. Juni eine Pressekonferenz in Hannover
abgehalten, hier die
dazugehörige Presse-Erklärung.
Dazu
gehört eine
ausführlichere Konzept-Skizze.
Am
8. Juni hat eine Kampagnenzeitung
"Asse-Alarm"
der
taz beigelegen, weitere 70.000 Exemplare haben wir zur regionalen
und bundesweiten Verteilung mehr drucken lassen und freuen uns
natürlich über Leute, die sich an der Verteilung
beteiligen möchten. In diese Zeitung ist ein Abschnitt für
Unterschriften eingedruckt, der ausgeschnitten und eingeschickt
werden kann. Außerdem sind darin weitere interessante
Artikel zur Asse zu lesen. Dazu wurden 5.000 Postkarten mit
Kurzinfo und Unterschriften-Feldern gedruckt.
Eine neue
Homepage http://www.asse2alarm.de
online,
um jeweils aktuell über den Stand der Kampagne zu
informieren.
hier die Presse-Erklärung:
Asse-Betreiber
muss Wasserzutritte bewältigen können statt vor ihnen zu
kapitulieren:
„Pumpen
statt Fluten!“
Vorstellung
eines Konzeptentwurfes zur Trockenhaltung der Asse. Start einer
Unterschriften-Kampagne.
Es
ist nicht hinnehmbar, das das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) sich bei der Bewältigung von Lösungszutritten in
Asse II selber Fesseln anlegt und behauptet, oberhalb einiger
Hundert Kubikmeter Zutritt pro Tag nur noch mittels „Gegenflutung“
der Asse reagieren zu können.
Für den Asse
II-Koordinationskreis heißt es dagegen „Pumpen statt
Fluten!“ Wir verlangen vom Betreiber von Asse II, alles für
eine Trockenhaltung des Bergwerkes zu tun, damit die Rückholung
möglichst vollständig gelingen kann. Die
Aufsichtsbehörden und das BMU fordern wir auf, sich nicht mit
den vom BfS vorgelegten Notfallplanungen zufrieden zu geben,
sondern auf die Vorlage alternativer Notfallkonzepte zu
dringen.
„Man kann uns nicht mehr mit derart
lächerlichen Pumpkapazitäten abspeisen, wie es das BfS
versucht“, so Peter Dickel vom A2K. „In anderen
Bergwerken sind Fördermengen von mehr als 1.000 m³ in
der Stunde üblich, und das BfS will sich auf höchstens
500 m³ pro Tag, also etwa 20 m³ die Stunde, beschränken?
Das ist weniger als ein Fünfzigstel! Deswegen starten wir
heute die Kampagne ‚Pumpen statt Fluten!’“
Eine
seriöse Notfallplanung muss auf die lange Aufrechterhaltung
der Trockenheit des Bergwerkes und auf einen baldestmöglich
zu beginnenden Rückholungsbetrieb ausgerichtet sein.
Für
eine zuverlässige Abförderung der Zutrittslaufe ist
notwendig:
- Vorrichtungen zum Auffangen und Fassen
erheblicher Lösungszutritte bauen;
- Errichtung
angemessener Pumpkapazitäten von mehr als 10.000 m³ pro
Tag (d.h. mehr als 400 m³/h);
- Verlegung
handelsüblicher Druckrohre, mit denen pro Rohr mit einem
Innendurchmesser von 10 cm weit mehr als 1.000 m³ pro Tag,
also über 40 m³ pro Stunde abgepumpt werden können;
-
Ertüchtigung der dafür notwendigen Stromversorgung: bei
der ohnehin notwendigen Neuverlegung einer Mittelspannungsleitung
von Wolfenbüttel zur Asse ist die notwendige Stromversorgung
für leistungsfähige Pumpen gleich mit zu
berücksichtigen; etwa 200kW Leistung werden pro 1000 m³
Tagesförderung benötigt;
- Abgabekapazitäten
über Tage vorhalten: Gleisanschluss für Kesselwagen, um
Lauge abzutransportieren: alternativ eine Pipeline in einen
Binnenhafen legen; weitere Verbringungsmöglichkeiten sind zu
klären.
Parallel wäre die Hydrogeologie des
Wasserzutritts zu untersuchen, um ihn eventuell eindämmen zu
können.
Der Asse II-Koordinationskreis von
Bürgerinitiativen und Verbänden lehnt eine Flutung der
Asse strikt ab. Die unabsehbaren Schädigungen von Mensch und
Umwelt sind nicht zu verantworten.
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Brauchte
es dazu einen Betreiberwechsel?
Bundesamt
für Strahlenschutz bereitet die Flutung der Asse
vor
Wachsendes
Mißtrauen in Versprechungen von Bund und Land: Während
die Rückholung in weite Ferne rückt, wird die Flutung
unmittelbar vorbereitet!
Einen Tag vor dem Besuch des
Bundesumweltministers Altmaier in der Asse haben Bürgerinitiativen
und Verbände heute in Hannover Zweifel und Mißtrauen
geäußert, dass Bund und Land es mit der Räumung
des Atommülls aus der Asse wirklich ernst meinen. Seit 2009
verspricht der Bund mit wachsender Intensität und ständig
wechselndem Personal, Konsequenzen aus dem Debakel Asse II zu
ziehen und den Müll, der dort nie hätte gelagert werden
dürfen, wieder heraus zu holen. Die Realität sieht
anders aus: Während die Maßnahmen zur Rückholung
nicht vorankommen, wird die Flutung der Asse – so, wie sie
der alte Betreiber geplant hat – unmittelbar
vorbereitet.
„Wir haben kein Vertrauen“, erklärt
Andreas Riekeberg vom Asse II-Koordinationskreis, „dass
nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt jemand den Notfall ausruft und
mit der Flutung beginnt. Wenn es tatsächlich noch bis 2036
dauern sollte, bis die Rückholung beginnt, dann wäre ja
immerhin 24 Jahre Zeit, in der jederzeit geflutet werden kann.
Sind jedoch erst einmal die Schleusen geöffnet, lässt
sich der Atommüll micht mehr zurückholen“.
Das
Bundesamt für Strahlenschutz bereitet derzeit durch
verschiedene Maßnahmen die Flutung der Asse vor, nicht aber
die Beherrschung größerer Wasserzutritte. Das ergibt
der detaillierte Vergleich des sogenannten „Notfallkonzeptes“
des BfS für die Asse mit dem Konzept „Vollverfüllung“
des alten Betreibers GSF durch Dr. Frank Hoffmann vom Asse
II-Koordinationskreis. (Zusammenfassende Beschreibung siehe
Folgeseite.)
Bei einer Flutung der Asse würde es in
unbekannten Zeiträumen an unbekannten Orten in
Norddeutschland zu einer Freisetzung von Radioaktivität in
unbekanntem Ausmaß kommen! Nach einem „Strömungs-
und Transportmodell“ von Dr. Ralf Krupp aus dem Jahr 2010
wird dies innerhalb weniger Jahre geschehen.
Summa: Der Asse
II-Koordinationskreis der Bürgerinitiativen lehnt eine
Flutung der Asse strikt ab. Die unabsehbaren Schädigungen von
Mensch und Umwelt sind nicht zu veranworten. Das Bundesamt für
Strahlenschutz hat umgehend andere Konzepte für den „Notfall“
des auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts zu
entwickeln und mit Hochdruck an der Umsetzung der Rückholung
zu arbeiten.
Hintergrund:
Vergleich
des Flutungskonzeptes der GSF mit dem Notfallkonzept des BfS
durch
Dr. Frank Hoffmann, Asse II-Koordinationskreis
die
Grafik rechts als Handout
diese
Presseerklärung als PDF
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Asse
II-Koordinationskreis reagiert auf Durchsickern des Zeitplans für
die Räumung der Asse:
Bergdruck
duldet keine Verzögerung der Rückholung um ein
Vierteljahrhundert
„Wir
nehmen zur Kenntnis, das endlich der Zeitplanes für die
Räumung der Asse vorliegt“, so Andreas Riekeberg vom
Asse II-Koordinationskreis, „schließlich haben wir am
vergangenen Dienstag Umweltminister Altmeier zu seiner Ernennung
gratuliert und gleichzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, dass
dieser Plan mittlerweile überfälig ist. Doch als wir am
Donnerstag die Öffentlichkeit darüber informierten,
gingen wir nicht davon aus, dass das Bundesamt für
Strahlenschutz dem so zügig nachkommen würde.“
Nun
kommt es darauf an, dass der Projektsteuerplan mit den
Bürgerinitiativen beraten wird. Es darf nicht noch ein
Vierteljahrhundert dauern, bis der Atommüll aus der Asse
geräumt und vor dem Wasser in Sicherheit gebracht wird.
Beschleunigungen der Abläufe dürfen aber nicht die
Bürgerbeteiligung aushebeln. Bei Verfahrensvereinfachungen
besteht immer die Gefahr, dass Bürgerrechte gegenüber
der Handlungsfreiheit staatlicher Stellen eingeschränkt
werden.
Auch andere Beschleunigungsmaßnahmen als ein
Lex Asse sind zu prüfen, etwa die rechtliche Aufteilung der
einzelnen Atommüll-Kammern im Asse-Bergwerk in einzelne
Atomanlagen und die dadurch erreichbaren Zeitvorteile bei den
Genehmigungsverfahren für die Räumung. Die Räumung
von gut erhaltenen Fässern muss sich nicht am
schlechtestmöglichen Zustand des Atommülls orientieren.
Bislang verweigerte allerdings BfS-Präsident König eine
Stellungnahme zu dieser Verfahrensidee.
„Einiges
an Schlussfolgerungen des BfS kommt uns sattsam bekannt vor, etwa
die Forderung nach mehr Personal und Mitteln für das BfS.
Schon im Frühjahr 2009, kurz nach der Übernahme von Asse
II durch das BfS, haben wir Präsident König öffentlich
auf dieses mögliche Problem angesprochen und nur ausweichende
Antworten erhalten. Dabei gibt es schon seit vielen Jahren aus
allen Richtungen Beteuerungen, dass Geld keine Rolle spielen dürfe
und werde.“
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Lichterkette2012
ein großer Erfolg:
Weit
mehr als 24.000 Menschen bilden Lichterkette von
Braunschweig-Thune über Asse nach Konrad
An
viele Streckenabschnitten, auch außerhalb von Ortschaften
standen die Menschen dicht an dicht, im Abstand von einem oder
zwei Metern um die Lichterkette zu bilden und ein klares Zeichen
zu setzen: „Ein Jahr nach Fukushima laufen immer noch
Atomanlagen und mit der Rückholung aus der ASSE II ist
nicht begonnen worden. Wir akzeptieren kein ‚Restrisiko‘,
keine ‚Niedrigstrahlung‘ und keine Flutung des
Atommülls!”
Hunderte
Menschen trafen sich schon am Sonntagnachmittag auf dem
Wolfenbütteler Stadtmarkt zur AufTAKTkundgebung.
Streckenkoordinatorin Erica Neumann eröffnete die Kundgebung
und leitete eine Schweigeminute ein, im Gedenken an die Opfer von
Erdbeben und Tsunami in Japan am 11. März letzten Jahres
sowie im Gedenken an die Opfer der vom Erdbeben ausgelösten
Reaktorkatastrophen von Fukushima.
Bodo Walther,
Vorsitzender des Japan-Arbeitskreises der evangelischen
Landeskirche, konnte aus den Eindrücken seiner letzten
Japan-Aufenthalte berichten: „Durch
diesen Super-Gau wurde das ganze Land in seinen Grundfesten
erschüttert. Nahezu reflexartig setzte die Maschinerie des
Abwiegelns, der Beschwichtigung und der Verschleierung ein.
Betreiber, Regierung und Aufsichtsbehörden versuchten das
wahre Ausmaß der Katastrophe herunterzuspielen.”
Andreas
Riekeberg vom Asse II-Koordinationskreis beschrieb die Folgen
eines Verbleibs des Atommülls in der Asse: „Wer
den Atommüll in der Asse lässt, der nimmt in Kauf, dass
der Atommüll aufgelöst und ausgepresst wird. Das droht,
das Wasser der ganzen Region zu kontaminieren. Das darf nicht
sein, soweit darf es nicht kommen. Wir wollen kein Opfergebiet der
Atomindustrie werden. Genausowenig wie Gorleben, wie Morsleben
oder wie Salzgitter mit dem Schacht Konrad.”
Streckenkoordinatorin
Eleonore Bischoff (WAAG) sagte, es gelte auch nach Fukushima und
in Bezug auf die Asse, was Inge Aicher-Scholl vier Wochen nach
Tschernobyl am 23.5.1986 formulierte: „Jetzt
werden wir nicht mehr sagen können, / wir hätten von
nichts gewusst [...] Wenn wir heute nichts dagegen unternehmen, /
werden sie sich morgen bedanken / für unser Stillhalten und
unsere ,Vernunft' / Jeder muss überlegen, was er tun kann. /
jeder an seiner Stelle."
Zum
Abschluss wurden Origami-Kraniche an die Teilnehmer verteilt. Die
in Wolfenbüttel schon vor zwei Jahren von der WAAG begonnene
Aktion „1.000 Kraniche für eine atommüllfreie
Asse” hatte durch die Katastrophe in Fukushima eine neue
Aktualität bekommen.
Musikalisch wurde die
AufTAKTkundgebung von den beiden Duos Sandalwood und Johanna Kreiß
& Maximilian Reinhard gestaltet, letztere sangen zum Abschluss
„Wir
lassen die Kraniche fliegen” von
Klaus W. Hoffmann.
Hier
die komplette
Presseerklärung,
der Redebeitrag
von Bodo Walther
und
der Redebeitrag
von Andreas Riekeberg
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Erklärung
des Asse 2-Koordinationskreises vom Mittwoch, 18. Januar
2012
Eine
Frage an Bundesumweltminister Röttgen:
Michael
Sailer noch als Vorsitzender der Entsorgungskommission haltbar?-
Der
Asse II-Koordinationskreis, der Zusammenschluss der
Bürgerinitiativen und
Gruppen zur Asse, fordert von Bundesumweltminister Röttgen,
aus den jüngsten Äußerungen von Dipl.-Ing. Michael
Sailer die Konsequenzen zu ziehen und ihn von seinen Ämtern
zu entbinden.
Michael
Sailer hat am 17.1.2012 gegenüber der Braunschweiger Zeitung
erklärt, der Fachworkshop des Bundesamtes für
Strahlenschutz könne „keine konkreten Resultate“(1)
hervorbringen. Sollte Herr Sailer der Meinung sein, dass dies
gilt, gleich ob mit oder ohne seine Anwesenheit bei diesem
Workshop? (...)
Dipl.-Ing.
Sailer ist gegenüber einer Räumung des Atommülls
aus der Asse seit vielen Jahren vorfestgelegt, auch schon vor dem
Optionenvergleich. Er stellt die Probleme der Rückholung
breit dar und verharmlost die Auswirkungen der Flutung des
Atommülls in Asse II.
Auch
die der Räumung der Asse vorgeschaltete Faktenerhebung geht
auf eine Intervention der Entsorgungskommission (ESK) vom 5.1.2010
zurück (2) und hat sich mittlerweile als Blockade der
Rückholung und als Hintertür zum Ausstieg aus der
Rückholung erwiesen.
So
müssen wir ihm und dem Bundesumweltminister die Frage
stellen:
Wie
kann jemand wie Herr Sailer noch länger ESK-Vorsitzender
sein?
Fußnoten:
(1)
Artikel
„Disput vor Asse-Konferenz“,
im
Asse II - Koordinationskreis arbeiten unter anderem mit:
Aktion
Atommüllfreie Asse Wolfenbüttel • Anti-Atom-Plenum
Braunschweig • Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e.V. •
Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) • BUND Kreisgruppe
Wolfenbüttel • Ev.-luth Kirchengemeinde St. Thomas
Wolfenbüttel • AufpASSEn e.V. • BASA Bürger
Aktion sichere Asse • Bündnis 90/Die Grünen,
Kreisverband Wolfenbüttel • Jugendumweltnetzwerk
Niedersachen, AK Asse • Robin Wood e.V. • SPD Ortsverein
Denkte/Kissenbrück und Remlingen• Umweltschutzforum
Schacht-Konrad Salzgitter e.V. • WAAG (Wolfenbüttler
AtomAusstiegsGruppe) • sowie zahlreiche Einzelpersonen
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Presseerklärung
des Asse 2-Koordinationskreises vom Dienstag, 3. Januar 2012
Asse
II: Rückholung organisieren statt aussitzen! -
Der
Asse 2-Koordinationskreis stellte auf der Pressekonferenz in
Hannover am 3.1.2012 fest: „Die
Verantwortung für die Rückholung des Atommülls aus
der Asse liegt bei Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Herr
Dr. Röttgen, bekennen Sie sich zur Rückholung! Nehmen
Sie Ihre Führungsverantwortung für die Sanierung der
Asse endlich wahr!“
Zur Rückholung gehören
die Beschaffung von Bergetechnik, der Aufbau von geeignetem
Personal und die Erstellung eines Regelwerks passender
Vorschriften – im Sinne einer lernenden Organisation. „Auf
allen drei Feldern verhalten sich das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS), Bundesumweltministerium (BMU) und das
niedersächsische Umweltministerium (NMU) bislang abwartend.
Abwarten ist aber angesichts des Zustandes des Bergwerkes nicht zu
verantworten“, so Andreas Riekeberg vom Asse
2-Koordinationskreis.
Vor zwei Jahren hat das Bundesamt
für Strahlenschutz verkündet, dass der Atommüll aus
der Asse zurückgeholt werden soll, weil ein sicherer
Einschluss nicht gewährleistet werden kann. Ein Salzbergwerk
mit Laugenzutritt kann nicht „langzeitsicher”
geschlossen und sich selbst überlassen werden!
Das
BMU hat jedoch die Faktenerhebung als Vorbedingung für die
Rückholung gestellt. Drei Jahre sollte diese dauern –
zwei davon sind mittlerweile verstrichen. Es mehren sich die
Zeichen, dass weder das BfS noch das BMU oder das NMU die
Rückholung bislang ernsthaft wollen.
Rückholung:
1. als Chefsache behandeln, 2. sie organisieren und 3. nicht
verzögern
1)
Wir erwarten vom Bundesumweltminister, dass er dieses größte
radioaktive Problem Deutschlands als solches anerkennt und die
unvermeidliche Rückholung des Atommülls endlich zur
Chefsache macht. Hier ist höchste Priorität notwendig –
politisch, personell und finanziell.
Vor zwei Wochen wurde
ein Vermerk des BfS an das BMU veröffentlicht und damit
gezielt Zweifel an der Rückholung geschürt. Wir
befürchten weitere politische Manöver gegen die
Rückholung, insbesondere von Michael Sailer, Vorsitzender der
Entsorgungskomission des Bundes, der für das BMU arbeitet und
sich schon vor dem Optionenvergleich gegen die Rückholung des
Atommülls ausgesprochen hat – ohne die Gefahren einer
Flutung der Asse darzustellen.
2) Wir fordern das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf, endlich mit Hochdruck
an der Organisation der Rückholung des Atommülls aus der
Asse zu arbeiten. Die Rückholung ist als ein Projekt zu
organisieren – doch bislang gibt es im BfS kein Projekt
namens „Rückholung”, es gibt weder eine
Projektorganisation noch gar einen Verantwortlichen dafür.
3)
Wir verlangen vom niedersächsischen Umweltministerium, dass
es der zeitlichen Enge Rechnung trägt. Das gesamte
Genehmigungsverfahren muss zügig betrieben werden, Auflagen
müssen technisch machbar und zeitnah realisierbar sein. Das
Land Niedersachsen darf das Projekt „Rückholung“
nicht verzögern – z.B. indem es die Annahme von
Betriebsabfällen wie im Fall der Asse-Lauge
verweigert.
(...)
5
Jahre nach der „Remlinger Erklärung“ fordern wir
mit Nachdruck :
- Keine Flutung des Asse-Schachtes, auch
nicht getarnt als „Vollverfüllung” oder
„Notfallmaßnahme“! - Beginnt endlich mit der
Rückholung!
- Jetzt Bergetechnik beschaffen, Personal
aufbauen und Regelwerk schaffen!
- Jeder Kubikmeter
geborgenen Atommülls ist ein Sicheheitsgewinn!
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Januar
2012:
Die
Pressekonferenz des Asse 2-Koordinationskreises am 3.1.
erfährt große Aufmerksamkeit, um 5.1. muss in einer
weiteren Presse-Erklärung auf die Verantwortlichkeit von
Umweltminister Röttgen hingewiesen werden. Im Umfeld des
BfS-Fachworkshops zur Asse entwickelt sich eine längst fällig
Diskussion um den Vorsitzenden der ESK, Michael Sailer, der seit
vielen Jahren gegen die Rückholung arbeitet.
Dezember
2011:
Die
ersten Schritte zur sog. „Faktenerhebung”, die vom
Bundesumweltministerium vor die Rückholung geschaltet worden
war, lassen immer noch auf sich warten. Auflagen und ihre
umständliche Erfüllung verzögern das Anbohren der
ersten Kammern. Ein Memorandum aus dem BfS sorgt für
Aufregung und führt zu zwei Entgegnungen des A2K am 23.12 und
am 27.12.2011.
Juli
2011
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beabsichtigt, den Atommüll
aus der Asse zurückzuholen. Für den zurückgeholten
Müll soll ein Zwischenlager erstellt werden, denn er muss vor
einer auf Dauer angelegten Lagerung möglicherweise für
Jahre und Jahrzehnte zwischengelagert werden. Diese
Zwischenlagerung muss so erfolgen, dass sie den höchstmöglichen
Sicherheitsstandards folgt und von ihr die geringstmögliche
Belastung der Bevölkerung ausgeht.
Der
Asse II-Koordinationskreis fordert für den Standort eines
solchen Zwischenlagers ein nachvollziehbares, zügiges,
kriterienbasiertes und ergebnisoffenes Auswahlverfahren.
Hier
die Presseerklärung dazu.
Ereignisse
um die Asse seit 2009 sowie Quellen dazu: siehe unten
Die
Situation:
In
das Atommüll-Lager Asse II bei Wolfenbüttel dringen
täglich 12 m³ Lauge ein und es ist auf längere
Sicht einsturzgefährdet. Vom 4.4.1967 bis 31.12.1978 wurden
hier rund 49.000 m³ Atommüll eingelagert. Schon zu
Beginn gab es Warnungen vor dieser Einlagerung, doch wurden Zug um
Zug rund 125.000 Fässer mit sogenanntem „leicht“
radioaktivem Abfall (LAW) und 1.300 Fässer mit „mittel“
radioaktivem Abfall (MAW) unter Tage deponiert. Dabei liegt die
Unterscheidung LAW-MAW nur in der Radioaktivität an der
Oberfläche der Fässer, die lediglich als
Transportbehälter konzipiert waren, nicht als Lagerbehälter.
14.779 Fässer mit Betonabschirmungen, die LAW deklariert
waren und in die LAW-Kammern eingelagert wurden, enthielten in
Wirklichkeit MAW.
40
Jahre lang wurden
die Menschen an der Asse, im Landkreis Wolfenbüttel und in
der ganzen Republik über den Atommüll getäuscht.
Gegen eine Fortführung der Täuschungen hilft nur
Wachsamkeit der Bevölkerung und Öffentlichmachung der
Kritik. Viele Gruppen sind daran beteiligt, sie koordinieren sich
im ASSE-II-Koordinationskreis auf
der Basis der Remlinger
Erklärung
vom
4.4.2007.
Die
Belastung für Personen an der der Asse durch die abgegebenen
Radionuklide liegt ungefähr bei dem 10fachen Wert dessen, was
Personen an Atomkraftwerken erdulden müssen. Die Emissionen
von radioaktivem Kohlenstoff (C-14) und Wasserstoff (H-3 /
Tritium) liegen in der Größenordnung der Abgaben von
Atomkraftwerken. Ausführlicher dargestellt wird dies in einer
Zusammenstellung
aus
dem Parlamentsbericht
„Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung”
der
Bundesregierung über das Jahr 2009 und dem entsprechenden
Gesamtbericht.
Allerdings
werden die Emissionen im Fall der Asse nicht durch einen Dutzende
von Metern hohen Schornstein weit verteilt, sondern über
einen lediglich 11 m hohen Diffusor
abgegeben.
Das sollte bei der Suche nach den Ursachen für die erhöhten
Leukämie- und Schilddrüsenkrebs-Raten in der
Samtgemeinde Asse sowie für den erheblichen Überschuss
von Jungen in den Geburtsjahrgängen 1971-1979 nicht
unberücksichtigt bleiben.
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Impressum
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Kritische
Internet-Seiten mit Informationen zur Asse:
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AG
Schacht Konrad
|
Aktion
atommüllfreie Asse
|
Asse2.de
|
AufpASSEn!
e.V.
|
Anti-Atom
aktuell
|
Bürgeraktion
sichere Asse (BASA)
|
WAAG
- Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe
|
ContrATOM
zur Asse
|
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Wie
weiter mit der Asse?
Rückholung
- nicht
Umlagerung oder Flutung
!
Anfang
2009 übernahm das Bundesamt für Strahlenschutz die
Betreiberfunktion, gründete die Asse GmbH als
Betreibergesellschaft der Schachtanlage. Das BfS kündigte die
Ausarbeitung der Kriterien für eine Beurteilung verschiedener
Optionen für die Schließung der Schachtanlage und des
Atommüll-Endlagers Asse an, zu denen Machbarkeitsstudien
erstellt werden sollten.
Die
Versprechen von Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung
wurden aber nur zögerlich und schleppend erfüllt, so kam
es im Laufe des Jahres 2009 zu einer Reihe von Stellungnahmen aus
Bürgerinitiativen und auch des gesamten
ASSE-II-Koordinationskreises zum Vorgehen des BfS. Diese und
einige darauf reagierende Erklärungen des BfS sowie wichtige
Dokumente im Diskussionsprozess sind hier dokumentiert oder
verlinkt.
Wer
sich über aktuelle und vergangene Vorkommnisse im Betrieb der
Asse informieren möchte, findet viele Details und sachkundige
Hintergrundinformationen auf asse2.de.
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Ereignisse
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Quellen
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02.11.2015
11
von 17 stimmberechtigten Mitgliedern der Begleitgruppe richten
offenen Brief an Kreistagsfraktionen und Landrätin
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Offener
Brief
Presse-Erklärung
des Asse 2-Koordinationskreises
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05.10.2015
Kreistag
Wolfenbüttel verabschiedet umfangreiches Positions- und
Forderungspapier zur Asse und zur Begleitgruppenarbeit
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Vorlage
für Kreistagsbeschluss
Vorschlag
des Kreistages für die Bestimmung eines
Zwischenlagerstandortes
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28.08.2015
Die
beiden Sitzungen der Begleitgruppe (Runde der stimmberechtigten
Mitglieder und Runde mit Vertretern der Behörden und
Ministerien) wird kurzfristig abgesagt, wg. „Denkpause“
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21.08.2015
Landrätin
Steinbrügge weigert sich, als Vorsitzende der Begleitgruppe
die Sitzung der stimmberechtigten Mitglieder zu eröffnen, und
verfügt eigenmächtig eine sog. „Denkpause“.
Viele wichtige Themen können nicht verhandelt werden.
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Tagesordnung
der nicht eröffneten Sitzung
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30.04.2015
Landkreis
Wolfenbüttel versucht aufpASSEn zu diskreditieren
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Presse-Erklärung
von Landkreis-Umweltdezenent Schillmann
Analyse
der Presse-Erklärung des Landkreises
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30.04.2015
aufpASSEn
fordert Standortvergleich für ein Zwischenlager – ein
Vergleichsstandort soll mind. 4 km Abstand zur Wohnbebauung haben
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Presse-Erklärung
von aufpASSEn e.V.
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März
2015
„Schnittstellen-Workshop“ mit einzelnen
Mitgliedern verschiedener Ministerien, Behörden und der
Begleitgruppe in Königslutter
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05.01.2015
Pressekonferenz
des Asse 2-Koordinationskreises: „Beschleunigen statt
bremsen“
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Presse-Erklärung
vom 05.01.2015
Hintergrund-Informationen
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19.1.2012
Die
Beteiligten des BfS-Fachworkshops bekräftigen den Willen zur
und die Möglichkeit der Rückholung des Atommülls
aus der Asse.
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Bericht
in der Braunschweiger Zeitung
Bericht
im Tagesspiegel
DLF-Sendung
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17.-19.1.2012
Zum
BfS-Fachworkshop
über die Asse
am
18./19.1. formuliert der Asse 2-Koordinationskreis seine
Anforderungen und informiert über das Fernbleiben des
ESK-Vorsitzenden und Rückholungs-Gegners Michael Sailer vom
„Öko”-Institut.
Sailer erklärt sich
gegenüber der Braunschweiger Zeitung zur übergeordneten
Instanz – daraufhin fordert der A2K am 19.1. Umweltminister
Röttgen auf, ihn von seinen Ämtern in der ESK zu
entbinden.
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Presseerklärung
des A2K vom 17.1.2012
Bericht
in der Braunschweiger Zeitung
Presseerklärung
des A2K vom 19.1.2012
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16.1.2012
Asse-Durchblicke
Nr. 2 erscheinen, mit den Presse-Erklärungen vom 23.12. bis
5.1. und weiteren Hinweisen
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Asse-Durchblicke
Nr. 2 – Januar 2012
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4./5.1.2012
Umweltminister
Röttgen äußert sich zur Asse, der A2K erklärt
daraufhin:
„Herr Röttgen, Sie sind
verantwortlich:
Atommüll-Bergung aus der Asse duldet
kein Abwarten!”
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Bericht
über Gespräch mit Röttgen in der BZ
Presseerklärung
des A2K vom 5.1.2012
dpa-Meldung
in der BZ: „Asse-Anwohner ermahnen Röttgen zum Handeln”
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3.1.2012
Pressekonferenz
des Asse2-Koordinationskreis in Hannover: „Rückholung
organisieren statt Aussitzen!”
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Presseerklärung
vom 3.1. mit Hintergrundpapier
Agenturmeldungen:
dpa / dapd / epd
eigenständig: taz / ND
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27.12.2011
Der
A2K weist erneut das Strömungs- und Transportmodell von Dr.
Krupp zu den Folgen einer Asse-Flutung hin: die Auspressung von
kontaminierten Gasen und Flüssigkeiten.
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Presseerklärung
des A2K vom 27.12.2011
Online-Artikel
der Braunschweiger Zeitung vom 27.12.
Strömungs-
und Transportmodell von Dr. Krupp
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22./23.12.2011
Flutungsbefürworter
aus BfS/BMU spielen einen Vermerk aus dem BfS der Presse zu. Der
A2K protestiert gegen diese politischen Manöver und fordert
Minister Röttgen auf, Verantwortung für die Sanierung
der Asse zu übernehmen.
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Presseerklärung
des A2K vom 23.12.2011
Online-Meldung
der Braunschweiger Zeitung vom 22.12.
ca.
50 online-Veröffentlichungen aufgrund einer dpa-Meldung von
14.00 Uhr am 27.12., z.B.auf stern.de
29.12.:
BfS-Präsident König äußert sich in der BZ zu
den Vorgängen
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15.-20.12.2011
Das
BfS richtet drei ODL-Messstellen für Gamma-Strahlung ein,
allerdings nur östlich des „Diffusors”, durch den
radioaktiv kontaminierte Luft aus der Asse austritt.
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Blogbeitrag
der WAAG dazu
Meldung
von t-online
Zeitungsartikel
vom
19.12.2011
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10.7.2011
Der
Asse II-Koordinationskreis fordert für den Standort eines
Zwischenlagers für aus der Asse rückgeholten Atommüll
ein zügiges, kriterienbasiertes und ergebnisoffenes
Auswahlverfahren.
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Presseerklärung
des Asse II-Koordinationskreises „Zwischenlager-Standort für
den Atommüll aus der Asse nach klaren Kriterien mit offenem
Ergebnis suchen!”
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5.7.2011
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellt in der Sitzung des
Asse 2-Begleitgremiums (A2B) die Pläne zur Abteufung eines
neuen Schachts Asse V vor. Damit soll die Rückholung des
Atommülls beschleunigt werden. Damit verbunden ist die
angezielte Einrichtung eines Zwischenlagers in Schachtnähe.
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Zeitungsbericht
„Neuer Asse-Schacht im Schutzgebiet?”
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11.12.2010
Auskünfte
der Bundesregierung über das Jahr 2008 lassen vermuten, dass
die radioaktive Belastung für Personen um die Asse ca. 10 mal
so hoch ist wie für Personen um Atomkraftwerke.
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Zusammenstellung
„Radioaktive Belastung durch die Asse”
Parlamentsbericht
„Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr
2008”, S. 16
Gesamtbericht
„Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr
2008”, S. 132
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7.12.2010
Die
Öffentlichkeit wird darauf aufmerksam gemacht, dass in
Remlingen, nahe der Asse, von 1971-2008 ein erheblicher Überschuss
an Geburten von Jungen (401) gegenüber den Geburten von
Mädchen (315) besteht. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses
auf Zufall zurückzuführen ist, beträgt 1,2 %.
Am
extremsten war die Ungleichverteilung im Zeitraum 1987-1994
(104J:65M), die Wahrscheinlichkeit, dass dies auf Zufall
zurückzuführen ist, beträgt nur 0,8%.
Ein
etwaiger Zusammenhang mit der Einlagerung von Atommüll oder
auch mit der Abluft des Atommüll-Lagers ist nicht geklärt.
|
Erster
Zeitungsbericht vom 8.12.2010
Aufstellung
der Geburten im Landkreis Wolfenbüttel 1981-2008, mit
Unterscheidung 1971-1978 / 1979-2008
Aufstellung
der Geburten im Landkreis Wolfenbüttel 1971-1978 / 1979-1986
/ 1987-2002 / 2003-2008
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27.11.
- 9.12.2010
Verschiedene Ministerien und Ärzte (v.a.
Radiologen) versuchen darzulegen, dass die Häufungen nichts
mit dem Atommüll in der Asse zu tun haben und die Belastung
durch die Asse unerheblich sei.
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Bericht
„"Kein Hinweis auf eine radiologische Belastung durch
die Asse"” in der Braunschweiger Zeitung vom
10.12.2010, S. 3
"Neue
Diagnostik erklärt Krebs-Rate" Braunschweiger Zeitung
vom 8.12.2010
„Wolfenbüttel:
"Kein Zusammenhang zwischen Asse und Krebs"”,
Braunschweiger Zeitung vom 27.11.2010
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28./30.11.2010
Das
BfS behauptet zeigen zu können, dass von der Asse gegenwärtig
keine Gefahren ausgehen.
Aus dem A2K kommen Nachfragen
bezüglich der Messung von Tritium und bezüglich dessen
radiologischen Potentials.
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Offener
Brief an das BfS
„Asse-Kritiker
zweifeln Strahlungsmessungen am Atommülllager an”,
Wolfenbütteler Zeitung vom 30.11.2010
Antwort
des BfS
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25.11.2010
Es
wird bekannt, dass in der Samtgemeinde Asse eine auffällig
erhöhte Anzahl von Männern an Leukämie erkrankt ist
und eine auffällig erhöhte Anzahl von Frauen an
Schilddrüsenkrebs
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Leukämie-Fälle
in der Asse häufen sich
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27.10.2010
Der
A2K bekräftigt die Forderung nach einer detaillierten Planung
der komplexen Aufgabe: Rückholung des Atommülls aus der
Asse, anlässlich einer SPD-Veranstaltung zur Asse in
Schöppenstedt.
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Flugblatt
vom 27.10.2010
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10.9.2010
Der
A2K veröffentlicht einen Offenen Brief an Bundeskanzlerin
Merkel. Darin werden ihre frühe Mitwisserschaft bezüglich
der Sicherheitsprobleme in der Asse und ihr Eintreten für
eine Laufzeitverlängerung der atommüllproduzierenden AKW
in Verbindung gebracht.
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Offener
Brief an BK Dr. Merkel vom 6.9.2010
Presseerklärung
zum Offenen Brief
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10.9.2010
Der
„Inventarbericht” zur Asse wird mit zwei Monaten
Verzögerung veröffentlicht und enthüllt, dass
14.779 Fässer mit Betonabschirmung bei der Einlagerung
mittelradioaktiven Müll enthielten.
|
Inventarbericht
Artikel
in der Wolfenbüttler Zeitung vom 10.9.2010
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9.9.2010
Das
BfS lädt die Presse zur Berichterstattung über die sog.
„Kalterprobung” des Anbohrens von Atommüllkammern
ein.
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Artikel
in der Wolfenbütteler Zeitung vom 10.9.2010
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6.9.2010,
früher Morgen
Die Bundesregierung schließt mit
vier Konzernen der Atomwirtschaft einen zunächst
geheimgehaltenen Vertrag über die weitere Produktion von
Atommüll.
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”Geheim”vertrag
Analyse
des Vertrages durch .ausgestrahlt
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September
2010
Die erste Ausgabe der „Asse-Durchblicke”
als Informationsblatt des A2K erscheint.
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Asse-Durchblicke
Nr. 1, September 2010
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3.6.10,
abends
Das BfS
informiert in Remlingen über seismische Messungen, die für
den Winter 2011/2012 geplant sind.
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Artikel
in der Wolfenbütteler Zeitung vom 5.6.2010
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3.6.10,
morgens
Auf einer
Pressekonferenz des A2K in Hannover stellt Dr. Ralf
Krupp sein hydrogeologisches
Strömungs- und Transportmodell dar,
das zeigt: innerhalb weniger Monate bis Jahre nach einer
Vollverfüllung der Asse werden durch Gas- und Gebirgsdruck
unweigerlich radioaktive Teilchen an die Oberfläche
kommen.
Dr. Frank Hoffmann (A2K)
fordert vom BfS die Vorlage einer differenzierten Planung für
die Rückholung und geeignete Maßnahmen, um die Bergung
des Atommülls als ingenieurtechnische Aufgabe anzugehen.
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Quellen:
1.
Presseerklärung des Asse II-Koordinationskreises
2.
Pressemappe mit Hintergrund-Informationen zu den
Vorträgen
Berichte:
Braunschweiger
Zeitung:
„Für
Extremfall in der Asse von vornherein
planen“
NDR:
Bürgerinitiativen
erheben Vorwürfe gegen Bundesamt
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6.5.2010
Michael
Sailer (Öko-Institut, Vorsitzender der ESK/SSK Ad-hoc-AG
Asse) propagiert weiterhin die Verfüllung der Asse, zuletzt
vor dem Deutschen Atomforum. Die Asse II-Begleitgruppe hat
freundlich und entschieden gekontert.
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Braunschweiger
Zeitung:
1. „Massive
Zweifel an Asse-Räumung“
2.
„Die
Zeitpläne für die Asse sind total
überoptimistisch“
Stellungnahme
der ESK zur Rückholung
Offener
Brief der Asse
II-Begleitgruppe dazu
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27.4.2010
Das
BfS informiert in Remlingen über die Notfallplanung, die eine
Flutung des Bergwerkes vorsieht. Dabei wird vernachlässigt,
dass die Asse mehrere Zutrittsstellen habe könnte und somit
in geflutetem Zustand ein „Fließgewässer“
darstellen würde. Außerdem wurde erst auf Nachfrage
bestätigt, dass die Betriebsplanungen vorsehen, Zutritte bis
500 m³/Tag beherrschen zu können.
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Berichte
der Braunschweiger Zeitung:
1.
„Ab
500 Kubikmeter Lauge wird es ernst“
2.
„Wenn
zu viel Wasser in das Atommüll-Lager läuft“
Eigenbericht
des BfS
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28.3.2010
Prof.
Rolf Bertram beschreibt die chemischen Folgen einer Flutung der
Asse
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„Sicherheitsgefährdende
chemische Prozesse“
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Artikel in der Zeitschrift
„anti-atom-aktuell“
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9.2.2010
Rückblick
auf die Ereignisse im Januar 2010
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Asse
II – nach dem Optionenvergleich
– Artikel
für
die Zeitschrift „anti-atom-aktuell“
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8.2.2010
Dr.
Ralf Krupp (Arbeitsgruppe
Optionenvergleich)
macht seine Berechnungen über den Austritt von Radionnukliden
im Fall der Flutung („Verfüllung“) der Asse
zugänglich.
Sein Fazit: bei dieser Option müsste
„bereits nach wenigen Jahrzehnten mit Kontaminationen im
Bereich der Biosphäre gerechnet werden. Sobald infolge
Gasbildung und Konvergenz radioaktive Lösungen ins
Nebengebirge ausgepresst würden, würden diese innerhalb
eines oder weniger Jahre auch in hoher Konzentration die
Oberfläche erreichen. – Von einer Vollverfüllung
der Schachtanlage Asse II muss daher dringend abgeraten werden.“
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Dr.
habil. Ralf Krupp: „Strömungs- und Transportmodell,
Langzeitsicherheit Asse II“
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15.-21.1.2010
In
etlichen Mediendarstellungen werden zwar die Probleme der
Rückholung thematisiert, aber es wird nicht dargestellt, dass
die Alternative „Verfüllung“ eine Flutung des
Atommülls mit Magnesiumchlorid-Lauge bedeutet.
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Bericht
in der „ZEIT“
BfS-Animation
des Ergebnisses des Optionenvergleiches
NDR-Bericht
vom 20.1.2010
Kölner
Stadtanzeiger vom 19.1.2010
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18.1.2010
– abends
In
Wolfenbüttel wird das Ergebnis des Optionenvergleiches vor
500 Zuschauern vorgestellt und findet breiteste Zustimmung
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Bericht
der Wolfenbütteler Zeitung
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18.1.2010
- morgens
Der Asse
II-Koordinationskreis fordert die unverzügliche Umsetzung der
Rückholung des Atommülls aus der Asse
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Presseerklärung
„Anfangen!“
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15.1.2010
Das
Bundesamt für Strahlenschutz stellt sein Ergebnis des
Optionenvergleiches vor und setzt aus Gründen der
Langzeitsicherheit die Rückholung an oberste Stelle.
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Studie
zum Optionenvergleich
Animation
zum Optionenvergleich
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4.1.2010
Der
A2K macht öffentlich klar, dass das vom BfS als
„Vollverfüllung“ titulierte Konzept nur eine
Variante des alten verworfenen Flutungskonzeptes darstellt.
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Presseerklärung
„'Vollverfüllung' ist Flutung“ mit
Hintergrundinformationen
"Ohne
Langzeitsicherheit keine Genehmigung", BZ 5.1.2010
"Atommüll
in Magnesiumchlorid",
FR 5.1.2010
Fernsehbericht
auf NDR
(ab
Zeitmarke 15:09 min)
Fernsehbericht
auf RTLregional
Reaktion
des BfS
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29.11.2009
Rückblick
auf die Entwicklung im Herbst 2009
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Asse
II – der Druck wächst: Artikel
für
die Zeitschrift „anti-atom-aktuell“
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27.11.2009
Die
Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) veröffentlicht ihre
Stellungnahmen zu den Machbarkeitsstudien.
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AGO-Stellungnahme
zu den Machbarkeitsstudien,
mit interessanten Sondervoten von Dr. Ralf Krupp und Prof. Rolf
Bertram
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5.11.2009,
19 Uhr:
BfS-Veranstaltung:
„Grundlagen der Bewertung der Stilllegungsoptionen für
das Endlager Asse II“
Lindenhalle Wolfenbüttel
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Hier
der Link zur Veranstaltungsseite der neuen BfS-Internetpräsenz
zur Asse, „Endlager-Asse.de“.
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2.10.2009:
Die
Machbarkeitsstudien zu den drei Optionen werden in
Schöppenstedt veröffentlicht.
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Studie
zur
Rückholung (Kurzfassung,
Videoclip)
Studie
zur
Umlagerung (Kurzfassung,
Videoclip)
Studie
zur
Verfüllung (Kurzfassung,
Videoclip)
Veranstaltungsbericht
der
Braunschweiger Zeitung
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21.9.2009:
Reaktionen
aus dem Asse-II-Koordinationskreis auf den Kriterienbericht –
Pressekonferenz in Hannover
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Presseerklärung
„Revidierbarkeit und Überwachbarkeit
zentral!“
Presseerklärung
„Langzeitsicherheit zentral!“
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3.9.2009:
Der
Kriterien-Bericht des BfS zur Prüfung der Optionen
erscheint.
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Kriterien-Bericht
des
BfS
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28.8.2009:
Reaktion
aus dem Asse-II-Koordinationskreis auf die Leistungsbeschreibungen
– Pressekonferenz einzelner Gruppen in Wolfenbüttel
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Presseerklärung
„Rückholung noch ernsthafte Option?“
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16.7.2009:
Das
BfS gibt bekannt, dass die Sprengstoffe aus der Asse geborgen
wurden
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Bericht
des NDR
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9.7.2009
abends:
Das BfS veröffentlicht die
Leistungsbeschreibungen für die Machbarkeitsstudien zu
den drei Optionen
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Leistungsbeschreibung
„Möglichkeit der Rückholung“
Leistungsbeschreibung
„Machbarkeit der Umlagerung“
Leistungsbeschreibung
„Strahlenschutz bei Umlagerung“
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9.7.2009
nachmittags:
Pressekonferenz mit Kritik des
Asse-II-Koordinationskreises an mangelnder Transparenz des BfS
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MAW-Rückholung nicht Teil der Notfallplanungen
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Nichtveröffentlichung der Leistungsbeschreibungen
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Belassen der Sprengstoffe unter Tage
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Presseerklärung
„Versprechen von Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung
einlösen!“
Bericht
in der Wolfenbüttler Zeitung
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2.7.2009:
Pressekonferenz
des BfS mit Bekanntgabe der Notfallplanungen und des Antrags auf
Genehmigung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen gemäß
Strahlenschutzverordnung
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Pressemitteilung
des BfS vom 2.7.2009
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8.3.2009:
Kritik
des Asse-II-Koordinationskreises am Vorgehen des BfS:„Betreiber
verzweifelt gesucht“
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Presseerklärung
„Betreiber verzweifelt gesucht“
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26.2.2009:
Mehr
als 15.000 Menschen bilden unter dem Motto „Wir bringen
Licht ins Dunkel“ die 52 km lange Lichterkette Braunschweig
- ASSE II – KONRAD
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Homepage
Lichterkette09.de
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30.1.2009:
Der
Bundestag verabschiedet die 10. Novelle des Atomgesetzes und
definiert damit die Asse als Endlager für atomare Abfälle
– ohne dass je ein Planfeststellungsverfahren dafür
durchgeführt wurde.
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Hintergrundbericht
mit Gesetzesentwürfen und Bundestagsmitschnitten
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